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IGNORED

Polizeieinsatz wegen Waffe auf Foto


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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb JDHarris:

Ich würde erwarten, dass die Polizei (was ihre Aufgabe ist) saubere Ermittlungen anstellt und den Fall nicht gleich nach"Aktenlage" zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft abgibt.

 

Für mich wäre das Schlamperei! (Egal ob es aus Personalmangel oder Bequemlichkeit geschieht)

 

Und was sind für dich Ermittlungen? Vielleicht eine Abfrage im nationalen Waffenregister?! Vielleicht die Suche nach Beweismitteln?

Und was braucht die Polizei für Ermittlungen? Vielleicht eine Rechtsgrundlage?!

Und wie eröffnet sich der Weg in Rechtsgrundlagen? Vielleicht durch Einleiten eines Ermittlungsverfahrens?! (Ja, ich weiß, das es auch das Polizeirecht gibt...)

 

Klar, die Polizei hätte auch ohne Beschluss aufkreuzen und fragen können, je nach Reaktion hätten sie dann aber doch durchsuchen müssen. Das nennt man dann Gefahr im Verzug herbeiführen, was verboten ist.

 

Ich kann hier wirklich keine Schlamperei erkennen. Aber wie immer lasse ich mir gerne sagen, was man hätte besser machen können.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb Joseg:

Was wären dann die sauberen Ermittlungen? Befragung der Nachbarschaft oder in der Schule Kindergarten?

Ja zum Beispiel...oder einfach nur mal gucken, wen man da überhaupt vor sich hat und ihn dann erstmal selbst befragen. Die Gefährderansprache gibt es ja schon seit langem, auch wenn diese für andere Zwecke vorgesehen ist. Hier sieht es ein bischen danach aus, als wenn überhaupt keine Vorermittlungen (ausgenommen der Blick ins Waffenregister) stattgefunden haben und man sofort mit dem Foto zur StA gegangen ist.

 

Für eine so gravierende Massnahme, die in Art 13 der Grundrechte eingreift, sollte schon etwas mehr vorzuwerfen sein, als ein unscharfes Foto.

 

Ok, Nachbarn befragen usw wäre hier auch etwas viel Aufwand, wenn man die ganze Sache auch einfacher aufklären kann (war ja hier kein Drogendealer oä).

 

Edit2: Ich gehe auch davon aus, dass der Mann mit seinen Angaben zum "riesen Polizeieinsatz" übertrieben hat. Wahrscheinlich waren die 2 Beamten, 1 Azubi und der Zeuge mit einem eingeschränkten Durchsuchungsbeschluss bei ihm aufgetaucht, der unter dem Vorbehalt stand, dass die Massnahme abwendbar ist, wenn der besagte Gegenstand sofort herausgegeben wird.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Meine Meinung,

 

der Durchsuchungsbeschluss wird wahrscheinlich rechtswidrig sein.

Denn von der Sache her muss der Richter abwägen:

Ist es eine Spielzeugwaffe / eine Signal-Gaswaffe / eine scharfe Waffe und abwägen ob eine Durchsuchung da noch verhältnismäßig ist.

 

Da die meisten Ermittlungsrichter keine 15 Minuten mit der Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses und der Begründung verschwenden, gibt es hier oft Mängel.

 

Allerdings kannste dann klagen, bis Du schwarz wirst - Es kommt nichht viel dabei raus.

Wenn die Durchsuchung ergebnislos verlief, erhält man seine nachweisbaren Schäden (kaputte Tür/Schloss) per StrEG ersetzt.

Klagt man gegen den Durchsuchungsbeschluss selbst, um seine Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen, wird im Fall des Obsiegens eben festgestellt, dass er rechtswidrig ist. Das war´s und man kann den Flur damit tapezieren. Für den Polizisten/Staatsanwalt/Ermittlungsrichter hat das keine Konsequenzen. Lohnt sich finanziell also eher nicht dagegen zu klagen...

Für das mulmige Gefühl, dass sie einem die Hütte auf links gedreht haben, gibt es nichts.

 

Anders sieht es aus, wenn es einen Fund gegeben hat. Dort kann -muss aber nicht- ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss zu Beweisverwertungsverboten führen. Insgesamt eine komplizierte und oft für den Betroffenen enttäuschende Materie.

