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Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B


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Geschrieben (bearbeitet)

Da eine Gesetzesänderung mal wieder ins Haus zu stehen scheint, wollte ich die Unterschiede mal kurz diskutieren, damit man

a) ggf. Abgeordnete kompetent informieren / anschreiben kann und

b) ggf. eine informiertere Wahl bezügl. etwaiger Eigenanschaffungen treffen kann.

 

Die alten VDMA-Normen A bzw. B wurden zum 31.12.2003 zurückgezogen.

Das heißt konkret:

  1. stichprobenartige Kontrollen werden seither vom VDMA nicht mehr durchgeführt
  2. Abmahnverfahren werden vom VDMA nicht mehr eingeleitet
  3. jedwede Marktüberwachung durch den VDMA findet für A/B-Schränke seither nicht mehr statt
  4. Käufer/Kunden können sich zum Nachweis der Erfüllung waffenrechtl. Vorschriften allein nur noch auf das Herstelleretikett berufen (oft ein Klebeetikett eines mitunter dubiosen Anbieters)

 

Wer das alles nicht glauben mag: Es ist beim VDMA genau so nachzulesen: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf

Interessanterweise zieht der VDMA die Norm zurück, weil die neue EN 14450 Norm nunmehr "Stand der Technik" entspräche, auch das ist dem vorgenannten Link genau zu entnehmen.

 

Nun bleibt die spannenden Frage: Wo stehen S1/S2-Schränke nach der neuen EN 14450-Norm?

  • diese werden einer zerstörerischen (!!) Prüfung unterzogen
  • die Typprüfung wird überwacht durch eine gültige Norm/Normgeber
  • S1 liegt nach div. Tresorherstellerangaben etwas über der alten VDMA "A" Norm. Für S2 vs. B gilt ähnliches.
  • Die Versicherer gewähren privat für A-Schränke meist 2500 EUR Schutz, für S1 5000 EUR. 
  • Bei B-Schränken werden hohe Versicherungssummen bis 40.000 EUR erst ab 200 kg Gewicht gewährt, bei S2 schon 20.000 - 30.000 EUR ohne Mindestgewicht.
  • S1-Schränke für Langwaffen sind dennoch teils ab knapp 70 kg zu haben und als Beispiel S1 für 7 LW mit S2-Innenfach für 3 Kurzwaffen für 86 kg, d.h. für eine Person mit Sackkarre hantierbar, selbst für öfter umziehende Studenten fix mit einem Kumpel umziehbar.
  • Preislich liegen solche Schränke erheblich unter den Klasse 0/N oder gar Klasse I nach EN 1143 und nur gering über den A/B-Varianten.
  • Momentan im WaffG wird EN 14450 S1/S2 noch nicht berücksichtigt, aber da praktisch alle S1 auch A und S2 auch B schaffen, sollte/kann man auf Doppelzertifizierungen zurückgreifen.

 

Meinungen dazu von der Polizei NRW:

Zitat

Die auf dem Markt befindlichen S1- und S2-Schränke nach DIN EN 14450 dürfen aufgrund bestehender Rechtslage im Waffenrecht (s. § 36 Waffengesetz) momentan nicht von der Polizei empfohlen werden, da sie im Gesetz nicht ausdrücklich genannt werden. Sicherheitstechnisch sind diese jedoch den zurzeit auf dem Markt erhältlichen VDMA-Schränken vorzuziehen, da S-Schränke nach DIN EN 14450 einem Prüfverfahren unterliegen.

https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Oberbergischer-Kreis/Waffenaufbewahrung lang_2010.pdf

 

...und User Sachbearbeiter schrieb zu S1/S2-Waffenschränken und deren Einordnung derzeit:

Am 11.4.2011 um 10:05 schrieb Sachbearbeiter:

Kann man so pauschal nicht sagen, da diese Behältnisse auch als gleichwertig (§ 13 Abs. 5 AWaffV) bzw. in Härtefällen (§ 13 Abs. 8 AWaffV) als Ausnahmefall akzeptiert werden können.

