Zum Inhalt springen
IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

Das wird wohl sogar der Normalfall sein, dass da bei vielen LWB noch weitere Kartons/Ordner/Mappen drin sind - zur Aufbewahrung persönlicher Wertsachen bzw. Dokumente. Welche den Kontrolleur der Waffenaufbewahrung selbstverständlich nichts angehen.

 

So ein (z.T. nicht billiger) Schrank kann ja selbstredend auch der gesicherten Aufbewahrung anderer Dinge dienen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb karlyman:

Durchsuchungen nimmt die Verwaltungsbehörde nicht vor, sie kann höchstens an die Strafverfolgungsbehörden herantreten, um im gerechtfertigten Fall eine solche später vorzunehmen.  

Ach deswegen haben in einigen BL manche eine Streife dabei, ich dachte die wären immer zum Eigenschutz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Struktur in Berlin bzw. einigen nördlichen Bundesländern ist eben eine andere als im Rest der Republik. Streife hin oder her - dort, wo die Aufgaben der Waffenbehörden von "der Polizei" (somit also nicht nur von der Verwaltungsbehörde als allgem. Polizeibehörde) wahrgenommen werden, ist sicherlich im Fall des Falles auch ein schnelleres "Umschalten" von "nur" verwaltungsrechtlichen Kompetenzen auf strafrechtliche/StPO-Befugnisse möglich.

 

Wie das mit den Rechten des Betroffenen ist (der ja in einem Moment noch Beteiligter in einem Verwaltungsverfahren, nach Verwaltungsverfahrensrecht ist - sich im nächsten Moment aber ggf. unmittelbar als Beschuldigter im strafrechtl. Bereich gegenüber Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wiederfindet)....? Da mögen sich im Detail die Juristen Gedanken machen. Ich empfinde die o.g. Beschäftigung der Polizeivollzugsdienste mit dem Vollzug des Verwaltungsrechts (s.o.) ja ohnehin als eine seltsame Konstruktion, aber das ist eine andere Geschichte.

 

Dort wo (wie wohl überwiegend in D der Fall) ausschließlich die Verwaltungsbehörde kontrolliert, gibt es rechtlich keine Durchsuchung(sbefugnisse). Aus dem rein verwaltungrechtlichen Instrumentarium, § 36 Abs. 3 WaffG, ist auch keine Befugnis zum eigenmächtigen "Durchsuchen" eines Waffenschrankes erkennbar. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Ich empfinde die o.g. Beschäftigung der Polizeivollzugsdienste mit dem Vollzug des Verwaltungsrechts (s.o.) ja ohnehin als eine seltsame Konstruktion, aber das ist eine andere Geschichte.

Das ges. WaffG ist eine seltsame bis schwachsinnige Konstruktion die niemand mehr so richtig durchschaut.

Beim "zappen" bis ich gestern bei "Achtung "Kontrolle" hängen geblieben die einen Zöllner zeigte der in einem Koffer ein Springmesser fand das er als verbotene Waffe bezeichnete, obwohl seitlicher Klingenaustritt und nicht 2-seitig geschliffen, die Klingenlänge von 8,5 cm hat er offensichtlich nicht nachgemessen, meinte aber Springmesser seien generell verbotene Waffen.

Toll! Wird auch so gesendet.

Vor allen Dingen eröffnete er dass das Messer vernichtet wird, was er gar nicht zu entscheiden hat.

Zeigt aber deutlich die Verwirrungen im WaffG.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb uwewittenburg:

 bei "Achtung "Kontrolle"

 

Zeigt aber deutlich die Verwirrungen im WaffG.

 

Das zeigt zunächst mal nur die Verwirrtheit der Macher einer Reality-Show. Das soll nicht richtig sein, sondern einen cleveren, sexy, Obrigkeitsstaat zeigen, der den tumben Verbrechern mit aller Härte auf die Schliche kommt. Da setzen die Kontrolleure sich ja auch durch, das ist wie bei Pornos, mit erlebter Wirklichkeit hat des nix mehr zu tun. Aber die Fernseh-Show ist daran schuldlos, die kann einfach nicht anders.

