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IGNORED

Aufbewahrung - Verankerung


Andreas aus D.

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Nachsatz zu meinem vorhergehenden post:

 

Wenn der Gesetzgeber - als besondere Anforderung an den LWB - Maßnahmen auch gegen gewaltsame "Wegnahme" fordern hätte wollen, hätte er auch die Verwendung vorhandener Waffen zur Gefahrenabwehr ausdrücklich befürworten müssen.

 

Gruß

Gunsmoke Joe

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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Am ‎01‎.‎04‎.‎2017 um 05:06 schrieb Gunsmoke Joe:

Dieser Schutz besteht - so wie für alle andere Haushaltgegenstände auch  - durch die Abgeschlossenheit der Wohnung. Wenn bei Abwesenheit die Fenster zu und die Wohnungs- bzw. Haustüre abgeschlossen sind, sind die gefordertern erforderlichen Vorkehrungen gegen Wegnahme erfüllt. Von einem erhöhten Schutz vor Einbrechern ist nirgends die Rede.

Wenn Deine Wohnung den gleichen Sicherheitsstandard aufweist wie ein entsprechender Waffenschrank, dann ja. Verschlossene Fenster und Türen alleine reichen da jedenfalls nicht annähernd für aus.

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Am ‎30‎.‎03‎.‎2017 um 16:57 schrieb Andreas aus D.:

Gemeint war wohl die Verankerung in einer Zimmerecke an den beiden idealiter rechtwinklig zueinander stehenden Wänden sowie den Boden.

 

Gruss/Waidmannsheil

 

Andreas 

Hat der nicht vielleicht gemeint: Rückwand-Boden-Tür?

Am ‎30‎.‎03‎.‎2017 um 18:37 schrieb VP70Z:

Tresore sollen vor dem schnellen Zugriff durch den Inhaber des Hausrechts schützen.

...weil das damit garantiert sichergestellt wäre.

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vor 14 Stunden schrieb Flohbändiger:

Wenn Deine Wohnung den gleichen Sicherheitsstandard aufweist wie ein entsprechender Waffenschrank, dann ja. Verschlossene Fenster und Türen alleine reichen da jedenfalls nicht annähernd für aus.

Sag mal, geht's noch? Der Raum - oder die Wohnung - braucht zusätzlich die gleiche Sicherheitsstufe wie der Waffentresor! Man kann ja alles übertreiben, und dir fallen bestimmt noch ein paar "Verbesserungen" ein. :cool3:! Was wir doch heute schon haben, ist, daß man in einem zertifizierten, also einbruchsgeschützen Sicherheitsraum mit Zugang nur für Berechtigte, keinen Tresor braucht. Der Umkehrschluß kann daher nur sein,  ein ausreichend zertifiziertes Sicherheitsbehältnis sich nicht in Räumlichkeiten mit erhöhtem Einbruchschutz befinden muß. Sonst wär's ja moppel gedoppelt :confused:.

 

Also nochmal , hoffentlich leicht verständlich formuliert:

a) das dediziert-zertifizierte Sicherheitsbehältnis (Waffentresor) schützt die darin untergebrachen Schußwaffen vor unbefugtem Zugriff und/oder Wegnahme.

b) die abgeschlossene Wohnung schützt das Sicherheitsbehältnis vor unautorisiertem Ortswechsel (inklusive der im Sicherheitsbehältnis eingeschlossenen Schußwaffen).

 

Ergo volgo: die Sicherheitsstufe eines Waffentresors kann sich nicht dadurch verringern, daß der Aufstellraum keine erhöhte Einbruchssicherheit aufweist.

 

Gruß

Gunsmoke Joe

 

 

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Am 3/31/2017 um 21:14 schrieb LawAbidingCitizen:

Das Video ist vielleicht nicht absolut analog zu zeritfizierten Safes, da diese ab B zweilagig sein müssen, aber die Vorgehensweise sollte Erfolg versprechen.

 

Zweilagig ist der abgebildete Schrank doch anscheinend. Allerdings werden die bei den Amis in aller Regel bestenfalls mit einer Zertifizierung für den Schutz vor Feuer verkauft, denn Aufbewahrungsregeln beziehen sich nur auf die Verhinderung des Zugangs Minderjähriger, wozu auch ein Kabelschloß oder dergleichen für ausreichend betrachtet wird. Und die Anzahl der gestohlenen Waffen, die überhaupt irgendwie vernünftig weggeschlossen waren, dürfte auch dabei minimal sein. 

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Am 3.4.2017 um 09:44 schrieb erstezw:

...weil das damit garantiert sichergestellt wäre.

Im Dunkeln und wenn der nette Besuch aus fernen Landen neben mir steht kann ich die Zahlenkombi, die ich am Tresor angeschrieben habe, nicht mehr lesen. Gilt das?

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vor 13 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Und die Anzahl der gestohlenen Waffen, die überhaupt irgendwie vernünftig weggeschlossen waren, dürfte auch dabei minimal sein. 

Ginge es um die Anzahl der gestohlenen Waffen wäre die Aufbewahrung in einem alten Schuhkarton ausreichend.

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Na von innen. Wir hatten neulich erst wieder einen Fall hier in der Provinz, wo ein 300 kg-Schrank bereits aus der Verankerung entfernt und transportfertig gemacht worden war. Irgendwer war dann aber wohl gestört worden und brach die Aktion ohne Beute ab.

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Jo, da stehen bei uns auch regelmäßig Berichte in  den Zeitungen über Diebstähle von kleinen Baumaschinen in der Gewichtsklasse von einer halben Tonne. Die kommen auch nicht mit ´nem Gabelstapler, sondern 2-3 Mann im Sprinter und einfachen Hilfsmitteln zum Bewegen oder Hochhebeln...

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