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IGNORED

WBK Beantragung trotz leichter einseitiger Schwerhörigkeit?


juergen_m

Empfohlene Beiträge

Guten Abend,

 

eventuell hat Jemand von Euch Erfahrungswerte zu meinem Anliegen. Ich spiele mit dem Gedanken als mehrjährig aktiver Sportschütze eine WBK zu beantragen. Allerdings bin ich mit meinen knapp 30 Jahren einseitig l(anderes Ohr ist zu 100% in Ordnung) eicht schwerhörig (Loch im Trommelfell aufgrund von Mittelohrentzündung in der Kindheit) - ich habe das schonmal opererieren lassen, leider ist immer noch ein kleines Loch drinnen und dadurch immer noch eine leichte Schwerhörigkeit messbar.

 

Im Alltag schränkt mich das jedoch nicht ein. Der Arzt sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für ein Hörgerät oder ähnliches, ich bin seit jahren halbjährlich zur Kontrolle es werden regelm. Hörtests gemacht die alle immer erstaunlich gut ausgefallen sind.

 

Ich frage mich nun natürlich in wie weit das meinem Wunsch nach der WBK zum Verhängnis werden könnte, da ja nun klar ersichtlich Schwerhörigkeit eindeutig zum Verweigern der WBK führen kann.

 

Ich hätte theoretisch die Option mir ein Hörgerät zuzulegen um das Hörvermögen zu verbessern, weiter könnte ich eine umfangreiche Operation vornehmen lassen um das Hörvermögen wirklich komplett wiederherstellen zu lassen.

 

 

Das habe ich vertändlicherweise bisher nicht gemacht, da ich aufgrund keiner Einschränkungen dadurch keine Verbesserung der Lebensqualität erreichen würde und Operationen ja nun gewisse Risiken mit sich bringen.

 

Ich habe mit meinem HNO zwar noch nicht über den WBK Wunsch gesprochen kann mir jedoch nicht vorstellen das er dies bezüglich etwas auszusetzen hätte. Das hilft mir wahrscheinlich nur nich der Waffenbehörde darzulegen dass ich tauglich bin.

 

Danke und Grüße

Jürgen

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noch gibt es sowas wie ein "gesundheitstest zum erlangen der wbk" nicht!!!

 

also schiesse in deinem verein mit erlaubnispflichtigen waffen, lass dir deine schiesstermine alle abzeichnen, und nach einem jahr oder so beantragst du über deinen verband deine waffe!

wenn alles beantragt ist und durch ist, zur behörde, alles einreichen, voreintrag holen, und dann einkaufen gehen...

sachkunde natürlich vorher machen...

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vor 27 Minuten schrieb juergen_m:

Ich hätte theoretisch die Option mir ein Hörgerät zuzulegen um das Hörvermögen zu verbessern, weiter könnte ich eine umfangreiche Operation vornehmen lassen um das Hörvermögen wirklich komplett wiederherstellen zu lassen.

 

 

Viele Leute benutzen beim Schießen eh aktiven Gehörschutz, der Umgebungsgeräusche unterhalb einer bestimmten Lautstärke elektronisch verstärkt, damit man Kommandos oder sonst anwesende Personen trotz Geräuschdämpfung des Gehörschutzes besser hört. Die Lautstärke ist normalerweise bis in einen Bereich verstellbar, der für normal Hörende viel zu laut ist, also die Umgebungsgeräusche nicht bloß wieder herstellt, sondern stark verstärkt.

 

Bei einem guten und einem eingeschränkten Ohr wäre es vielleicht eine Überlegung, so etwas dergestalt zu benutzen, daß Du beim eingeschränkten Ohr eine größere Verstärkung hast als beim guten. Das geht bei manchen Geräten von Haus aus, insbesondere bei in-Ohr-Geräten, bei denen die Teile für die beiden Ohren getrennt sind. Bei Konstruktionen mit einem Lautstärkesteller für beide Ohren müsste das eigentlich durch das Hinzufügen eines simplen Spannungsteilers (also zwei Widerstände für jeweils ein paar Cent) leicht nachrüstbar sein. Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei allzuvielen Geräten die Lautstärkeeinstellung komplizierter von einer Hälfte zur anderen übertragen wird als analog durch eine Spannung vom Lautstärke-Poti.

 

So wie Du es schreibst ist das wohl weder rechtlich noch praktisch wirklich nötig, aber möglicherweise wäre eine balancierte Geräuschwiedergabe angenehm für Dich. Andererseits vielleicht aber auch nicht, denn Du bist ja sonst im Leben gewohnt, nicht gleich gut mit beiden Ohren zu hören, so daß es nur beim Schießen vielleicht auch verwirrend sein könnte.

 

(Ich habe keinerlei besondere medizinische oder medizintechnische Qualifikation, bin aber Bastler, und selber damit beschäftigt kleinere körperliche Unzulänglichkeiten bei meinem Schießen auszugleichen.)

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vor 57 Minuten schrieb juergen_m:

Guten Abend,

 

eventuell hat Jemand von Euch Erfahrungswerte zu meinem Anliegen. Ich spiele mit dem Gedanken als mehrjährig aktiver Sportschütze eine WBK zu beantragen. Allerdings bin ich mit meinen knapp 30 Jahren einseitig l(anderes Ohr ist zu 100% in Ordnung) eicht schwerhörig (Loch im Trommelfell aufgrund von Mittelohrentzündung in der Kindheit) - ich habe das schonmal opererieren lassen, leider ist immer noch ein kleines Loch drinnen und dadurch immer noch eine leichte Schwerhörigkeit messbar.

 

 

Ich kenne gehörlose Schützen die zu 100% taub sind. Die bekommen ihre Kommandos mit Schulterklopfen mitgeteilt, alles kein Problem - wenn man keins draus macht. 

