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IGNORED

Leihschein


kommandant

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Als bisher ja nur passiv mitlesendes Mitglied, muss ich jetzt auch mal meinen Senf hier lassen und werfe §10 Abs.1 WaffG in den Raum:

 

"Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt."

 

§12 Abs.1 Nr.1 WaffG sagt "Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten..."

 

Laut §10 ist die WBK die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz. Laut §12 braucht man diese Erlaubnis eben nicht, wenn man schon eine WBK (ohne Farbeangabe) hat.

Ich sehe nicht, wie die Behörden da jetzt auf irgendwas mit Voreinträgen kommen wollen. Da ist keinerlei Interpretationsspielraum.

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doch, den Edit: Interpretations-Spielraum gibts und darauf wird vermutlich auch abgestellt und das wird dann am Bedürfnis (für die einzelne Waffe Edit: interpretiert) aufgehängt.

die WaffVwV macht das aber explizit nicht!

Bearbeitet von alzi
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Das ist doch aber schon explizit eingearbeitet

Zitat

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.

als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a)

lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b)

vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

Damit ist die "Erlaubnishöhe" doch bereits definiert.

Das ist an andere STellen ja durchaus offen. Bei der "Leihe" aber nicht.

Da sind die Bedingungen doch sehr detailliert festgehalten.

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Ooooh Mann, was für eine nutzlose Diskussion...da haben irgendwo irgendwelche völlig unbedeutende SBs irgendwelche cerebralen Flatulenzen, und hier wird gleich "mimimi" gemacht - einfache Frage an die Bedenkenträger: Seit wann erlassen SBs Gesetze ???

 

 

Das Gesetz ist hier ziemlich eindeutig: Es stellt auf den berühmten "vom Bedürfnis umfassten Zweck" ab - Quizfrage: Was ist selbiger Zweck???

 

- Genau - wurde hier schon 5000x ausgebreitet; und besonders auch vor dem Hintergrund des Willens oder der Absicht des Gesetzgebers: also Jagen/Sportschiessen/Sammeln/etc. und zwar ohne weitere Limitation - sollte bekannt sein, ist es aber offenbar nicht.

Und genau das sollte auch den bezeichneten ersten "Ansprechpartnern" bekannt sein - schliesslich ging es bei der Definition des Gesetzes ja eben genau darum, die Waffen"verwendung" so einzuschränken, dass Ali oder Karlheinz eben nicht mit ihrer GSP als nebenberufliche Türsteher dicke-Hose machen sollen.

Somit kann ich als Jäger für die Jagd, als Sportschütze zum Sportschiessen, usw. mir eine Waffe ausleihen, um meinem Bedürfnis zu frönen! Und das unabhängig davon, ob ich eine kalibergleiche schon in einer WBK stehen habe oder nicht.

im Übrigen, auch wieder für die Bedenkenträger und devoten Behördenbücker, eine ganz simple Argumentation (obwohl die temporäre Ausleihe die Behörde nix angeht, oder zumindest nicht angezeigt werden muss, falls das irgendwelche Leute meinen):  Wenn Du meinst, mir verbieten zu müssen, dass ich mir eine andere Waffe ausleihe, um zB andere Disziplinen auszuprobieren, dann kann ich diese auch gleich beantragen oder kaufen - ist es das was Du willst, liebe Behörde?      Das entspricht bestimmt nicht dem "Weniger Waffen ins Volk"-Prinzip, aber ich wäre ja quasi dazu gezwungen...

 

Nochmal:

Welcher Hirni rennt denn zur Behörde und macht da einen Bohei drum???

Die Ausleihe (so richtig mit Schein und so) dient doch letztlich nur dazu, im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, wo im Moment die fehlende Knarre geblieben ist (Ausleiher), und wie sie in meinen Besitz kommt oder wo sie herkommt (Ausleihender).

Wenn die Waffe wieder retourniert ist, interessiert es keine Xau mehr (zumindest seitens der Behörden, wenn nicht gerade eine Straftat damit begangen wurde!

 

Das ist genauso nutzlos wie die Behörde zu fragen, ob ich mir die Pistole alternativ auch mit rosa Griffschalen kaufen darf, oder ob es ok für die Behörde ist, wenn ich mir zuhause 1000 Schuss Muni hinlege, weil sie gerade im Angebot ist. 

Wer sowas macht der fragt auch vorher bei der Führerscheinstelle, ob es für sie ist, wenn er sein Auto einem Freund ausleiht

Muss man manchen Leuten echt alles haarklein vorkauen??? 

Ich fass´ es echt nicht - selbst lesen ist nicht soooo schwer...aber mitdenken vielleicht?

 

 

Bearbeitet von BlackBull
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Das Gesetz gibt es seit 2003. Zur "Leihe" hat es sich seitdem nicht verändert. Seit 2012 erklärt die WaffVwV den Behörden verbindlich und dem Laien verständlich wie das mit der Leihe so ist bzw. sein soll. Auch diese Vorschrift ist seither unverändert.

 

Jetzt taucht auf irgendeiner Schießstandlatrine ein Gerücht auf und der gemeine WO-Nutzer ist verunsichert. Statt selbst nach den Quellen zu suchen wird ins Forum gespostet, richtige Antworten werden ignoriert, man vertraut auf den Waffenhändler des geringsten Misstrauens der sein Nichtwissen aus der geistigen Diarrhö seines SB hat und wer die eigene Phobie nicht teilt, hat keine Ahnung.

