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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HBM:

Das tun die Verbände ja sobald ein Schütze die Info "Mein Sachbearbeiter akzeptiert die Verbandsbescheinigung nicht und verlangt mein Schießbuch." meldet. Was sollen die Verbände denn sonst tun? Wenn sich ein Sachbearbeiter nicht an die Gesetzte hält und mehr verlangt, dann kann man (bzw. der Verband) reagieren, vorher eher schwierig.

Wirklich?

Was zahlst du dann?

Mir war damals der Aufwand der Verbandsbescheinigung einfach langwierig, umständlich und teuer.

Man sollte aber auch einfach mal Meinungen anderer einfach nur akzeptieren und nicht als ev. Verbandsmitglied auf die teuren Bestätigungen pochen.

Ich persönlich lege das vor was gefordert ist und nicht irgendeinen rechtlichen Rahmen sprengt.

Mein Schießbuch ist mein Nachweis und kein Geheimnis.

Ihr streitet über einen Haufen "Scheisse" was es aber nicht wert ist.

Wenn ich 12 oder 18 Termine im Buch habe warum sollte ich das nicht vorlegen?

Wenn ich nur 2 Einträge habe wird mir der Verband auch nicht mehr bescheinigen, es sei denn man hat dort einen "Kumpel".

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ohne jemanden beleidigen zu wollen, aber das ist doch alles nur Stuß.

Meinst du deine eigenen Äußerungen? :rolleyes:

 

vor 24 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ein Schießbuch mit 2 Eintragungen vorzulegen ist einfach nur dumm, aber wenn ich 30 Eintragungen hab erspare ich mir einen Haufen Rennerei.

 

Ich weiß gar nicht was für eine Rennerei. Zum einen genügt eine Vereinbestätigung, zum anderen lässt sich das für 2,50 Euro Porto erledigen. 

Sind es einem diese "Aufwendungen" nach 3 Jahren oder bei einer sonstigen Bedürfnisprüfung nicht wert?

 

vor 24 Minuten schrieb uwewittenburg:

Mann,

ihr seid euern Sb's damals "irgendwohin" gekrochen um irgendwelche Erlaubnisse zu bekommen und nun wollt ihr auf einfachen unkomplizierten Weg den Sb ärgern?

 

Sprichst du wieder von dir?

Ich habe die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und bin niemandem sonstwo hingekrochen. 

 

vor 24 Minuten schrieb uwewittenburg:

Der lässt sich nicht ärgern und löst einen Verwaltungsakt aus und die wenigsten RA's beschäftigen sich tatsächlich mit dem Waffenrecht, denn das bringt keine "Kohle", sondern ev. nur Verluste.

 

Dafür gibt's die Verbandsrechtsschutz.

 

 

vor 24 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wenn gefordert lege ich meins kommentarlos persönlich vor und mache mit den alten Kameraden noch ein Schwätzchen, aber ohne zu kriechen.

Alles klar.....

 

vor 24 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich werde sehr oft über rechtliche Gegebenheiten befragt und als nicht aktiver Beamter kann ich auch mit ruhigem Gewissen die Fragen beantworten und brauche die Strafvereitelung im Amt nicht mehr befürchten.

Je nachdem über was du Auskunft erteilt, wäre eine Rückfrage bei WO seitens der Betroffenen vll nicht so verkehrt :P

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb uwewittenburg:

Mir war damals der Aufwand der Verbandsbescheinigung einfach langwierig, umständlich und teuer.

 

Wieso nicht über den eigenen Verein? 

 

vor 14 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wenn ich 12 oder 18 Termine im Buch habe warum sollte ich das nicht vorlegen?

Wurde jetzt mehrfach genannt. 

Es kommt dabei auch darauf an, wie detailliert das Buch bzgl einzelner Waffen geführt wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke wir schreiben hier Zeitweise über 2 Dinge. Einmal den Austausch/Neubeantragung einer Waffe und zweitens über den Nachweis der Behörde gegenüber ob ich noch aktiv bin.