Ganz grob kann man sagen, dass VDS S1 ungefähr zwischen VDMA 24992 A und B liegt, der S2 (z.B. der Fall beim Sicherheitsschrank "Hossbach Erfurt 60209") zwischen B und Widerstandsgrad 0.

Gefragt ist in diesen Fällen allerdings ein gewisses Fachwissen der Waffenbehörde. Vorher mit denen sprechen schadet auf jeden Fall nichts und vielleicht wird man sich dann ja auch einig.

 

Mein Fazit in punkto Kauf:

Wem ein 0er oder Ier zu schwer, zu teuer etc. ist, der sollte auf S1/S2 (mit gleichzeitiger Zertifizierung A/B) setzen. Reine A/B-Schränke kann man eigentlich nicht empfehlen und sollte man bei den zunehmend windigeren Angeboten auch anderen Einsteigern nicht empfehlen. Ich warte nur darauf, dass irgendwann einer Plastikschränke mit Alufolie überklebt und als "Waffenschrank Klasse A" (Aufkleber) vermarktet...

 

Für die Politik wäre es m.E. ganz wichtig, dass als Ersatz für A und B die moderneren Normen S1 und S2 kommen. Nur noch 0 oder I (wie laut Gruger im aktuellen WaffG-Entwurf) würde vielen Schützeneinsteigern oder Jungjägern teils unlösbar hohe Einstiegshürden verpassen. Wieviele Fälle gibt es denn, wo in Privatwohnungen A/B oder S1/S2-Schränke mit Waffen aufgebrochen wurden, bei denen man bei korrekter Würdigung der Gesamtumstände hätte annehmen müssen, dass ein =er oder Ier Schrank das hätte verhindern können?

==> Politischer Handlungsbedarf besteht m.E. nur bezüglich der veralteten Norm, aber nicht bei einem generell unzureichenden Schutz durch Stahlschränke auf Niveau S1/S2 gegenüber 0/I.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben

Nein, S1 nach EN 14450 ist eine eigene Norm. Es gibt S1-Schränke, die Innenfächer haben ohne weitere Zertifizierung - z.B. für Langwaffen und deren Munition.

Dann gibt es S1-Schränke mit einem S2-Innenfach. Die erfüllen meist gleichzeitig A/B, d.h. entsprechend der alten VDMA Norm können dann Langwaffen im Schrank und zusätzlich Kurzwaffen im Innenschrankfach gelagert werden. Komplettschränke für Langwaffen S2 scheinen hingegen eher die Ausnahme - da greift man dann lieber gleich zum 0er oder Ier Schrank.

 

Wie gesagt, man sollte unbedingt die Politik aufrütteln, dass auch die Stahlschränke S1 und S2 im neuen Entwurf berücksichtigt werden. Dass das mit A/B nicht endlos weitergehen kann, dürfte hingegen kaum verwundern, wenn man obiges VDMA-Papier mal durchgelesen und sich die Konsequenzen überlegt hat.

Geschrieben

Ach so, jetzt ist es schon klarer.

Solange A und B Schränke nach gleichem Standard hergestellt werden, why not ?

Dass es mit der Qualität, trotz zurückgezogener Norm, immer noch funktioniert, sollte man aber auch erwähnen.

 

Sind die wenigen S1/S2 er Schränke generell leichter oder stabiler oder günstiger, wo ist der Vorteil/Nachteil zu 0er/1er ?

Muss man ja schon irgendwas anführen können, wenn sie Vorteile haben, sonst bringt ein Fürsprechen ja nix.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: bei der Schrankthematik im WaffG geht es nicht um die Vermeidung von Diebstahl. Insofern ist es völlig egal ob Holzschrank oder Stahlbetonsakopharg.