 

Ansonsten was meine Vorredner schrieben. 

 

 

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vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Viele Leute benutzen beim Schießen eh aktiven Gehörschutz, der Umgebungsgeräusche unterhalb einer bestimmten Lautstärke elektronisch verstärkt, damit man Kommandos oder sonst anwesende Personen trotz Geräuschdämpfung des Gehörschutzes besser hört. [...] Bei einem guten und einem eingeschränkten Ohr wäre es vielleicht eine Überlegung, so etwas dergestalt zu benutzen, daß Du beim eingeschränkten Ohr eine größere Verstärkung hast als beim guten. Das geht bei manchen Geräten von Haus aus

 

Ich verwende unter dem aktiven Gehörschutz manchmal zusätzlich Ohrenstöpsel, um stärkere Dämpfung der Schussknalle zu erreichen. Um die Kommandos trotzdem gut zu hören, drehe ich die Lautstärke geeignet hoch.

 

Jürgen könnte einen aktiven Gehörschutz verwenden und nur ins bessere Ohr zusätzlich einen Ohrstöpsel stecken, um Lautstärke-Balance zu erreichen. Wenn man die Balance direkt am Gehörschutz einstellen kann - umso besser für ihn. Bei meinem Gehörschutz geht das nicht.

 

 

PS:

Aber eigentlich braucht das Gehör beim Sportschießen nicht balanciert sein. Hauptsache man kriegt die sicherheitsrelevanten Kommandos mit. Dafür reicht ein Ohr.

Bearbeitet von mwe
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Bist Du echt oder ein Troll?

Was soll das? Ich bin - nicht zuletzt dank meines aufopfernden Dienstes am Vaterland ;-) - und auch altersbedingt nicht nur unwesentlich schwerhörig. Zum einen interessiert das aber außer meinen engsten Mitmenschen, die halt etwas lauter und deutlicher sprechen müssen, niemanden, am wenigsten die Jungs und Mädels vom Amt, und zum anderen ist eine gewisse Schwerhörigkeit beim Schießen nur vom Vorteil, weil man so von dem Geballere des Nachbarn potentiell etwas weniger gestört wird (ich HASSE es, wenn ich versuche, wenigstens im Spiegel zu bleiben, und der Kollege nebenan meint, er müsse mit seinem .44mag wieder mal die Zwischenwände zum Wackeln bringe - ich bin zwar überzeugter GK-User, aber nur, wenn ich allein auf dem Stand bin ;-).

Und das Szenario, zum Schießtraining Hörgeräte zu tragen und zugleich/darüber einen besonders effektiven (oder auch elektronischen) Gehörschutz, hat schon etwas eindeutig Perverses.

Bearbeitet von MarkF
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Moin, Moin

 

das ist im ein Problem, über das ich auch Grübel. Bei mir ist es eine Rotschwäche, sprich rot und grün sind gleich bunt, aber nicht differenzierbar. Probleme bereitet mir das im Alltag nicht wirklich, Sehschärfe in den Tests über 110%. Bei der WBK-Beantragung müsste ich aber dann mit Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben bestätigen und da ist halt mal die Sammelfrage nach körperlichen Einschränkungen wie z.B. nicht korrigierbaren Sehschwächen, Farbtüchtigkeit mit drin. Tja und nun? Beschließe ich jetzt für mich, dass das für die WBK irrelevant ist und unterschreibe mit "alles OK" oder gebe ich es an, wecke schlafende Hunde und hole mir ein Problem ins Haus?

Welche Erfahrungen gibt es hier? Wer hat da schon mal im Antrag irgendwas angegeben und welche Konsequenz hatte es dann?

 

Grüße

Hobbes 

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vor 44 Minuten schrieb hobbes_am_stand:

das ist im ein Problem, über das ich auch Grübel. Bei mir ist es eine Rotschwäche, sprich rot und grün sind gleich bunt, aber nicht differenzierbar. Probleme bereitet mir das im Alltag nicht wirklich, Sehschärfe in den Tests über 110%. Bei der WBK-Beantragung müsste ich aber dann mit Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben bestätigen und da ist halt mal die Sammelfrage nach körperlichen Einschränkungen wie z.B. nicht korrigierbaren Sehschwächen, Farbtüchtigkeit mit drin. Tja und nun? Beschließe ich jetzt für mich, dass das für die WBK irrelevant ist und unterschreibe mit "alles OK" oder gebe ich es an, wecke schlafende Hunde und hole mir ein Problem ins Haus?

Welche Erfahrungen gibt es hier? Wer hat da schon mal im Antrag irgendwas angegeben und welche Konsequenz hatte es dann?

 

 

Erfahrungen dazu habe ich jetzt nicht, aber nachdem das rund 8% der Männer betrifft und für's Schießen auf üblicherweise monochrome Ziele keinerlei Relevanz hat würde ich auch kein Problem darin sehen.

 

Die deutschen Regeln dazu kenne ich jetzt nicht, aber zumindest bei den Amis gibt's damit sogar den Flugschein, allerdings mit einer Einschränkung, daß Nachtflüge und Landungen auf Farbsignale hin verboten seien. Und auch diese Einschränkung kann man wegbekommen, wenn man demonstrieren kann, daß man die knalligen Farben der Lichtsignale noch unterscheiden kann.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 6 Stunden schrieb MarkF:

Keine schlafende Hunde wecken. Wer viel fragt erhält viele Antworten und gerät in den Fokus. Die Lehren aus 40 Jahren Erwachsenendasein und 30 Jahren einschlägiger Berufstätigkeit. 

und immer nur - und nur darauf - auf die Fragen antworten, die tatsächlich gestellt werden. Und so minimal beantworten wie möglich:glare:

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