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IGNORED

§ 27 SprengG


Frank222

Empfohlene Beiträge

vor 6 Stunden schrieb Lanzelot50:

Wo hast du sie bekommen ...

 

Jetzt wirds mit diesem Exkurs natürlich völlig OT, ich beantworte die Frage aber trotzdem:

 

 

Nachdem der deutsche Generalimporteur für die Frankfort Arsenal-Produktlinie zunächst mit einer abenteuerlichen Preisvorstellung überraschte, dann aber über mehrere Monate weder Willens noch in der Lage war eines dieser Geräte in der 220V-Version an einen deutschen Kunden zu liefern, habe ich kurz entschlossen das "Ding" direkt bei Optics Planet online zum damaligen Spaßpreis von 149,00 US$ gekauft.

http://www.opticsplanet.com/frankford-arsenal-reloading-tools-platinum-series-case-prep-and-trim-system.html

(aktuell 6,00 US$ teurer, dazu kommen 48,00 US$ Versandkosten, 4,6% Zoll und 19% EUSt))

Die Lieferzeit betrug nach Bestätigung des Auftrages per Email genau 12 Tage, Bezahlung via Paypal.

Da Optics Planet das Gerät aber nur in der 110V-Ausführung liefern konnte, wurden anschließend noch mal 45,00 EUR für einen Umspanner 110/220V fällig.

http://www.ebay.de/itm/500W-USA-SPANNUNGSWANDLER-230-220V-auf-110V-Wandler-Converter-stepdown-NEU-/371103696595?hash=item56678106d3:g:qAsAAOSwEetV8GbR

Der Umspanner sollte mit min. 400W belastbar sein.

 

Und jetzt viel Spaß beim Einkauf

 

CM :)

 

(man könnte die themenfremden Beiträge vielleicht nach Wiederladen verschieben)

Bearbeitet von cartridgemaster
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Am ‎24‎.‎10‎.‎2016 um 14:14 schrieb Frank222:

Sobald ich aus Düsseldorf eine Antwort bekomme werde ich sie hier mitteilen.

Gruß

Frank

Ziemlich drastische Maßnahme, aber bei dem jahrelangen Ärger natürlich durchaus nachvollziehbar. :-)

 

Gereicht hätte ansonsten meines Erachtens die Vorlage einer aktuellen Bedürfnisbescheinigung Deines Schützenvereines mit Hinweis auf die SprengVwV, nach welcher die gute Dame nun mal arbeiten muss:

 

27.13 Die Verlängerung der Geltungsdauer der Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller die Zuverlässigkeit

oder die körperliche Eignung nicht mehr besitzt oder das Bedürfnis entfallen ist.

 

27.8 Ein Bedürfnis (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG) liegt vor, wenn der Antragsteller ein berechtigtes wirtschaftliches,

berufliches oder sonst begründetes persönliches Interesse am Umgang mit explosionsgefährlichen

Stoffen oder am Erwerb oder der Beförderung nachweist.

27.8.1 In Betracht kommen insbesondere

– die Verwendung von Sprengstoffen zur Ausführung von Sprengarbeiten, z. B. zu Kultursprengungen,

– die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen zu wissenschaftlichen oder Forschungszwecken,

– die Verwendung von Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen oder

zum Böller- oder Vorderladerschießen, wenn die für die Waffen erforderlichen Erlaubnisse vorliegen.

27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von

– Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und

zum Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung

bescheinigt, dass sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens

sechs Monate teilgenommen haben,

– Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bei Inhabern

eines gültigen Jahresjagdscheines,

– Böllerpulver für das Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen.

 

WBK-Pflicht besteht weder für den Vorderlader noch für den Wiederlader !!! Das ist hier gar nicht zu prüfen und wie oben schon geschrieben gibt's ja durchaus auch nicht wbk-pflichtige Waffen...

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Ziemlich drastische Maßnahme, aber bei dem jahrelangen Ärger natürlich durchaus nachvollziehbar. :-)

 

Gereicht hätte ansonsten meines Erachtens die Vorlage einer aktuellen Bedürfnisbescheinigung Deines Schützenvereines mit Hinweis auf die SprengVwV, nach welcher die gute Dame nun mal arbeiten muss:

 

WBK-Pflicht besteht weder für den Vorderlader noch für den Wiederlader !!! Das ist hier gar nicht zu prüfen und wie oben schon geschrieben gibt's ja durchaus auch nicht wbk-pflichtige Waffen...

