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IGNORED

VL-Schießen ohne Pulverschein


Shiva

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Hallo,

 

mein Verständnis zum VL-Schießen war, dass man zuerst einen Pulverschein braucht und dann VL schießen darf. Und zwar auch dann, wenn man das Schwarzpulver direkt auf dem Stand erwirbt. Entsprechend habe ich einen WL-Kurs mit Schwarzpulver-Teil gemacht. Da ich kein SP in meiner Wohnung haben will, habe ich beim Antrag auf dem Pulverschein als Bedarf für SP "0" eingetragen und handschriftlich "Erwerb auf dem Stand zum sofortigem Verbrauch" angegeben. 

 

In meinem Pulverschein steht jetzt nichts von Schwarzpulver. Die SB hat mir erklärt, dass ich in meiner Konstellation ja keinen SP-Eintrag wollte (Menge 0) und für das reine Schießen auf dem Stand keinen Eintrag brauche.

 

Und jetzt bin ich irritiert. Ich bilde mir ein, dass ich beim WL-Lehrgang gehört habe, dass ich für den Umgang mit SP beim Schießen bereits einen Pulverschein brauche.

 

Ist das Verständnis der SB korrekt?

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Dein SB hat Recht.

 

Der Umgang bedarf zwar der Erlaubnis, aber unter Aufsicht eines Erlaubnisinhabers darfst Du trotzdem damit schießen. Ich bin mir nicht ganz sicher ob er Dir die Waffe dann auch laden muß, oder ob Du das unter Anleitung auch selbst tun darfst.

 

Übrigens, wenn in Deinem Pulverbuch ein Erwerb von SP ausgeschlossen ist, wie willst Du es dann auf dem Schießstand erwerben? Erstens kenne ich keinen Stand, wo man mal eben schnell ein Kilo Pulver kaufen kann, zweitens ist das auch ganz schön viel um es auf einmal zu verschießen, und wo soll der Erwerb denn eingetragen werden, wenn nicht im Pulverbuch? Auch der Erwerb von Privat muß eingetragen werden. Das WaffG bzw. SprengG kennt auch keinen "erlaubnisfreien Erwerb zum sofortigen Verbrauch". Für Munition gibt es das, nicht aber für Schwarzpulver.

 

 

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Hallo, du benötigst nur einen pulverpaten, also jemand der für dich das Pulver bereit stellt ggf. Abfüllt und verwiegt. Wenn bei euch auf dem Stand Pulver zum Sofort Verbrauch verkauft wird dann brauchst auch den Eintrag im Schein sonst weiß der Freundliche auf dem Stand ja nicht dass du damit umgehen kannst und darfst. Lass dir doch einfach ein paar kg nachträglich eintragen und ersparst dir damit Diskussionsgrundlagen?

 

Gruß Oizo

vor 5 Minuten schrieb Shiva:

Hallo,

 

mein Verständnis zum VL-Schießen war, dass man zuerst einen Pulverschein braucht und dann VL schießen darf. Und zwar auch dann, wenn man das Schwarzpulver direkt auf dem Stand erwirbt. Entsprechend habe ich einen WL-Kurs mit Schwarzpulver-Teil gemacht. Da ich kein SP in meiner Wohnung haben will, habe ich beim Antrag auf dem Pulverschein als Bedarf für SP "0" eingetragen und handschriftlich "Erwerb auf dem Stand zum sofortigem Verbrauch" angegeben. 

 

In meinem Pulverschein steht jetzt nichts von Schwarzpulver. Die SB hat mir erklärt, dass ich in meiner Konstellation ja keinen SP-Eintrag wollte (Menge 0) und für das reine Schießen auf dem Stand keinen Eintrag brauche.

 

Und jetzt bin ich irritiert. Ich bilde mir ein, dass ich beim WL-Lehrgang gehört habe, dass ich für den Umgang mit SP beim Schießen bereits einen Pulverschein brauche.

 

Ist das Verständnis der SB korrekt?

 

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vor 6 Stunden schrieb Shiva:

 

... mein Verständnis zum VL-Schießen war, dass man zuerst einen Pulverschein braucht und dann VL schießen darf.

