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IGNORED

Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5


rüdiger400

Empfohlene Beiträge

vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Schlimm ist, wenn ein Waffenbesitzer keine richtige Ahnung vom WaffG hat. Noch schlimmer ist es, wenn so einer auch noch mit seinem Halbwissen herumlauft und in "hoheitlichem Auftrag" anderen erklären will was sie zu tun und zu lassen haben. Lies mal den §55(1) WaffG, der war elementar für dein Dienstwaffentragen seit der Wende...

Ach, jetzt erinnere ich mich, du solltest doch auf meine Igno!

P.S.:

erledigt

Deine Ahnung ist ja noch schlimmer!

Ich habe keinen hoheitlichen Auftrag, ich bin Bürger.:crazy:

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Kannste.

Es gibt auch Behördenbereiche da kommen nicht einmal alle Mitarbeiter rein!

Ich glaube Du hast die Quelle nicht so verstanden wie ich: Das heißt doch daß zu 99,999% die eigenen Kollegen/Kameratten/... dem den Kracher geklaut Fund-unterschlagen haben.

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vor 5 Stunden schrieb Drill Sergeant:

so lange das Teil nicht wieder auftaucht habe ich trotzdem ein mulmiges Gefühl.

 

Gruß D.S.

 

Warum? Hast du Angst das die deine Bude auf den Kopf stellen um das Ding zu suchen? In ein paar Wochen redet darüber keine Sau mehr weil in der Zwischenzeit irgendwo eine andere Knarre abhanden gekommen ist.. also wieder mal viel Aufregung um Nix.

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vor 21 Stunden schrieb VP70Z:

Ich glaube Du hast die Quelle nicht so verstanden wie ich: Das heißt doch daß zu 99,999% die eigenen Kollegen/Kameratten/... dem den Kracher geklaut Fund-unterschlagen haben.

 

Du meinst so eine Art Maibaumstehlen unter Kollegen?

Die Polizei Leipzig hat dann nur eine falsche Belohnung ausgelobt! Ein Faß Bier und das Ding ist wieder da!

:rotfl2:

Bearbeitet von horidoman
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Gibt es eigentlich eine Statistik über abhanden gekommene Waffen? Unterteilt nach Polizei, BW, Personenschützer im öffentlichen Dient, Jäger, Sportschützen etc? Denke wohlweislich nicht.

Das prozentuale Verhältnis wäre aber sehr interessant, speziell unter dem Aspekt "Verschärfung Aufbewahrung" von der Miesere. 

 

SJ

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vor 16 Minuten schrieb speedjunky:

Gibt es eigentlich eine Statistik über abhanden gekommene Waffen?

Ja gibt es.

Zitat

Personenschützer im öffentlichen Dient,

Wer soll das ein?

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Na diejenigen, die unsere Regierung bewachen  (T'schuldigung, sollte Dienst heißen). Es gibt sicherlich nicht nur die (un)sichtbaren schwarzen Männer auf den Dächern bei Staatsempfängen.

vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Ja gibt es.

Die Antwort ist wie die Frage nach der Uhrzeit: Frage: Kannst Du mir bitte sagen wie spät es ist? Antwort: Ja, kann ich.

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vor 9 Minuten schrieb speedjunky:

Na diejenigen, die unsere Regierung bewachen  (T'schuldigung, sollte Dienst heißen). Es gibt sicherlich nicht nur die (un)sichtbaren schwarzen Männer auf den Dächern bei Staatsempfängen.

Die Antwort ist wie die Frage nach der Uhrzeit: Frage: Kannst Du mir bitte sagen wie spät es ist? Antwort: Ja, kann ich.

Das wäre dann also die Polizei. Deshalb fragte ich wen du darunter verstehen willst. Es macht ja wenig Sinn, die gleichen Leute zweimal aufzuführen.

 

Die Antwort, dass es diese Erfassungen gibt, sollte deine Meinung "Denke wohlweislich nicht" entkräften. Diesen Zweck hat sie erreicht. Ich bin nicht verantwortlich für Bildungslücken, muss aber keine Falschdarstellungen im Raum stehen lassen. Daher erachte ich meine Antwort als ausreichend.

 

Denkt wirklich irgendjemand Behörden schweben im luftleeren Raum? Material wird da sehr akribisch festgehalten, nicht nur wegen der Überprüfungen des Bundesrechnungshofs.

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ok, hast ja Recht. Ich meinte natürlich die öffentlich zugänglichen Statistiken, andere sind, für mich jedenfalls, irrelevant! Denke aber die meisten Leser haben das sehr wohl verstanden. Aber ich korrigiere mich:

 

Eigenes Zitat mit Änderung:

Gibt es eigentlich eine öffentliche Statistik über abhanden gekommene Waffen? Denke wohlweislich nicht!

 

Zu Doppelaufzählung: Gab es damals nicht mal einen Verein der direkt dem Innenministerium unterstellt war ? Möchtest Du behaupten, das alle Personenschützer dieser Art zur Polizei gehören???

 

 

Gruß

SJ

Bearbeitet von speedjunky
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vor 26 Minuten schrieb speedjunky:

 

 

Zu Doppelaufzählung: Gab es damals nicht mal einen Verein der direkt dem Innenministerium unterstellt war ? Möchtest Du behaupten, das alle Personenschützer dieser Art zur Polizei gehören???

