Zum Inhalt springen
IGNORED

Infopflicht zum Waffengesetz - Austauschlauf


andyost

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hab´da mal ´ne Frage an die Juristen unter euch:

2008 hat sich ja das Waffengesetz in Bezug auf die Eintragung von Wechsel- und Austauschläufen geändert.

In wie weit muss sich ein Sportschütze und Jäger über ein neues Waffengesetz informieren?

Bei mir: Ich bin Sportschütze und Jäger und hatte eine Erbwaffe mit mehreren Austauschläufen.

Ich habe mich damals auf der Seite des BMI über das neue Waffenrecht informiert. Hier gibt es einen Flyer, der über das neue Waffenrecht informiert:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2008/waffenrechtsflyer_neu.pdf?__blob=publicationFile

Zusätzlich habe ich mich auf der BMI-Seite informiert:

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Aenderungen-Waffenrecht-2008/aenderungen-waffenrecht-2008_node.html

In beiden Publikationen ist eine Waffengesetzänderung in Bezug auf Austausch-/ Wechselläufe nicht erwähnt.

Deshalb hatte ich bis zu diesem Jahr keine Ahnung, dass diese Läufe eingetragen werden müssen.

Bemerkt wurde dieses erst, als ich die Waffe verkauft und ich als gesetzestreuer Bürger (dummerweise) die Läufe auf meiner Überlassungsanzeige mit angab.

Darf ich mich als Bürger auf die Publikationen des BMI verlassen oder muß ich mich weiter - z.B. im Waffengesetz - informieren, wie es die Waffenbehörde verlangt?

Vielen Dank im Voraus,

Grüße Andy

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich bist Du mit Deiner Sachkunde einmal auf Stand gebracht worden und es ist Deine Pflicht, Dich weiterzubilden. Die Änderungen im WaffG in diesem (Aufbewahrung) und im kommenden Jahr (EU-Richtlinie) hast Du als Interessierter und Betroffener sicher auch mitgekriegt.

Im Internet gibt es die Gesetzestexte z.B. bei Iuris. Hier im Forum wird bei den Änderungen an allen Ecken und Enden immer heftigst diskutiert und zusammengetragen, was wesentlich, interessant oder nur komisch ist. Das FWR, die GRA und weitere Institutionen informieren regelmäßig mit Newslettern. Soweit mal zu den Quellen Deiner Fortbildung.

 

Im Verkehrsrecht gibt es ja ähnlich häufig Änderungen, auch da muss man am Ball bleiben und vom Steuerrecht will ich gar nicht erst anfangen. Sorry, aber ist so, der Staat macht mit seinem Bürger den Molli.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Waffenbesitzer muss sachkundig sein (im Gegensatz zu den Sachbearbeitern), das beinhaltet auch, sich über die Änderungen des Waffengesetzes auf dem Laufenden zu halten ("Ignorantia legis non excusat", vermeidbarer Verbotsirrtum).

 

Der Bundesanzeiger/Bundesgesetzblatt ist (auch damals schon) online einzusehen und besitzt eine Suchfunktion. Hierfür gibt es einen kostenlosen Bürgerzugang. Spätestens mit Veröffentlichung des neuen, aktualisieren Gesetzestextes kann man sich umfassend informieren.

 

Ratsamer ist es aber, die Gesetzesentwürfe für die Änderungen und deren Begründungen zu studieren, denn da wird detailliert aufgelistet, was wie (und meist auch warum, auch wenn man damit nicht immer konform gehen muss) geändert wird. Das geht (auch damals schon) über Webseiten des deutschen Bundestages und dadurch kann man auch den Gesetzgebungsprozess verfolgen, bevor das alles in Kraft tritt (und sich damit langfristig auf kommende Änderungen einstellen, aktuelles Stichwort Tresore z.B.).

 

Irgendwelche Infoflyer von irgendwem für irgendwen bieten immer die Gefahr redaktioneller Fehler, inhaltlicher Vereinfachungen oder schlichtweg Weglassungen.

 

Ja, ist doof, aber als Waffenbesitzer hat man diesbezüglich eine Holschuld.

Deswegen plädiere ich schon lange für eine regelmäßige Auffrischung der Sachkunde, spätestens nach großen Gesetzesänderungen (2003, 2008; die diesjährige war ja eher klein, die davor auch).

 

Bearbeitet von German
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diesen Sachverhalt gibt es wohl öfters. Bei den Fällen von denen ich was mitbekommen habe wurden die Wechselläufe/-Systeme vom Amt einfach nachgetragen. Da kamen aber die Besitzer auf das Amt zu und " meldeten " Quasi nach. Wie ein Amt reagiert wenn das zb durch einen Verkauf " hochkommt " kann ich nicht schreiben. Hab auf egun schon gelesen das Wechselsysteme als nicht Eintragungspflichtig angeboten wurden, weil die Besitzer sie in dem Zeitraum als man sie wirklich nicht eintragen lassen musste ( imho 2003 bis 2008 ) erworben hatten und die Änderung 2008 schlicht verpennt hatten. Ist die Behörde restriktiv  kann das massiven Ärger auslösen, bis zum Verlust der Erlaubnisse. Weil man die Läufe/Systeme nach einem gewissen Stichtag nicht mehr Legal besessen hat .

Die Pflicht sich auf dem laufenden zu halten besteht ja nicht nur beim Waffenbesitzer. Gibt es neue Verkehrsregeln, die es zum Zeitpunkt meiner Führerscheinprüfung noch nicht gab, kann ich auch nicht sagen das ich das nicht wusste. Ok, sagen kann ich es, nutzt nur nix..............

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Sofern der Händler den damals nicht wbk-pflichtigen Erwerb der Waffenbehörde gemeldet hat, würde ich mich als Betroffener darauf berufen, dass diese auf die Gesetzesänderung hätte rechtzeitig hinweisen können, damit eine nachträgliche Eintragung erfolgen kann. Zumindest ein Versuch wert, bevor es deswegen richtig Ärger gibt.

 

Ansonsten ist das Kind unweigerlich in den berühmten Brunnen gefallen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.