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Standaufsicht Personalien feststellen


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BigMamma:

Aber mal ehrlich, man kann es wirklich immer noch ein bisschen komplizierter machen...

WHL, Inhaber von lustigen Dienstausweisen welche behaupten das sei ihre Dienstwaffe, Mützenträger die meinen sie müßten in Zivil in ihrer Freizeit beim Schützenverein offen und geladen spazieren tragen. Bevor ich Beschußstempel suche die ich nicht verstehe ist doch Munition ein viel lustigeres Thema. Vielleicht fallen mir noch ein paar Dinge ein wie man sich das Dasein als Aufsicht versüßen kann.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Michael Grote:

Das Anfertigen einer Personalausweiskopie ist aber auch nicht so ohne weiteres zulässig.

Siehe hier und anderswo

Annahme ÜB:

Ich lasse mir als verantwortliche Person vom Gastschützen den Perso aushändigen

und mache mit dessen ausdrücklichen Einverständnis eine Kopie.

 

Gegen welche Vorschrift habe ich verstoßen und wer könnte mir

in welcher Form deshalb Ärger machen?

 

oswald

Geschrieben
Zitat

Ich lasse mir als verantwortliche Person vom Gastschützen den Perso aushändigen

 

Ich lasse mich als verantwortliche Person vom Gastschützen fragen, ob wir für die Zeit, die er auf dem Schießstand ist, seinen Perso

sicher aufbewahren können.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb ThomasMueller:

 

Ich lasse mich als verantwortliche Person vom Gastschützen fragen, ob wir für die Zeit, die er auf dem Schießstand ist, seinen Perso

sicher aufbewahren können.

 

Warum soll dich das der Gastschütze fragen? Er würde sich damit ja selbst als Unzuverlässig einstufen weil er nicht mal im Stande ist auf seinen Ausweis auf zu passen und abgesehen davon hätte ich als Gastschütze Bedenken das diese verantwortliche Person überhaupt geeignet ist dafür zu sorgen das mit meinem Ausweis kein Unfug gemacht wird.

 

Kurz gesagt.. meinen Ausweis anschauen könnte er, mehr aber nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Leute - Das Thema haben wir doch schon von vorne bis hinten hier im Forum durchgekaut! Das Zauberwort heist "Hausrecht" ! Wenn ich mir also als Aufsicht irgendwas vorzeigen lassen will und ein mir unbekannter Gast weigert sich ,ist´s halt essig mit schießen. Vom Kopieren irgendwelcher Personalausweise halte ich hingegen nichts! 

Andererseits ist HBM´s Beitrag sehr richtig : Die Aufsicht ist auf jeden Fall dran,wenn rauskommt,das man z.B. Minderjährige hat mit GK schießen lassen oder jemand mit illegaler Waffe (ersteren fall kenne Ich persönlich - hatten wir hier auch als Thema im Forum: Investigativer besuch des MDR auf einem Schießstand im thüringischen Meuselwitz....die Aufsicht hat bis heute ihre WBK nicht wieder!)

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/4801-DSB-Stellungnahme-zum-MDR-Beitrag-So-leicht-kommen-Kinder-an-Waffen/

Bearbeitet von Steam
Link eingefügt
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb HBM:

... ob eine Waffe auf roter WBK ohne Beschusszeichen geschossen werden darf. ...

Stell dir mal vor: es gibt sogar auf grüner Karte welche ohne Beschuss und man darf mit denen sogar schießen...

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Hunter375:

.. und es gibt sogar Leute die legal Waffen haben und benutzen dürfen die noch nicht auf einer WBK eingetragen sind.

Wie weisen die Leute bei einer Polizeikontrolle nach das sie die Waffe legal mit sich Führen? Richtig, mit einem Kaufvertrag oder einer Überlassungserklärung.  Kann ich diese Sachen auch der Aufsicht zeigen? Ja. Eine Waffe mit sich zu Führen für die ich bei einer Kontrolle keinen wie auch immer gestalteten Nachweis  bei mir habe sollte sich jeder gut überlegen............Und u.U. Waffen ausschäften um ein Beschusszeichen zu suchen ??????Würde ICH als Aufsicht nicht machen. Wenn die Waffe eingetragen ist gehe ICH von einem Beschuss aus.