 

Damit will ich nicht in Abrede stellen, daß Zöllner nicht immer ganz genau übers WaffG Bescheid wissen. Oder daß das WaffG verwirrt, verwirrend und komplex ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

... die einen Zöllner zeigte der in einem Koffer ein Springmesser fand das er als verbotene Waffe bezeichnete ...

 

Das war bestimmt ein Kollege von der fach- und sachkundigen Crew (aus der selben TV-Serie!), die dieses schöne Exemplar eines Perkussionsrevolvers

 

2008-04-09_22-51-20-1100x900.jpg

 

aus einer geöffneten Paketsendung hervor zauberten und nach eingehender Begutachtung durch insgesamt drei Kollegen einhellig feststellten, dass es sich dabei um ein "freies Dekorationsstück" handele, weil man damit ja gar nicht schießen könne. Da könne man ja gar keine Patronen "reinstecken". :rotfl2:

Die Paketsendung wurde daraufhin wieder verschlossen und dem Empfängeradressaten zugeleitet.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

Damit will ich nicht in Abrede stellen, daß Zöllner nicht immer ganz genau übers WaffG Bescheid wissen. Oder daß das WaffG verwirrt, verwirrend und komplex ist.

Es ist tatsächlich so, man kann ihnen aber auch keinen Vorwurf machen, jeder kann nun mal nicht alles wissen, schon gar nicht bei den sich ständig ändernden Regelungen im WaffG.

Ich kenne mich im Zollrecht auch nicht so aus.

Das Schlimme ist einfach nur dass so etwas gesendet wird, wobei das in der Regel nur gelangweilte Mitbürger schauen und dann aufgeschreckt ihre Schubladen entleeren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

Das zeigt zunächst mal nur die Verwirrtheit der Macher einer Reality-Show. Das soll nicht richtig sein, sondern einen cleveren, sexy, Obrigkeitsstaat zeigen, der den tumben Verbrechern mit aller Härte auf die Schliche kommt. Da setzen die Kontrolleure sich ja auch durch....

 

Ich bin gestern im späteren TV-Programm (ich meine, es war nicht "Achtung Kontrolle", sondern SpiegelTV) bei "Unterwegs mit der Fahrrad-Staffel der Kölner Polizei" hängen gebileben. Fahrrad- und Fußgänger-Verstöße, einige recht harmlos, andere eher heftig... Auf jeden Fall kriegten die radelnden Beamten, manchmal unter erheblichem Einsatz und Risiko, JEDE(N). Tatkräftiger und durchgreifender Staat, kein Entkommen für Rowdy-Radler etc. Das ging somit in die gleiche Richtung, s.o.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb 6/373:

Liebe Leute, hört auf, solchen Müll zu schauen, daß verklebt auf Dauer die Gehirnwindungen

Man muss den Müll einfach nur nicht ernst nehmen, aber zu schauen wie die Leute verdummt werden sollen ist schon interessant.

Dabei bleiben dann wichtige Themen wie die Stationierung der US Truppen an der polnischen Ostgrenze und hier an der Ostsee fast unbemerkt.

Mir persönlich bereiten allerdings die Politiker wie Putin, Erdogan und Trump weitaus größere Sorgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

back to topic:

 

Zitat

 

Betrifft:          Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes

Aktuell:         Die erste Lesung findet am 09.03.2017 im dt. Bundestag statt

Hier:            Änderung der Aufbewahrungsvorschriften

 

Infos und Hintergründe von prolegal e.V.

 

Zusammenfassung: Mitglieder der Interessengemeinschaft prolegal e.V. haben diese vom Bundesministerium des Innern unter großem Zeitdruck zusammengezimmerte Gesetzesnovelle analysiert. Ihr Fazit: Dieser Novellierungsansatz des ohnehin schon überregulierten und für Betroffene wie Sachbearbeiter schwer verständlichen Waffenrechts ist insgesamt abzulehnen. Der Ansatz verstößt gegen juristische Grundsätze, wie z.B. den der Verhältnismäßigkeit. Der Entwurf dient weder einer ziel- noch ergebnisorientierten Verbesserung des Waffengesetzes. Zudem basiert die Begründung auf völlig falschen und künstlich überhöhten Zahlen und haltlosen Annahmen. In völlig unnötiger Weise werden den zuständigen Behörden der eigenverantwortliche Raum für Augenmaß bei der Anwendung der Paragraphen begrenzt und stattdessen werden ordnungsrechtliche Zuständigkeiten an ein privatwirtschaftliches Unternehmen übergeben. Die geplante Verschärfung der Aufbewahrungsrichtlinien erweist sich für diese Firma als Lizenz zum Geld-Drucken, genauso wie einige wenige Hersteller von Waffenschränken davon über Gebühr profitieren werden.

