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IGNORED

Anforderungen an Munitionslagerung außerhalb des Haus auf dem befriedeten Grundstück


Karlfried54

Empfohlene Beiträge

Rechtlich sicher kann dir dies einzig und alleine deine zuständige Behörde erklären.

Würde aber mal nicht davon ausgehen das "Behältnisse" im umgangssprachlichen Sinn ausreichen.

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Ich nehme an, mit "auf dem Grundstück" hat er sein zum Wohnhaus gehörendes Grundstück gemeint.

Noch dürfte es nicht die Regel sein, dass Sondengänger fremde Wohngrundstücke/Wohnhausgärten abgehen...

 

Und, wer rechtskonform agieren will, muss und wird die Lagerung dann ohnehin baulich sichern.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Ich bin ja grad im Begriff auf meinem Grundstück neben dem Haus den Schuppen als vorübergehendes Munitionslager aufzurüsten.

Vorschriften hab ich bisher keine gefunden, die das generell verbieten würden.

 

Nach gesundem Menschenverstand würde ich aber sagen:

Das Lager sollte so gesichert sein, daß kein Unbefungter ohne massive Gewaltausübung drankommt.

Ausserdem so, daß es nicht unbemerkt bleibt, wenn sich Jemand daran zu schaffen macht.

 

Für mich heißt das:

-Tür/Fenster mit stabilen Schlössern sichern.

-fest verankerter Munitionstresor (keine Sicherheitsstufe, aber eben etwas stabiler als ein Blechschrank)

-Gebäude alarmsichern (ich habs über Innenraumbewegungsmelder + akustischen Alarm gelöst und ausserdem eine versteckte Speicherkamera mit Endlosaufzeichnung.

 

Mag für Manche übertrieben sein, aber der Aufwand und die Kosten halten sich in Grenzen, also warum nicht.

Schließlich sind es nicht die Waffen, die töten, sondern die Kugeln :-)

Bearbeitet von Steinpilz
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Mein einer ehemaliger Waffenhändler in Deutschland hat seine Munitionsvorräte in zwei Garagen in einem Innenhof auf der gegenüber liegenden Strassenseite, wobei die Tore einfach ein zweites Schloß haben.  Das ist so abgenommen. 

Eine andere Händlerin hat die auf dem Grundstück in zwei Überseecontainern, die je ein Vorhängeschloss haben.  Auch so abgenommen.  

Und sowohl Garage als auch Container sind voll bis oben hin.  

Also würde ich da keine Fort Knox und keine Staatsangelegenheit draus machen :)

Blechschrank mit entsprechendem Schloß und meinetwegen an die Wand verschraubt,  fertig

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Ist ja erfreulich, daß es rein rechtlich so einfach geht. Wusste ich ehrlich gesagt nicht.

 

Ich nehme an, die Container stehen das ganze Jahr im Freien?

Ich hab nämlich letztens extra einen Thread aufgemacht, in dem ich klären wollte, wie sich die Lagerung bei wechselnd  frostigen Temperaturen bzw. extremer Hitze auf die Munition auswirkt.

scheinbar sind da nicht alle so übervorsichtig wie ich :-)

 

Und wegen der Sicherung des Lagers.

Ich bin eh ein kleiner Technikfreak und mir macht der Bau eines "extrem sicheren Schuppens" ja Spaß.

 

Da haben dann alle was davon, Ich, die Polizei und der Einbrecher, falls sich mal einer zufällig zu mir verirrt :-)

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vor 5 Stunden schrieb Steinpilz:

Ich nehme an, die Container stehen das ganze Jahr im Freien?

Ich hab nämlich letztens extra einen Thread aufgemacht, in dem ich klären wollte, wie sich die Lagerung bei wechselnd  frostigen Temperaturen bzw. extremer Hitze auf die Munition auswirkt.

Es gibt Möbelspediteure, die Möbel im Freien in Container lagern. Die Container sind selbstverständlich technisch 1A und wasserdicht. Es gibt dazu vom Möbelverband Seminare, in denen das Thema behandelt wird. Also wird nichts dagegen sprechen, Munition in einem vernünftig abgesicherten Container zu lagern. Auch beim Bund wurde die Munition innerhalb der Kaserne in relativ einfachen Holzverschlägen ohne Probleme über viele Monate gelagert.

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vor 13 Stunden schrieb Steinpilz:

Ist ja erfreulich, daß es rein rechtlich so einfach geht. Wusste ich ehrlich gesagt nicht.

 

Klar, allein schon weil auf WO absolut wasserfeste rechtsverbindliche Tips gegeben werden. Im Fall des Falles überzeugst du jeden Staatsanwalt mit den Zitaten und Feststellungen aus WO. Also schön screenshots aufheben!

