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IGNORED

Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Übrigens darf das Amt "jederzeit" Deine Aufbewahrung kontrollieren. "Jederzeit" heißt: "Immer, außer zur Unzeit". Die sogenannte "Unzeit" ist zwischen 2200h und 0600h sowie Sonn- und Feiertags.

Wenn sie also um 0600h vor Deiner Tür stehen, bist Du verpflichtet sie rein zu lassen, ebenso abends um 2130h. Daß Du dann keine Lust dazu hast, weil Du normalerweise um die Zeit schläfst, ist dabei unerheblich.

 

Wer um 6:00 morgens bei mir klingelt wird von meinem Kampfkater und danach von meiner Frau verdroschen. Dem Rest, der sich auf meiner Fußmatte windet, dem biete ich gerne einen Termin an :-)))

 

Abends um 21:30 liege ich auf der Couch oder auf meiner Frau, da gehe ich nicht an die Tür :-))

 

Ciao

 

Weissblau

Geschrieben

Aktueller Stand:

 

Ich werde mich heute Abend noch mal von den Schützenkollegen beraten lassen (da dort auch einige Widerspruch eingelegt haben) und ansonsten morgen mal die Sachbearbeiterin anrufen und auf den Zahn fühlen. Ich schreibe dann hier, wenn ich mehr weiß.

Über Tipps bin ich auch weiterhin dankbar.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb weissblau:

 

Wer um 6:00 morgens bei mir klingelt wird von meinem Kampfkater und danach von meiner Frau verdroschen.

 

Der Kampfkater darf auch gerne lieb miauen; und die beste Ehefrau von allen muss den armen Behördenmenschen gar nicht verdreschen. Es reicht, wenn sie ihm - als Mit"herrscherin" über die Liegenschaft - unmissverständlich klar macht, dass sie nicht will, dass er jetzt in ihr Haus reinkommt.

 

Aber das ist eine andere Diskussion. 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb sportskanone:

Aktueller Stand:

 

Ich werde mich heute Abend noch mal von den Schützenkollegen beraten lassen (da dort auch einige Widerspruch eingelegt haben)

Gegen was haben die denn Widerspruch eingelegt? Gegen die Gebühr an sich? Das wäre sinnlos, denn dass eine Gebühr erhoben werden kann, ist vom BVerwG bereits entschieden worden. Bliebe also nur die Höhe der Gebühr und da stellt sich die Frage, ob die Behörde halbwegs nachvollziehbar darlegen kann, wie die Summe zustande kommt.

Geschrieben

Es ist doch kein Problem wenn man das um bestimmte Uhrzeiten nicht will jemand anders an die Tür zu schicken......man ist halt nicht da.

 

Hat mal jemand überlegt über die GRA dagegen zu klagen mit Sammelaktion? So ähnlich wie bei dem HA Verbot für Jäger? Sollte ein Betroffener mal Marc S. anschreiben.

Geschrieben

Eben. Niemand ist gezwungen irgendjemanden auch nur die Tür zu öffnen.

Das ist wohl der eleganteste Weg.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb callahan44er:

Es ist doch kein Problem wenn man das um bestimmte Uhrzeiten nicht will jemand anders an die Tür zu schicken......man ist halt nicht da.

 

 

"Meine Herrschaften, Sir Percy kann Sie heute nicht empfangen. Sir Percy ist nicht zugegen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag".

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

 

"Meine Herrschaften, Sir Percy kann Sie heute nicht empfangen. Sir Percy ist nicht zugegen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag".

Sie können aber gerne ihre Karte hierlassen. Sobald Sir Percy sich von seinen überaus wichtigen Aufgaben lossagen kann.......

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb callahan44er:

 

Hat mal jemand überlegt über die GRA dagegen zu klagen mit Sammelaktion? So ähnlich wie bei dem HA Verbot für Jäger? Sollte ein Betroffener mal Marc S. anschreiben.

 

Erfolgschancen dürften ohne nähere Prüfung gering sein. Nach der Rspr. des BVerfG eröffnen sogar bestimmte Betretungsrechte bspw im Gaststattenrecht nicht mal den Schutzbereich von Art. 13.

 

Relevanter wäre evtl ein vorgehen über den allseits geliebten § 5 WaffG, wenn man zum xten mal nicht daheim ist oder vereinbarte Termine nicht einhält und die Behörde deshalb tätig wird.

 

Erfolgversprechender scheint hier eher gegen die konkrete Kalkulation vorzugehen.

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb P22:

 

Erfolgschancen dürften ohne nähere Prüfung gering sein. Nach der Rspr. des BVerfG eröffnen sogar bestimmte Betretungsrechte bspw im Gaststattenrecht nicht mal den Schutzbereich von Art. 13.

 

Relevanter wäre evtl ein vorgehen über den allseits geliebten § 5 WaffG, wenn man zum xten mal nicht daheim ist oder vereinbarte Termine nicht einhält und die Behörde deshalb tätig wird.

 

Erfolgversprechender scheint hier eher gegen die konkrete Kalkulation vorzugehen.

