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IGNORED

WBK beantragen: Beabsichtigter Munitionserwerb


Maximax

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb sonnyboy:

Das geht in dem Verband in dem ich Mitglied bin sogar soweit, dass auch alle erworbenen Waffen die man über das "Grüne Abitur" erworben hat

aufgelistet sein MÜSSEN.

 

 

Ja, da gilt ja das gleiche.

Wenn ich eine Waffe habe, mit der ich objektiv die Disziplin schießen kann, dann ist eine gleiche Waffe nun nicht mehr erforderlich.

Gerade für Repetier-Langwaffen gibt's ja zum Glück die gelbe WBK, um sich auch als schießsportlich aktiver Jäger nicht mit dem Drilling gegen Tikka & Co messen zu müssen.

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Gerade eben schrieb norbi4570:

Wobei in meinen Augen ger ganze Mist  Bedürfnis a la SpO Quatsch ist.

Das sehen wir hier überwiegend so. Dennoch ändert es nichts daran, dass der jeweilige Verband die Erforderlichkeit zu prüfen hat - nicht aus Willkür sondern von Gesetzes wegen.

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vor 5 Minuten schrieb norbi4570:

Wobei in meinen Augen ger ganze Mist  Bedürfnis a la SpO Quatsch ist.

das sehen wohl die meisten so - aber es ist nun mal seit zig jahren  ( mit abstrichen seit 1972 ) gesetz und fakt.

mit dem gesetzt müssen wir nun mal leben, aber da macht es keinen sinn sachverhalte zu verdrehen, oder einfach zu ignorieren.

 

eine rote ampel vor der schule ist mittag um 12.00 das gleiche wie nachts um 24.00 - geblitzt ist geblitzt- da brauchts nicht über den sinn zu diskutieren !

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vor einer Stunde schrieb Handgunner:

... die Verbände ... haben die Sportordnungen auf den Weg gebracht ...

 

Und wer hat die Sportordnungen der Verbände zu einer Bedürfnisgrundlage zum Waffenerwerb gemacht?

 

Richtig.

 

Das Bundesverwaltungsamt (BVA),

denn dieses hat die Sportordnungen der gem. § 15 WaffG anerkannten Verbände überhaupt erst genehmigt (was im Übrigen einen verfassungwidrigen Eingriff in die Autonomie des Sports darstellt).

Jeder Sachbearbeiter in jeder der 203 bundesweiten Erlaubnisbehörden hat von seinem Arbeitsplatz aus einen online-Zugriff auf die beim BVA abrufbaren Sportordnungen der Verbände und kann dies im Rahmen der ihm obliegenden Plausibiltätsprüfung auch tun.

Wie will denn irgend ein Verbandsorgan prüfen, ob ihm tatsächlich alle Waffenbesitzkarten des Antragstellers offengelegt wurden? Wie will er prüfen welche Waffen ggf. auf der Grundlage der Zugehörigkeit zu anderen Verbänden erworben wurden?

Was ist mit den Waffen, die auf der Grundlage einer vereinfachten Erwerbserlaubnis gem. § 14 (4) WaffG erworben wurden?

Wozu soll ich dem Verbandsorgan einer Schießsportorganisation den Bestand meiner Jagdwaffen mitteilen?

 

Du solltest vielleicht Deine sehr eng begrenzte Sichtweise etwas öffnen, bevor Du hier anderen Usern ans Bein ...

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
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vor 4 Stunden schrieb Handgunner:

glaubst du ernsthaft, für die schützen wäre es sinnvoller oder einfacher, wenn die bedürfnisprüfung über die behörden laufen würde ?

Das hatten wir ja auch schon mal. Und es war bei 98,3% der Behörden "verdaute Viktualien".

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@ cartridgemaster: 

 

meine "eng begrenzte sichtweise" kann ich mir gut gönnen, denn sie basiert definitiv nicht auf der pippi langstrump ideologie:

 

.........ich mach mir die welt, so wie sie mir gefällt....

 

es geht doch hier nicht drum, was hätte sein können oder sollen - es geht hier einzig und alleine um den aktuellen ist -  ( gesetzes ) zustand !

 

und in diesem "ist -  zustand" obliegt EINZIG UND ALLEINE den verbänden die prüfung des bedürfnisses und NICHT der behörde ! 

 

Bearbeitet von Handgunner
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vor 29 Minuten schrieb Handgunner:

 

und in diesem ist zustand obliegt EINZIG UND ALLEINE den verbänden die prüfung des bedürfnisses und NICHT der behörde ! 

 

 

Stellt nicht die Behörde die WBK aus? Wusste gar nicht, dass sich eine Behörde da einfach von einem Verband reinreden lässt.