Es mag sein, dass bestimmte politische Kreise die Waffenschränke als Instrument zur Dezimierung des Legalwaffenbesitzes sehen. Aber offizielle politische Linie dürfte das nicht sein. Insofern kann man gegenüber normalen Abgeordneten sehr wohl mit Kriminalstatistiken (so es sie gibt) argumentieren. Auslöser für politisches Handeln ist die zurückgezogene/abgelaufene VDMA-Norm - nicht ein reales Kriminalitätsproblem. Und genau deshalb gehören S1/S2-Schränke in den Gesetzesentwurf und nicht nur 0 oder I.

 

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Sind die wenigen S1/S2 er Schränke generell leichter oder stabiler oder günstiger, wo ist der Vorteil/Nachteil zu 0er/1er ?

Sie sind erheblich preiswerter.

Dazu übertreffen sie die vorher problemlos genutzten A/B Schränke.

Warum sollte man also völlig unnötige und überteuerte Schränke zur Pflicht werden lassen?

 

Genaugenommen wäre eine downgrade angesagt, da es überhaupt keine Probleme gibt.

Das heisst die Normen können ohne Sicherheitsverlust abgesenkt werden.

Das wäre das Ergebnis einer neutralen Prüfung.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und genau deshalb gehören S1/S2-Schränke in den Gesetzesentwurf 

Eigentlich nicht:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Absatz 2)

 

Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

 

Das dürfte eigentlich für S1/S2 reichen, um so mehr die gleichwertigen (sogar höherwertige) Norm aus Deutschland stammt ...

 

ES GIBT KEINEN HANDLUNGSBEDARF!

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 10 Minuten schrieb speedjunky:

ES GIBT KEINEN HANDLUNGSBEDARF!

Die alte VDMA-Norm A/B wird nicht mehr überwacht. Keine Stichproben. Keine Abmahnungen. Keine Typ-Prüfungen mit Zerstörung.

Bitte lies doch mal, was der VDMA selber schreibt: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf

Eine Firma ist dazu da, Geld zu machen. Nicht Normen einzuhalten. Und wenn die Normeinhaltung nicht mehr geprüft wird, dann...

 

Dass insoweit Handlungsbedarf besteht, davon wirst Du auch keinen Politiker realistisch abbringen können.

 

Unsere Aufgabe muss es aber sein, dass nicht Waffenschränke ab Klasse 0 aufwärts vorgeschrieben werden. 1000 EUR schwere 5 Zentner-Schränke für alle sind für

viele das Ende des Hobbys, das sollte allen klar sein.

Also ganz klar: S1/S2 gehört in den Entwurf rein.

 

PS.: Du hast natürlich recht, dass schon jetzt S1/S2 zugelassen werden könnten (weil gleich- oder höherwertig als VDMA A/B), aber warum jedesmal ne Einzelprüfung machen lassen? Zudem erfüllen S1/S2-Schränke meist sowieso A/B, das Umgekehrte ist auf dem Markt eher das Problem!

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Die alte VDMA-Norm A/B wird nicht mehr überwacht. Keine Stichproben. Keine Abmahnungen. Keine Typ-Prüfungen mit Zerstörung.

 

Das ändert nichts daran, dass kein Handlungsbedarf besteht. Wie weiter oben schon beschrieben, die Behältnisse dienen nicht dem Schutz der Waffe vor Diebstahl.  

Geschrieben

Was übrigens (auch auf die Gefahr der Wiederholung hin) folgerichtig bedeuten muss:

"Alt"-Schränke A/B vor der Einstellung der Normen-Überwachung hielten die Norm eben noch ein.

Mindestens für die besteht dann ja - wenn man strenger der BMI-Argumentation folgt - überhaupt kein Bedarf, denn die waren noch normiert.

 

Abgesehen davon besteht natürlich auch für alles andere kein Bedarf. Das BMI soll doch mal die Relevanz belegen - wie viel wurde aus Schränken welcher Norm überhaupt entwendet, was wäre durch andere Schränke verhindert worden...?

Geschrieben

Sie dienen dem Schutz vor Zugriff durch Unberechtigte.

Das kann natürlich jedes verschließbare feste Gefäß.

