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IGNORED

Bedürfnisfreie Walther P22 .22lfB mit F: was sagt ihr?


Qnkel

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vor 5 Stunden schrieb Olt d.R.:

Sehe ich genauso,

der gute Mann hat die Gesetzesänderung nicht mitbekommen,

als er sie 2008 erwarb war es ja noch OK.

 

Nach meiner Kenntnis gilt heute für alle Umbauten wie z.B. Umbau auf 4mmM20, 6mm Flobert oder LEP-Druckluftpatronen, dass ein Bedürfnis für das ursprüngliche Kaliber vorhanden sein muss. Der bedürfnisfreie Erwerb gilt nur noch für Waffen, welche von Anfang an für die Patrone mit Energie unter 7,5 Joule produziert wurde.

 

Die Pistole ist aus meiner Sicht zumindest zu dem angegebenen Preis nicht verkäuflich. Wenn er sie verkaufen will, muss er sie schon deutlich günstig anbieten, damit es sich lohnt einen unveränderten Wechsellauf zu verbauen.

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vor 2 Stunden schrieb bdsschütze:

Nach meiner Kenntnis gilt heute für alle Umbauten wie z.B. Umbau auf 4mmM20, 6mm Flobert oder LEP-Druckluftpatronen, dass ein Bedürfnis für das ursprüngliche Kaliber vorhanden sein muss.

Das gilt aber nicht für Altbesitz. Der wurde aber praktisch Wertlos, weil den keiner mit dem Bedürfnis der Originalwaffe erwerben wird. Es sei den es sind seltene Waffen ..........

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Am ‎20‎.‎12‎.‎2016 um 23:11 schrieb PetMan:

Angemeldet ja, aber es brauchte kein Bedürfnis dafür.

Also wenn Du 2008 meinst, da musste bei der Anmeldung von bisher erlaubnisfreien LEP-Waffen sehr wohl ein Bedürfnis nachgewiesen werden, genauso wie für bereits im Besitz befindliche, in der WBK eingetragene und bis dato bedürfnisfreie, umgebaute 4 mm M20-Waffen.

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vor 56 Minuten schrieb Flohbändiger:

Also wenn Du 2008 meinst, da musste bei der Anmeldung von bisher erlaubnisfreien LEP-Waffen sehr wohl ein Bedürfnis nachgewiesen werden, genauso wie für bereits im Besitz befindliche, in der WBK eingetragene und bis dato bedürfnisfreie, umgebaute 4 mm M20-Waffen.

Dem muss ich widersprechen, dem war nicht so. Das war zu beginn gefordert , kam aber nicht. Auf gar keinen Fall für konvertierte 4mm Waffen und imho auch nicht für die LEP`s. Warum ich das weiß? Weil zu dem Zeitpunkt in meinem und im Besitz meines Bruders solche Waffen waren. Bei meinem Bruder wohnen heute noch eine konvertierte CZ75 und eine konvertierte PPK im Tresor. Auf WBK eingetragen, aber Bedürfnisfrei. 

Ich hatte auf meiner 1. WBK NUR 4mm Waffen . Und die ist von vor 2008. Als das Thema damals hochkam war ich deswegen voll in der Materie , hab damals auch mehrfach mit Herrn Kohlheim Kontakt gehabt und mit dem hiesigen Innenministerium. Auch den Bestand zum nachreichen eines Bedürfnisses zu verdonnern war geplant, kam aber nicht.

 

Peter

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Selbstverständlich muss man seit der Gesetzesänderung für diese Waffen ein Bedürfnis nachweisen. Einzig in Bayern oder NRW (und, soweit ich weiß, nur da) wurden LEP- und 4 mm M20-Besitzern WBK`s hinterhergeworfen, ohne dass ein Bedürfnis im eigentlichen Sinne nachgewiesen werden musste. In den allermeisten anderen Bundesländern sind viele ihre Waffen losgeworden, weil es schlicht und ergreifend kein Bedürfnis gab, was man hätte glaubhaft machen können. Wenn Du und Dein Bruder noch solche Waffen im Bestand haben, heißt das nicht, dass Ihr kein Bedürfnis nachweisen müsst, sondern möglicherweise nur, dass Eure Behörden noch nicht dazu gekommen sind, da mal nachzuhaken.

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Am Dienstag, 20. Dezember 2016 um 19:40 schrieb PetMan:

Das gilt aber nicht für Altbesitz. Der wurde aber praktisch Wertlos, weil den keiner mit dem Bedürfnis der Originalwaffe erwerben wird. Es sei den es sind seltene Waffen ..........

Letztlich wieder dasselbe wie bei den Air-Tasern die waren glaube ich auch bis 2008 frei zu erwerben.

Ich möchte nicht wissen wieviele Bürger so ein Teil noch irgendwo in den Schubladen liegen haben.

Viele werden die Gesetzesverschärfung nicht mitbekommen haben das wurde faktisch nirgendwo ausser in

Waffenzeitschriften mitgeteilt.

Also alles -vorzubestrafende-Kriminelle weil unser borniertes Strafsystem sagt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

wenn dieser Satz auch mal bei Staatsanwälten,Richter,Politikern,Ärzten,Anwälten angewendet werden würde die wissen

oft auch nichts und berufen sich drauf-da müssten wir ein paar Knäste zusätzlich bauen.

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vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

Selbstverständlich muss man seit der Gesetzesänderung für diese Waffen ein Bedürfnis nachweisen.