 

Diese Novellierung bringt keinen Nutzen für die Innere Sicherheit, sondern verschlechtert sie, weil sie wichtige finanzielle und personelle Ressourcen vergeudet, die anderweitig zweckdienlicher einzusetzen sind. Sie kostet Unsummen in der Verwaltung und ist keinesfalls so alternativlos, wie das der Eilantrag glauben machen soll. Das ganze Unterfangen hilft nicht der vielbeschworenen "Inneren Sicherheit" oder Verbrechensabwehr, sondern fördert nur die Politik- und Staatsverdrossenheit bei einer gesellschaftlich tragenden Schicht der Bevölkerung, die bereits jetzt schon turnusmäßig überprüft wird und sich stigmatisiert fühlt.

 

Hintergründe und Details: Unter dem Vorwand einer dringend nötigen Anpassung an EU-Normen, Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung wurde am 25. Januar vom Bundeskabinett der ?Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften? beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Wegen der von der Bundesregierung dargelegten angeblich besonderen Eilbedürftigkeit war nur drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme vorgegeben. Am 9. März soll nun die erste Lesung dieses Entwurfs im Bundestag erfolgen. Danach soll er in die zuständigen Ausschüsse gehen.

 

Einer der Kernpunkte dieser Novellierung des seit seinem Inkrafttreten 2002 bis 2009 bereits sechsmal korrigierten und geänderten Bundeswaffengesetzes sieht eine erneute Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften für erlaubnispflichtige Schusswaffen vor. In dem von der zuständigen Abteilung des BMI, dem Referat KM 5, eilig verfassten und mit vielen Ungenauigkeiten behafteten Entwurf sieht die Behörde vor, dass nur noch von der VdS Schadenverhütung GmbH, (einem Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) zertifizierte Behältnisse (vulgo Safes, Tresore) nach EN 1143-1 für die Aufbewahrung von Waffen verwendet werden dürfen.

 

Diese Behältnisse liegen im Gewichtsbereich zwischen 275 und 500 kg. Die Statik vieler Häuser, Wohnungen und insbesondere von Altbauten ist für die daraus resultierende Punktbelastung nicht ausgelegt. D.h. zahlreiche Bürger würden vom Schießsport, von der Jagd oder vom Sammeln von Waffen per Gesetz ausgeschlossen und würden gezwungen, auf ihre Grundrechte der Vereinigungsfreiheit und der freien Wahl der (sportlichen) Betätigung zu verzichten. Aber nicht nur der einzelne Waffenbesitzer ist betroffen, auch und ganz besonders die Schützenvereine, auf die jeweils vier- bis fünfstellige Kosten zukommen können.

 

Denn das Gesetz sieht weiterhin vor, dass die sogenannten Wertschutzräume, z.B. auf Schießstätten und in Vereinsheimen, bei Herstellern, Waffensammlern oder Sachverständigen, neu zertifiziert werden müssen - per VdS-Gutachten natürlich. Die Kosten dafür können nach einer ersten Einschätzung pro Fall bei rund 4.000 bis 6.000 Euro liegen. Kommt nun das Gutachten zu dem Schluss, dass eine angemessene Schutzstufe nicht erreicht wird, muss beispielsweise der Widerstandsgrad durch einen zusätzlichen Innenverstärkungen in Modulbauweise erhöht werden. Eine Nachprüfung wäre erforderlich. An dieser Stelle kommt ein weiteres Unternehmen ins Spiel, welches aufgrund seiner großen Markenreichweite und durch Sponsoring auf oberster Ebene auffiel. Man scheint sich hier auch einen kurzfristigen Mehrumsatz zu versprechen. Und der VdS verdient an jeder Plakette, an jedem Kontrollbesuch, an jedem Tresor und Umbau kräftig mit.

