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Waffen & Munition im Ausland


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

 

ich recherchiere nun schon seit längerem auf diversen Seiten, Foren, Polizei, Vereine, Verbände...

aber irgendwie bekomme ich keinen Überblick:

 

Wenn man als IPSC Schütze auf einen Wettkampf innerhalb der EU möchte - natürlich mit Einladung und  europäischem Feuerwaffenpass mit korrekten Einträgen - was darf man dann sicher und was muss man wieder einzeln klären?

Mir geht es vor allem um die Munition - ich lese überall dass man als Sportschütze zum Teil ohne Genehmigung mit Waffe einreisen darf, bei der Munition liest es sich aber deutlich komplizierter, wenn man denn was dazu findet.

Zu den Niederlanden habe ich zum Beispiel den Hinweis gefunden, dass nur 200 Schuss mitgenommen werden dürfen. Für ein Level III ist das ja nur ein Tropfen auf den heißen Stein...

 

Gesetz dem Fall so eine Information stimmt, wie handhabt man das dann?

Kauft man dann vor Ort? Kann mir nicht vorstellen, dass Händler im Ausland meine WBK akzeptieren...

 

Bearbeitet von Charlie Runcle
Geschrieben

Ist ein Thema was GÄNZLICH unmöglich einfach darzustellen ist.

Natürlich wird alles "EU HARMONISIERT" bloß bei Waffen nur die Verbote nicht die Erlaubnisse.

D.h. du kannst ganz heftig aufs Maul fallen in dem einen Land und im anderen Land ists alles EGAL.

Sicher ist die Schweiz das extremste Beispiel, da kannst du einfach einreisen und ausreisen (ohne anmelden, du wirst es 1x versuchen und nachdem du wie "Bahnhof" vom Zöllner für ne halbe Stunde angeschaut wurdest und er "telefoniert" hat um dich am Ende des Tages doch einfach weiter zu schicken und das anmelden beim nächsten mal einfach lassen!), Hauptsache EFP dabei und paar Grundregeln beachten: keine geladenen Magazine, keine Hohlspitzmun, keine SD.

 

Andere Länder sind da ganz erheblichst anders, jedes Land muss für jede Reise gesondert beachtet werden, auch da ändern sich Regelnungen und Gesetze häufig.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb 2011-Jack:

Naja ne kl. Zusammenfassung vom wesendlichen könnte es schon geben.

LWB=Selbst+Ständig. Nimmt dir keiner ab die Verantwortung. Weil DU auch dran bist bei Verstößen. = Zusammenfassung der relevanten Sachlage.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Charlie Runcle:

In dem Link steht nichts wichtiges, wer nach Holland zu einer Schießsport-Veranstaltung reist, nimmt entsprechend Munition mit, die Einladung und Bestätigung des Veranstalters reicht völlig. Für Belgien reicht, keine HP Munition, ebenso für die Schweiz. In Holland sind manchmal beschichtete Geschosse verboten, steht aber in der Ausschreibung. In Frankreich sollte Schlitten und Griffstück getrennt transportiert werden, die Munition in entsprechenden Verpackungen. Ich fahre und fliege seit 30 Jahren durch die Welt und hatte nie Ärger mit Waffen und Munition, der Veranstalter gibt normalerweise genügend Infos für die Reise, das gilt auch für Israel und sonstige nur mit dem Flieger zu erreichende Ziele. Im Europa wurde nur an Flughäfen der EWP und die Einladung kontrolliert, zu EM und WM kann man Match Munition ordern und spart sich so Zusatzgewicht, kostet auch extra.

@ Gonzoo, versuche doch mal in Deinen Sätzen einen Sinn zu finden.

 

DVC  Werner

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Werner Dahmen:

Ich fahre und fliege seit 30 Jahren durch die Welt und hatte nie Ärger mit Waffen und Munition, der Veranstalter gibt normalerweise genügend Infos für die Reise

Wie ist das denn bei der Anreise per Flugzeug. Kann man Munition im aufgegeben Gepäck einfach so mitnehmen oder muss das irgendwo angemeldet werden?

Bearbeitet von Charlie Runcle
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Charlie Runcle:

Wie ist das denn bei der Anreise per Flugzeug. Kann man Munition im aufgegeben Gepäck einfach so mitnehmen oder muss das irgendwo angemeldet werden?