So ganz hat der SB nicht recht. Es gibt extra für diesen Zweck "Presslinge", die der Gesetzgeber für Nichtpulverscheininhaber zugelassen hat. Ist aber nicht das gelbe vom Ei und eher, wenn überhaupt, etwas für Vorderladerrevolver.

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vor 24 Minuten schrieb Nakota:

So ganz hat der SB nicht recht. Es gibt extra für diesen Zweck "Presslinge", die der Gesetzgeber für Nichtpulverscheininhaber zugelassen hat. Ist aber nicht das gelbe vom Ei und eher, wenn überhaupt, etwas für Vorderladerrevolver.

 

Ja, allerdings sind die Presslinge eine Sonderlocke.

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vor einer Stunde schrieb Shiva:

 

Ja, allerdings sind die Presslinge eine Sonderlocke.

Weiß zwar nicht was du mit "Sonderlocke "meinst, aber die Presslinge werden gehandhabt wie Munition. Eintrag eines Revolvers, bei mir zb Kal 36, berechtigt zum Erwerb der Presslinge. Zeigt wieder wie dumm unsere Gesetze sind: In gepresster Form darf ich damit umgehen, in loser Form nicht. Also wehe so ein Pressling zerbröckelt mal..............................

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Sonderlocke sind die nicht, die sollte jeder Händler da haben.

Sie sind aber für Revolver gedacht, und funktionieren auch nur dort. Ich habe, bevor ich meinen Schein hatte, auch versucht damit zu schießen, allerdings aus einem Gewehr. Kannst Du komplett vergessen, die zünden kaum, außer man zerkloppt sie wie ein Irrer mit dem Ladestock.

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vor 14 Stunden schrieb MrOizo:

Lass dir doch einfach ein paar kg nachträglich eintragen und ersparst dir damit Diskussionsgrundlagen?

 

Dann versuche aber in den 5 Jahren wenigstens ein paar Einträge in den Schein zu bekommen. Sonst kann es sein dass der SB das SP wieder streicht...

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vor 1 Stunde schrieb Gruger:

Wird nicht sein, kann nur sein (ggf. mit erhöhter Wahrscheinlichkeit).

 

Und wenn er auf dem Stand erwirbt und pflichtgemäß den Erwerb einträgt, sollte das ja kein Thema sein.

Das wäre dumm, er darf ja kein SP erwerben. Darum dreht sich die Diskussion doch.

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Am 28.6.2017 um 16:36 schrieb Shiva:

Da ich kein SP in meiner Wohnung haben will, habe ich beim Antrag auf dem Pulverschein als Bedarf für SP "0" eingetragen und handschriftlich "Erwerb auf dem Stand zum sofortigem Verbrauch" angegeben. 

 

"Wasch mich, mach mich aber nicht naß!"

 

Unter dieser Prämisse solltest du dir überlegen, ob du wirklich SP (VL) schießen willst. "Pulver auf dem Stand erwerben" ist einfach gequirrlter Schwachsinn (das andere Wort lasse ich im Raum stehen).

 

Ich bereite mein Vorderladerschießen mit viel Energie und Zeit vor: Dazu gehört auch die Auswahl des Pulvers, das Abwiegen der Chargen und Abfüllen in Röhrchen (beim Revolver in Schnellader). Das geht nur in Ruhe zu Hause. Wenn du das nicht willst, bleib einfach bei patronierter Industriemunition und modernen Waffen. Ist auch ok.

Bearbeitet von Sal-Peter
Tippfehler
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Am 28.6.2017 um 16:36 schrieb Shiva:

n meinem Pulverschein steht jetzt nichts von Schwarzpulver. Die SB hat mir erklärt, dass ich in meiner Konstellation ja keinen SP-Eintrag wollte (Menge 0) und für das reine Schießen auf dem Stand keinen Eintrag brauche.

Er darf keins kaufen. Also kann er sich auch nichts in den Schein schreiben. Eigentlich darf er auch keinen Umgang damit haben. 

 

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vor 6 Minuten schrieb Sal-Peter:

Unter dieser Prämisse solltest du dir überlegen, ob du wirklich SP (VL) schießen willst. "Pulver auf dem Stand erwerben" ist einfach gequirrlter Schwachsinn (das andere Wort lasse ich im Raum stehen).