 

Die am besten begründeten Durchsuchungsbeschlüsse kommen im übrigen von den Ermittlungsrichtern des BGH: Die wissen einfach wie es richtig geht ;-)

 

Etwas ändern würde sich hier nur dann, wenn den Richtern das Richterprivileg genommen würde und sie auch wie zB Ärzte für ihre Entscheidungen zivil- und strafrechtlich bei fahrlässigen Fehlern haften. Das würde etwas Schwung in die Bude bringen und die Anzahl rechtswidriger Beschlüsse deutlich mindern. In vielen Bereichen ist es ja eine Farce, was da abläuft und kann mir das Richterprivileg nur dadurch erklären, dass zu viele Juristen im Bundestag sitzen...

 

 

frogger

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb JDHarris:

Ja zum Beispiel...oder einfach nur mal gucken, wen man da überhaupt vor sich hat und ihn dann erstmal selbst befragen. Die Gefährderansprache gibt es ja schon seit langem, auch wenn diese für andere Zwecke vorgesehen ist. Hier sieht es ein bischen danach aus, als wenn überhaupt keine Vorermittlungen (ausgenommen der Blick ins Waffenregister) stattgefunden haben und man sofort mit dem Foto zur StA gegangen ist.

 

Da würde ich das Forum aber mal brüllen hören, wenn im Anschluss dann der Nachbar zu dem Betroffenen kommt und sagt: "Heute war die Polizei bei mir und hat nach dir gefragt..."

 

Außerdem gibt es im Bereich der StPO keine "Gefährderansprache". Entweder die Polizei denkt, es ist eine scharfe Waffe. Dann ist sie im Bereich des Strafrechts und hat garkeine andere Möglichkeit als "zum Staatsanwalt zu laufen", oder sie denkt, es ist eine Spielzeugwaffe. Dann kann und darf sie garnichts machen. Weil dann auch keine Gefahr da ist, was ein Einschreiten nach sich ziehen darf.

 

Mal ganz abgesehen vom Zeitverzug. Erst die Nachbarschaft befragen, dann zur auf die Dienststelle und den Bericht schreiben und dann zum Staatsanwalt, in der dann der Nachbar zum Betroffenen rennt. Da hat man dann alle Chance, der illegalen Waffe habhaft zu werden. Dann kann man es auch gleich lassen.

Mal ganz abgesehen davon, was soll eine Befragung der Nachbarn bringen? Die Information, ob er nett ist? Polizeifreundlich? Verfassungstreu? Ob er illegale Waffen hat?

Weiß denn dein Nachbar, ob du Waffen hast? Wenn ja, weiß er, wieviel und wo sie sind? Weiß er, ob sie sicher verwahrt sind? Meldest du dem Nachbarn, wenn du dir eine Waffe leihst oder für einen anderen Aufbewahrst.

Das alles wären Fragen, die je nach Anwort strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Die der Nachbar aber wissen muss, wenn seine Befragung etwas sinnvolles bringen soll. Zumindest in der Situation.

 

Die Nachbarn zu fragen ist einfach Unsinn. Mal ganz abgesehen davon, dass dabei auch immer Informationen durch die Polizei an diese Person herangetragen werden, die der nicht hat und vielleicht auch nicht haben soll.

 

Und wo ist das Problem? Die Polizei sch#gt auf, sagt was sie sucht. Der Typ zeigt ihnen die Spielzeugpistole. Die Polizei rückt wieder ab, schreibt ihren Bericht und schickt das ganze zur Staatsanwaltschaft. Die stellt das verfahren ein und nach zwei Jahren ist es aus dem Register gelöscht. Beantragt man davor eine WBK, wird man vom Sachbearbeiter danach gefragt. Man erzählt seine Geschichte, der nickt ab oder frägt vielleicht noch bei StA oder Polizei an. Braucht er ab an sich nicht, am Einstellungsgrund sieht er ja, dass an der Sache nichts dran war.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb frosch:

Meine Meinung,

 

der Durchsuchungsbeschluss wird wahrscheinlich rechtswidrig sein.

Denn von der Sache her muss der Richter abwägen:

Ist es eine Spielzeugwaffe / eine Signal-Gaswaffe / eine scharfe Waffe und abwägen ob eine Durchsuchung da noch verhältnismäßig ist.

 

 

Wenn er es aber nicht beurteile kann, so wie hier, bleibt ihm keine andere Wahl. Zumal auch keine alternativen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den Sachverhalt zu ermitteln

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb hellbert:

 

 

Mal ganz abgesehen davon, was soll eine Befragung der Nachbarn bringen? Die Information, ob er nett ist? Polizeifreundlich? Verfassungstreu? Ob er illegale Waffen hat?