 

Genau das meine ich ja. Egal gegen was. Einfach mal sammeln und dann einen fähigen Anwalt beauftragen rauszusuchen gegen was auch immer es eine Chance gibt zu klagen. Alleine schon das man sich wehrt setzt Signale.......

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

Bliebe also nur die Höhe der Gebühr und da stellt sich die Frage, ob die Behörde halbwegs nachvollziehbar darlegen kann, wie die Summe zustande kommt.

Bingo! Und: Mit RS Versicherung kann man nur gewinnen! Und ohne: Verwaltungsgericht ist nicht so teuer und Anwaltszwang gibt es auch nicht. 

 

Und ganz allgemein: 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb VP70Z:

Bingo! Und: Mit RS Versicherung kann man nur gewinnen! Und ohne: Verwaltungsgericht ist nicht so teuer und Anwaltszwang gibt es auch nicht. 

Ja, wenn man gewinnt. Wenn nicht, sind das u.U. 139 € für die Kontrolle + 139 € Widerspruchsgebühr + Gerichtskosten beim VG.

 

vor 3 Stunden schrieb schiiter:

Vom BVerwG? Das hab ich verpasst. Kenne nur OVG

Meines Wissens nach gibt es zwei "Kosten-Urteile" des BVerwG, einmal wegen Gebühren für die Regelüberprüfung und einmal wegen Gebühren für Lagerstättenkontrollen. Beide Male der gleiche Tenor, der "Verursacher", also der Waffenbesitzer, muss es bezahlen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Flohbändiger:

Ja, wenn man gewinnt. Wenn nicht, sind das u.U. 139 € für die Kontrolle + 139 € Widerspruchsgebühr + Gerichtskosten beim VG.

 

Meines Wissens nach gibt es zwei "Kosten-Urteile" des BVerwG, einmal wegen Gebühren für die Regelüberprüfung und einmal wegen Gebühren für Lagerstättenkontrollen. Beide Male der gleiche Tenor, der "Verursacher", also der Waffenbesitzer, muss es bezahlen.

Achso. Dann hatte ich fehlinterpretiert. Ich dachte es ginge um die konkrete Aufbewahrungskontrolle. Das ist m.W. nur bis zum OVG B-BB gekommen.

Die Begründung ist da auch der Pflichtenkreis des Waffenbesitzers tritt an Stelle der Interessen der Allgemeinheit.

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Flohbändiger:

Gegen was haben die denn Widerspruch eingelegt? Gegen die Gebühr an sich? Das wäre sinnlos, denn dass eine Gebühr erhoben werden kann, ist vom BVerwG bereits entschieden worden. Bliebe also nur die Höhe der Gebühr und da stellt sich die Frage, ob die Behörde halbwegs nachvollziehbar darlegen kann, wie die Summe zustande kommt.

 

Gegen die Höhe.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb schiiter:

 

Die Begründung ist da auch der Pflichtenkreis des Waffenbesitzers tritt an Stelle der Interessen der Allgemeinheit.

 

 

Man wende die Argumentation z.B. mal hinsichtlich "Pflichtenkreis der Lenker von Kraftfahrzeugen" an.

 

Das ließe sich doch 1:1 anwenden.

(Anm.: Und komme dazu niemand mit HU/AU; das ist keine anlasslose Kontrolle, sondern die periodische Prüfung des techn. Zustandes; somit "andere Baustelle"). 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb karlyman:

 

Man wende die Argumentation z.B. mal hinsichtlich "Pflichtenkreis der Lenker von Kraftfahrzeugen" an.

 

Das ließe sich doch 1:1 anwenden.

(Anm.: Und komme dazu niemand mit HU/AU; das ist keine anlasslose Kontrolle, sondern die periodische Prüfung des techn. Zustandes; somit "andere Baustelle"). 

Und der Schornsteinfeger, bei Kamin jährlich, ansonsten alle 2 Jahre.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Man wende die Argumentation z.B. mal hinsichtlich "Pflichtenkreis der Lenker von Kraftfahrzeugen" an.

 

Das ließe sich doch 1:1 anwenden.

(Anm.: Und komme dazu niemand mit HU/AU; das ist keine anlasslose Kontrolle, sondern die periodische Prüfung des techn. Zustandes; somit "andere Baustelle"). 

Man hat dies leider unterschiedlich gewertet. Kraftfahrzeuge zählen wohl eher zur Allgemeinheit als die zahlenmäßig beschränkte Zahl der Waffenbesitzer. Dazu kommt dann berufsbedingte Nutzung gegen Freizeitgestaltung.

Geschrieben

Kraftfahrzeugbesitzer zahlen Steuern und bald wohl auch Mautgebühren, der Zustand mancher Straßen und Bücken ist unter aller Kanone.

Der Fahrzeugverkehr soll weiter durch Tempolimits und zu Lasten von Fahrradstraßen weiter eingeschränkt werden.

Was für ein Aufwand für Fahrradfahrer die keine Steuern zahlen!

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