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IGNORED

Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen


BEG

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb BEG:

 

"Eignung" und "Zuverlässigkeit" sind auch nicht unabhängig, stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit meinem Bedürfniss und sind auch sozusagen "aufoktruiert". 

 

Eher wurde uns das "Bedürfnis" aufoktroyiert. Gegen Eignung und Zuverlässigkeit sowie Sachkunde kann niemand etwas haben.

vor 2 Stunden schrieb BEG:

Mein Gott, ist diese Software miserabel.

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vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Wer die Waffe zu Hause geladen trägt wird könnte Schwierigkeiten mit der Zuverlässigkeit bekommen.

So wird eher ein Schuh draus.

 

In den eigenen 4 Wänden gibt es kein Führen, wobei sicherlich jede anstößige bemerkte Handlung hinterfragt wird.

Außerhalb der eigenen 4 Wände ist es ein Führen, denn den Transportbegriff gibt es ja nicht mehr, von daher ist nur der Zusammenhang mit dem Bedürfnis gefordert.

 

Dazu gehört auch eine ev. Verkaufspräsentation, Trockentraining, Büchsenmacher u.ä., aber nicht die illegale Bewachung im Puff, Spielothek, Disko, Goldschmied u.ä.!

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Nun Wikipedia erklärt es.

 

Auszug

 

Geschäftsraum:

 

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Geschäftsräume gelten Restaurants, Gastwirtschaften, Fabriken, Werkstätten, Unternehmen, Tankstellen, Anwaltskanzleien oder Arztpraxen. Auch bewegliche Sachen wie fahrbare Schankwagen, fahrbare Zweigstellen, mobile Supermärkte, Zirkuszelte oder Werbestände können Geschäftsräume sein.[3] Dagegen hielt das Reichsgericht im Jahre 1899 Straßenbahnwagen nicht für Geschäftsräume.[4][5] In diesem Sinne ist zweifelhaft, ob bei Briefkastengesellschaften und Briefkastenbanken von Geschäftsräumen gesprochen werden kann, weil es hier an der Ausstattung und auch der tatsächlichen Nutzung fehlt.

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vor 4 Stunden schrieb Paddy85:

Wo schwirrt das Urteil? Ist er vllt aus seiner Tür herausgetreten? In den gemeinsamen Flur eines Mietshauses. Oder auf den nicht umfriedeten Zugang zu seinem Haus?

Wenn ich es greifbar hätte dann hätte ich es verlinkt und bin zu faul zum suchen. Afair hat der aber nur den falschen Leuten die Türe geöffnet und sonst nichts, also nicht in die echte oder faktische Öffentlichkeit gegangen u.ä.

vor 4 Stunden schrieb schiiter:

Sollte die Sachkunde diesbezüglich lückenhaft sein, empfiehlt sich der Blick ins Waffenrecht.

Das erste mal daß ich Dir bzgl. Deines gesamten Postings eben in seiner Gesamtheit zustimme! Allerdings gibt das Mitnichten der Text des Waffenrechts her sondern die "Rechtssprechung" welche es dazu gab. Unsere verrutschte Gewaltenteilung eben. Ändert aber leider nichts am Ergebnis und an den Verhaltensempfehlungen die man seinen Mitmenschen halt heute nur noch geben kann.

Bearbeitet von Gast
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vor 19 Minuten schrieb uwewittenburg:

Nun Wikipedia erklärt es.

 

Auszug

 

Geschäftsraum:

 

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Geschäftsräume gelten Restaurants, Gastwirtschaften, Fabriken, Werkstätten, Unternehmen, Tankstellen, Anwaltskanzleien oder Arztpraxen. Auch bewegliche Sachen wie fahrbare Schankwagen, fahrbare Zweigstellen, mobile Supermärkte, Zirkuszelte oder Werbestände können Geschäftsräume sein.[3] Dagegen hielt das Reichsgericht im Jahre 1899 Straßenbahnwagen nicht für Geschäftsräume.[4][5] In diesem Sinne ist zweifelhaft, ob bei Briefkastengesellschaften und Briefkastenbanken von Geschäftsräumen gesprochen werden kann, weil es hier an der Ausstattung und auch der tatsächlichen Nutzung fehlt.