Weiß denn dein Nachbar, ob du Waffen hast? Wenn ja, weiß er, wieviel und wo sie sind? Weiß er, ob sie sicher verwahrt sind? Meldest du dem Nachbarn, wenn du dir eine Waffe leihst oder für einen anderen Aufbewahrst.

Das alles wären Fragen, die je nach Anwort strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Die der Nachbar aber wissen muss, wenn seine Befragung etwas sinnvolles bringen soll. Zumindest in der Situation.

Naja, wenn ich das richtig sehe, wurde das Bild auf Facebook veröffentlicht und von einem dort regisrierten User angezeigt. Wo wäre das Problem gewesen, ihn auch auf Facebook mal auf die Waffe im Hintergrund anzusprechen?

 

Klar...wenn er jetzt ein ganz böser Bube wäre (Drogendealer, Mafiosi oder ProfiKiller), dann würde er sich über so viel Naivität wohl ins Fäustchen lachen. Aber hier war es ja wohl offensichtlich, wen man da vor sich hat und man hätte gut nachvollziehen können, dass die Waffe im Hintergrund auch einen ganz harmlosen Grund haben kann. Ist halt wiedermal typische Panikschieberrei, dass man nichtmal nach den einfachsten Erklärungen sucht.

 

Mir hätte als "Ermittlungsrichter" wohl vollkommen ausgereicht, wenn ich mir 2 Seiten seines Facebookacounts durchgelesen hätte...aber das wäre wohl zu einfach.:gr1:

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb hellbert:

Entweder die Polizei denkt, es ist eine scharfe Waffe. Dann ist sie im Bereich des Strafrechts und hat garkeine andere Möglichkeit als "zum Staatsanwalt zu laufen", oder sie denkt, es ist eine Spielzeugwaffe. Dann kann und darf sie garnichts machen. Weil dann auch keine Gefahr da ist, was ein Einschreiten nach sich ziehen darf.

 

Sei mir bitte nicht böse, aber ich habe ob der Schilderung des Falles den Eindruck, die Polizei denkt gar nicht und sagt sich: "Schauen wir halt mal."

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb JDHarris:

Naja, wenn ich das richtig sehe, wurde das Bild auf Facebook veröffentlicht und von einem dort regisrierten User angezeigt. Wo wäre das Problem gewesen, ihn auch auf Facebook mal auf die Waffe im Hintergrund anzusprechen?

 

Ist das ein Witz oder meinst du das im Ernst?

Wer hätte ihn den anschreiben sollen über Facebook? Die Polizei? Wo man im Internet ja immer so gut sieht, wer wirklich am anderen Ende des PCs sitzt....

Und wenn es eine scharfe Waffe gewesen wäre, hätte der Betroffene natürlich direkte zugegeben, dass es vielleicht die alte Waffe von Opa vom Dachboden ist und man sie nur kurz seinen Kindern zeigen wollte. Jetzt würde man die Waffe aber zur Seite legen, auf die Polizei warten und als mal im Vorraus die 60 Tagessätze in Form eines Strafbefehls akzeptieren. Denn kosten tut der illegale Waffenbesitz, auch wenn es nur eine alter 22er einschüssiger Revolver ist, davon.

 

Und unbescholtene Bürger haben natürlich keine echten Waffen daheim...das kann jeder bei Facebook recherchieren...:rofl:

 

vor 2 Minuten schrieb knight:

Sei mir bitte nicht böse, aber ich habe ob der Schilderung des Falles den Eindruck, die Polizei denkt gar nicht und sagt sich: "Schauen wir halt mal."

So ungefähr ist es ja auch. Das sagt sie halt aber nicht einfach so, sondern weil man klare Hinweise hat, und der Sachverhalt anders auch nicht zu klären ist. Es kann eine scharf Waffe sein, deswegen muss sie schauen.

 

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb hellbert:

Und wo ist das Problem? Die Polizei sch#gt auf, sagt was sie sucht. Der Typ zeigt ihnen die Spielzeugpistole. Die Polizei rückt wieder ab, schreibt ihren Bericht und schickt das ganze zur Staatsanwaltschaft. Die stellt das verfahren ein und nach zwei Jahren ist es aus dem Register gelöscht.

 

Alleine schon, dass so ein Fall im Register bleibt, mit allen Nachteilen, die das mit sich zieht, ist eine staatsbürgerliche Zumutung.

