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IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


Mausebaer

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Du hast mich mißverstanden. Das führen ist eben nicht verboten, es bedarf z.B. eines allgemein anerkannten Zwecks. Und im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht imho auch der Weg. Der Nutzer uwewittenburg hat hier imo falsches propagiert.

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vor 15 Stunden schrieb VP70Z:

... Und im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht imho auch der Weg. Der Nutzer uwewittenburg hat hier imo falsches propagiert.

 

Wobei spätestens seit den "Erlebnissen" mit dem Bundeswehrtaschenmesser zu bedenken ist, dass "Berufsausübung" sehr restricktiv ausgelegt wird und der Weg zur und von der Arbeit eindeutig nicht zur Berufsausübung zählt. Auch wird z.B. ein Mitarbeiter eines Pannendienstes sicherlich beim gegenwärtigen Versuch der Pannenbehebung ein aktuelles Multitool mit Öffnungshilfe der Klinge führen dürfen. Auf den Wegen zum und vom Einsatzort jedoch nicht. Selbst bei der Verwaltungtätigkeit vor und nach den konkreten Pannenbehbungsversuchen, dürfte ein Führen zumindest grenzwertig sein, da es dann ja eben nicht zur Berufsausübung benötigt wird. :closedeyes: Faktisch wird es immer von dem Betroffenen dem Staat zu beweisen sein, dass ein Ausnahmetatbestand bestand. :bad:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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§42a verwendet die Worte "im Zusammenhang", also die selbe Wortwahl wie "im Zusammenhang" mit der Jagdausübung. Wäre einer (vom mehreren möglichen) meiner Ansätze. Aber vermutlich hat man da immer nicht - LWBs bereichert, die halt lieber die Euronen abgedrückt haben.

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vor 30 Minuten schrieb VP70Z:

§42a verwendet die Worte "im Zusammenhang", also die selbe Wortwahl wie "im Zusammenhang" mit der Jagdausübung. Wäre einer (vom mehreren möglichen) meiner Ansätze. Aber vermutlich hat man da immer nicht - LWBs bereichert, die halt lieber die Euronen abgedrückt haben.

Dass die Zusammenhänge auslegbar sind hast Du noch nicht verstanden.

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Dass die Zusammenhänge auslegbar sind hast Du noch nicht verstanden.

Ich kriminalisiere auch nicht meine Mitmenschen wegen ihres Pilzsammlermessers, Brotzeitmessers, Rettunsgmessers oder unsere Jungs wegen ihres BW Taschenmessers. Und das ist auch gut so. ICH kann morgens in den Spiegel schauen beim rasieren (Kommt ja auch aus der Mode, wie man sieht)

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vor 19 Stunden schrieb bumm:

Klar, sehen wir doch alle ständig. Kaum ist die Arbeit verrichtet durchwühlt der sich täglich übers Waffengesetz informierende Handwerker seine Taschen nach Teppichmessern und sonstigen lebensgefährlichen Werkzeugen wie Seitenschneidern oder Schnellbauschrauben und schließt diese ein bevor er nachhause fährt.

Wer kontrolliert denn auch schon einen Handwerker?

Wenn, dann  kann ihm das schon auf die "Füße" fallen.

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Gerade eben schrieb VP70Z:

Ich kriminalisiere auch nicht meine Mitmenschen wegen ihres Pilzsammlermessers, Brotzeitmessers, Rettunsgmessers oder unsere Jungs wegen ihres BW Taschenmessers. Und das ist auch gut so. ICH kann morgens in den Spiegel schauen beim rasieren (Kommt ja auch aus der Mode, wie man sieht)

Dafür sorgt aber schon der § 42a WaffG!

Ich rasiere mich täglich und kann in den Spiegel schauen, zumal mich das alles seit über 5 Jahren nicht tangiert.

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vor 53 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wer kontrolliert denn auch schon einen Handwerker?

Wenn, dann  kann ihm das schon auf die "Füße" fallen.

 

Allgemeine Verkehrskontrolle - ich war mit einem Firmenfahrzeug unterwegs. Werktags, 9 Uhr vormittags.

Aussteigen für Warndreieck und Verbandskasten...

"Was haben Sie denn da" --- Taschenmesser schaut ein Stück aus der Hosentasche.

"Das ist ja ein verbotenes Einhandmesse" - Meine Antwort: dass ist 1. nicht verboten, und 2. dienstlich benötigt.

"Was machen Sie mit einem solchen Messer" --- Ware kommisionieren, Bänder aufschneiden, Pakete öffnen usw.

Das Duo Bad Cop - Bad Cop zieht sich mit Messer und Führerschein für ca. 5 Min in den Streifenwagen zurück.

Nach 5 Min Kommentarlose Rückgabe -- "Gute Fahrt"

 

Ist mir im Frühjahr exakt so passiert...

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vor 7 Minuten schrieb Mittelalter:

 

Allgemeine Verkehrskontrolle - ich war mit einem Firmenfahrzeug unterwegs. Werktags, 9 Uhr vormittags.