Geschrieben

 

Erstmal sagen, dass kein Anlass besteht, bei der Aufbewahrung etwas zu verschärfen, da kein Fall bekannt ist,

dass A und B Schränke nicht normgerecht hergestellt wurden und deshalb Waffen geklaut wurden, obwohl die Norm zurückgezogen wurden.

Davon sollte man nicht abweichen und auch nichts anbieten. Man muss nicht überall (faule) Kompromisse eingehen !

 

Geschrieben

Ich sage nicht, dass massenhaft Diebstahl- oder unberechtigte "Zugriffs"probleme auf Waffenschränke A/B aufgetreten sind. Aber eine Norm, die nicht mehr überprüft und durchgesetzt wird, ist eben irgendwann auch nichts mehr wert. Deswegen finde ich schon, dass im neuen Waffg S1/S2 Berücksichtigung finden sollten. Alles wie bisher, VDMA A/B bis in alle Ewigkeit ist utopisch!

Darum geht es auch gar nicht.

Es geht schlicht nur noch darum, ob 0/I nach EN 1443 aufwärts vorgeschrieben wird, oder gnädigerweise auch noch S1/S2 nach EN 14450 erlaubt werden. Dass ich für Besitzstandswahrung (immer) für alte A/B eintrete, ist eh klar.

Geschrieben (bearbeitet)

Warum nicht eine Stufe darunter?

Warum muss es denn unbedingt eine Stufe darüber sein?

Es sind nunmal keinerlei Probleme bekannt!

Zeit auch mal eine Erleichterung durchzubringen.

Es gibt überhaupt keinen Grund überhaupt eine Tresorstufe zu fordern. Das war früher nicht der Fall und da gab es auch keine Probleme.

Löst euch dochmal von der zwanghaften Höherstufung!

 

Ob da überhaupt irgendeine Norm existiert ist ebenfall vollkommen irrelevant. Auch iohne jedwedeNorm sind die Behältnisse mehr als ausreichend sicher.

Das sind prüfbare Fakten. Da ändert kein beschriebener Zettel was.

Dokumentenschutz ist mehr als ausreichend, damit keine Kinder drankommen. Um mehr geht es nämlich nicht.

Gegen Diebstahl hab ich eine Haustür. Da ändert ein Aufbewahrungsbehältnis gar nichts

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb erstezw:

Formulierungsvorschlag für eine Novellierung:

"Erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition sind gegen unbefugte  Wegnahme gesichert aufzubewahren."

Das wäre dann eine "schweizer Lösung" und da reicht das für Vollauto-Langwaffen seit Jahren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb HBM:

Das wäre dann eine "schweizer Lösung" und da reicht das für Vollauto-Langwaffen seit Jahren.

Das ist noch nicht einmal neu. So ähnlich ist das bei mir auf eine WBK von 1986 gestempelt.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie sieht es denn in Europa aus?

Die Rede ist ja auch von europäischer Angleichung. Wenn die Politiker schon mit dem Europavorgaben kommen, sollte man sie auch darauf festnageln.

Dann kann man mal in diese Richtung auch angleichen und nicht den Deutschen immer noch mehr aufbürden.

 

P.S.: Wer dieses Pack (frei nach Vizekanzler Gabriel) wählt, hat es aber auch nicht besser verdient.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die Norweger lieben ihre "FG-godkjent" Waffenschranknorm. Die ist für bestimmte Waffen (Halbautos, Kurzwaffen etc.) Pflicht. Habe immer noch so einen Schrank bei mir zuhause, der dient jetzt als Muni-Schrank. Dürfte irgendwo zwischen A und B einzuordnen sein, also wenn man "Sachbearbeiter" glaubt, so ziemlich der neuen S1 Norm entsprechen. 

Unsere südlichen und östlichen Nachbarn dürften sicher keiner Norm > S1/S2 zustimmen, schon allein der Kosten wegen wäre das unzumutbar.

Im Prinzip täte es auch ein abschließbarer Holzschrank. Den hatte mein Großvater in den 70er-90er Jahren als Sportschütze (für div. KK). Hat wunderbar funktioniert, auch in den Ferien ist keines seiner Enkel da ran. In meiner Gastfamilie in den USA brauchte es nichtmal das, da waren die Gewehre (3 Stück) direkt hinter der Eingangstüre im Eck abgestellt...

