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IGNORED

Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tja Mausl so ist das - Wasser predigen und Wein saufen.

 

Wenn ich das richtig lese und wenn das so stimmt am Ende , Vollautomat, Knast, n ganze Kiste voll Knarren alles Wurst ?

Sag mal die Politiker im Landtag - bekommen alle auf dieser Basis Knarren ?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 3.9.2016 um 22:46 schrieb HBM:

Warum "Unglaublich !"? Was ist daran schlimm, wenn ein Politiker eine Waffe trägt?

 

Eine SP5K könnte ich mir vorstellen, allerdings ist das recht unpraktisch bzw. unhandlich im Vergleich zu einer "normalen" Kurzwaffe. Eine Voll-Auto-Waffe glaube ich eher nicht, zumindest kenne ich keinen Bundestagsabgeordneten mit einer solchen Waffe. Soll ich mal fragen?

 

Unglaublich aus mehreren Günden, beim Bürger wird da ein Popanz gemacht und bei anderen Guppen gibts Knarren wie Gummibärtüten in Supermarkt

wenn das so zutrifft wie hier im Thread berichtet.

 

Ja frag mal nach wie sich das nun wirklich so verhält in der ganzen Sache.

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb HBM:

Nein, meines Wissens nach nicht.

 

Ist klar..... 

Wer im Landtag sitzt, der tut dies nicht, ohne jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der dem Sachbearbeiter sagt, er soll mal den Antrag bewilligen. Es sind immer einige gleicher als die anderen - gerade wenn sie das richtige Parteibuch haben.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Harry Callahan:

 

Ist klar..... 

Wer im Landtag sitzt, der tut dies nicht, ohne jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der dem Sachbearbeiter sagt, er soll mal den Antrag bewilligen. Es sind immer einige gleicher als die anderen - gerade wenn sie das richtige Parteibuch haben.

 

Das richtige Parteibuch braucht's da gar nicht. Normalerweise verträgt man sich auch mit dem politischen Gegner, was an und für sich ja auch gar nicht schlecht ist.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb 2011-Jack:

...

Sag mal die Politiker im Landtag - bekommen alle auf dieser Basis Knarren ?

 

Das ist Sache des jeweiligen Parlaments. Vor Jahren stand die Regelung des Bundestags mal auf deren HP. Die ist aber schon lange wieder weg. Wenn ich mich recht entsinne, war das etwas mit schriftlichen Antrag an den Bundestagspräsidenten und einem regelmäßig tagenden Ausschuss.

 

Vielleicht findest sich ja etwas auf der HP des Landtags, der Dich interessiert? :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

 

Das ist Sache des jeweiligen Parlaments. Vor Jahren stand die Regelung des Bundestags mal auf deren HP. Die ist aber schon lange wieder weg. Wenn ich mich recht entsinne, war das etwas mit schriftlichen Antrag an den Bundestagspräsidenten und einem regelmäßig tagenden Ausschuss.

 

Sollte man vielleicht mal nach Informationsfreiheitsgesetz bearbeiten. Die würden wohl mauern, aber zumindest die Anzahl und Art der Waffen ohne Namen sollten eigentlich keine Staatsgeheimnisse sein. Das wäre so von wegen Wasser predigen und Brot trinken ganz interessant--war es jedenfalls in ein paar amerikanischen may-issue Staaten, und ich glaube kaum, daß es bei uns in der Hinsicht besser läuft.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Sollte man vielleicht mal nach Informationsfreiheitsgesetz bearbeiten. Die würden wohl mauern, aber zumindest die Anzahl und Art der Waffen ohne Namen sollten eigentlich keine Staatsgeheimnisse sein. Das wäre so von wegen Wasser predigen und Brot trinken ganz interessant--war es jedenfalls in ein paar amerikanischen may-issue Staaten, und ich glaube kaum, daß es bei uns in der Hinsicht besser läuft.

 

Dann erklärt man uns doch, dass das etwas GANZ anderes ist und dass unsere Politiker selbstverständlich ja auch total vertrauenswürdig sind und so...... 

 

guns-dont-keep-you-safe-trump-hillary-if

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Harry Callahan:

 

Ist klar..... 

Wer im Landtag sitzt, der tut dies nicht, ohne jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der dem Sachbearbeiter sagt, er soll mal den Antrag bewilligen. Es sind immer einige gleicher als die anderen - gerade wenn sie das richtige Parteibuch haben.

Welcher Sachbearbeiter?

Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der waffenbehörde zu tun.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb schiiter:

Welcher Sachbearbeiter?

Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der waffenbehörde zu tun.

 

Du weißt doch genau, was ich meine. 

Ein Antrag wird gestellt und ganz am Ende steht eine Bewertung mit einem gewissen Ermessensspielraum. Allein schon bei der Frage, ob eine Bedrohungslage vorliegt oder nicht. Das ist doch immer subjektiv. Genauso die Frage, ob eine Waffe geeignet ist, eine Bedrohung zu mindern. Alles reine Bauchentscheidung. Wenn unsereins einen Antrag stellt, wird der grundsätzlich abgebügelt. Wenn aber der Sachbearbeiter, sein Chef oder dessen Chef dem Antragsteller außerordentlich wohlgesonnen ist, dann fliegen die Stempel. 

