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Geschrieben
Am 29.10.2018 um 08:38 schrieb BrownellsDeutschland:

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Unter https://www.brownells-deutschland.de/StatGear-T3-TACTICAL-AUTO-RESCUE-TOOL-Folder-325-100013495 gibt es ein "Rescue Tool" für das Auto. Seht Ihr bei dem Tool kein Problem mit dem Führverbot in Deutschland für einhändig bedienbare Messer?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb HangMan69:

wo bitte schön "führst du" dieses tool wenn es im auto im handschuhfach liegt?!?

Das hängt stark vom Hüter von Recht und Gesetz ab, der es dort (warum auch immer) findet.

Geschrieben

@BrownellsDeutschland

Macht ihr denn Aussagen dazu, was "ausgewaehlte Abzuege" am Sonntag bedeuted? :)  [speziell interessiert mich der Geissele G2S-E - sollte der nicht dabei sein, wuerde ja ein Einkauf am Freitag lohnen. Wenn man's nicht weiss und er doch dabei ist, wuerde ggf. ein zweifaches Bestellen und nachtraegliches Stornieren (fuer euch Mehraufwand?) sinnvoll sein...]

 

@HBM

Das wird doch sogar vorsorglich mit Altersbeschraenkung verkauft, was bei Messern doch eigentlich nur fuer Waffen gefordert waere - wuerdest du eine US-amerikanische [ggf auto-uebersetzte] Artikelbeschreibung als Begruendung dafuer heranziehen, dass du das einfach so mit dir rumtragen duerftest?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

wo bitte schön "führst du" dieses tool wenn es im auto im handschuhfach liegt?!?

1. Macht "so was" im Handschuhfach wenig Sinn und verschlossen ist mein Handschuhfach auch nicht.

2. Ist "so was" (allerdings ohne das Messer, sondern nur mit "Gurtschneider" und "Scheibeneinschlagspitze" - keine Ahnung wie das richtig heißt) bei mir an der Sonnenblende befestigt und ein zweites in der Mittelkonsole in der Hoffnung, dass ich auch mit einem einsatzfähigen Arm und vom Gurt "gefesselt" zumindest an eins der beiden Tools komme.

3. Spätestens bei 2. "führe" ich.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb HBM:

Unter https://www.brownells-deutschland.de/StatGear-T3-TACTICAL-AUTO-RESCUE-TOOL-Folder-325-100013495 gibt es ein "Rescue Tool" für das Auto. Seht Ihr bei dem Tool kein Problem mit dem Führverbot in Deutschland für einhändig bedienbare Messer?

Durch die geschliffene Spitze befürchte ich, dass es unter das Führverbot fallen könnte.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb BrownellsDeutschland:

Durch die geschliffene Spitze befürchte ich, dass es unter das Führverbot fallen könnte.

Dann wäre / ist die Bewerbung als "Rescue Tool", zumindest in Deutschland, eher suboptimal. ?

Geschrieben (bearbeitet)
Am ‎22‎.‎10‎.‎2018 um 08:38 schrieb BrownellsDeutschland:

Ich habe am 01.11. eine Bestellung von 4 Produkten aus diesem Lowertunig Angebot aufgegeben. Das System nimmt meine Auswahl in die Wunschliste nicht an.

Leider musste ich im ersten Gang feststellen, das Euer System den Gutscheincode nicht annimmt.

Im zweiten Gang auch nicht. Beim dritten Mal hat es scheinbar geklappt. Jetzt einige Tage später, sehe in der Bestllung, das doch kein Code angenommen wurde und ich nun den regulären Preis aller Produkte berechnet bekam. Ärgerlich, denn schließlich handelt es sich um etwas über 54,-€ Ersparnis gegenüber dem Regulären Preis.

Zusätzlich wurde ein einziger Artikel aus dem normalen Portfolio von mir in dieser Order bestellt. Alle Artikel seinen nun auf dem Weg nach DE.

Was soll ich tun, bzw. wen muss ich als Ansprechpartner anrufen.

 

LG

Bearbeitet von Speedmark
Geschrieben

@BrownellsDeutschland

 

Hallo, Guten Morgen erstmal.

Das mag sein, es ist mir nun aber im Gesamten schon zwei mal passiert.

Das System reagiert während einer Sammlung von Produkten in die Wunschliste, mit anschließender Übertragung in den Warenkorb unterschiedlich bei der Betätigung „weiter Einkaufen“. Danach hat bei mir das System ein Problem mit dem Gutscheincode. Wenn man dann nicht nochmal alles prüft, kauft man zum regulären Preis. Jedenfalls ist mir dies nun aufgefallen und auf Grund meines deutlich ersichtlichen Verlaufs als Stammkunde, bitte ich um Klärung!

 

Ich rufe an, soll ich mich an Dich wenden?

 

LG Speedmark

Geschrieben

Hätte eine allgemeine Frage zum Erwerb von Verschlüssen.

Angenommen, ich möchte z.B. ein Remington 700 System kaufen, dann muss das zu einem Händler oder Büchsenmacher, das ist klar.

Kann ich es bestellen und bezahlen, Versand geht aber zu Händler/Büchsenmacher ? Wäre das möglich oder muss alles über den Händler/BüMa laufen ?

 

Geschrieben

Der Nachteil meiner Meinung nach an den Aktionstagen sind die Versandkosten. Ich z.b brauche ein Magazin und einen Gewehrriemen. Wenn ich jetzt das Magazin am Donnerstag und den Riemen am Freitag bestelle, zahle ich wahrscheinlich zweimal Versandkosten. Soviel billiger kann das Magazin nicht sein, das es sich lohnt es am Do zu bestellen und den Riemen am Freitag. Konkret gehts bei mir um ein Magpul Pmag .308 10 Schuss sowie den Magpul QDM Riemen.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb juergen111:

Der Nachteil meiner Meinung nach an den Aktionstagen sind die Versandkosten.

Tatsache,

 

wenn man dreimal Versandkosten zahlt ist leider ein guter Teil der Ersparnis schon wieder dahin...Muss man halt genau schauen ob es sich überhaupt lohnt.

 

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb keks:

wenn man dreimal Versandkosten zahlt ist leider ein guter Teil der Ersparnis schon wieder dahin...Muss man halt genau schauen ob es sich überhaupt lohnt.

 

2016 gab es zu der Aktion Versandkostenfreiheit dazu, wenn ich mich recht entsinne.

Das wird dann dieses Jahr wohl wieder nicht möglich sein.

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