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IGNORED

Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen


BEG

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Am 30.8.2016 um 18:55 schrieb uwewittenburg:

Recht haben und bekommen ist ein Unterschied.
Wer meint das er seine Waffe auf seinem Gelände geladen spazieren tragen darf soll es denn tun, muss dann auch mit den Konsequenzen leben, die dann aber ev. allen schaden wenn erkannte Gesetzesluecken ausgebessert oder geschlossenen werden.

Siehe auch das "Halbautomaten-Urteil für Jäger", da hat der Gesetzgeber etwas klargestellt nachdem Richter, nach vielen Jahren anderer Auslegung, auf einmal etwas ganz anderes / restriktiveres aus einem Gesetz heraus gelesen haben.

 

Am 31.8.2016 um 10:35 schrieb MarkF:

Und aus diesem Grund ist für mich diese Diskussion inhaltlich beendet. Es kommen keine Argumente sondern nur begründungslose Behauptungen, Meinungsäußerungen. Damit ist niemandem gedient außer vielleicht dem Ego des Betreffenden und dessen Beitrags-score.

Für mich, ja das ist nur eine Meinung, ist vor allem wichtig, dass selbst bei relativ klar im Gesetz geregelten und über Jahre in der Praxis "gelebten" Sachverhalten (Halbautomaten für Jäger erwerbbar) diverse Richter "einfach so" anders entscheiden. Der Gesetzgeber würde in dem hier diskutierten Fall wohl nicht im "Eilverfahren" klarstellen, dass Sportschützen/Jäger Ihre legale Waffe jederzeit auf dem eigenen abgegrenzten Grundstück geladen tragen dürfen.

 

vor 6 Stunden schrieb keks:

@MarkF: Ich frage gerne nochmal: Wenn ich meine Glock geladen im Holster mit mir trage und auf meinem Grundstück ans Hoftor laufe um die Post zu holen...Erlaubt und folgenlos, oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden weil ich mit geladener Waffe auf meinem Grundstück "hantiert" habe und eventuell Passanten vermeidbar in Gefahr gebracht habe ?

Von den Richtern, die im Fall "Halbautomaten / 2-Schuss-Magazin für Jäger" entschieden haben würde Dir wohl schon ein Strick gedreht werden. Kannst aber auch Glück haben und der Richter hält sich an die Gesetze, dann wohl eher nicht.

 

vor 53 Minuten schrieb VP70Z:

Wir haben halt immer wieder Untergebene aus der Judikative welche Legislative spielen...

Siehe oben - bis zu diesem Urteil (HA für JÄger) habe ich zwar auch schon "komische" Urteile selbst erlebt, aber immer noch irgendeine nachvollziehbare Logik erkannt. Leider scheint beim Thema "Waffen" der ein oder andere Richter seine eigene Meinung / Anschauung extrem einbringen zu wollen.

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Das ist nunmal so und ich verstehe nicht, was daran nicht zu verstehen ist.

Über den Gummi5er bekommt man immer die volle Packung.

Es ist kein einziger Freispruch beim BVerwG einsehbar. Egal worum es ging: Risikopotenzial, Prognose, ausdiemaus

Und begründen lässt sich das allzumal.

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Es wird eine Gratwanderung bleiben, das Bedürfnis wurde hier eben nicht dafür anerkannt.

Wer seine "Kanone" auf seinem Grundstück herumschleppt läuft auch mal schnell zum Paket-Lieferer oder hilft der Nachbarin die ihr Auto nicht in Gang bekommt.

Wer erwischt wird ist eben selber schuld und viele lassen sich eben erwischen und das wird dann der Nachteil für alle anderen werden.

Früher war für mich per Vorschrift West-Fernsehen verboten, hätte ich mich erwischen lassen hätte mich zwar kein Richter verurteilt, aber entlassen wäre ich wohl trotzdem worden.

Ich wäre aber nie auf die dumme Idee gekommen öffentlich zu fragen ob man mir das verbieten darf.

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vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Früher war für mich per Vorschrift West-Fernsehen verboten, hätte ich mich erwischen lassen hätte mich zwar kein Richter verurteilt, aber entlassen wäre ich wohl trotzdem worden.

Ich wäre aber nie auf die dumme Idee gekommen öffentlich zu fragen ob man mir das verbieten darf.

 

Und dass diese Feigheit vor dem System nun auch bei uns grassiert macht dich so richtig stolz. Naja

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vor 20 Minuten schrieb djjue1:

 

Und dass diese Feigheit vor dem System nun auch bei uns grassiert macht dich so richtig stolz. Naja

Uwe und ich hatten wohl eine Kindheit mit vielen Parallelen. Damals lernte man zu unterscheiden was Zielführend ist. Wem würde es jetzt nützen, wenn Dir die Waffen weggenommen werden? Andererseits heißt es nicht das Uwe feige ist. Damals habe auch ich mich dem System teilweise unterworfen, um meinen damaligen Status Quo zu sichern. Das hieß aber nicht, das ich Systemkonform war. Meine Ablehnung in die SED einzutreten, hat mir meinen Studienplatz (Traumstudienplatz, Kfz Ing. in Zwickau) gekostet. Plakate vom Neuen Forum habe ich auch geklebt! Ich wäre aber nie so weit gegangen, Gefahr zulaufen in den Knast (Roter Ochse) zu kommen.

 

Wir haben auch jetzt Alternativen!