 

Und wenn er tatsächlich eine illegale hatte, dann zeigt er die Spielzeugspistole vor und die Polizei zuckt mit den Schultern und rückt wieder ab? Macht doch keinen Sinn.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb hellbert:

So ungefähr ist es ja auch. Das sagt sie halt aber nicht einfach so, sondern weil man einen klare Hinweise hat, der anders auch nicht zu klären ist. Es kann eine scharf Waffe sein, deswegen muss sie schauen.

 

Das erinnert mich an die Aktion von Linken in Gießen, die Flugblätter verteilt haben, wonach falsche Polizisten in Uniform gesehen worden seien und man wenn man einen Polizisten in Uniform sieht, die Polizei rufen soll, damit die den Ausweis des Polizisten kontrollieren soll, denn es könnte ja ein falscher Polizist sein.

 

Führt dann dazu, dass je mehr Polizisten da sind, mehr Bürger die Polizei rufen, damit die dann die Ausweise der anderen kontrollieren sollen, was dann zu noch mehr Polizisten führt und die Bürger noch mehr die Polizei anrufen.

 

Es kann halt ein falscher Polizist sein, also muss die Polizei kontrollieren.

 

:hi:  :drinks:

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb knight:

 

Sei mir bitte nicht böse, aber ich habe ob der Schilderung des Falles den Eindruck, die Polizei denkt gar nicht und sagt sich: "Schauen wir halt mal."

Ein grosses Problem bei der Polizei wie auch bei anderen Behörden ist die zunehmende Automatisierung.

 

Ich hatte vor Jahren mal eine Steuerprüfung gehabt. Auf meine Frage an den Prüfer, warum er sich tagelang mit so einem kleinen Würstchen wie mir abgibt, sagte er: "Ich habe das garnicht zu entscheiden - das entscheidet die Software!"

 

Hätte man wirklich was gegen echte Steuerhinterzieher unternehmen wollen, dann bräuchte man ihn nur einen halben Tag lang in der Dortmunder Nordstadt in einer Seitenstrasse nachsehen lassen wer dort alles so seine Porsche Cayenne parkt...und nebenbei Sozialhilfe abkassiert. Dann hätte er wohl an einem Nachmittag so ein paar Millionen für den Staat eintreiben können...naja

 

Meine Prüfung war übrigens Ergebnislos:-)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb knight:

Alleine schon, dass so ein Fall im Register bleibt, mit allen Nachteilen, die das mit sich zieht, ist eine staatsbürgerliche Zumutung.

Nach 2 Jahren wird das Register gelöscht, wenn in der Zeit nichts neues dazu kommt. Und man kann noch viel schneller und mit noch weniger Beweisen in das Register kommen. Was denkst du was passiert, wenn irgendeine Frau, die vielleicht noch total betrunken ist, sagt, du hättest sie vergewaltigt? Da passiert aufgrund einer reinen Aussage noch viel mehr, als dass man nur deine Wohnung durchsucht.

 

Zitat

Und wenn er tatsächlich eine illegale hatte, dann zeigt er die Spielzeugspistole vor und die Polizei zuckt mit den Schultern und rückt wieder ab? Macht doch keinen Sinn.

Doch, genau so läuft das. Im Durchsuchungsbeschluss steht nämlich genau drin, was gesucht wird. Wenn die Polizei einen silbernen Revolver sucht und an der Tür ein entsprechendes Model bekommt, dann wars das. Dann rückt sie wieder ab, es sei denn, sie haben noch Hinweise auf etwas anderes. Dann steht das aber so im Beschluss drin oder sie durchsuchen nach Gefahr im Verzug.

 

vor 7 Minuten schrieb knight:

Das erinnert mich an die Aktion von Linken in Gießen [...]

Damit ist doch schon alles gesagt.

Wobei in Zeiten des "Enkeltricks" das Wissen darum, dass sich auch die uniformierte Polizei Ausweisen muss (wenn es in dem Moment möglich ist), durchaus hilfreich sein kann.

 

 

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb hellbert:

Nach 2 Jahren wird das Register gelöscht, wenn in der Zeit nichts neues dazu kommt. Und man kann noch viel schneller und mit noch weniger Beweisen in das Register kommen. Was denkst du was passiert, wenn irgendeine Frau, die vielleicht noch total betrunken ist, sagt, du hättest sie vergewaltigt? Da passiert aufgrund einer reinen Aussage noch viel mehr, als dass man nur deine Wohnung durchsucht.

Auf jeden Fall!