Wenn ich eine neue Waffe beantrage prüft der Verband mein Bedürfnis und bescheinigt es, oder auch nicht. Das ist vom Gesetzgeber so eingerichtet worden. Dann gehen den SB andere Sachen als diese " Befürwortung " einfach nix an. Es sei den er unterstellt das es eine Gefälligkeitsbescheinigung ist. Dann muss der Verband informiert werden und der wird auch reagieren. Kosten für den Schützen sehe ich da keine.

Wenn die Behörde mich schriftlich Auffordert meine regelmässige Teilnahme am Schiessport nach zu weisen hab ich mehrere Möglichkeiten . Wie ich hier lese stellt der Verband Bescheinigungen aus, die Geld kosten. Oder ich gehe zu meinem Vorsitzenden oder zum Sportwart im Verein und hole mir eine Schreiben von denen, kostet nix. Oder ich lege mein Schiessbuch vor.

Verband würde ich mir immer verkneifen weils was kostet und ich es auch umsonst bekommen kann. Verein wäre mein Mittel der Wahl, wenn ich an die entsprechenden Personen in der vom Amt vorgegebenen Zeit ohne Stress dran komme. Und wenn das nicht klappt gehe ich halt aufs Amt und Zeige mein Schiessbuch . Das ist dann aber MEINE Entscheidung. FORDERN die das Schiessbuch ein würde ich bockig werden. Wege dem Amt zu zeigen was es darf und was nicht kenne ich und habe ich schon erfolgreich beschritten ( partizipieren heute noch alle Schützen im Saarland mit voller gelber WBK davon). Reichen Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden nicht mehr aus schaue ich dem gelassen entgegen . Mittlerweile habe ich auch in dem Bereich RS................

Das ich wegen meinem Auftreten da von denen nie mehr was Geschenkt bekomme ist mir bewusst und nehme ich in Kauf. ABER was mit zusteht das weiß ich... und das werde ich auch bekommen. Aber "gängeln " lasse ich mich von denen nicht mehr. Freunde werden meine SBine und ich eh nie.........

 

Und zur Art der Führung des Schiessbuches: Ich habe von Anfang an BW Schiessbücher benutzt( davon hab ich so viele, so alt kann ich gar nicht werden) Da drin steht das Datum der Ort und das Kaliber. Da KÖNNTE ich reinschreiben was ich will, ergo würde nie eine Waffe NICHT geschossen. Brauche ich aber nicht. Stempele ich in meinem Verein selber, auf fremden Ständen wo es keinen Stempel gibt schreibe ich nur den Ort rein. Wurde bisher noch von allen Beteiligten so anerkannt. Aber schon alleine meine Wettkampftermine würden für die 12 bis 18 i.d.R schon  ausreichen. Das man die ohne Training schiesst wird keiner Unterstellen....

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Mein Schießbuch ist mein Nachweis und kein Geheimnis.

Ihr streitet über einen Haufen "Scheisse" was es aber nicht wert ist.

Wenn ich 12 oder 18 Termine im Buch habe warum sollte ich das nicht vorlegen?

Wenn ich nur 2 Einträge habe wird mir der Verband auch nicht mehr bescheinigen, es sei denn man hat dort einen "Kumpel".

Ich kann Dir nur zustimmen!.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb HBM:

obwohl ... meine Schießtermine pro Jahr gut dreistellig sind.

Aha.

Das bedeutet, dass Du nach Abzug von Urlaubs-/Krankheits-/Sonn- und Feiertagen durchschnittlich jeden zweiten Tag auf irgend einem Schießstand verbringst.

Du scheinst sehr viel Zeit zu haben, jedenfalls deutlich mehr, als der Freizeit-Sportschütze, der im richtigen Leben einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgeht.

Respekt. :hi:

 

CM

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb PetMan:

Wenn die Behörde mich schriftlich Auffordert meine regelmässige Teilnahme am Schiessport nach zu weisen hab ich mehrere Möglichkeiten .