Dachte der Verband bescheinigt nur, dass aus ihrer Sicht ein Bedürfnis besteht, die Behörde aber (trotzdem noch) prüft...

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@ hellbert: 

 

klar stellt die örtlich zuständige waffen -  behörde die wbk aus -  DAS wurde ja auch nie bestritten......

 

auch die behörde prüft verschiedene faktoren ab: zuverlässigkeit, persönliche eignung z.b. durch zentral - register - auszug, vorhandensein von geeigneten aufbewahrungsbehältnissen, usw. auch das ist fakt und unbestritten !

 

das "bedürfnis" hingegen ist sache der verbände. 

 

see you on stage !

Bearbeitet von Handgunner
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Noch etwas Material für diejenigen, die es für Wilkür der   Verbände halten, dass von Ihnen WBK-Kopien angefordert werden: WaffVwV zum WaffG 14.2.1 "[...] Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt. [...]"

 

Na klar kann sich der Verband nach meinem Verständnis diesem Prozedere verweigern, da die Verwaltungsvorschrift eigentlich nur eine Richtlinie für die Verwaltungen ist, aber dann könnte folgendes passieren (ebenfalls WaffVwV zum WaffG 14.2.1): "Über wiederholt auftretende oder grobe Mängel in vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen unterrichtet die jeweilige Waffenbehörde die nach § 48 Absatz 1 zuständige Landesbehörde, die das BVA unterrichtet.". Problem wäre also, wenn die Behörde bei ihren sicherlich stattfindenden Prüfungen öfter feststellt, dass beantragende Sportschützen/innen eigentlich schon passende Waffen haben, und der Verband auf Rückfrage einräumen muss, dass er den vorhandenen Bestand nicht anhand von WBK-Kopien kontrolliert hatte, gibt es Ärger, und im blödesten Fall wird irgendwann seitens der Politik die Möglichkeit einkassiert, dass sinnvollerweise die Verbände das Bedürfnis bescheinigen und nicht das Amt, dass, soweit die Gesetze dazu Raum lassen, nach den Weisungen der Dienstherren und -damen entscheiden. Der Mist der dabei herauskommt wird noch idiotischer sein als die Süppchen die sich einige Verbände kochen, da die zumindest teilweise den abwegigen Wünschen der Waffenbehörden noch etwas Widerstand entgegensetzen, wo einzelne Schützen wohl nur noch in den seltensten Fällen Paroli bieten würden.

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Und um auf den zweiten Teil der Ursprungsfrage zurückzukommen, ich hätte ebenfalls, wie in Deinem Bild gezeigt, gelbe und grüne WBK auf einem Formular beantragt und gleich den Munitionserwerb mit angekreuzt.

Man muss Sachbearbeiter nicht (wie es hier anscheinend manche tun) für so unflexibel oder unterstützungsbedürftig halten, dass man aus einem Antragsformular lieber zwei oder drei macht...

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Am 29.7.2017 um 06:33 schrieb Onkel:

Man muss Sachbearbeiter nicht (wie es hier anscheinend manche tun) für so unflexibel oder unterstützungsbedürftig halten, dass man aus einem Antragsformular lieber zwei oder drei macht...

Das - lieber unverständiger Onkel - hat nichts mit unflexiblen und unstertützungsbedürftigen Sachbearbeitern zu tun, könnte aber auch hier helfen. Es hat primär etwas damit zu tun, dass beide Anträge unabhängig voneinander gestellt werden, unabhängig voneinander zu bescheiden sind und ggf. Rechtsmittel ohne Einfluss auf den jeweils anderen Antrag eingelegt werden können. Liegt nur ein Antrag vor, liegt ggf. Alles auf Eis.

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Am 28.7.2017 um 13:44 schrieb P22:

 

Gerade für Repetier-Langwaffen gibt's ja zum Glück die gelbe WBK, um sich auch als schießsportlich aktiver Jäger nicht mit dem Drilling gegen Tikka & Co messen zu müssen.

 

Wenn man als Jäger schießsportlich mit Langwaffen betätigen möchte, wozu sollte man da eine gelbe WBK beantragen? Die Langwaffe (dein Beispiel Tikka) kann doch genausogut auf Jagdschein gekauft und in die grüne WBK eingetragen werden, ohne Verbandsbescheinigung und 2/6-Regelung (Bürokratieabbau), und am Ende des Tages ist die Welt nicht mehr und nicht weniger sicher als über die gelbe WBK. Oder habe ich irgendwas übersehen?

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vor 11 Minuten schrieb LTB:

 Oder habe ich irgendwas übersehen?

 

Nö, stimmt :)

 

Im DWJ wurde mal ein Bericht vom Hausanwalt des Blattes zitiert, wonach ein und dieselbe Waffe nicht jagdlich und sportlich genutzt werden dürfen, weil nur für ein Gebiet ein Bedürfnis besteht. Ging um einen Revolver.