Waffen und Munition sind Sondergepäck und werden im Vorfeld der Fluggesellschaft und vor Ort am Flughafen den Mitarbeitern mitgeteilt, dann kommt die BP und kontrolliert die WBK und EWP, für Sondergepäck zahlt man auch extra. 400 Schuss 9x19, 125 gr wiegen rund 5 kg. Voraussetzung ist natürlich die Einladung oder Bestätigung des Veranstalters. Meine Munition habe ich in entsprechender Verpackung und zusätzlich verklebt, nie Probleme !

 

DVC  Werner

 

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Jacko5000:

Sicher ist die Schweiz das extremste Beispiel, da kannst du einfach einreisen und ausreisen

Wenn du das so machst kann es sein dass dich der deutsche Zoll bei der Wiedereinreise richtig fixxt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Wenn du das so machst kann es sein dass dich der deutsche Zoll bei der Wiedereinreise richtig fixxt.

Natürlich nicht, ich bin Freund des wie Bahnhof angeschaut werdens ;)

Geschrieben (bearbeitet)

In Östereich geht zb ne (normale) AR nicht und VR-Flinte ebenso.

 

In Italien ist ne 9mm Para Waffe und 

Munition verboten. 

 

In CZ zb sollt deine Waffentransport

beim überqueren der Grenze mitteilen.

 

Das alles übrigens immer bei vorhandener WBK/EFWP und Einladung. Einladung bedeutet 

eine zu nem Schießevent oder Jagd.

 

Von diesen Feinheiten gibt ganz viele ... meine ganz pers. Vermutung zu so einer nicht existenten Liste fürs grobe ist das

sich da so wirklich niemand korrekt

auskennt oder / und auch keiner traut da aktiv zu werden eine zu erstellen ... du kannst je Land zwei Mails schreiben

an unterschiedliche Behörden und 

die wahrscheinlichkeit das dann zwei unterschiedliche Antworten

kommen oder der eine schreibt frag doch mal bei denen nach also dich weiterschickt  ist nicht gering.

Das ist doch die Wahheit !  

 

Meist sind mehrere Behörden zu

befragen ... jemand Zentrales gibts

meistens nicht. Das wirklich interessant aber

ist wenn dir dann n "angebliches" fehlverhalten angekreidet wird dann sind plötzlich all die Experten da welche du vorher gebraucht hättest

und wissen alles von kleinen bis ins kleinste ... alles schon sehr sonderbar.

 

Buchbinder Wanninger-Effekt ... 

 

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Wenn du das so machst kann es sein dass dich der deutsche Zoll bei der Wiedereinreise richtig fixxt.

Jep, macht Spass die eigene Kanone trotz Eintrag in der eigenen deutschen WBK an der Grenze beim Übertritt der Grenze aus einem NON-EU Land zu verzollen und Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen, so man nicht in der Lage ist beim Übertritt den Kauf in der BRD durch Rechnung oder das Formblatt.... vom zoll (welches vor Ausreise auszufüllen ist und durch den zoll bestätigt wird, mit fällt das Kürzel nicht mehr ein) vorlegen kann

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb patty:

Jep, macht Spass die eigene Kanone trotz Eintrag in der eigenen deutschen WBK an der Grenze beim Übertritt der Grenze aus einem NON-EU Land zu verzollen und Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen, so man nicht in der Lage ist beim Übertritt den Kauf in der BRD durch Rechnung oder das Formblatt.... vom zoll (welches vor Ausreise auszufüllen ist und durch den zoll bestätigt wird, mit fällt das Kürzel nicht mehr ein) vorlegen kann

 

Und du hast das wirklich mit dir machen lassen? Die Nämlichkeitsbescheinigung dient des eindeutigen Nachweises der Nämlichkeit, das ist bei Waffen durch die Seriennummer und WBK mit Eintragedatum gegeben.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Und du hast das wirklich mit dir machen lassen? Die Nämlichkeitsbescheinigung dient des eindeutigen Nachweises der Nämlichkeit, das ist bei Waffen durch die Seriennummer und WBK mit Eintragedatum gegeben.