Insbesondere erst mal nachzufragen, warum sie das möchte (falls es nicht plausibel dabei steht, etwa Umzug über große Entfernung, was anderes sinnvolles fällt mir gerade nicht ein) Und alles außer der Vereinsbescheinigung schädigt den Status unserer Verbände. Aber wenn es Spaß macht diese zu demontieren, dann macht mal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb uwewittenburg:

Mir war damals der Aufwand der Verbandsbescheinigung einfach langwierig, umständlich und teuer.

Man sollte aber auch einfach mal Meinungen anderer einfach nur akzeptieren und nicht als ev. Verbandsmitglied auf die teuren Bestätigungen pochen.

Bin auch nur normales Verbandsmitglied (mehrerer Verbände), aber für die Bestätigung der Schützeneigenschaft (nach den ersten drei Jahren) reicht ja eine Bestätigung eines Vereins, daher braucht es weder Verband, aber auch kein Schießbuch.

vor 7 Stunden schrieb PetMan:

Oder ich gehe zu meinem Vorsitzenden oder zum Sportwart im Verein und hole mir eine Schreiben von denen, kostet nix.

Die sinnvollste Variante.

vor 3 Stunden schrieb cartridgemaster:

Das bedeutet, dass Du nach Abzug von Urlaubs-/Krankheits-/Sonn- und Feiertagen durchschnittlich jeden zweiten Tag auf irgend einem Schießstand verbringst.

Du scheinst sehr viel Zeit zu haben, jedenfalls deutlich mehr, als der Freizeit-Sportschütze, der im richtigen Leben einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgeht.

Respekt. :hi:

Warum "Respekt", ist halt mein Hobby und da ich einen Schießstand praktisch 24/7 zur Verfügung habe (wenn ich möchte) und ansonsten an 2-3 Abenden schieße braucht es nur noch einen Termin am Wochenende und ein paar "intensivere" Wettkämpfe, dann kommt man locker auf ca. 150-200 Termine pro Jahr. Ob ich jetzt von der Arbeit (ca. 50-60 Stunden pro Woche) gleich heim fahre oder noch 1-2 Stunden schieße (als Ausgleich zum Job und perfekte meditative Entspannung) ist doch kein Problem. Meine Familie kommt 1-2x im Monat am Wochenende mit und ansonsten haben die halt andere Hobbys die aber auch Zeit "kosten". Im Urlaub gehe ich sehr gerne schießen, ist ja kein Stress, sondern Spaß. Krank bin ich Gott sei Dank eher selten und an Sonn-/Feiertagen kann man doch schießen gehen oder spricht da was dagegen?

Bearbeitet von HBM
Geschrieben (bearbeitet)

@HBM

Und warum hast du für die Antwort die ganzen Vollquotes gemacht? Der von CM hätte gereicht.Mein Post hat mit deiner Antwort ziemlich wenig zu tun....................

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb HBM:

... da ich einen Schießstand praktisch 24/7 zur Verfügung habe (wenn ich möchte) und ansonsten an 2-3 Abenden schieße ...

Nicht jeder ist mit solch glücklichen Umständen gesegnet.

Mein vereinseigener Schießstand ist 23 km entfernt (einfache Fahrstrecke) und dort kann ich an 2 Tagen in der Woche jeweils für 2 Std. mit der Kurzwaffe trainieren.

Während der sog. "Sommerpause" ist der Stand für 2 Monate geschlossen.

Zum nächstgelegenen 100 m-Stand fahre ich 27 km (einfach) und kann dort jeweils Samstags vormittags als Gast gegen eine Nutzungsgebühr von 7,00 EUR je angefangene Std. schießen, vom 30. Nov. bis 28. Feb. ist dieser Stand geschlossen.  300 m 1 x mtl. für 3 Std., Anfahrt 35 km, fällt aber voraussichtlich spätestens Mitte des Jahres weg, da der Mitbenutzungsvertrag wohl gekündigt wird (Bw). Zum nächsten 300 m-Stand sind es dann zukünftig 100 km (einfach) und die Nutzungszeiten sind wg. des starken Andrangs extrem eingeschränkt.