Konter:

Wikipedia definiert es so:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bedürfnis

 

Unter Bedürfnis versteht man in der Alltagssprache Verlangen, Wunsch, Ansprüche ("wachsende Bedürfnisse") oder etwas meist materielles zum Leben Notwendiges.[

 

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vor 19 Minuten schrieb jimmypop:

Konter:

Wikipedia definiert es so:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bedürfnis

 

Unter Bedürfnis versteht man in der Alltagssprache Verlangen, Wunsch, Ansprüche ("wachsende Bedürfnisse") oder etwas meist materielles zum Leben Notwendiges.[

 

Ich brauche kein Konter!

 

Man beachte bei Wiki auch diese Anmerkung zum Bedürfnis:

 

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

 

Die Waffenbehörde wird dir schon erklären ob dein Bedürfnis ausreichend ist.

 

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

 

 

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

 

 

Ich wollte lediglich damit ausdrücken, dass man Wiki nicht zur Interpretation von Gestzen heranziehen kann, dass hast Du hiermit ja auch bestätigt.

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vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Die Waffenbehörde wird dir schon erklären ob dein Bedürfnis ausreichend ist.

 

 

Der Meinung bin ich auch, und ich persönlich habe keine Lust die Grenzen auszureizen bzw. zu testen wie weit ich gehen kann, da die möglichen Folgen mir das nicht Wert sind. 

 

Ich würde auch keinem meiner Schützenkollegen, Freunden, Bekannten und den Damen und Herren hier im Forum dazu raten, es sei denn, die Person hängt nicht mehr so an dem Hobby.

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vor 3 Minuten schrieb chris1605:

 

Der Meinung bin ich auch, und ich persönlich habe keine Lust die Grenzen auszureizen bzw. zu testen wie weit ich gehen kann, da die möglichen Folgen mir das nicht Wert sind. 

 

Ich würde auch keinem meiner Schützenkollegen, Freunden, Bekannten und den Damen und Herren hier im Forum dazu raten, es sei denn, die Person hängt nicht mehr so an dem Hobby.

Zumal eine Behörde gerne eine unklare Begriffsbestimmung bei Streitigkeiten durch einen Richter "zementieren" läßt, somit würde ich tatsächlich den Bogen nicht überspannen.

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Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Zumal eine Behörde gerne eine unklare Begriffsbestimmung bei Streitigkeiten durch einen Richter "zementieren" läßt, somit würde ich tatsächlich den Bogen nicht überspannen.

 

 

Hat der Richter dann noch eine "leicht" negative Einstellung in Sachen Waffen, hat man eigentlich verloren...

Man kann sich ein neues Hobby suchen, tausende Euro lösen sich in Luft auf bzw. werden beschlagnahmt....

 

Da geh ich lieber kein Risiko ein und sollte ich doch zuhause mal trocken Übungen machen, dann mach ich dich Jalousien zu bzw. übe dort, wo mich keiner sieht.

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vor 5 Minuten schrieb VP70Z:

DAS wundert mich jetzt wirklich nicht.

Warum auch?

 

Wikipedia ist eine Enzyklopädie und dient somit als Nachschlagewerk genau wie ein Duden, dafür ist das ja vorhanden.

Man kann nicht jedes menschliche Handeln durch Gesetze regeln.

Allerdings werden in der Regel Gesetzeslücken auch gerne mal geschlossen.

 

Von daher hat Chris nicht Unrecht.

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vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

Warum auch?

 

Wikipedia ist eine Enzyklopädie und dient somit als Nachschlagewerk genau wie ein Duden, dafür ist das ja vorhanden.