 

Dabei beruhen die hohen Fallzahlen an gestohlenen Waffen, mit denen die Eilbedürftigkeit begründet wird, lediglich auf Schätzungen und Annahmen. Die Bundesländer führten bis dato nicht genau Buch. Die Zahl der in den letzten zehn Jahren aus Privathaushalten entwendeten Waffen liegt unter 300 p.a., dabei sind selbst erwerbsscheinfreie Luftgewehre, antike Stücke und Vorderlader-Repliken mit eingerechnet. Dennoch liegt diese Zahl noch unter den jährlichen Verlusten der mit Schusswaffen umgehenden Behörden und Institutionen.

 

Das Gesetz ist auch nicht alternativlos, weil die bestehenden Regelungen völlig ausreichen. Bereits 2003 wurde die Aufbewahrungsvorschrift geändert und viele Schützen mussten Behältnisse mit einem noch höheren Widerstandsgrad anschaffen. Besitzer von Erbwaffen wurden in den Jahren danach gezwungen, Blockier-Systeme einzusetzen - gleichfalls eine Gesetzesregelung, die auf die massive Lobbyarbeit eines Herstellers zurückging. Nun soll auch das alles nicht mehr genügen, eine weitere Verschärfung wird per Novelle gefordert.

 

Weiterhin verstößt die avisierte Regelung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Phänomen, dass die Folgekosten nicht genau oder zu niedrig beziffert werden, scheint symptomatisch. Bei der Einführung des nationalen Waffenregisters (NWR) sind Kosten entstanden und wurden Personalressourcen verschlungen, die absolut in keinem Verhältnis zum möglichen und tatsächlichen Einfluss dieser Einrichtung auf die Kriminalitätsbekämpfung stehen.

 

Die neue Regelung entmachtet die zuständigen Behörden vor Ort. Die Landratsämter können nun nicht mehr mit Augenmaß nach den örtlichen Begebenheiten entscheiden. Mit der Zertifizierung von Schränken durch private Unternehmen sind Willkürmaßnahmen Tür und Tor geöffnet. Die katastrophalen Folgen von Privatisierungsversuchen von staatlichen Aufgaben wie dem Wach- und Objektschutz sind nicht nur aus Misshandlungen von Schutzsuchenden hinlänglich bekannt.

 

Die neue Regelung stellt besonders zuverlässige Bürger auf eine Stufe mit Terroristen und Kriminellen. Die zusätzlichen, rechtlichen und vor allem finanziellen Belastungen der Bürger sind unzumutbar. Man kann hier durchaus von Willkür und Schikane sprechen. Die Rechte der Bürger werden zugunsten der Gewinnmaximierung der beteiligten Unternehmen drastisch eingeschränkt.

 

Offenbar trägt der aktuelle Regelungsantrag die Handschrift des VdS. Diese private GmbH bekäme mit Inkrafttreten dieser Regelung eine Monopolstellung für die Zertifizierung von Waffenschränken und Tresor-Räumen und würde an jeder erteilten Plakette ohne Zugewinn an öffentlicher Sicherheit verdienen. Zudem wäre es unmöglich, Tresore aus dem EU-Ausland in Deutschland zu verwenden, die zwar nach der EU-Norm EN 1143-1 hergestellt wurden, aber eben keine VdS-Plakette tragen. Es ist kaum zu glauben, dass die daraus entstehende Praxis mit dem EU-Recht kompatibel sein wird.

 

Jüngst veröffentlichte und flugs wieder gelöschte Webseiten, auf denen sich ranghohe Politiker wie der SPD-Politiker G. Knoblauch und Funktionäre des Deutschen Schützenbundes für diesen Kompromiss selbst feierten, drängen zumindest die Frage auf, ob nicht schon wieder Lobbyisten und Politiker auf der Lohnliste von Firmen stehen, deren wirtschaftliches Fortkommen durch das Gesetz beflügelt werden soll.