Aber es ist ja nur ein Hobby und Briefmarken sammeln soll ja bekanntlich auch einen gewissen Entspannungseffekt haben.

 

CM :rolleyes:

... sorry für soviel OT.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Joe07:

 

Bevor es nun endgültig aus dem Ruder läuft sollten wir noch einmal zur Ausgangslage des Threads zurückkehren: 

 

 

Was hat der SB denn dort gemacht:

Er hat lediglich anstelle der für die Erteilung einer Erwerbsberechtigung erforderliche Bedürfnisbescheinigung durch den Verband die Vorlage einer Bestätigung über den Fortbestand der schießsportlichen Aktivitäten durch den Verein in Kombination mit dem Schießbuch als Bedürfnisnachweis akzeptiert.

 

 

 

Im vorliegenden Fall ist nicht außer Acht zulassen, dass es um die Erteilung einer "neuen" Erwerbsberechtigung geht und hierfür der SB einer Verbandsbescheinigung hätte verlangen können bzw. müssen!

 

 

Nein- es ging nicht um den Antrag für einen Neuerwerb, sondern um den Nachweis des Fortbestandes meiner schießsportlichen Aktivitäten mit vorhandenenen Waffen, die ich seit 5 Jahren besitze- neben meiner Vereinszugehörigkeit seit 2005.

Mir ging es um die Frage, ob die Behörde zu meiner Bescheinigung des Vereins ZUSÄTZLICH noch das Schießbuch anfordern DARF (nicht nur "kann"), um meine weiterhin bestehende Aktivität "zu genehmigen".

Geschrieben

Irgendwie hab ich den Eindruck, dass zu diesem Thema alles gesagt, der Drops gelutscht, die Messe gesungen ist. Wer jetzt immer noch mit dem Schießbuch zu seinem SB geht, wird sich auch durch 50 weitere Beiträge nicht davon abbringen lassen.

Geschrieben
Am 5.1.2018 um 18:45 schrieb Sam09:

Der SB wird es nicht einfach nur  fordern, wenn das Innenministerium es den Behörden vorgibt.

Auch wenn die Forderung das Schießbuch oder andere Bescheinigungen vorzulegen, um das

Regelmäßige schießen nachzuweisen nicht den WaffG enspricht, wird es immer Behörden geben

die diese Vorgabe umsetzen!.

 

----genau darauf läuft es hinaus. "Die" Behörde ist ausführendes Organ und nach Ministeriumvorgaben machen sie das, was ihnen angewiesen wird. Dagegen kommt man nicht an. ---heißt also (auch was mein Vereinsvorstand immer empfiehlt) Schießbuch führen und bei Bedarf vorlegen. UND mit Stempel des jeweiligen Fremdstandes, da mein Verein keinen eigenen Stand hat. Das Schießbuch selber mit Einträgen füllen und selbst zu unterschreiben (wie in einem anderen Beitrag erwähnt)

wird bei der Behörde wohl nicht anerkennt werden.  Abschließend und etwas abweichend: In DE sind die Behörden stempelgläubig, und sei es bei einem gefälschten Dokument mit gefälschtem Stempel mit Adler, auf dem steht: "Deutsche 

Markenbutter". 

Geschrieben (bearbeitet)

Hab hier heute erstmals durchgelesen. Wie kann man ein Thema nur so Totquatschen :-( Seid spätestens dem 10 Beitrag war alles klar! Wie immer, es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem! In einem halben Jahr wird dann jemand angesaugt weil er die SuFu nicht nutzt. Hier hat doch keiner mehr Bock zu lesen!

 

 

"Ich machs aber so, weil ich das für richtig halte. Ich machs so, weil ich das bestimme. Ja aber ich machs so, weil meine Mama das gesagt hat...........kann mal jemand zum putzen und zu machen kommen?!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb gorm:

... darauf läuft es hinaus. ...