 

Die Dame bleibt aber im Gegensatz zu dem Foto- Anzeiger nicht ganz ohne eigenes Risiko.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb JDHarris:

Die Dame bleibt aber im Gegensatz zu dem Foto- Anzeiger nicht ganz ohne eigenes Risiko.

Er sagt ja auch nichts falsches...

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb hellbert:

Nach 2 Jahren wird das Register gelöscht, wenn in der Zeit nichts neues dazu kommt. Und man kann noch viel schneller und mit noch weniger Beweisen in das Register kommen. Was denkst du was passiert, wenn irgendeine Frau, die vielleicht noch total betrunken ist, sagt, du hättest sie vergewaltigt? Da passiert aufgrund einer reinen Aussage noch viel mehr, als dass man nur deine Wohnung durchsucht.

Sicher?

vor 9 Stunden schrieb hellbert:

Doch, genau so läuft das. Im Durchsuchungsbeschluss steht nämlich genau drin, was gesucht wird. Wenn die Polizei einen silbernen Revolver sucht und an der Tür ein entsprechendes Model bekommt, dann wars das. Dann rückt sie wieder ab, es sei denn, sie haben noch Hinweise auf etwas anderes. Dann steht das aber so im Beschluss drin oder sie durchsuchen nach Gefahr im Verzug.

Wenn ich einen geklauten Fernseher suche steht das so drin, aber in der Regel nicht bei Waffendelikten, da geht es lediglich um den Verdacht auf Besitz illegaler Waffen und zusätzlich der Hinweis auf besondere Vorsicht!

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb knight:

Sei mir bitte nicht böse, aber ich habe ob der Schilderung des Falles den Eindruck, die Polizei denkt gar nicht und sagt sich: "Schauen wir halt mal."

Ganz so ist es ja auch nicht, aber in der Regel bleiben nicht viel Möglichkeiten die auch ausgeschöpft werden, auch wenn nach Vorschrift anonyme Anzeigen ohne weitere Maßnahmen an die Staa weiterzuleiten sind.

Da hier bei Waffen fast immer ein DB kommt setzt man natürlich alle Hebel in Bewegung die Person aus der Anonymität zu holen, aber was die Polizei an ihren Nachforschungen hindert brauche ich wohl nicht weiter erläutern.

Geschrieben (bearbeitet)

Hier liegt auch wieder ein grundlegender Fehler im System.

 

Denn die StpO in Deutschland wurde nach dem systematischen Missbrauch des Justizsystem durch die Nazis und die Kommunisten in der DDR so umgebaut, dass nicht der Bürger permanent seine Unschuld und rechtstreue gegenüber dem Staat zu beweisen hat, sondern umgekehrt, der Staat muss dem Bürger ein Fehlverhalten (eindeutig) nachweisen. Insb. dann wenn es um Eingriffe in Grundrechte geht.

 

Im Falle dieses unklaren Fotos hätte man also zunächst mal davon ausgehen müssen, dass sich ein ansonsten unbescholtener Bürger rechtstreu verhalten hat und es für die "Waffe" im Hintergrund auch eine anderer Erklärung gibt. Selbst wenn darauf eindeutig eine scharfe Waffe zu sehen gewesen wäre...es hätte ja auch die legale Waffe eines befreundeten Jägers oder so sein können. Ohne weitere zusätzliche Hinweise, wäre eine solche Annahme also nicht gerechtfertigt. Der Blick ins Waffenregister allein war als solch zusätlicher Hinweis ungeeignet, da das Waffenregister nur einen Hinweis darauf gibt, wer legal eine Waffe angemeldet hat.

 

Hier wurde vor allen Dingen dieser grundlegene Gedanke der Annahme der Rechtstreue ins Gegenteil verkehrt. Sowas wollte man in Deutschland in der StpO nicht wieder haben, denn sonst würden wir hier Zustände bekommen wie in Nord Korea, wo jeder Bürger, der sich nicht zweifelsfrei konform mit dem Regime verhält, sofort zum Ziel der Justiz und der Polizei werden kann.

 

Deshalb war der richterliche Durchsuchungbeschluss (nicht die Ermittlungen ansich) an dieser Stelle nicht gerechtfertigt. (Vorausgesetzt der Annahme, dass dem Richter nicht doch weitere zusätzliche Hinweise vorgelegen haben)

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb JDHarris:

Eben. Man macht es sich bequem mit dem Waffenregister und spart sich, zu ermitteln.