 

 

Was für ein Verein soll denn hoheitliche Aufgaben in Deutschland wahrnehmen?

Diese Aufgaben werden selbstverständlich nur durch die Polizei wahrgenommen. Kann man im BKA Aufgabengesetzt und den Polizeiaufgabengesetzen der Länder nachlesen.

Ausnahmeregelungen gibt es nur für andere bewaffnete Behörden. Die Bundeswehr kann sich (Einrichtungen, Anlagen, Personal) bspw. selbst schützen. Daraus ergeben sich aber keine polizeilichen Befugnisse. Das gilt auch nicht für den Minister, siehe BKA-Aufgabengesetz.

Ich behaupte also nicht, sondern das ist so.

Bearbeitet von Gast
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Wiki hilft:

Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderpolizei des Bundes. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium.

 

Hast ja Recht, steht Polizei drin :drinks:

 

Bist jetzt zufrieden mit meinem Post?

Gruß SJ

P.S. Glaube trotzdem nicht, dass die Polizei jeden kennt, der unsere Bundesmerkel beschützt und vom Staat bezahlt wird :)

 

@shiiter: Warum ist Dir die Doppelaufzählung sooo wichtig? Mir ging es einfach nur um die Sache an sich. Zufrieden? Ich ja, wir sollten das Forum nicht zumüllen. Wir sind ja schließlich auf der selben Seite, oder doch nicht???

Bearbeitet von speedjunky
Lesen und Nachdenken
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vor einer Stunde schrieb speedjunky:

Wiki hilft:

Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderpolizei des Bundes. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium.

 

Hast ja Recht, steht Polizei drin :drinks:

 

Bist jetzt zufrieden mit meinem Post?

Gruß SJ

P.S. Glaube trotzdem nicht, dass die Polizei jeden kennt, der unsere Bundesmerkel beschützt und vom Staat bezahlt wird :)

 

Der Glaube interessiert nicht. Zuständig ist das BKA.

Bundesgrenzschutz war die Polizei des Bundes und heisst nun Bundespolizei. Die Bundespolizei unterstützt das BKA auf bedarf mit Personal.

:drinks:

Bearbeitet von Gast
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Sollten wir hier nicht mal einen Schlußstrich ziehen??? DU HAST RECHT !!!

Ich lese euch wirklich nicht: speedjunky, rene-97, Voyager, Franz, Hitman47, heletz, VP70Z, BigMamma, SheepShooter, rüdiger400, Gonzzo, Boule, Senne; Ölkanne, Computerfritze, djjue1,... tbc

Gruß SJ


Das ist ja n Ding. Entweder die umstellung der forensoftware oder du bist in meine amnestie gefallen ohne signaturänderung.
Mal schauen wie du dich entwickelst.
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  • 1 Monat später...

 


 

Zitat

 

Der Beamte, dem das Missgeschick passiert ist, muss den Angaben zufolge mit Konsequenzen rechnen. Die internen Ermittlungen gegen den Mann liefen noch. Er müsse die Waffe wohl bezahlen und bekäme vermutlich eine Rüge. Eine MP5 von Heckler & Koch kostet laut Hersteller je nach Ausstattung um die 2000 Euro.


 

 

 

LINK

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vor 1 Stunde schrieb Jacko5000:

Tjo, KWKG Waffe verloren ist in Sachsen wohl auch nicht so schlimm. Wahnsinn.

Wette,   die sogenannten "internen Ermittlungen" gegen den "Beamten" werden bestimmt bald eingestellt werden.

Und die Waffe tja nach dem Supermarkt Motto "Wenn weg, dann weg...".

Aber wehe,wehe der kleine Ottonormalverbrauicher wird mit Zinkdruckgasknifte und ohne kleinen (W)Affenschein angetroffen

dann hagelts Strafe (und Vorstrafe)!!!:spiteful:

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vor 1 Minute schrieb rüdiger400:

dann hagelts Strafe (und Vorstrafe)!!!:spiteful:

Welche Strafe gibt es denn für einen Sportschützen der seine Waffe auf dem Stand liegen lässt und diese gestohlen wird oder für den Jäger, dem die Waffe im Wald abhanden kommt? Gibt es hierzu nachlesbare Urteile? Mir ist klar, dass für den Polizisten das Waffengesetz, zumindest im Dienst, nicht gilt, aber trotzdem würde mich ein Vergleich interessieren. Ein "dann hagelts Strafe" ist mir etwas zu unklar, auch wenn ich mir durchaus vorstellen kann, dass es für einen Ottonormalverbraucher problematisch ist eine Waffe "liegen zu lassen". Wobei die Erklärung "Einsatz zu einem aktuellen Raubüberfall" einem "Anruf, die Frau wird verletzt ins Krankenhaus eingeliefert - schnell kommen." für Ottonormalverbraucher entspricht.

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Eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit die dann je nach Gusto des SB, hilfsweise des Verwaltungsrichters, im Waidloch ist? Ich drück mal die Uhr wie lange es dauert bis einer heletzt, daß das doch keine Strafe sei.

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