 

Mal ehrlich: Wird ja auch nicht im Stadtanzeiger veröffentlich, dass der MdL oder wer auch immer einen WS hat. Selbst wenn er mal von der Polizei kontrolliert wird (was mir in 45 LJ noch nie passiert ist...), dann wird sich die Polizei auch mit dem Vorhandensein der blauen Pappe zufriedengeben und nicht mit einer Soko untersuchen, wie es zu der Verwaltungsentscheidung gekommen ist. 

 

Außerdem gibt es ja auch noch das Tool der Ersatzbescheinigung ;) 

Geschrieben

So ist das nicht. Es gibt einige Kriterien die eingehalten werden. So wird auch immer eine entsprechende Stellungnahme des LKA zur Gefährdungsanalyse eingefordert.

So leichtfertig geht man mit der Thematik nicht um. Das gesamte Verfahren ist recht standardisiert.

Der große Unterschied ist eben die unterschiedliche Zuständigkeit.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb schiiter:

So ist das nicht. Es gibt einige Kriterien die eingehalten werden. So wird auch immer eine entsprechende Stellungnahme des LKA zur Gefährdungsanalyse eingefordert.

So leichtfertig geht man mit der Thematik nicht um. Das gesamte Verfahren ist recht standardisiert.

Der große Unterschied ist eben die unterschiedliche Zuständigkeit.

 

Und dann? Die LKA-Gefährdungsanalyse bekommt wieder ein Mensch, der den Inhalt bewertet. Du meinst im Ernst, dass wenn ein Sachbearbeiter oder wie auch immer Du ihn nennen willst, nicht die Stempel fliegen lässt, wenn z.B. der MP ihn darum bittet ??? Oder dass dann einfach die Gefährdungsanalyse positiv ausfällt? 

 

Zur Not => Ersatzbescheinigung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich rede über die Ersatzbescheinigungen. Der andere Weg über das WaffG wird ja nun gar nicht genutzt.

Die LKA Analyse beinhaltet ebenfalls objektive Kriterien und auch eine Einstufung. Da ist nichts mit Bauchgefühl.

Nur weil etwas nicht über das WaffG läuft, ist es nicht groß unterschiedlich in den Verfahrensabläufen.

Das war in den 70er/80ern mal anders.

Nebenher ist mir auch keine Gefährdung durch einen waffenführenden Abgeordneten bekannt geworden.

Ich sehe da keinen großen Aufregungsgrund. Eher eine Neiddebatte.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Tja, dann kann ich Dich kaum davon überzeugen, dass ich hier nicht nur meine Meinung wiedergebe ;) 

 

Mein Antrag auf WS wegen Bedrohungslage bei Aussage in einem Mordprozeß wurde übrigens abgelehnt: Waffe war nicht geeignet um die Bedrohung zu mildern ;)  ;) 

Der Staat sorgt schon für die seinen und achtet darauf, dass ein Privileg auch eins bleibt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schiiter:

 

Nebenher ist mir auch keine Gefährdung durch einen waffenführenden Abgeordneten bekannt geworden.

<green> Ist Dir denn eine Gefährdung durch einen "nicht" Abgeordneten Waffenscheininhaber bekannt? </green>

 

PS: Farbauswahl funtioniert auf meinem iPad nicht...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Harry Callahan:

Mein Antrag auf WS wegen Bedrohungslage bei Aussage in einem Mordprozeß wurde übrigens abgelehnt: 

Und, bist Du dann vorsichtshalber an partieller Blitz - Amnesie erkrankt?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb jimmypop:

<green> Ist Dir denn eine Gefährdung durch einen "nicht" Abgeordneten Waffenscheininhaber bekannt? </green>

 

PS: Farbauswahl funtioniert auf meinem iPad nicht...

Nein. Ich verstehe aber den Zusammenhang nicht.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Harry Callahan:

Mein Antrag auf WS wegen Bedrohungslage bei Aussage in einem Mordprozeß wurde übrigens abgelehnt: Waffe war nicht geeignet um die Bedrohung zu mildern ;)  ;) 

 

Vielleicht wurde das ja von einem Jünger Jeff Coopers beschieden und Du hast den Fehler gemacht, bloß eine 9mm zu beantragen, während eine 10mm oder eine .45 geeignet gewesen wären.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Harry Callahan:

 

Nein. Ich glaube noch zu einem gewissen Rest an Ehre und Gerechtigkeit. 

 

Ersteres ist o.k., aber was Gerechtigkeit angeht ... Darauf zu hoffen ist o.k., aber daran zu glauben, sie also zu erwarten ... in unserem Staat .... (der ja an sich schon das jedenfalls mit das beste funktionierende System hat ...) ... manchmal kann ich gar nicht so viel futtern wie ich K****n könnte .... und je "höher" destso übler ...

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