Aussteigen für Warndreieck und Verbandskasten...

"Was haben Sie denn da" --- Taschenmesser schaut ein Stück aus der Hosentasche.

"Das ist ja ein verbotenes Einhandmesse" - Meine Antwort: dass ist 1. nicht verboten, und 2. dienstlich benötigt.

"Was machen Sie mit einem solchen Messer" --- Ware kommisionieren, Bänder aufschneiden, Pakete öffnen usw.

Das Duo Bad Cop - Bad Cop zieht sich mit Messer und Führerschein für ca. 5 Min in den Streifenwagen zurück.

Nach 5 Min Kommentarlose Rückgabe -- "Gute Fahrt"

 

 

Wundert mich nicht wirklich, bei Kartoffeln volles Programm, bei den "anderen" ziehen die den Schwanz ein. Und ganz genau kenn ich es so von unseren Bordsteinpatroullanten............

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vor 12 Stunden schrieb Edward:

Nun ich kann dir sagen ( ratet mal) wer nicht kontrolliert wird, weils da Theater gibt und es bei der richtigen Anzahl / Umgebung auch handgreiflich wird, und vor Gericht lachen die aus vollem Hals.

Kann mir denken wen du meinst, aber dem ist nicht so, sie klauen sich ein neues.

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vor 13 Stunden schrieb Mittelalter:

 

"Was machen Sie mit einem solchen Messer" --- Ware kommisionieren, Bänder aufschneiden, Pakete öffnen usw.

Das Duo Bad Cop - Bad Cop zieht sich mit Messer und Führerschein für ca. 5 Min in den Streifenwagen zurück.

Nach 5 Min Kommentarlose Rückgabe -- "Gute Fahrt"

 

 

Da merkt man, wie angesichts der stets bemühten Personalknappheit  Prioritäten beim polizeilichen Handeln (öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr) gesetzt werden....

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Da merkt man, wie angesichts der stets bemühten Personalknappheit  Prioritäten beim polizeilichen Handeln (öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr) gesetzt werden....

Das zeigt eben auch die Unsicherheit bei den Beamten. Sicherlich eine Rückfrage per Funk was sie weiter tun sollen.

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Ja aber bei den rechtschaffenden kann man(n) noch den dicken markieren.

Anderswo gibt´s gleich eine auf die Kauleiste. Oder wird gleich ausgelacht, und mit nem "flotten" Spruch gezeigt was man von der Ordnungswacht hält.

 

Also wenn man schon rausfahren muß, schikaniert man halt wehrlose, oder die was zu verlieren haben, Arbeitsplatz zum Beispiel.

 

Vergiss dieses Land...............

 

 

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vor 41 Minuten schrieb BigMamma:

 

Die Frage hätte ich dem gar nicht oder anders beantwortet, zB: Das kann und darf Ihnen (noch) schxxxx egal sein.

Ich würde mal noch früher ansetzen: Ob hinter dem Taschenmesserclip, den @Mittelalter mutmaßlich exhibitioniert hatte ein Einhandmesser, ein anderes Taschenmesserchen oder der Buko hängt sollte sch*egal sein. Oder darf man neuerdings schon wieder wegen einer - möglicherweise, vielleicht, also...  - begangenen OWi den Bürger filzen? Ich weiß, jetzt kommt gleich wieder die Eigensicherung, das schlechte Bild in der Fahrerlaubnis, ....u.a.m.

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Leute, diese Anlage1 ist wirklich lesenswert.

1.2.4
bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen,

 

Das ist ein ganz normaler Gasbrenner, damit brenne ich das Grünzeug in der Gosse weg um die Nachbarschaft zu beruhigen, jeder Dachdecker hat da mehrere von, und wenn man das Ding aufdreht ist die Flamme bald einen halben Meter lang.

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@bumm

 

Im Kontext lesen Du musst. :rtfm:

 

Deine Fundstelle bezieht sich ausdrücklich auf Geggenstände nach  § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG  und dort heißt es "..., die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; ". :closedeyes:

 

Es geht also zusätzlich um "Das Wesen der Dinge". :starwars013: Daher ist §42a WaffG auch solch ein Systembruch, da es dort einfach nicht mehr darum geht. :shok:

 

Dein

Mausephilosophbaer :hi:

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vor 9 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das zeigt eben auch die Unsicherheit bei den Beamten. Sicherlich eine Rückfrage per Funk was sie weiter tun sollen.

Für betreutes Denken ist die Schmiere ja bekannt, sieht man ja was da mittlerweile so alles arbeitet..................war aber früher auch nicht anders.............

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Dieses gesamte Rechtsgebiet ist in G'stan gemeingefährlicher, antidemokratischer und antifreiheitlicher Müll, der nur zur obrigkeitsstaatlicher Unterdrückung der rechtschaffenden Bürger taugt. Aber genau dafür wurde er erfunden und genau dazu wird er benutzt. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

 

 

 

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