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vor 5 Stunden schrieb Meatloaf:

Bei Bundeswehr hatten wir Waschbetonbehälter (ca. 1,5X1,0x0.8m) mit Stahltüren und Vorhängscloß vor dem Kompaniegebäude stehen.

 

MfG

Meatloaf

 

Und die Bundeswehr unterliegt dem Waffenrecht?

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Chapmen hat Recht. Ohne verbindliche Absprachen mit der Behörde geht gar nichts. Und ich würde trotz aller Absprachen Munition nicht außerhalb meines Gebäudes lagern, aber das muß jeder selber wissen. Meine Aussagen bzgl. der Lagerung in Containern waren lediglich Hinweise auf die technische Machbarkeit.

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Einfachere Frage.....Wieviel Munition bunkert ihr, daß ihr ein Container braucht.... ????????????????  :lol:

 

Und wenn schon Reserven angelegt werden....warum dann nicht die Muni in Folie einschweissen? Dann haste auch die Temp.-Unterschiede und die damit

verbundenen Kondensierung der Luft egalisiert.

 

 

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Also ich persönlich würde auch bei offizieller Zusage vom Amt keine Munition in einem einfachen Blechcontainer ohne zusätzliche Sicherung lagern.

Ganz einfach weil mir das Risiko zu groß wäre, daß meine schöne Munition Beine bekommt.

Kost ja alles Geld.

 

Ein Teil, von dem ich weiß, daß es dort länger lagern soll, wird ohnehin eingeschweißt.

Zusätzlich wird der Munitionstresor noch gedämmt, um schnelle Temperaturwechsel etwas abzumildern.

 

Und soviel hab ich jetzt auch nicht. Mein Vorrat ist im Vergleich zu so manch anderem hier sehr überschaubar :-)

 

 

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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Ich werde morgen eine Anfrage an die zuständige Behörde starten. Ich habe zu dem Thema offiziell nichts gefunden. Ich fühle mich mit einer Lagerung außer Haus einfach sicherer, vor allem wenn man sich größere Bestände zulegen will. Die Preise werden sicherlich weiter stark anziehen und von daher würde ein Großeinkauf Sinn machen. Gibt es eigentlich eine Lagermengen Beschränkung, wenn hier einige von Container sprechen?

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Dass Du Dich sicherer fühlst, kann ich verstehen. Aber fühlt sich deine Munition dann auch sicherere. Einen normalen Container, und davon sprichst Du, glaube ich, bekommst du an allen Seiten mit einem besseren Dosenöffner aufgeschnitten. Der interessierte muss nur in den toten Winkel kommen, dann kann er sich in Ruhe bedienen. Ich weiß nicht....... 

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Empfehlung zur Sicherheit: Betongartenhäuschen mit Sicherheitstür und Warnschildern, daneben ein Holzhäuschen mit Herz in der Tür.

 

Hinter der Tür mit dem Herz eine Blechkiste mit der Muni und im anderen Gebäude den schlecht gefütterten Rottweiler. Munition ist gesichert weil keiner darauf kommt.

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Am 8.10.2016 um 22:36 schrieb Steinpilz:

Ich bin ja grad im Begriff auf meinem Grundstück neben dem Haus den Schuppen als vorübergehendes Munitionslager aufzurüsten.

Vorschriften hab ich bisher keine gefunden, die das generell verbieten würden.

...

 

Hallo,

das "Lagern" von Munition ist natürlich geregelt.

Das fällt unter "Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen" und dem Sprengstoff Gesetz.

Hat hier wirklich Jemand geglaubt so etwas ist bei uns nicht Geregelt???

Nach schneller Suche bereis das: 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_2/gesamt.pdf

gefunden.

Auch wenn alt, ültig oder es gibt eine Novelierung, aber bestimmt nicht jedem freigestellt wie er Munition "lagert"!

Gruss Spa

 

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Ne ne, nicht alles was knallt ist ein explosionsgefährlicher Stoff im Sinne dieses Gesetzes.

Währe Munition ein explosionsgefährlicher Gegenstand im Sinne dieses Gesetzes würde es den Gesetzesgeber sogar freuen wenn die Munition in der Gartenlaube lagerte.

Ich lagere mein Treibladungspulver nach diesem Gesetz im Garten, deshalb darf ich 5 Kg statt 3 Kg lagern. Habe ich aus meinem Treibladungspulver Munition gebastelt lagere ich brav im Metallschrank nach Waffengesetz.

 

vor 7 Stunden schrieb Steinpilz:

Dann doch lieber in Marmeladengläser tun. Geht auch ohne Maschine :-)

 Ein Marmeladenglas ist aber nicht aus Metall, eine Dose schon. Ich weiß nur nicht was ich mit dem Schwenkriegelschloss machen soll, einfach mit reinschmeißen?

 

 

 

Bearbeitet von bumm
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