Man kann nicht jedes menschliche Handeln durch Gesetze regeln.

Allerdings werden in der Regel Gesetzeslücken auch gerne mal geschlossen.

 

Von daher hat Chris nicht Unrecht.

Ich nehme mal an, dass Du nicht zu den Autoren von Wikipedia gehörst.

Ansonsten wüsstest Du, dass es dort diverse Diskusussion gibt, was dort stehen darf oder nicht. 

Insbesondere im Waffenteil von Wikipedia wird offen über Zensur gesprochen.

Wer Wikipedia "blind" vertraut, wählt auch Merkel.

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Vor Gericht weiß man wie der Wind bläst,

 

allerdings was ist mit den Alt-WBk´s aus den 70/80 er zur SV, ja die gibt es. die dürfen dann zuhause führen....?

 

was ist mit den WBKS von Ex- Waffenscheinlern, wo es dann als Deal die WBK zur SV in den eigenen 4 Wänden behalten werden durfte.

 

Nur mal am Rande sind zwar nicht meine Stammbüxer aber ich kenne zwei Waffenhändler die führen in ihrem Laden immer eine Kurzwaffe in der Hosentasche( und zeigen das auch gern mal im netten Plausch), und das ist zumindest  einer Waffenbehörde bekannt und die sieht da keine Probleme.....

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vor 13 Minuten schrieb kulli:

allerdings was ist mit den Alt-WBk´s aus den 70/80 er zur SV, ja die gibt es. die dürfen dann zuhause führen....?

Zu Hause gibt es kein Führen und hat nichts mit dem Alter der WBK zu tun.

vor 13 Minuten schrieb kulli:

 

was ist mit den WBKS von Ex- Waffenscheinlern, wo es dann als Deal die WBK zur SV in den eigenen 4 Wänden behalten werden durfte.

Halte ich für eine "Ente",

vor 13 Minuten schrieb kulli:

Nur mal am Rande sind zwar nicht meine Stammbüxer aber ich kenne zwei Waffenhändler die führen in ihrem Laden immer eine Kurzwaffe in der Hosentasche( und zeigen das auch gern mal im netten Plausch), und das ist zumindest  einer Waffenbehörde bekannt und die sieht da keine Probleme.....

Man beachte die Hervorhebung und auch die ev. Gefährdung dieses Personenkreises.

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Am 15.8.2016 um 18:00 schrieb jimmypop:

Ich nehme mal an, dass Du nicht zu den Autoren von Wikipedia gehörst.

Ansonsten wüsstest Du, dass es dort diverse Diskusussion gibt, was dort stehen darf oder nicht. 

Insbesondere im Waffenteil von Wikipedia wird offen über Zensur gesprochen.

.......

Was aber nicht heissen muss, daß dann was falsches drinsteht. Es fehlt dann halt was. In diesen Zeiten kann man ja auch nicht behaupten, daß wirklich jedes brisante Wissen, das destruktiv genutzt werden kann, für jeden unbeschränkt zugänglich sein soll (z.B. Bomben bauen, illegale Modifikationen an Waffen, etc..)

Ich nutze Wikipedia immer, wenn ich was nicht weiß, und finde grob geschätzt in 99 von 100 Fällen gute und brauchbare Einträge, die mir weiterhelfen.

 

Gunsmoke Joe

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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Am 17.8.2016 um 09:21 schrieb uwewittenburg:

Zu Hause gibt es kein Führen und hat nichts mit dem Alter der WBK zu tun......

 

Dann is es ja gut! Erwähnt werden sollte nur, daß es für die Alt-WBK-Besitzer nicht die Einschränkung des Führens zum sog. "vom Bedürfnis umfassten Zweck" gibt, weil ihre Besitzerlaubnis eben nicht von einem Bedürfnis abhängt.

 

Gunsmoke Joe

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