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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HBM:

diese beantwortet bekommen und wurde nicht angemacht

 

Du Glücklicher. Neulingen gegenüber (die noch am ehesten Hilfe bräuchten) ist er nicht so zuvorkommend.

Geschrieben

Find ich total daneben solche Leute die sich nur zu bestimmten Antworten herablassen. Bestimmte Kommentare kann man sich auch einfach schenken. Ganz ehrlich, ob man so auch seinen Kollegen antwortet? Oder anderen Bekannten? Ne, aber in einem anonymen Forum, da kann man sich auslassen .... Braucht echt kein Mensch
--- auch wenn ich diese Kommentare jetzt nicht für so schlimm erachtet habe, aber eben unnötig ---

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Iffets:

Woher soll ich wissen, was so ein Gewehr ist, steht nicht in den Unterlagen. Also doch ganz gut wenn man die ganzen Fragen (ca 600) mal alle durch geht ;)

 

Da hilft Wikipedia. Sachkunde bedeutet halt auch das Du etwas über historische Waffengattungen weißt. Steinschlosspistole (das sind die Waffen aus typischen Piratenfilmen) brauchen einen Waffenschein. Waffen mit Luntenzündung (in Filmen wird es meist falsch dargestellt, aber die drei Musketiere hatten eigentlich solche Waffen) darfst Du dagegen führen. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

Du Glücklicher. Neulingen gegenüber (die noch am ehesten Hilfe bräuchten) ist er nicht so zuvorkommend.

 Naja -ich kann das durchaus nachvollziehen, nach Jahren in Foren und den immer wiederkehrenden gleichen Fragen, nach dem Motto:

"Ich hab da mal ein Problem, kann das wer für mich lösen -ich könnts ja selber, aber wozu wenns andere für mich tun?"

 

Wenn sich jemand erkennbar bemüht hat und nicht mehr weiter kommt sieht die Sache meist anders aus.

 

Sowas wie diesen Fragenkatalog zu finden ist ja nun nicht schwer.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Shiva:

Steinschlosspistole (das sind die Waffen aus typischen Piratenfilmen) brauchen einen Waffenschein. Waffen mit Luntenzündung (in Filmen wird es meist falsch dargestellt, aber die drei Musketiere hatten eigentlich solche Waffen) darfst Du dagegen führen. 

Falsch.

 

Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 3 WaffG:

 

"3. Erlaubnisfreies Führen

3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;"

 

Steinschloss ist eindeutig Funkenzündung...

 

Das mit den Piratenfilmen ist natürlich korrekt.


Gruß,

 

grayson

 

P.S.:

 

@Iffets: was für eine Waffe ein Steinschloßgewehr ist, musst Du nicht wissen. Was im WaffG steht, schon. Ich bekomme immer mehr Zweifel an dem Sachkundekurs... so wirklich viel wurde da nicht vermittelt, oder?

Geschrieben

@ Siva: FALSCH !

Du brauchst keinen Waffenschein für diese Steinschlosspistole. Weil es eine Waffe vor dem genannten Datum ist mit mit Luntenfunkzündung. (will ich mal sehen ob die Polzei sowas auch weiß, wenn ich mit so einem Teil durch die Gegen laufe  :lol:)

 

... Irgendjemand sagte, dass die Fragen App Blödsinn sind.. Mein Argument war daher eben, dass es nicht unsinnig ist, da in den normalen Info-unterlagen einiges nicht erklärt ist. Und in der Prüfung habe ich kein Wiki zur Hand ;)

@AGS

Ich bemühe mich ja. Du hast ja keine Ahnung wieviel Plakate schon in meiner Whg hängen, damit ich mir alles in der kurzen Zeit merken kann *lach. Wieviel ich lese .... Aber man darf doch mal durcheinanderkommen oder nicht?
Wenn ich allerdings §14 lese ist es schön zu wissen was da drin steht, dass es hier aber um die gelbe WKB Karte geht, steht dort eben nicht. DA kann man doch mal fragen...
 

Geschrieben

@grayson:

Genau! :)

Nunja, wenn so eine Frage dran kommt, muss ich schon wissen, was das für eine Pistole ist !!!

 

Naja, die wichtigsten Dinge wurden vermittelt. Aber alles an 2 Tagen kann man da wohl nicht im Detail erklären...

 

Geschrieben

zumal da auch sehr viele Waffen-Freaks waren, die eh schon alles wussten. Somit ist das Unterrichtsniveau gestiegen, und die Leute die kaum Vorkenntnisse hatten, sind auf der STrecke geblieben.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Iffets:

Schade, dass man die aktuellen Fragen aus 2017 oder 2016 nicht downloaden kann... 

 

Die App von Büffeln.net "Waffenrecht" ist super. Dort werden laufend die aktuellen Fragen eingepflegt.

Das ist mit Abstand die beste App am Markt. Ich hatte dazu noch ein gutes Buch um mir die technischen Begrifflichkeiten zu veranschaulichen.

Die App hat aus mir punktemäßig den zweitbesten aus 20 Teilnehmern gemacht. Abends hab ich am Ipad gelernt, tagsüber in den Pausen oder auch mal zwischendurch auf dem Klo auf dem Iphone.

Macht sogar richtig Spaß damit! Die Fragen, die Du falsch beantwortest kommen immer und immer wieder, so lange bis du sie mehrfach richtig beantwortet hast. Ganz zum Schluss hast du nur noch Fragen, bei denen du "wackelig" bist, und lernst auch dadurch gezielt die Sachen, die Dir am wenigsten liegen.... 

https://www.bueffeln.net/Apps/Detail.aspx?tid=3ed608e5-a571-440e-a289-c1b9f66d3d48

 

Gruß,

Ford34

  

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ford34coupe:

Dort werden laufend die aktuellen Fragen eingepflegt.