 

Mag sein. 

 

Ich habe es halt so auf dem WL-Kurs gehört. Oder bilde mir es so gehört zu haben.

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Mag sein. Trotzdem gequirrlte Sch....

 

Vorher mit Leuten reden und auch mit dem SB. Ansonsten wenig Mitleid.

 

Und ... kannst du auf DEINEM Stand Pulver zum sofortigen Gebrauch kaufen?

Wenn ja - wie wird das abgewogen und verfüllt (ist nämlich normalerweise auf dem Stand verboten).

Bearbeitet von Sal-Peter
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vor 9 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

Zeit und Geld. Beides knappe Ressourcen (zumindest bei mir).

 

Ich hatte die Idee CAS zu machen. Beim Kurs habe ich gemerkt dass VL schießen Spaß macht (der Bumm ist ein anderer, die Rauchwolke ist cool und der Geruch ist ... naja ich mag ihn), aber Revolver nicht mein Ding sind und VL Langwaffe hat mich nie interessiert. Damit habe ich jetzt friedlich eine Idee beerdigt, im Kurs nicht wirklich viel zusätzliche Zeit verbraten (war ein gemischter VL-/WL-), ich glaube zwei oder drei Stunden mehr und vielleicht 40,- EUR verbraten. Mit der SB muss ich mal reden, vielleicht trägt sie ja noch mal SP für wenig Geld ein und irgendwo finde ich sicher eine Möglichkeit mal eine VL-Langwaffe zu schießen.

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vor 19 Stunden schrieb Shiva:

Ich hatte die Idee CAS zu machen. Beim Kurs habe ich gemerkt dass VL schießen Spaß macht (der Bumm ist ein anderer, die Rauchwolke ist cool und der Geruch ist ... naja ich mag ihn), aber Revolver nicht mein Ding sind und VL Langwaffe hat mich nie interessiert. .................

Aber sonst weißt du schon, was du willst? :confused:

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vor 20 Stunden schrieb Sal-Peter:

Und ... kannst du auf DEINEM Stand Pulver zum sofortigen Gebrauch kaufen?

Wenn ja - wie wird das abgewogen und verfüllt (ist nämlich normalerweise auf dem Stand verboten).

 

wurde schon paar mal erwähnt, das (Pulver erwerben zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand) gibt es nicht! das gibt das SprengG einfach nicht her.

 

nach §12 WaffG ist das möglich für Munition!...d.h. Schwarzpulverpresslinge (gelten als Munition, wie blöde!) würde gehen.

 

 

Pulver darf nur im Originalgebinde überlassen werden. nur an Berechtigte. jeder Erwerb (bzw. eigentlich das Überlassen) ist in der Erlaubnis des Erwerbers zu vermerken. und wie willst das jetzt bitte " zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand " bewerkstelligen?

 

Nonsens !!!!! und in der Pappe steht noch extra drin, "NULL" Pulver, also darf er auch keines erwerben, also noch nichtmal zum theoretisch sofortigen Verbrauch. noch sinnbefreiter! denn ein Äquivalent zum §12 des WaffG gibts nunmal im SprengG nicht!

was nicht so alles irgendwo von irgendwem irgendwann erzählt wurde....ja ne is klar..... evtl. nur die Hälfte gehört und auch davon nix verstanden?......schon wahrscheinlicher....

Bearbeitet von alzi
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vor 4 Stunden schrieb alzi:

Nonsens !!!!!

 

Ja, das schrieb ich weiter oben. Es ist genau so, wie du geschrieben hast:

 

vor 4 Stunden schrieb alzi:

das gibt das SprengG einfach nicht her.

 

 

Was ich nicht verstehe ist, wie diese beiden Aussagen zusammenpassen:

Am 6.7.2017 um 00:07 schrieb Shiva:

und irgendwo finde ich sicher eine Möglichkeit mal eine VL-Langwaffe zu schießen.

Am 6.7.2017 um 00:07 schrieb Shiva:

und VL Langwaffe hat mich nie interessiert.

 

Denn wenn einen LW nicht interessieren, gibt es ja noch genügend KW, nicht nur Revolver.

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