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IGNORED

Passant erschießt Angreifer und rettet US Polizist


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Geschrieben

Erstaunlich, daß darüber bei uns berichtet wird.

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/zufaellig-vorbeigekommen---autofahrer-erschiesst-angreifer-eines-polizisten-7281144.html

 

Im US-Bundesstaat Arizona hat ein zufällig vorbeikommender Autofahrer den Angreifer eines Polizisten erschossen. "Danke, denn ich weiß nicht, ob mein Beamter ohne seine Hilfe noch am Leben wäre", sagte am Donnerstag (Ortszeit) der Chef des Amts für Öffentliche Sicherheit, Frank Milstead, dem Lokalsender WPTZ.

Geschrieben

Iiiih igittigitt: Amerikanische Verhältnisse.

 

Und die kann doch kein aufrechter Demokrat und Menschenfreund wollen, nicht.

Geschrieben

Was mit dem Helden in Deutschland passiert wäre, brauche ich wohl nicht näher ausfürhren?! :wacko:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb götz:

Was mit dem Helden in Deutschland passiert wäre, brauche ich wohl nicht näher ausfürhren?! :wacko:

Was wäre mit dem Helden bei einer Nothilfe in Deutschland passiert?

 

PS: In Amerika mag das Waffenrecht (in vielen Bundesstaaten) besonders beim Thema "Führen in der Öffentlichkeit" sehr viel bürgerfreundlicher sein als hier in Deutschland, aber beim "Notwehr-Recht" möchte ich nicht mit Amerika und zwar mit keinem Bundesstaat tauschen.

PS2: Den Helden hätte es in Deutschland halt nicht gegeben, leider.

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb götz:

Was mit dem Helden in Deutschland passiert wäre, brauche ich wohl nicht näher ausfürhren?! :wacko:

Interessante Frage wäre darüber hinaus:

 

Ist der Zivilist, der hätte helfen können, wegen unterlassener Hilfeleistung dran?

 

                                     UND

 

Welche Strafe ist härter? Schusswaffengebrauch gegen Verbrecher oder unterlassene Hilfeleistung?

 

Man muss ja wissen, ob man Pest oder Cholera wählt...

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Victor:

War das Erschiessen des Angreifers im Sinne der Nothilfe angemessen?

Lt. Aussage des Vorgesetzten des Polizisten und dem veröffentlichten Ablauf (mehrere Schüsse und dann Schläge auf den Kopf) nach deutschem Recht eher "ja", aber ich war nicht dabei und eine gerichtliche Entscheidung dazu wird es nicht geben.

Geschrieben (bearbeitet)

Da ich einen Amerikanischen Waffenschein,(den ich drüben fast nie nutze), den vorgeschriebenen, nicht schlechten, aber sehr kurzen Kurs für verdecktes Tragen, und einen sehr guten (freiwillgen) 2 Tageskurs in St.Augustin,Florida habe, kann ich zumindest bei den unterrichteten Amerikanischen Grundlagen mitreden.

Die Grundaussage in beiden Kursen war, wenn du überlegen mußt ob es gerechtfertigt ist zu schießen, lass es sein, du bist kein Polizist, Anwalt  und nicht Superman.

Ein bewaffneter Angriff auf einen Polizisten in Uniform rechtfertigt in Amerika immer einen tödlchen Schuß, ein Mann der mit einem Messer,Axt oder Schusswaffe mehrere offensichtlich friedliche Passanten angreift auch.

Alles andere was mich nicht persönlich betrifft ist auch in Amerika rechtlich zu riskant, es wurde noch niemand verurteilt weil er nicht geschossen hat, aber einige die einfach drauflosgeballert haben.

In Deutschland würde ich wie die Polizei und die Innenminister immer raten, nur mein meisten nicht mitgeführtes Handy zücken und die Polizei anrufen, auch wenn die Angreifer einen ganzes Fussballstadion voll mit Leuten mit Dauerfeuer aus AK47ern belegen

Bearbeitet von Edward
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb HBM:

PS: In Amerika mag das Waffenrecht (in vielen Bundesstaaten) besonders beim Thema "Führen in der Öffentlichkeit" sehr viel bürgerfreundlicher sein als hier in Deutschland, aber beim "Notwehr-Recht" möchte ich nicht mit Amerika und zwar mit keinem Bundesstaat tauschen.

In welchem Staat ist es denn nicht besser als hier?

Und: So, das war also der Vergleich des Notwehrrechts in der Theorie. Dann schauen wir uns mal die Praxis an: Wie wäre es mit Sittensen?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb VP70Z:

Dann schauen wir uns mal die Praxis an: Wie wäre es mit Sittensen?

"Schnauze halten" ist halt die wichtigste Regel falls mal was passiert, oder "Sie haben das Recht zu Schweigen!"

 

 

Nimm z.B. Florida, dort gilt, zumindest lt. http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/george-zimmerman-trayvon-martin-usa-notwehrrecht-stand-your-ground/ folgendes:

"In Florida ist diese ausdrücklich normiert: Die Tötung des Angreifers ist nur dann zulässig, wenn der Verteidiger annehmen darf, dass sie zur Abwehr einer Gefahr für sein eigenes Leben oder das eines anderen, schwerer körperlicher Schäden oder einer schweren Gewalttat unerlässlich ist. Liegt die Intensität des Angriffs unterhalb dieser Schwelle, so darf der Angegriffene keine tödliche Gewalt einsetzen und muss notfalls die Flucht ergreifen."

 

Klingt für mich um einiges eingeschränkter als in Deutschland, allerdings wäre es auch logisch, dass "irgendwo" in den USA ein Bundesstaat schlechtere Regelungen als Deutschland hat. In dem Artikel wird Deutschland mit USA verglichen und die Unterschiede dargestellt.

Geschrieben
Am 20.1.2017 um 10:31 schrieb Victor:

War das Erschiessen des Angreifers im Sinne der Nothilfe angemessen?

 

Nein, es war im Sinne der NotWEHR angemessen, notwendig und geeignet... Nothilfe gibt es im STGB nicht... 

Geschrieben

mal ne Englisch frage,....wenn ich lese " Trooper is a 27 year veteran of the department" lege ich das so aus als Beamter mit 27 Jahren Diensterfahrung,....

der Stern schreibt aber " Das 27-jährige Opfer,....... "

what`s wrong ?

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb emmi2:

what`s wrong ?

Die Interpretation des Stern-Praktikanten.

Andere Quelle:

Zitat

Trooper Edward Andersson, who has been with the department for 27 years, was taken to the hospital in stable condition after the shooting incident Thursday morning.

 

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