 

Peter

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Stell dir mal vor: es gibt sogar auf grüner Karte welche ohne Beschuss und man darf mit denen sogar schießen...

Stimmt, ich rede aber nicht von Luftdruckwaffen mit mehr Dampf oder Kaliber 4mm M20, etc., aber Du hast Recht, mir ging es halt um diverse GK-Ordonanzwaffen auf einer roten WBK.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hunter375:

.. und es gibt sogar Leute die legal Waffen haben und benutzen dürfen die noch nicht auf einer WBK eingetragen sind.

Auch Ersatzbescheinigungen bzw. "kurz vorher gekaufte Waffen" (von privat auf gelbe WBK oder egal von wem auf Jagdschein) war jetzt nicht das, was ich gemeint hatte.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

ich rede aber nicht von Luftdruckwaffen mit mehr Dampf oder Kaliber 4mm M20, etc.,

Ich auch nicht. Es geht um Ausnahmen von der Beschusspflicht, da spielt die Farbe der WBK keine Rolle. Ich habe auch sowas auf Neugelb.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb erstezw:

Ich auch nicht. Es geht um Ausnahmen von der Beschusspflicht, da spielt die Farbe der WBK keine Rolle. Ich habe auch sowas auf Neugelb.

Meinst Du ältere Waffen vor 1891? Ansonsten kenne ich nur Ausnahmen bei Waffen auf rot oder meinst Du "Schussapparate"?

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb HBM:

Meinst Du ältere Waffen vor 1891? Ansonsten kenne ich nur Ausnahmen bei Waffen auf rot

Erstere. Für Waffen auf Rot gibt es keine Sonderbehandlung (außer ggf. der Bescheinigung dass ein Beschuss nicht durchgeführt werden kann, mit so etwas wird aber kein geistig Gesunder auf einem Schießstand aufkreuzen).

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb erstezw:

Für Waffen auf Rot gibt es keine Sonderbehandlung (außer ggf. der Bescheinigung dass ein Beschuss nicht durchgeführt werden kann, mit so etwas wird aber kein geistig Gesunder auf einem Schießstand aufkreuzen).

 

Aber das Gerücht hält sich hartnäckig 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb erstezw:

Erstere. Für Waffen auf Rot gibt es keine Sonderbehandlung (außer ggf. der Bescheinigung dass ein Beschuss nicht durchgeführt werden kann, mit so etwas wird aber kein geistig Gesunder auf einem Schießstand aufkreuzen).

Bin zwar selbst kein Sammler, aber gibt es nicht so einen "Wisch", der besagt, dass die Waffe mit der Nr. xyz beschossen wurde, aber aufgrund von "besonders historisch wertvoll" (oder evtl. auch auf Wunsch des Besitzers) kein Beschussstempel auf der Waffe angebracht wurde?

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb CZM52:

Diese Bescheinigung besagt das kein Beschuss durchgeführt wurde, verbietet aber das schießen mit der Waffe 

 

vor 16 Minuten schrieb erstezw:

Danke fuer die Info, dachte es gibt die Moeglichkeit sich den Beschuss auch auf einem Zettel bestätigen zu lassen, falls es sich um besonders "wertvolle" (im historischen Sinn) Waffen handelt und ein Beschusszeichen die Waffe "entstellen" würde.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb HBM:

Auch Ersatzbescheinigungen bzw. "kurz vorher gekaufte Waffen" (von privat auf gelbe WBK oder egal von wem auf Jagdschein) war jetzt nicht das, was ich gemeint hatte.

Bei "kurz vorher gekauft" fällt mir noch der Sonderfall Sachverständiger ein. Und Angestellte von industriellen Herstellern habe ich auch schon auf Schießständen getroffen welche im Namen des Herrn unterwegs waren. 

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