... Dagegen kommt man nicht an. ...

... was mein Vereinsvorstand immer empfiehlt...

... wird bei der Behörde wohl nicht anerkennt werden. ...

Also wenn das für Dich "Abschließend" ist, dann tust Du mir echt leid. Da ich mit "meinem" SB wirklich sehr großes Glück habe da sich dieser nicht nur an die Gesetze bzw. Vorschriften hält, sondern sich als "Dienstleister für die Schützen" sieht, wirklich gut berät und bei Problemen (z.B. die Übergangszeit bzgl. Selbstladern mit Wechselmagazin für Jäger) nach Lösungen sucht, bin ich bei dem Thema nicht betroffen. Trotzdem stört es mich, wenn ich solche Beiträge wie Deine sehe, da gerade diese Einstellung dazu führt, dass sich SB bzw. die Behörde mehr heraus nehmen als ihnen zu steht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb gorm:

Nein- es ging nicht um den Antrag für einen Neuerwerb, sondern um den Nachweis des Fortbestandes meiner schießsportlichen Aktivitäten mit vorhandenenen Waffen, die ich seit 5 Jahren besitze- neben meiner Vereinszugehörigkeit seit 2005.

Mir ging es um die Frage, ob die Behörde zu meiner Bescheinigung des Vereins ZUSÄTZLICH noch das Schießbuch anfordern DARF (nicht nur "kann"), um meine weiterhin bestehende Aktivität "zu genehmigen".

 

Sorry, aber diese Erläuterung von dir ....

 

Am 4.1.2018 um 11:00 schrieb gorm:

.... Von meinem Grundkontingent ist meine zweite Kurzwaffe defekt und zur Vernichtung bei der Waffenbehörde abgegeben worden. Also habe ich meine zweite KW beantragt. ....

 

.... hatte ich so ausgefasst:

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb HBM:

Also wenn das für Dich "Abschließend" ist, dann tust Du mir echt leid.Trotzdem stört es mich, wenn ich solche Beiträge wie Deine sehe, da gerade diese Einstellung dazu führt, dass sich SB bzw. die Behörde mehr heraus nehmen als ihnen zu steht.

---Ich tu mir bezüglich der Behörden ebenfalls leid. Wieso andererseits stört es dich, wenn ich meine Erfahrungen und meine Schlußfolgerungen daraus ziehe? Diese sind nun mal Fakt. In meinem Verein und in meinem besagten Wohnort konnten viele  langjährige Schützen bei der Überprüfung auf regelmäßige Teilnahme und damit die Berechtigung zum weiteren Besitz ihrer Waffen kein entsprechend gefülltes Schießbuch- oder kein geführtes - vorlegen. Deren Waffenbesitz ist damit passee. Bleibt denen nur noch ein Verkauf in einer bestimmten Frist.

Also habe ich Recht mit meiner vorigen Beurteilung über die Behörde(n).

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb gorm:

In meinem Verein und in meinem besagten Wohnort konnten viele  langjährige Schützen bei der Überprüfung auf regelmäßige Teilnahme und damit die Berechtigung zum weiteren Besitz ihrer Waffen kein entsprechend gefülltes Schießbuch- oder kein geführtes - vorlegen. Deren Waffenbesitz ist damit passee. Bleibt denen nur noch ein Verkauf in einer bestimmten Frist.