Eine Klage vor dem VG wäre drastischer. Dann hätten wir vielleicht in 2017 noch ein Urteil.

Das mit der Bedürfnisbescheinigung habe ich der Dame ebenfalls gesagt. Hat aber nix genutzt. Im Anschreiben an den Datenschutzbeauftragten habe ich diesen Umstand und auch die SprengVwV erwähnt.

Den letzten Schuh zieht Sie sich nicht an. Sie will für alles und jedes eine Kopie der WBK.
 

 

Wir als LWB müssen uns buchstabengetreu an Recht und Gesetz halten. Die Sprengstofferlaubnisbehörde legt jedoch die Dinge nach eigenem Gusto aus und misst mit eigenen Maßstäben.

Mir ist es im Grunde genommen viel zu lästig die Leute vom Amt zwischen die Hörner zu hauen. Ich weis durchaus meine Freizeit mit schöneren Dingen zu verbringen als böse Briefe zu schreiben. Nur bei derartigen Fällen von Beratungsresistenz ist irgendwann einmal der Bogen überspannt. Nebenbei habe ich maximale Sicherheitsbedenken bezüglich der Aufbewahrung der erhobenen Daten. In meinen Augen sind alle Daten über Waffenbestände in Privathaushalten extrem sensibel zu behandeln damit sie nicht in falsche Hände gelangen und gewissen Personen als Einkaufsliste dienen. Meine Akte wurde mit zwei Handgriffen direkt aus dem hölzernen, offenen Büroschrank gefischt!

Beide Umstände, sind im Zusammenhang gesehen, ein Unding. Zuerst höchst sensible Daten sammeln welche eigentlich gar nicht erforderlich sind und diese Daten dann im Anschluss nicht sorgfältig vor Einblick und Zugriff Dritter verwahren.

Das treibt mir die Schweißperlen auf die Stirn, denn es ist immerhin mein Hintern den ich hochgebunden bekomme wenn ich zuhause Gäste bekomme die ich nicht eingeladen habe und anschließend etwas fehlt.
Dies steht sinngemäß ebenfalls im besagten Anschreiben.

 
    
Gruß

Frank

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vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:

Jetzt wirds mit diesem Exkurs natürlich völlig OT, ich beantworte die Frage aber trotzdem:

Immer noch OT...jetzt hab ich das Teil zusammen mit einem BIT Satz bestellen wollen. Meine Frau mußte mir das Riechsalz unter die Nase halten, um mich aus der Ohnmacht zu erwecken...

snip_20161026134631.png

 

Versandkosten sind höher als der Warenpreis....Ich glaube, ich könnte doch noch Fan von TTIP werden.

Hab es nicht bestellt, leider nirgendwo über einen deutschen Händler zu bekommen, noch nicht einmal Brownells. Vielleicht bei meiner nächsten USA Reise, da wird das Verteidigungsministerium der USA wohl nichts dagegen haben - anders als bei Zielfernrohren:spiteful:.

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vor 5 Minuten schrieb Lanzelot50:

Versandkosten sind höher als der Warenpreis ...

Dann hast Du wahrscheinlich die Versandform gewählt, bei der Optics Planet nur für Dein Päckchen eine Boeing 737 Freightliner chartert und es innerhalb von 24 Std. direkt zum Deinem nächstgelegenen Airport transportieren lässt.

Allerdings mußt Du es dort noch selbst abholen wg. Zoll und so.

 

CM :rolleyes:

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  • 2 Wochen später...

Update:

heute war die Eingangsbestätigung der LDI in der Post.
Fall wird unter angegebenem Aktenzeichen bearbeitet.
 

Das LDI weist jedoch darauf hin, dass es bei der Bearbeitung aufgrund der hohen Anzahl an Posteingängen zu Verzögerungen kommen kann.

 

Ich werde dann weiter berichten.
 

Gruß

Frank


PS: Könnte ein Mod den Faden mal kurz durchwischen und den OT ggf. in das passende Unterforum verschieben.

Dankeschön

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Was mich stutzig macht:

Im Bekanntenkreis: (selbst gesehen)
 

Verlängerung nur SP 40,00 Euronen

Überprüfung 30,00 Euronen

 

Dabei ist keine Waffe eingetragen --- nur Vereinszugehörigkeit und Teilnahme am Schießen

 

70 Euronen plus Versandkosten 3,75 (zum abholen wäre es wohl im Büro zu laut geworden)

 

(Dat war auch mal günstiger)

 

B01

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