Vor einigen Jahren habe ich mal als Tipp gelesen, man solle sich alle Elektro Geräte (Laptop, Handy Ebook usw) mit SN beim Zoll bestätigen lassen, um bei der Einreise keine Probleme zu bekommen... Habe alle Geräte der Familie aufgelistet....

Ich schwöre, die komplette Schicht der Zollbeamten am Fraport hatte das Formular vorher noch nie gesehen... Die waren sich nichtmal sicher, ob Sie das abstempeln dürfen....

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Und du hast das wirklich mit dir machen lassen? Die Nämlichkeitsbescheinigung dient des eindeutigen Nachweises der Nämlichkeit, das ist bei Waffen durch die Seriennummer und WBK mit Eintragedatum gegeben.

Nö weil ich mir vorher das Formblatt INF3 habe beim zuständigen Hauptzollamt ausstellen lassen (da ich für eine Knifte keine Rechnung hatte)

 

und nach Auskunft des zuständigen Hauptzollamtes und der Waffenbehörde reicht die WBK eben paradoxer Weise nicht aus um den Nachweis zu führen.

 

Natürlich kann man das auch alles ignorieren, kein Problem, wahrscheinlich passiert auch nix  nur wenn ists halt ärgerlich.

 

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Und du hast das wirklich mit dir machen lassen? Die Nämlichkeitsbescheinigung dient des eindeutigen Nachweises der Nämlichkeit, das ist bei Waffen durch die Seriennummer und WBK mit Eintragedatum gegeben.

Wir waren im D-CH-Grenzgebiet auf deutscher Seite zum Schießen und sind wegen der besseren Anbindung durch die Schweiz gefahren. Der Schweizer hat uns nach Hinweis auf den Kram im Kofferraum entspannt weitergewunken. Beim Schießen war ein deutscher Zöllner, der hat uns erklärt was uns alles hätte blühen können.

Ähnlich verhält es sich übrigens mit teuren Uhren, Kameras etc. - alles unabhängig vom Waffenrecht.

Die WBK interessiert zollrechtlich nicht.  

 

Zitat

Kurioserweise reichen beim PKW aber die Fahrzeugpapiere...

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb patty:

Jep, macht Spass die eigene Kanone trotz Eintrag in der eigenen deutschen WBK an der Grenze beim Übertritt der Grenze aus einem NON-EU Land zu verzollen und Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen, so man nicht in der Lage ist beim Übertritt den Kauf in der BRD durch Rechnung oder das Formblatt.... vom zoll (welches vor Ausreise auszufüllen ist und durch den zoll bestätigt wird, mit fällt das Kürzel nicht mehr ein) vorlegen kann

 

Mit WBK zum örtlichen Zoll und das Formblatt INF 3-1 ausfüllen lassen, reicht

Werner

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb 2011-Jack:

In CZ zb sollt deine Waffentransport

beim überqueren der Grenze mitteilen.

 

Wem?

 

Die letzten Male die wir gefahren sind war da weit und breit keiner. Sieht ja auch doof aus so mitten auf der Autobahn. (Und gefährlich wäre es auch noch).

 

Spanien (in dem Fall Teneriffa) muss man auch innerhalb von 3 Tagen bei der örtlichen Polizei melden. Als wir da ankamen, dachten die wahrscheinlich wir wollen die ausrauben.

 

 

Anderes Beispiel aus Deutschland:


Flughafen Frankfurt. Wir sind zu zweit nach Estland geflogen. Beim einchecken am DOonnerstag hiess es, trotz hinweis, der Zoll (oder Grenzschutz oder wer auch immer) muss nicht kommen zum überprüfen, Waffe im Koffer als normales Fluggepäck raus. Dafür aber mit roten "Waffen"-Anhänger.

 

Zwei Kollegen am Freitag (23 Stunden später) von Frankfurt geflogen. Zoll (oder Grenzschutz oder wer auch immer) dazugeholt worden, dafür hies es die roten "Waffen"-Anhänger gibt es seit zwei Jahren nicht mehr.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jacko5000:

Die Waffenbehörde, was hat die mit Zollfragen zu tun? 

Dann importiere mal eine Waffe und laß die ohne Nachweis von Verzollung/Umsatzsteuer in eine toitsche WBK eintragen. 

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