 

Die sich seit 2010 nicht verändert haben... :rolleyes:

 

Aber Steffi hat's verstanden, passt.

 

vor einer Stunde schrieb Iffets:

 

zumal da auch sehr viele Waffen-Freaks waren, die eh schon alles wussten. Somit ist das Unterrichtsniveau gestiegen, und die Leute die kaum Vorkenntnisse hatten, sind auf der STrecke geblieben.

 

 

Das ist tatsächlich ein "Problem" und eine Herausforderung für den Dozenten, die einen nicht zu langweilen während man die anderen nicht überfordert und überrollt.

 

Das ist nicht einfach, aber machbar.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich werde das mal ansprechen, NACHDEM ich die praktische Prüfung bestanden habe. :wink:

Ich habe noch eine Frage :wacko:

 

In meinen Unterlagen steht etwas von "erlaubnisfreier nicht gewerbsmäßiger Herstellung" : Munition .

 

Laut Sprengstoffgesetzt, benötige ich aber eine Erlaubnis zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

 

Wie kriege ich dass denn jetzt unter einen Hut ? Was soll ich denn sonst für Munition herstellen, wenn nicht mit Treibmittel.
Weiß das wer?

Bearbeitet von Iffets
Geschrieben
Am 2.5.2017 um 12:20 schrieb Shiva:

Benutzt man diese Munitionssorte in einer normalen 9mm-Pistole, kann es eine Waffensprengung geben.

 

Das ist natürlich Dummsinn par excellence.

Auch +P+ -Munition überschreitet nicht den Pmax zul. gem. CIP oder SAAMI und kann völlig gefahrlos aus jeder Waffe für dieses Kaliber verschossen werden.

Allerdings kann das Schussverhalten, insbesondere aus kleinen/leichten Kurzwaffen, als eher unangenehm empfunden werden.

 

CM

Geschrieben

 

vor 14 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Das ist natürlich Dummsinn par excellence.

Auch +P+ -Munition überschreitet nicht den Pmax zul. gem. CIP oder SAAMI und kann völlig gefahrlos aus jeder Waffe für dieses Kaliber verschossen werden.

 

Nein, es ist  +P+ Dummsinn. :headbang:

Und Du hast Recht. Die +P+ Munition überschreitet den normalen maximalen Druck, bleibt aber unterhalb des gefährlichen Drucks.

 

 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Iffets:

In meinen Unterlagen steht etwas von "erlaubnisfreier nicht gewerbsmäßiger Herstellung" : Munition .

 

Laut Sprengstoffgesetzt, benötige ich aber eine Erlaubnis zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Das eine ist Umgang mit Munition, das andere ist Umgang mit Treibladungspulver.

Nach den §§ 1 und 2 WaffG braucht man für den Umgang mit Munition einer Erlaubnis, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die nichtgewerbsmäßig Herstellung von Munition bedarf keiner Erlaubnis nach dem WaffG. (Wäre es anders brächte man zwei Erlaubnisse.)

Der Umgang mit Treibladungspulver bedarf einer Erlaubnis nach dem SprengG.

Der Umgang mit Treibladungspulver endet, wenn die Patrone fertig hergestellt ist. Zeitgleich beginnt der Besitz von Munition, der nach dem WaffG einer Erlaubnis bedarf. Die Erlaubnis nach § 27 SprengG zur Herstellung von Patronenmunition gilt als Besitzerlaubnis für diese Munition.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Gar nicht.

 

Du brauchst halt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (weil Treibladung ausserhalb von Patronen quasi Sprengstoff ist und der eben in diesem Gesetz geregelt wird). Damit Du aber keine weitere Genehmigung nach WaffG benötigst, wird der Umgang mit Treibladung dort von einer eventuellen Genehmigungspflicht nicht erfasst.

 

Ergo: Du brauchst eine Genehmigung, die der Gesetzeslogik nach aber von einem anderen Gesetz abgedeckt wird.

Bearbeitet von German
Geschrieben
Am 3.5.2017 um 19:52 schrieb Bautz:

die nominale Kalibebezeichnung des Geschosses...

 

Das Nominalkaliber wird mit einem mm bei metrischen Angaben oder " bei imperialen Angaben abgeschlossen, Ende. Von einer Hülsenlänge wird da gar ncits getrennt, denn diese Angabe gehört zur MUNITIONSBEZEICHNUNG bei metrischen Bezeichnungen... und eigentlich auch nur dort... imperiale Mun-Angaben werden idR mit einem Namenszusatz abgeschlossen... mache also die Leute nicht mit solchen Geschichten kirre...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Iffets:

Wenn ich allerdings §14 lese ist es schön zu wissen was da drin steht, dass es hier aber um die gelbe WKB Karte geht, steht dort eben nicht. DA kann man doch mal fragen...

 

oder man liest einfach, wie empfohlen, mal kurz in der WaffVwV..........

 

und hättest Du, wie ebenfalls empfohlen, das WaffG mal GANZ gelesen, dann hättest die Frage mit dem Steinschlossgewehr auch beantworten können. ganz ohne "Unterlagen" und App!

 

Primärliteratur!

 

"steht nicht in den Unterlagen"......ja, so einfach kann man sich das machen..... tröstet auch über den eigenen Unwillen hinweg....

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