Du hast alles Recht der Welt etwas zu beurteilen, aber trotzdem stört es mich (ist übrigens auch nur eine Beurteilung von mir, die ich mir einfach so raus nehme), wenn Schützen Auflagen der Behörde, die durch keine Rechtsgrundlage gedeckt sind, erfüllen. Lies doch den Thread mal komplett durch, dann merkst Du auch warum oder noch besser, schau Dir die "vielen langjährigen Schützen" an, die aufgrund "kein entsprechend gefülltes Schießbuch" oder sogar "kein geführtes Schießbuch", ein Problem haben/hatten. Fakt ist bei einer Überprüfung langjähriger Schützen (mehr als drei Jahre bzw. nach der Regelüberprüfung) und das meine ich jetzt rechtlich und nicht bzgl. Forderungen von Sachbearbeitern, folgendes:

- es gibt keine Verpflichtung zum Führen eines Schießbuches

- es langt eine Bestätigung des Vereins über die "regelmäßige Teilnahme am Schießsport" wenn die Behörde das aufgrund von Lebensumständen der Schützen prüfen möchte

- die Verbände unterstützen einzelne Schützen oder Vereine falls ein Sachbearbeiter hier Probleme macht

Nicht Fakt, aber sehr wahrscheinlich ist, dass wenn ein Sachbearbeiter bzw. eine bestimmte Behörde nicht "eingebremst" wird, er dann Forderungen stellt, die weit über das Gesetz hinaus gehen und damit vielen Schützen Ärger, Aufwand und schlimmstenfalls die Grundlage für eine Verschärfung aufgrund "machen doch eh schon alle Schützen so, dann können wir das auch als Auflage ins Gesetz schreiben" gelegt wird.

Lies doch bitte den ganzen Thread, da wird das schon mehrmals erklärt/dargestellt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb gorm:

----genau darauf läuft es hinaus. "Die" Behörde ist ausführendes Organ und nach Ministeriumvorgaben machen sie das, was ihnen angewiesen wird.

 

Wer sagt denn, dass das Ministerium angewiesen hat, dass man ein Schießbuch vorlegen muss - zu dessen Führung man nichtmal verpflichtet ist?!

vor 2 Stunden schrieb gorm:

Dagegen kommt man nicht an.

Natürlich, indem man nicht hörig mitmacht, sondern auf seine berechtigte Rechtsposition beharrt.

 

vor 2 Stunden schrieb gorm:

---heißt also (auch was mein Vereinsvorstand immer empfiehlt) Schießbuch führen und bei Bedarf vorlegen.

Nein, das heißt es nicht. Und wenn der Vorstand das empfiehlt, dann zeugt das von wenig fachlicher Kenntnis in diesem Bereich.

 

 

vor 2 Stunden schrieb gorm:

 Das Schießbuch selber mit Einträgen füllen und selbst zu unterschreiben (wie in einem anderen Beitrag erwähnt)

wird bei der Behörde wohl nicht anerkennt werden.

In dem Fall kann man ja einfach auf die Vereinsbestätigung zurückgreifen..... 

 

Niemand muss Schießbuch führen. Es gibt keine Vorgaben wie es zu führen ist. Folglich vermeidet man solche Zurückweisungen der Behörde, indem man seine Aufzeichnungen nicht vorlegt - darum geht's ja die ganze Zeit ;)

 

vor 2 Stunden schrieb gorm:

Abschließend und etwas abweichend: In DE sind die Behörden stempelgläubig, und sei es bei einem gefälschten Dokument mit gefälschtem Stempel mit Adler, auf dem steht: "Deutsche 

Markenbutter". 

Wenn man das noch unterstützen möchte ohne Rechtsgrundlage - bitteschön. 

 

vor 33 Minuten schrieb gorm:

Wieso andererseits stört es dich, wenn ich meine Erfahrungen und meine Schlußfolgerungen daraus ziehe?

Weil sie unzutreffend und contra Verein/Verband /Sportschützengemeinschaft sind.... 

 

vor 33 Minuten schrieb gorm:

 

 

Diese sind nun mal Fakt. In meinem Verein und in meinem besagten Wohnort konnten viele  langjährige Schützen bei der Überprüfung auf regelmäßige Teilnahme und damit die Berechtigung zum weiteren Besitz ihrer Waffen kein entsprechend gefülltes Schießbuch- oder kein geführtes - vorlegen.

Warum hat der Verein den langjährigen Schützen nicht entsprechend die Teilnahme am Schießsport bestätigt? 