 

Eine fatale Fehlentwicklung, denn was dabei rauskommt, wenn die Polizei nicht mehr ihrer eigentlichen Arbeit nachgeht, sondern Register durchforstet, haben wir im Fall Amri gesehen. Solche Register sind meist schlampig geführt und es werden Entscheidungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen getroffen. Das Eurodac System ist ein Paradebeispiel für solche schlampg geführten Register (Ich finde den Artikel grad nicht wieder...rund ein drittel aller gespeicherten Daten und Fingerabdrücke darin sollen falsch sein)

 

Edit: Hatten wir nicht letztens hier im Forum so einen Fall, wo ein User davon berichtet hat, dass er "Besuch" bekommen hat, weil eine bereits seit einem Jahr verkaufte und ordnungsgemäss aus der WBK ausgetragene Waffe noch im ZWR drinstand und vergessen wurde, sie auf den neuen Besitzer zu übertragen?

 

 

Jesses,

 

was ist denn die Durchsuchung anders als eine Ermittlung? Kannst du mir das mal bitte schlüssig erklären????

 

 

Und für alle: Und die ganzen Aufreger, das man die DuSu für rechtswidrig hält, oh man. Da hat ein Richter aufgrund der ihm vorliegenden Informationen gehandelt/handeln lassen. Und somit nicht ein Hobbyjurist oder ein Winkeladvokat oder irgend wer anderes. Ein RICHTER!

Bearbeitet von Maure
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Maure:

Und somit nicht ein Hobbyjurist oder ein Winkeladvokat oder irgend wer anderes. Ein RICHTER!

 

 

Genau DAS ist ja das Problem!

 

"Aus der Erfahrung des Gerichts" heißt das dann meist zur Begründung (= Erfahrung bzw. eher Nichterfahrung des Richters, der sich in der Regel weder gern mit Waffen noch mit den WaffG auseinandersetzt).

 

Heißt: einer, der keine Ahnung hat, hält auch alles fürchterlich verpixelte für ein "Sturmgewehr".

Ein erfahrener Richter, der womöglich noch Jäger ist (sowas gibt's ja auch), weiß, daß es da schonmal ums befriedete Besitztum desjenigen geht.

 

Daß DB nur allzuschnell ausgestellt werden, vor allem, wenn es um Waffen geht, ist längst bekannt.

 

Der Beschluß dürfte tatsächlich rechtswidrig sein.

Das nützt Dir aber genau NULL - wie frosch das schon dargestellt hat.

 

Also besser drauf achten, was auf geposteten Bildern drauf ist!

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb JDHarris:

Denn die StpO in Deutschland wurde nach dem systematischen Missbrauch des Justizsystem durch die Nazis und die Kommunisten in der DDR so umgebaut,

Komisch, als ich nach der Wende in den Dienst übernommen wurde staunte ich wie schnell man eine Durchsuchung anordnen konnte.

Gefahr im Verzuge wurde regelmäßig durch Hilfsbeamte der Staa. (Polizei) angeordnet, wobei man diesem "Treiben" sehr spät einen Riegel vorschob.

vor 24 Minuten schrieb JDHarris:

Im Falle dieses unklaren Fotos hätte man also zunächst mal davon ausgehen müssen, dass sich ein ansonsten unbescholtener Bürger rechtstreu verhalten hat und es für die "Waffe" im Hintergrund auch eine anderer Erklärung gibt.

Entschuldige, aber das ist Unsinn und funktioniert so nicht.

vor 24 Minuten schrieb JDHarris:

Selbst wenn darauf eindeutig eine scharfe Waffe zu sehen gewesen wäre...es hätte ja auch die legale Waffe eines befreundeten Jägers oder so sein können. Ohne weitere zusätzliche Hinweise, wäre eine solche Annahme also nicht gerechtfertigt. Der Blick ins Waffenregister allein war als solch zusätlicher Hinweis ungeeignet, da das Waffenregister nur einen Hinweis darauf gibt, wer legal eine Waffe angemeldet hat.

Aus diesem Grunde ist man ja auch mit dem "kleinen Besteck" aufgefahren und hat keine Blendgranaten oder Ramme verwendet,

vor 24 Minuten schrieb JDHarris:

Deshalb war der richterliche Durchsuchungbeschluss (nicht die Ermittlungen ansich) an dieser Stelle nicht gerechtfertigt.

Klar ginge es auch anders, wurde auch so praktiziert, wirst du aber nicht eingelassen schaust du dumm aus der Wäsche und Gefahr im Verzuge läßt sich dann schwer begründen.

 

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