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UB überhöhte Kosten?


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Geschrieben

Ich komme aus Brandenburg und habe heute meine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten um an einem Wiederladekurs teilzunehmen.

Im Internet habe ich gelesen das die Ausstellung der UB 40 Euro kostet. Im Kostenbescheid wurde zusätzlich zu einer Ausstellungsgebühr von 40 Euro noch

ein komplette Arbeitsstunde zu 57 Euro in Rechnung gestellt!

 

"Zuzüglich ist für die Einholung von Erkundigungen im Rahmen der zuverlässigkeitsprüfung eine Gebühr nach Zeitaufwand nach der Tarifstelle 2.4.3.3. GebOMASGF zu erheben.

Hierfür wurde eine Stunde Zeitaufwand berechnet basierend auf einem Stundensatz von 57 Euro pro Stunde gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe b GebOMASGF."

 

Ist das rechtens oder Abzocke?

Habe noch 2 Wochen vorher einen neuen Voreintrag erhalten.

Geschrieben

Schau dir in dem Gebührenverzeichnis an, für welche Tätigkeit die Gebühr anfallen soll und vergleiche es mit deinem Fall.

 

Zur Not fristwahrend Widerspruch einlegen. 

Geschrieben

Dort steht 40 Euro plus der Stundensatz zum Prüfen der Eignung und Zuverlässigkeit. Aber das dauert doch wohl keine volle Stunde!

Außerdem war meine letzte Überprüfung noch aktuell da ich ja erst 2 Wochen vorher nen neuen Voreintrag bekommen habe.

Geschrieben

...von dem Stundenlohn kann ich als selbstständiger Handwerker nur träumen. Es wird aber nicht viel dabei herumkommen, denk nicht mehr dran und freu dich aufs baldige Wiederladen. Bei meinem ersten Pulverschein, den ich in Essen beantragt habe bin ich auch bald hintenüber gefallen. Ist der Kreis klamm, spürt der Bürger das.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb sidolin:

...von dem Stundenlohn kann ich als selbstständiger Handwerker nur träumen. Es wird aber nicht viel dabei herumkommen, denk nicht mehr dran und freu dich aufs baldige Wiederladen. Bei meinem ersten Pulverschein, den ich in Essen beantragt habe bin ich auch bald hintenüber gefallen. Ist der Kreis klamm, spürt der Bürger das.

Nicht nur du! 57 Euro Stundenlohn entsprechen nem Jahreseinkommen von runde 100.000.

Ich werd mal mein Glück versuchen und die Dame darauf aufmerksam machen das es mir nicht ersichtlich ist das sie sich im gehobenen Dienst befindet.

Geschrieben

Dann lege doch Widerspruch ein und begründe ihn entsprechend. 

Dann wird dir gesagt wie es sich zusammensetzt und weshalb die Stunde gerechtfertigt sein soll.

Ggf. senken sie daraufhin die konkrete Festsetzung dir gegenüber herab.

 

Nur der Versuch macht klug - außer moralischen Beistand kann dir hier sonst niemand weiterhelfen ;)

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Der_Fuchs:

Hmm Ich fühl mich einfach abgezockt weil angeblich ne komplette Zeistunde benötigt wurde und dann die Sachbearbeiterin ohne Akademischen Grad als Beamtin des gehobenen Dienstes abrechnet.

SACHbearbeiter sind grundsätzlich im gehobenen Dienst bzw vergleichbare Tarifbeschäftigte. Ich glaube, du verwechselst das mit dem höheren Dienst.

Ärger dich nicht, ich war schon froh, den Wisch nach Monaten überhaupt zu bekommen.

Übrigens ist es teilweise vorgeschrieben, jede angefangene Stunde zu berechnen.

Außerdem ist der berechnete Stundensatz ja nicht das, was der Mensch bekommt.

Frag mal deinen Automechaniker, was er von der berechneten Stunde abbekommt.

Bearbeitet von Oneshot
Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

Gebührenrechtlich erschließt sich mir der erhöhte Gebührenaufwand für die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht.

Eine WBK ohne MES mit gleichem Zuverlässigkeits-Prüfaufwand kostet 45 Euro.

 

Ich sehe hier bei 40+57 Euro eine zu hohe Gebühr, die dem Aufwand nicht entspricht.

 

Aber was soll´s. Wenn man nicht bereit ist die Ochsentour mit Widerspruch (Landesrecht beachten!) oder Verwaltungsklage zu gehen, zahlt man einfach.

 

frogger

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Meine UB damals um die 50€, der Schein aber 128€. Die Verlängerung vor ein paar Jahren über 160€!

In der Zeit von Erstausstellung bis Verlängerung wurde die Zuständigkeit bei uns im Kreis in eine andere Behörde verlagert - und sofort stiegen Anforderungen und Preise!

 

Hier mal die Gebühren für meinen Landkreis:

 

http://m.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/ordnung/Sprengstoffangelegenheiten.php?ajaxsearch=1

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