Meine konvertierte 9mm ist mittlerweile wieder in ihrem Ursprungskaliber. Dafür habe ich dann selbstverständlich ein Bedürfnis nachweisen müssen. Hier im Saarland musste niemand ein Bedürfnis für in 4mmM20 konvertierte Waffen nachliefern. Die waren Bundesweit eh schon alle in WBK´s eingetragen. Hätte diese Pflicht bestanden hätten die Behörden ohne Probleme an die Besitzer herantreten können. Ich hatte damals auch Schriftverkehr auf dem PC bezgl dieser Angelegenheit, sowohl mit Herrn Kohlheim vom DBS als mit unserem zuständigen Mann im Innenministerium. Durch eine defekten PC ging mir dieser aber verloren.

Es war damals auch ein Bedürfnis für die 4mm Waffen an sich im Gespräch, der BDS hatte , wenn ich das noch richtg im Kopf habe, auf " die schnelle " eine Disziplin dafür ins Leben gerufen. Das war damals auch der Grund meines Kontaktes mit Herrn Kohlheim, als der BDS das noch nicht gemacht hatte. Gab damals auch eine Aussage auf einer Innenministerkonferenz das der Altbestand unangetastet bleiben sollte. So die Aussagen damals aus dem IM hier. Alles aus dem Kopf und ohne es noch belegen zu können. Aber das wurde damals auch alles hier in epischer Breite diskutiert. Irgendwo in den tiefen der Datenbanken müsste das noch alles stehen.

 

Peter

 

Edit: hab meine alten Posts mal durchgesehen, aber nur oberflächlich. Das hie rnoch gefunden, eine Antwort des FWR damals auf eine Anfrage. Auch dort ist von der von mir erwähnten IM Konferenz und der Absprache die Rede......

 

Zitat

 

Also ich habe auch beim FWR angefragt und wie immer eine Antwort erhalten.

"Der Gesetzgeber regelte den Erwerb und Besitz von Schusswaffen neu, die als Umbauten von Originalwaffen und bisher zumindest unter erleichterten Erwerbsvoraussetzungen erworben und besessen werden konnten. Hierunter fallen sowohl die LEP- Waffen als auch die 4 mm M20- Waffen. Bis zum 01.04.2008 war ein Bedürfnisnachweis zum Erwerb von 4 mm M20 Waffen nicht erforderlich. Erst mit der Gesetzesänderung wurde diese Voraussetzung auch für solche Waffen eingeführt, soweit es sich um Originalumbauten handelt. Für alle Umbauten gilt eine allgemeine Übergangsregelung bis zum 01.10.2008. Im Besitz befindliche Waffen müssen bis dahin nachgemeldet werden. Diese Regelung betrifft vordringlich die LEP- Waffen, welche bisher erlaubnisfrei waren und durch die Gesetzesänderung unter die gesetzlichen Erwerbstatbestände für die Originalwaffen bezogen wurden.

Im Unterschied zu umgebauten LEP- Waffen, liegen für 4 mm M20- Waffen die erforderlichen Besitzerlaubnisse bereits vor. Sie sind damit bereits berechtigt im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe. Weitere Maßnahmen müssen deshalb nicht ergriffen werden.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es im Bundesinnenministerium noch eine Übereinkunft zwischen den verschiedenen Landesinnenministerien. Dort wurde das Einverständnis dahingehend erzielt, dass für die 4 mm M20- Waffen, welche sich schon vor dem 01.04.2008 im Besitz befanden, keine weiteren Bedürfnisnachweise erbracht werden müssen. Vielmehr genügt hier das so genannte wirtschaftliche Bedürfnis. Sie haben Aufwendungen für den Besitz einer 4 mm M20- Waffe aufgebracht. Mit der Gesetzesänderung müssen Sie, soweit Sie kein Bedürfnis nachweisen können, die Waffe veräußern. Eine Veräußerung der Waffe ist jedoch nur mit erheblichem Wertverlust, soweit überhaupt noch möglich. Im übrigen könnte die Waffe nur zerstört bzw. unbrauchbar gemacht werden.

Da Ihrer Behörde der Besitz Ihrer 4 mm M20- Waffe bekannt ist und Sie ein wirtschaftliches Bedürfnis zum weiteren Besitz dieser Waffe haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen."

 

 

Bearbeitet von PetMan
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vor 44 Minuten schrieb PetMan:

Hier im Saarland musste niemand ein Bedürfnis für in 4mmM20 konvertierte Waffen nachliefern. Die waren Bundesweit eh schon alle in WBK´s eingetragen. Hätte diese Pflicht bestanden hätten die Behörden ohne Probleme an die Besitzer herantreten können.

 

Das kann ich für mindestens drei andere Bundesländer auch bestätigen.

 

vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

Selbstverständlich muss man seit der Gesetzesänderung für diese Waffen ein Bedürfnis nachweisen.

 

Für den seit dem erfolgten Neuerwerb ja.

 

Für Altbesitz nein.

 

Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein "Gekoren-4mm M20" Altbesitzer nachträglich ein Bedürfnis nachweisen musste.

Ich habe sogar noch zwei Tage vor Inkrafttreten der Neuregelung 2008 bedürfnisfrei einen Voreintrag für eine (gekorene) 4mm M20 beantragt, die dann Ende April eingetragen wurde. Mein damaliger Sachbearbeiter hat diesbezüglich noch extra Kontakt zum damals zuständigen Innenministerium aufgenommen, ob das nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung so möglich sei. Das wurde also hochoffiziell geklärt, und nicht:

 

vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

noch nicht dazu gekommen sind, da mal nachzuhaken.

 

Wichtig war das Datum der Erteilung der Erwerbserlaubnis, das vor dem Datum des Inkrafttreten des Gesetzes liegen musste. Ich hätte mit diesem Voreintrag auch noch bis Ende März 2009 so eine Waffe erwerben können.

 

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