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IGNORED

Bewaffneter Waffenhändler


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Geschrieben

Hallo!

 

Ich schiesse seit 92 mit WBK, heute war ich bei nem Waffenhändler um KK Muni zu kaufen , war schon 3 mal dort.

 

Unterschied, hat mich heute mit nem 3 Zöller 38 Spezial am Gürtel bedient, hab ich noch nie erlebt, klar, ist sein Grundstück oder Laden, aber kann er das Ding so führen?oder habt ihr sowas schon erlebt, das ist meine Frage, Händler werde ich nicht preissgeben, gehört sich nicht.

Geschrieben

Die richtige Antwort ist zweiteilig.

Nach den Buchstaben des WaffG darf er Waffen innerhalb seiner Wohn- und Geschäftsräume erlaubnisfrei führen.

Nach der Beurteilung seines zuständigen Ordnungsamtes wäre durch das Führen im vorliegenden Fall die Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit i..S.d. § 5 WaffG erfüllt.

 

CM

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Micha176:

Normal.... mein Büxer hat seit eh und je den Snubbie unterm Arbeitsmittel! 

brauch er da nen Waffenschein??, er hatte sie ja am Holster.

 

 

Die richtige Antwort ist zweiteilig.

Nach den Buchstaben des WaffG darf er Waffen innerhalb seiner Wohn- und Geschäftsräume erlaubnisfrei führen.

Nach der Beurteilung seines zuständigen Ordnungsamtes wäre durch das Führen im vorliegenden Fall die Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit i..S.d. § 5 WaffG erfüllt.

 

Das ist meine Frage, er hat ja mit Sicherheit Muni im Ballermann, und das widerspricht der getrennten Aufbewahrung, in meinem Sinne brauch er auch privat ne Führungserlaubnis heisst Waffenschein.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb cartridgemaster:

Die richtige Antwort ist zweiteilig.

Nach den Buchstaben des WaffG darf er Waffen innerhalb seiner Wohn- und Geschäftsräume erlaubnisfrei führen.

Nach der Beurteilung seines zuständigen Ordnungsamtes wäre durch das Führen im vorliegenden Fall die Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit i..S.d. § 5 WaffG erfüllt.

 

CM

 

 

Aha

 

woher die info zu teil 2

 

kenne einige Kollegen die mit Absprache in ihren Räumen eine Waffe tragen 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb cartridgemaster:

Nach der Beurteilung seines zuständigen Ordnungsamtes wäre durch das Führen im vorliegenden Fall die Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit i..S.d. § 5 WaffG erfüllt.

 

CM

 

Gibt es zu solch einem Fall einen Link? Urteil oder so was...

 

(Geladene Waffe lagern ist mir bekannt, ist aber was anderes da geladenes Lagern gegen grundsätzliche Sicherheitsvorschriften verstößt. Führen nicht)

 

Würde mich echt interessieren.

 

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin mir Sicher er darf Sie ohne Berechtigung auch nicht privat führen, sonst könnten wir Alle die 9er auf der Komode liegen haben, er brauch nen Waffenschein.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Paddy85:

Gibt es zu solch einem Fall einen Link? Urteil oder so was...

 

Probier es einfach mal aus.

Wenn irgend wann einmal die Kontrollettis vom Ordnungsamt bei Dir zu Besuch sind, öffne ihnen die Tür mit einer geladenen Waffe im Holster.

Dann wirst Du sicher Dein ganz persönliches Urteil erhalten.

 

CM

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb lastunas:

... sonst könnten wir alle die 9er auf der Komode liegen haben ...

Damit würdest Du gegen den § 36 WaffG verstoßen, mit den bereits oben genannten Folgen.

Du musst Deine "9er" schon "am Mann" führen und so sicherstellen, dass keine unbefugte dritte Person Zugriff auf Deine Waffe hat.

 

CM

Geschrieben (bearbeitet)

Erinnert mich an Waffen Schäfer in W, heute nicht mehr existent, der Inhaber hatte stets einen verchromten 1911er im Holster wenn man in den Laden kam......Magazin war drin, zum Ladezustand kann ich nichts sagen.