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der Anlass war ganz bestimmt, dass jemand den Inhalt einer Unterhaltung nur bruchstückhaft (d.h. unvollständig, aus dem Zusammenhang gerissen und ohne die Nebenbemerkung/Randbedinungen) wiedergegeben hat. dies wurde dann eben (mangels Wissen) falsch als Neuigkeit/Änderung interpretiert und dummeweise auch noch weiterverbreitet........

 

 

...anstatt mal wirklich gründlich an der vermeindlichen Quelle nachzuhaken und es sich nochmal richtig und vollständig (im entsprechenden Kontext!) erklären zu lassen, bis man es auch wirklich kapiert hat!

 

 

 

 

da wird dann aber lieber der Bückling gemacht....man will sichs ja nicht verscherzen, die ausm Amt wissen das eh besser, überhaupt und sowieso ...

Bearbeitet von alzi
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Ich kenne einen und der kennt einen und dessen Schwager hat gesagt...und die reflexartige Reaktion des obrigkeitsgläubigen Bundesbürges ist , zur Obrigkeit zu laufen, den Unsinn zu hinterfragen und einen Hund, den es noch nicht mal gibt, zu wecken( ja, @cartridgemaster, Heinrich Mann "Der Untertan") . Wer viel fragt, kriegt viele Antworten. Und bringt Sachbearbeiter, denen nicht alle  Waffengesetze nebst Anlagen und Verwaltungsvorschriften in die Wiege gelegt wurden, auf "tolle" Gedanken. Gib einem Beamten die Chance, etwas zu regulieren und er wird es in vorauseilendem Gehorsam tun. Manchmal weiß ich nicht, ob ich heulen oder in die Tischkante beißen soll...

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......ist doch gut wenn "Dominatoren" von der Behörde gesagt bekommen sie dürfen keine  Waffen mehr ausleihen. Trifft dann die richtigen. Und mich betrifft es eh nicht....Frau Merkel ist nicht "meine" Kanzlerin. Punkt.

 

.......leider halten sich die "Dominatoren" meist selbst nicht daran.....

 

just my 5 centavos

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vor 1 Stunde schrieb Joe07:

Du solltest besser danach fragen, wann Aufbewahrungsfristen für Leih- und Transportscheine kommen.

Kostenpflichtig über einen Dienstleister wäre besser.

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vor 45 Minuten schrieb VP70Z:

Kostenpflichtig über einen Dienstleister wäre besser.

 

Das geht im digitalen Zeitalter viel einfacher, schneller und fast zum Nulltarif.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe wird im NWR jedem Waffenbesitzer eine Identifaktionsnummer zugewiesen und dieser Nummer werden WBK-Nr. und Waffendaten zugeordnet. Damit wäre denkbar, dass - mit entsprechender Zugangsberechtigung - im NWR Waffenbesitzer den Verleih ihrer Waffen "online" an- und abmelden.

 

 

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Wer sich in die Nesseln setzen will, möge es tun! Für mich steht zu viel auf dem Spiel, deshalb habe ich nachgefragt. Glaubt mir, ich bin mit einem Anwalt befreundet - Schwerpunkt Verwaltungs- und Strafrecht, der mir immer wieder versichert, das es besser ist auf diesem Sektor gaaaanz kleine Semmeln zu Backen!  Kann ja sein, das man Sachen durchstreifen kann bis zum obersten Gericht, aber wer hat die Zeit und die Nerven???

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vor 33 Minuten schrieb P22:

 

.... Aber es wäre nicht Deutschland, wenn man sicherheitshalber nicht noch ein Papier zusätzlich aufbewahren müsste...

 

 

Nee, aber es sind immer die Seiltänzer die es dort hin treiben und sich anschließend darüber wundern, dass es abschließend nur "einen" Gewinner gibt und dies ist der Rechtsanwalt!

 

vor 19 Minuten schrieb kommandant:

 

Wer sich in die Nesseln setzen will, möge es tun! Für mich steht zu viel auf dem Spiel, deshalb habe ich nachgefragt. .... 

 

 

Ich kann das gut verstehen. Hätte ich auch so gemacht. 

 

vor 13 Minuten schrieb Slotsipxes:

 

Der der die Schnauze voll hat von der Staats Mafia.......zum Beispiel? Wehm die Waffe wichtiger ist als die "Demokratie" - Pass abgeben.

 

 

Was soll dass den?

 

Wegen solch einer Pille-Palle?

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb Joe07:

 

Das geht im digitalen Zeitalter viel einfacher, schneller und fast zum Nulltarif.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe wird im NWR jedem Waffenbesitzer eine Identifaktionsnummer zugewiesen und dieser Nummer werden WBK-Nr. und Waffendaten zugeordnet. Damit wäre denkbar, dass - mit entsprechender Zugangsberechtigung - im NWR Waffenbesitzer den Verleih ihrer Waffen "online" an- und abmelden.

 

 

Es gibt eine ID für die Waffe (in der alle Waffendaten zusammengefasst sind), es gibt eine ID für den Waffenbesitzer und es gibt eine ID für das Erlaubnisdokument/WBK. Letztere werden wohl teilweise schon in die WBKs gedruckt.

Ich vermute(!), dass das primär der elektronischen Meldung durch den Waffenändler dienen soll.

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@German

 

Danke für die Info!

 

Im Rahmen des E-Government  https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/e-government/e-government-node.html sollen künftig Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zum Amt rennen müssen. Dies eröffnet für "alle" völlig neue Möglichkeiten.

 

Ich bin da zwar kein Freund von, aber als Demokrat wird man sich wohl des Gesetzgebers Willen nicht verschließen können.

 

Bearbeitet von Gast
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