 

Aber im Moment muss man schon SEHR froh sein, wenn nur S1/S2 käme. Bisher ist nichtmal das in Sicht. Nur 0 oder I nach EN1143!

 

Geschrieben

Oh schon wieder eine nutzlose Diskussion über die angeblich "unsicheren" Waffenschränke. Wie viele PRIVATE legal besessene Schußwaffen sind in den letzten 15 Jahren insgesamt aus den A/B Schränken entwendet worden? 5, 25, 50 oder gar keine?

 

Wer immer noch nicht begriffen hat, dass sämtliche Änderungen des WaffG auschließlich auf Vergrämung abzielen oder jemand die Eurozeichen in den Augen hat, ist nicht zu helfen. Der angebliche Sicherheitsgewinn ist in allen Fällen ein vorgeschobener Grund. Die Erleichterungen des WaffG gehen einigen Leuten zu weit und die wollen das Rad Stück für Stück zurückdrehen.

 

Ich habe langsam keine Lust mehr auf diesen überbordenden Regulierungswahn. Egal ob der von unseren Behörden oder der Brüsseler Diktatur kommt. Erst recht keinen auf diesen vorauseilenden Gehorsam, den hier einige an den Tag legen.

Geschrieben (bearbeitet)

Soll es zukünftig denn noch Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffenschrank geben oder generell für alles die gleiche Stufe? Die großen sind ja um einiges teurer.

Bearbeitet von Rene2109
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Asgard:

Wer immer noch nicht begriffen hat, dass sämtliche Änderungen des WaffG auschließlich auf Vergrämung abzielen oder jemand die Eurozeichen in den Augen hat, ist nicht zu helfen. ... 

...diesen vorauseilenden Gehorsam, den hier einige an den Tag legen.

Das mit den Eurozeichen ist bei manchen Herstellern/Händlern sicher richtig, aber sehr kurzsichtig. Besser man verkauft 100 S1/S2-Schränke statt 20-30 Schränke der Klasse 0 oder N, weil sich der Großteil keinen 1000 EUR++ Schrank mit 0,25 Tonnen Gewicht leisten kann. Soweit sollte der Verstand bei aller Gier schon reichen, dass der Umsatz mit nur 0/I sehr endlich sein wird.

 

Dein Vorwurf des vorauseilenden Gehorsams verstehe ich hingegen nur bedingt. Laut Gruger liegen die Gesetzesentwürfe doch schon vor. In D sollen Waffenschränke Klasse 0/N nach EN 1143 Pflicht für alle werden. Wenn ich dann komme und sage: "Bitte nur S1/S2" - ist das vorauseilender Gehorsam?? Klar kann man auch sagen: Holzschrank langt. Nur, wie realistisch ist das? Willst Du das den Abgeordneten wirklich schreiben?

 

@Rene2109 M.W. gilt dann eben 0/N für alles, also egal ob Langwaffen oder Kurzwaffen.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Willst Du das den Abgeordneten wirklich schreiben?

 

@Rene2109

Wieso nicht?

Gibt es Tatsachen, die belegen, dass ein Holzschrank zur Abwehr unberechtigten Zugriffs nicht ausreichen würde?

Geschrieben (bearbeitet)

ICH schreibe denen gar nichts mehr. Außer Blabla und nichts sagenden Standardantworten kommt nichts zurück. Das einzige was diese Typen aller "etablierten" Parteien von mir noch bekommen ist der ausgestreckte Mittelfinger.

 

Und ein Kreuz bei der AfD im Herbst 2017.

 

Soll doch der Verband, der "37% Nachlass bei Tresorherstellern für seine Mitglieder" rausgeholt hat den Hintern hochbekommen. Den einzigen den ich bei dem EU- Irrsinn aktiv gesehen habe war Fritz Gepperth. Wo war der Rest??

Bearbeitet von Asgard

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