Wenn ich mich recht entsinne hat er vor ca. 10 Jahren aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Waffenhändler bekommt 3 männliche " Kunden ", offensichtlich Russischer Abstammung. Sie wollen Waffen sehen. Er zuerst eine Berechtigung.Sie haben keine, bestehen aber drauf Waffen zu sehen. Er geht eine holen und zeigt sie ihnen. Mit der Mündung nach vorn und geladen. Er fordert sie auf den Laden zu verlassen. Die drei sehen sich abschätzend an, drehen sich um und verlassen ruhig den Laden.

Nach dem Vorfall direkt die Polizei angerufen. Begeistert waren die nicht von seiner Reaktion. Am nächsten Tag auch ein Anruf aus dem Ministerium das zuständig ist . Die waren auch wenig begeistert.  Aber keine Sanktionen bekommen. Antrag auf Waffenschein wurde gestellt, viel Hoffnung macht er sich aber nicht.

Passiert vor kurzem im Saarland.................

 

Es soll von österreichichen Waffenhändlern eine rundmail geben, das Erkenntnisse vorlägen das sich " bestimmte Personen " über Überfälle auf Waffenhändler bewaffnen wollen. Zum Wahrheitsgehalt der letzten Aussage kann ich nichts schreiben, wurde mir so erzählt.

 

Zum TE: Ja, hab ich schon mehrfach gesehen, das Händler geholstert hatten.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb lastunas:

Ich bin mir Sicher er darf Sie ohne Berechtigung auch nicht privat führen, sonst könnten wir Alle die 9er auf der Komode liegen haben, er brauch nen Waffenschein.

 

sachkundig bist Du ?

WaffG kennst Du ?

den §19 auch ?

Du weißt auch, wo und wann man eine Waffe erlaubnisfrei führen darf ? (Edit weil zu salopp formuliert: bzw. wann waffenrechtlich NICHT geführt wird)

Du weißt auch, ob man Munition "führen" kann?

 

 

lesen bildet.......soviel auch zu " Waffe geladen zur Selbstverteidigung bereithalten " .....

 

 

...und dann kann man hier auch zu machen.... der letzte eine schnallts eh nicht!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

Was macht ihr euch Gedanken ? die Politik will ganz eindeutig das sich niemand wehrt, ob die Räuber 5000 Euro in der Bank mitnehmen oder vier Knarren, als Händler würde ich mir mehr Gedanken darübermachen was passiert wenn er einem Räuber eine plättet, das kann ihn das Geschäft kosten gibt aber mindestens ein Ermittlungsverfahren, wenn die Räuber vier Kanonen mitnehmen, gibt es keinen Ärger, die Versicherung zahlt, Polizei und Staatsanwalt sind zufrieden und man kann zum Tagesgeschäft (Verkehrskontrolle und unliebsame Forumseinträge) übergehen.

 

Muss ich das gutfinden, nein, aber so ist die Realittät

Bearbeitet von Edward
Geschrieben (bearbeitet)

Um es noch einmal "gerade zu biegen":

gem. Anl. 1 Abschn. 2 Ziff. 4 des WaffG "führt" eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über diese außerhalb seiner Wohn- oder Geschäftsräume, außerhalb seines befriedeten Besitztums oder außerhalb einer genehmigten Schießstätte ausübt.

Innerhalb der genannten Räume gibt es kein "Führen", es bedarf dazu auch keiner Erlaubnis.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb alzi:

 

sachkundig bist Du ?

WaffG kennst Du ?

den §19 auch ?

Du weißt auch, wo und wann man eine Waffe erlaubnisfrei führen darf ? (Edit weil zu salopp formuliert: bzw. wann waffenrechtlich NICHT geführt wird)

Du weißt auch, ob man Munition "führen" kann?

 

 

lesen bildet.......soviel auch zu " Waffe geladen zur Selbstverteidigung bereithalten " .....

 

 

...und dann kann man hier auch zu machen.... der letzte eine schnallts eh nicht!

Du bist der Held in diesem Board, stellst mich komplett in Frage und weisst selber null Antworten, ich hab dezent gefragt, ich hab meine Sachkunde länger wie du und jetzt atme Luft und vergiss deine Arroganz, ich nehme gerne Kritik an aber Zitate ohne Erklärung sind primitiv wie Du.