 

Auch die EU will das Waffenrecht mit ihrer geplanten Neufassung der sogenannten Feuerwaffenrichtlinie künftig deutlich verschärfen. Einer der wichtigsten Punkte der umstrittenen Neuregelung ist die verpflichtende, medizinische und psychologische Untersuchung als Voraussetzung für den Erwerb einer Feuerwaffe. Das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen soll nun regelmäßig und turnusmäßig neu überprüft werden. Das Statement des bayerischen Landtagsabgeordneten Günther Knoblauch, SPD, dazu sticht aus den veröffentlichten Äußerungen besonders entlarvend hervor: ?Dank des Engagements der Schützen wurde die Richtlinie nun so geändert, dass sie für alle akzeptabel ist?, meinte Knoblauch. Die teilnehmenden Funktionäre hatten allerdings eine anderslautende Erinnerung an das Gespräch. Offenbar stand die Meinung und der Pressetext schon fest, bevor das Gespräch stattfand.

 

Das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes legt zudem den Grundstein für weitere, willkürliche Verschärfungen auf dem Verordnungsweg. Da nun, nach Willen der EU, künftig auch noch alle Vorderlader-Nachbauten bis hin zum Luntenschloß-Gewehr sowie alle Luftdruckwaffen registriert und wie erlaubnispflichtige oder moderne Waffen verwahrt werden müssen, wird es zu zahllosen, ungewollten Verstößen gegen das Waffengesetz kommen, da sich viele Bürger ihrer Betroffenheit überhaupt nicht bewusst sind. Diese Fälle werden dann der Politik wieder zum willkommenen Anlass gereichen, weitere Verschärfungen des Waffengesetzes durchzusetzen.

 

Es entsteht der Eindruck, dass es offenbar Wille der Politik ist, mal wieder eine ganze Gruppe in der Bevölkerung zu Propagandazwecken zu missbrauchen. In Deutschland werden lieber die Legalwaffenbesitzer als potentielle Gefahrenquelle oder sogar Kriminelle stigmatisiert und bei jeder Gelegenheit gerichtlich behandelt, als dass Einbrüche, Diebstähle oder schlimmere Verbrechen wirklich aufgeklärt und geahndet werden.

 

Genauso wie in den längst vergessenen Zeiten von Baader-Meinhof, Deutscher Herbst und Anarchoterror die Verschärfung des Waffengesetzes immer wieder als Placebo-Beruhigungspille für die Bevölkerung herhalten musste, haben auch die bisherigen Verschärfungen seit 2002 außer Spesen und Beschäftigungstherapie für die Ministerialverwaltung kein Mehr an Innerer Sicherheit gebracht.

 

Vater Staat - in Form seiner Parteien und Verwaltungsorgane - hat sich offenbar das Ziel gesetzt, die Bürger wie unmündige Kinder zu behandeln, die man nach Belieben maßregeln und mittels gesetzlicher Maßnahmen erziehen und drangsalieren kann. Beispiele finden sich zur Genüge, sie reichen von Diesel-PKW, über Renten und Versicherungen bis hin zur Umwelt- und Naturschutz-Gesetzgebung. Alles läuft auf das gleiche Ergebnis hinaus: Statt die eigentlichen Ursachen richtig zu behandeln, kommen für diejenigen, die sich an Gesetze und Vorschriften halten, weitere Verbote und versteckte Enteignung zum Einsatz.

 

prolegal e.V. lehnt den zur Abstimmung vorgelegten Gesetzesentwurf strikt ab, fordert die Berücksichtigung aller Stellungnahmen der vom Waffengesetz betroffenen Verbände, insbesondere hinsichtlich der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie die Stornierung der Neueinstufung von erlaubnispflichtigen und nicht erlaubnispflichtigen Waffen, wie z.B. Schwarzpulverwaffen. Auf das offizielle Schreiben von prolegal e.V. an das BMI vom 07.12.2016 mit sachdienlichen und ergebnisorientierten Vorschlägen in derselben Sache nehmen wir ausdrücklich Bezug.

 

Es hilft nur noch eins: Kontaktieren Sie die Abgeordneten für Ihren Wahlkreis, machen Sie ihre gewählten Vertreter auf Bundes- und Länderebene auf die Unstimmigkeiten der Waffengesetz-Novellierung aufmerksam und fordern Sie sie auf, dem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen, wenn die entsprechende Partei weiterhin auf Ihre Stimme Wert legen möchte.

 

Siehe auch öffentliche Stellungnahme von prolegal e.V. vom 29.01.2017: Hier klicken.