Lass mich raten, auf die Idee ist keiner - insbesondere der Vorstand - nicht gekommen. 

 

vor 33 Minuten schrieb gorm:

Deren Waffenbesitz ist damit passee. Bleibt denen nur noch ein Verkauf in einer bestimmten Frist.

Selbst verschuldet.... In Unkenntnis der Rechtslage und Gläubigkeit an die Behörde. 

 

vor 33 Minuten schrieb gorm:

Also habe ich Recht mit meiner vorigen Beurteilung über die Behörde(n).

Ähm, nein ;)

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb P22:

 

 

 

 

Warum hat der Verein den langjährigen Schützen nicht entsprechend die Teilnahme am Schießsport bestätigt? 

Lass mich raten, auf die Idee ist keiner - insbesondere der Vorstand - nicht gekommen. 

 

 

---du hast richtig geraten. Der Vorsitzende von meinem Verein steht- wie leider bewiesen- nicht voll zu seinen Mitgliedern.

In meinem Fall hat er zwar die Vereinszugehörigkeit bestätigt, ABER mit dem Zusatz- sinngemäß- : "Der Schießnachweis obliegt dem Schützen" und nicht mit dem Zusatz in seiner Bescheinigung, daß der betreffende Schütze (in diesem Fall meinereiner)

regelmäßig am Schießsport teilnimmt. Dieser Zusatz hätte ihm nicht weh getan, zumal nicht gelogen.

Die Beurteilung dieses Vorsitzenden überlasse ich euch. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb P22:

 

.... Warum hat der Verein den langjährigen Schützen nicht entsprechend die Teilnahme am Schießsport bestätigt? 

Lass mich raten, auf die Idee ist keiner - insbesondere der Vorstand - nicht gekommen. ....

 

Selbst verschuldet.... In Unkenntnis der Rechtslage und Gläubigkeit an die Behörde. 

 

 

Lass mich mal raten warum der Verein nicht ......

 

Vielleicht weil es ein Unterschied ist, ob der Verein die "Teilnahme" oder "aktive Teilnahme" am Schießsport der Behörde bestätigen soll?

 

Mit den hier thematisierten NRW-Serien-Schreiben erhalten die WBK-Inhaber ein Formular mit dem der Vorsitzende "wörtlich" dazu aufgefordert die "aktive" Teilnahme an dem Schießsport des Vereins zu bestätigen.

 

Wenn nun der WBK-Inhaber kein Buch geführt hat und der Vorsitzende nicht weiß ob oder wie oft er den Schützen gesehen hat, dann hat der nur drei Möglichkeiten,

  1. er unterzeichnet und hofft, dass es nicht daneben geht,
  2. er streicht das Wort aktiv oder
  3. er unterzeichnet nicht.

"Scheinschützen" haben bei der Waffenrechtsnovelle 2002/2003 dazu geführt, dass die Befähigung, Bedürfnisbescheinigungen auszustellen von den Vereinen zu den Verbänden gewechselt sind. Das Schießbuch und die nach Ablauf von 3 Jahren (eigentlich) einmalige erneute Bedürfnisprüfung haben die Sportschützen auch den damaligen "Scheinschützen" zu verdanken. Dass die Behörden tlw. nun eine regelmäßige Bedürfnisprüfung in Zeitabständen von 3 Jahren durchführen ergibt sich aus dem Umstand, dass die Akte in diesen Abständen wegen der Überprüfung der Zuverlässigkeit sowieso auf dem Tisch des SBs liegt.

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb P22:

 

Wer sagt denn, dass das Ministerium angewiesen hat, dass man ein Schießbuch vorlegen muss - zu dessen Führung man nichtmal verpflichtet ist?!

 

Das ist doch allgemein bekannt das bei den Bund-Länder-Konferenzen sich die Landräte über die

Umsetzung neuer Gesetze beraten. Ist nicht nur im Fachbereich WaffG, gibt es auch z. B. Verkehr, Bau

so weiter.   

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