 

PS

 

An die Mods, löscht den Thread, ganauso wie den Typen der alles weiss aber eigentlich nix., sorry

Geschrieben

Also ich habe  außer Frank &Monika 

 

9 Waffenhändler besucht/ gekauft bis jetzt.

 

Einer hat nen Waffenschein und 2 hatten Pistole / Revolver in der Hosentasche.

 

War ganz lustig als er die aus der Hosentasche zog und entlud, weil ich genau nach dem Modell gefragt hatte^^

 

 

 

 

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb lastunas:

Du bist der Held in diesem Board,

null Antworten,

ich hab meine Sachkunde länger wie du

löscht ... den Typen der alles weiss aber eigentlich nix

 

1. Das ist er, vor allem wenn es um den §-Dschungel geht...

2. Er hat dir doch geantwortet. Was können wir dafür, wenn dir die Antwort nicht gefällt ?

3. Das bezweifle ich schwer...

4. Sollte dies jemals geschehen, wirst du das sicher nicht mehr erleben.^^

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb lastunas:

ich hab meine Sachkunde länger wie du

Daran wird es liegen. Du hast wichtige, grundlegende Dinge einfach schon wieder vergessen.

 

Der Alzi hat Dir in seiner unnachahmlich charmanten Art und Weise geschrieben wo Deine Lücken sind. Er hat sogar den 19er genannt, so großzügig ist er sonst nicht mit Verweisen. Du musst den Alzi nicht mögen aber nachlesen und die Sachkunde auffrischen würde nicht schaden. CM hat in seinem zweiten Post ja schon die Hälfte geschrieben.

 

Und damit Du nicht sagst ich sei schlimmer als der Alzi: schau noch in den 12er und nochmal in die Anlage 1

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb cartridgemaster:

Siehst Du!

 

Du schreibst aber:

 

vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Nach der Beurteilung seines zuständigen Ordnungsamtes wäre durch das Führen im vorliegenden Fall die Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit i..S.d. § 5 WaffG erfüllt.

 

Ohne den vorliegenden Fall zu kennen.

 

Ich kenne Waffenhändler mit Absprachen, ich kenne Waffenhändler mit Waffenbesitzkarten nach §19 und ich kenne Waffenhändler mit Waffenscheinen. All das steht denen nicht auf die Stirn tätowiert.

 

vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

Innerhalb der genannten Räume gibt es kein "Führen", es bedarf dazu auch keiner Erlaubnis.

 

Wenn die (nicht) "geführten" Waffen aber mit dem Bedürfnis "Handelsgut", "Jagdwaffe" oder "Sportwaffe" besessen werden, ist das schuss- und zugriffsbereite Zurverfügunghalten zum Selbstschutz davon nicht umfasst.

 

Daher auch die Absprachen oder Scheine. Oder halt das Risiko, an den Falschen in der Behörde zu geraten, denn eine gefährdete Person i.S.d.WaffG ist man nicht dadurch, dass man das meint zu sein, sondern wenn die Behörde das auch so sieht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Es soll von österreichichen Waffenhändlern eine rundmail geben, das Erkenntnisse vorlägen das sich " bestimmte Personen " über Überfälle auf Waffenhändler bewaffnen wollen. Zum Wahrheitsgehalt der letzten Aussage kann ich nichts schreiben, wurde mir so erzählt.

 

Ich kenne das Schreiben. Das ist keine "Rundmail von österreichischen Waffenhändlern", das ist eine Information des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich für Gewerbetreibende des Waffenhandels.

Herausgegeben wurde es von der Landespolizeidirektion Niederösterreich am 30.06.2017.

 

Quelle der Aufrufe, auf die diese Information sich bezieht, wird vermutlich das Inspire-Magazin gewesen sein. Da wurden vor ein paar Ausgaben Tipps gegeben, wie man sich bewaffnen kann.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb German:

 

.... das Inspire-Magazin ....

 

Der German wiedermal top informiert in allen Lebenslagen. :icon14:

Was ist das für ein Magazin ?

 

 

 

Bearbeitet von 2011-Jack

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