 

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
fehlerhaften Link entfernt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Stunden schrieb uwewittenburg:

Man muss den Müll einfach nur nicht ernst nehmen, aber zu schauen wie die Leute verdummt werden sollen ist schon interessant.

 

Ernsthaft, dieser Mist ist unerträglich, schade um die Zeit, da könnte man viel sinnvollere Dinge machen und man läuft nicht Gefahr, die eigene geistige Gesundheit zu gefährden.

Bearbeitet von 6/373
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb erstezw:

Hast du das im Herbst '89 auch gedacht?

Das war eine echt spannende Zeit mit täglichen Änderungen, aber auch schönen Erinnerungen.

Heimliche Kontaktaufnahme zu Westberliner Polizisten und Treffen in Lokalitäten, bis zur festen Bindung zur IPA,

Die Flyer der IPA die ich an der Wandzeitung aushing musste ich täglich erneuern, bis hin zu dem Gedanken dass man mich genau an dieser Wandzeitung erschießen würde falls der Ablauf der Geschichte anders verlaufen würde.

Aber das wird hier OT denn das Thema war ein anderes.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Die Flyer der IPA die ich an der Wandzeitung aushing musste ich täglich erneuern, bis hin zu dem Gedanken dass man mich genau an dieser Wandzeitung erschießen würde falls der Ablauf der Geschichte anders verlaufen würde.

Noch ein mutiger Widerstandskämpfer. Allmählich glaube ich daß es die Ostzone gar nicht gab.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Stunden schrieb goya:

Na dann hat ja die Staatspropaganda gewirkt.

Zum Glück scheinst du ja vollkommen unbeeinflußt von von jeglicher Propaganda zu sein. :ohmy: . Klar, daß schon seit Stalin's Zeiten nie etwas aus dem Moskauer Propaganda-Ministerium kam, was auch nur im entferntesten was mit Propaganda zu tun hatte. Es stand ja schließlich schon alles in der PRAWDA, wo es - der Name sagt es bereits - nie was anderes als die Wahrheit zu lesen gab. Von Erdogan und Trump können wir gerade staunend lernen, wie wahre Pressefreiheit funktioniert, damit auch die einzige wirkliche Wahrheit in die Welt kommt. Man erkläre einfach die Berufsgruppe der Journalisten zu Volksfeinden - mit Ausnahme derjenigen, die man selbst bezahlt. So einfach ist das.

Man muß es nur sehen wollen :rolleyes:

 

Gunsmoke Joe

 

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In den o.g. Ausführungen von prolegal e.V. kann ich nicht nachvollziehen bzw. mir nicht vorstellen, dass wie anfangs bei der Erbwaffenblockierung der Fall nur ein Tresorhersteller ein Monopol erhalten soll. Nach der geforderten DIN bauen doch jetzt schon viele verschiedene Hersteller.

 

Dass die Statik alter Häuser die Punktbelastung eines 275-500 KG schweren Tresores nicht aushalten können soll, vermag ich nicht zu glauben. Das wäre wohl höchstenfalls bei der schwersten Variante in Raummitte der Fall, zumal die Aufstellung von Tresoren in höheren Geschossen nicht unbedingt die Regel darstellt. Gerade die schweren Varianten landen doch zumeist im Keller.

 

Bei Schützenvereinen werden im übrigen doch schon jetzt mangels dauerhafter Bewohntheit fast ausnahmslos Tresore der neu geforderten Gattung oder vergleichbarer Art (z.B. ausrangierte Bank- oder Posttresore) vorgehalten. Warum sollten diese neu zertifiziert werden ?

 

Das mit dem generellen Gutachten zur persönlichen Eignung kann ich der Drs. 61/17 nicht entnehmen.

 

Auch wenn weitere Verschärfungen des WaffG in der Tat nicht erforderlich sind, erscheinen mir die Bedenken schon recht theatralisch formuliert worden zu sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Auch wenn weitere Verschärfungen des WaffG in der Tat nicht erforderlich sind, erscheinen mir die Bedenken schon recht theatralisch formuliert worden zu sein.

 

Ich habe folgende Auffassung dazu:

Bei der "Tresorfrage" handelt es sich vielleicht nicht um die dickste oder wichtigste Salamischeibe... aber es handelt sich wieder um eine Salamischeibe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.