Die Auffassung dürfte jedoch nicht zutreffen, insbesondere würde sie künstlich zur Strafbarkeit führen (§ 12 WaffG - "vom Bedürfnis umfassten Zweck").

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vor 6 Stunden schrieb LTB:

Oder habe ich irgendwas übersehen?

 

ja, auf gelb is billiger und der Mun-erwerb auf jeden Fall mit drin.

 

 

 

 

zu "alle WBK in Kopie vorlegen". klar haben die Verbände zu prüfen. und grade die WaffVwV trennt an mehren Stellen sogar explizit nach Bedürfnis.

drum hat der Verband eigentlich auch nur die WBK mit Waffen nach dem schießsportlichen Bedürfnis anzufordern. WBK von/für Erben, Jägers, Sammlers etc. gehen die da dann auch garnix an........und hier kommt dann auch der Datenschutz ins Spiel....

 

wenn man sich schon auf die WaffVwV beruft...... sollte man diese auch ganz gelesen haben und kennen.....Rosinenpicken is da nicht.

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Hallo zusammen,

vielen dank für die Antworten! Hat mir sehr geholfen, auch wenn es ein wenig in eine Diskussion abgedriftet ist. Aber dafür ist ja so ein Forum auch da!

 

Zu meiner aktuellen Lage:

Tja, ich warte seit jeher (Sind mittlerweile 4 Wochen) auf die Bestätigung meines Verbandes. Nichts passiert, was mich ein wenig ärgert, da ich hoffte, das ganze noch vor beginn meines Studiums, nach meinem Wehrdienst über die Bühne zu bringen (Wohnort / Lebenslage ändert sich). Nach 2 Wochen fing ich an meinen werten Sachbearbeiter vom Verband  anzurufen (Wurde mir vom OSM bei der Bestätigung des Antrages geraten) und wurde jedesmal mit "Mach ich demnächst" oder "muss ich mal schauen" vertröstet.

Beim letzten Anruf hieß es "Ich glaube, den habe ich abgeschickt", was leichtes schmunzeln in mein Gesicht zauberte, da beim Bund immer folgende Devise gilt: "Glauben können Sie in der Kirche!"

Jedenfalls freut es mich nun das es wohl jetzt doch vorwärts geht!

Ich habe nun für meinen SB jeweils einen Antrag für die gelbe und für die grüne bereits vorbereitet. Also ein Antrag explizit für die Gelbe (Munerwerb ist ja inklusive) und ein Antrag für die Grüne mit Munitionserwerbsberechtigung.

Ist jetzt nur die Frage ob ich die ganzen Anlagen, also Kopie der Tresorrechnung, Auszug aus dem Schießbuch und Fachpsych. Gutachten auch 2 x mal abgeben sollte... Ich wende mich dazu am besten mal bei meinem SB persönlich, da ja offensichtlich jeder SB das immer anderst haben möchte.

Ich halte euch über die Lage informiert!

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Zitat

lasse bleiben (dafür gibt es keine grundlage!), denn das du an entsprechenden/geforderten schiessterminen teilgenommen hast bestätigt dir ja der verband/verein!

 

Naja, in der Antragsvorlage wird explizit danach gefragt bzw. verlangt diese Nachzuweisen

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vor 23 Minuten schrieb Maximax:

Oh, okay! Warum fragen die danach?

 

Weil uninformierte (nicht böse gemeint) es einfach machen, ohne nachzufragen.

 

Von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch darauf, weil das der Verband vorab mitprüft und bestätigt. Es besteht daher auch keine praktische Notwendigkeit für die Einreichung. 

 

Generell soll man den Grundsatz der Datensparsamkeit wahren ;)

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  • 1 Monat später...

So kommt etwas verspätet, aber: Nach 5 Wochen kamen die Bedürfsnisanträge unterzeichnet wieder zurück! Damit bin ich zum Amt und hab die gelbe und die grüne beantragt... Auf Nachfrage sagte man mir ich könnte mal als Wartezeit mit allem rechnen.

Nach nichtmal 2 Wochen bekam ich den Anruf, dass sie so gut wie fertig sei und ich gerne schon kommen dürfte. Mein SB musste nur noch schnell den Voreintrag in die Grüne schreiben und schwubs alles fertig! War amüsiert, dass das Amt bei weitem nicht so lang gebraucht hat wie der Verband mit den Bedürfnisanträge.

Jedenfalls hab ich auch schon meine ersten 2 Waffen erworben und nu glücklich, dass es ja doch so schnell geht!

 

Ihr findet mich auf dem Schießstand... :yess:

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