 

Gruß SJ, (Wohnhaft DDR 2.0)

 

P.S. Wenn wir durch zivilen Ungehorsam dem Staat die Möglichkeit geben uns zu entwaffnen, haben die ihr Ziel auch ohne Änderung des Waffengesetzes erreicht!  

Bearbeitet von speedjunky
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vor 15 Stunden schrieb uwewittenburg:

Geborene Fahrradfahrer?

Nach oben buckeln, nach unten treten?

Gab es schon immer und wird es auch immer geben, mal mehr, mal weniger.

 

P.S.:

Oder eben die Diederich Heßling's

Da bist Du als (ex) Vopo ja Spezialist. Die von Dir so geliebte Romanfigur hat der Autor wenigstens studieren lassen und hat sie satisfaktionsfähig gemacht.

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vor 12 Minuten schrieb VP70Z:

Da bist Du als (ex) Vopo ja Spezialist.

Ich lach mich schief!:crazy:

vor 12 Minuten schrieb VP70Z:

Die von Dir so geliebte Romanfigur hat der Autor wenigstens studieren lassen und hat sie satisfaktionsfähig gemacht.

Ich liebe diese Figur nicht, ich finde sie geil, weil sie immer anzutreffen sein wird, egal in welcher Gesellschaftsordnung, genau wie manche "Kotzbrocken".:rofl:

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Am 1.9.2016 um 11:08 schrieb keks:

@MarkF: Ich frage gerne nochmal: Wenn ich meine Glock geladen im Holster mit mir trage und auf meinem Grundstück ans Hoftor laufe um die Post zu holen...Erlaubt und folgenlos, oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden weil ich mit geladener Waffe auf meinem Grundstück "hantiert" habe und eventuell Passanten vermeidbar in Gefahr gebracht habe ? ...

Also auch wenn das WaffG kein Verbot des geladenen "rumtragens" her gibt, heißt dies noch lange nicht das eben genau dieses handeln über Umwege doch zu Konsequenzen führen kann weil man irgendwie irgendwen "gefährdet" und das wem anderes nicht passt. ...

Ich bin halt nur Elektro-Ing...Ich stell mir aber manchmal vor was los wäre, wenn ich Geräte/Anlagen planen/bauen würde die für den Laienanwender gedacht sind, dieser aber ohne tiefe Elektrotechnikenntnisse nicht wissen könnte wie er damit umgehen kann/muss um nicht verletzt zu werden...

 

Hatte Wichtigeres zu tun, daher erst jetzt:

Natürlich KANN Dir ein Strick daraus gedreht werden. Zwar - sofern Du im eigenen befriedeten Besitztum geblieben bist - nicht wegen unzulässigen Führens, also nicht wegen eines spezifisch waffenrechtlichen Verstosses, aber wenn sich der Postmann bedroht fühlt oder die Nachbarn diese sehen und einen Amoklauf befürchten nach § 118 OWiG. Es gibt keine waffenrechtliche Vorschrift, die dies verbietet, aber wie schon mehrfach erläutert (und um dies zu verstehen muß man kein Jurist sein, also rede Dich nicht mit Fachfremdheit heraus ;-) ) kann ein waffenrechtlich zulässiges Verhalten nach anderen, allgemeinen Vorschriften sanktioniert sein. und werden.

Und FALLS der Postmann sich bedroht fühlen oder die Nachbarn einen Amoklauf befürchten und die Polizei rufen sollten, bin auch ich der Meinung, daß man den § 118 OWiG bejahen und Dir Deine Zuverlässigkeit aberkennen wird. Insofern teile ich das Schwarzsehen der Gegenmeinung. Für richtig halte ich eine solche Entscheidung nicht, aber ich gebe mich über unsere Richter keinen Illusionen hin. Ich würde zwar gegenteilig entscheiden, aber ich habe auch ein anderes Vorverständnis und als "Waffennarr" keine Berührungsängste. 

Und was Dein abschließendes Lamento angeht: Eine Konstruktion, die einen sicheren Umgang erlaubt, ist technisch möglich. Es ist aber gerade nicht möglich, jedermann mit Deinem E-Technik-Wissen auszustatten. Und das läßt sich sich auch nicht so weit vereinfachen, denn die Materie ist nun einmal von Natur aus kompliziert. Jura selbst, also die Gesetze als solche, sind zwar "nur" menschengemacht, aber ihr Regelungsgegenstand ist beliebg komplex und je mehr man der Meinung ist, daß man die Entscheidung des konkreten Fall nicht der Gerrechtigkeits- und Richtigkeitsvorstellung des konkreten Entscheiders überlassen will, destso konplizierter und anspruchsvoller wird das Regekungspaket (was nicht bedeutet, daß es nicht auch schlechte, unsinnige, falsche, unnötig komplizierte Regelungen gibt). Und selbst wenn Du auf Gesetze verzichten möchtest wirst Du irgendwann bei einem System wie dem angelsächsigen case-law landen, was erfordert, daß Du nicht nur die Präzedenzfälle der letzten 1000 Jahre (denn auch ein Entscheider hat nach den ersten Monaten und Jahren keine rechte Lust mehr und will nur noch schnell und zügig den Schreibtisch leer räumen, möchte also das Rad nicht jede Woche neu erfinden müssen und daher sich am bereits Vorgedachten orientieren - Du möchtest ja in Deinem Studium auch nicht Physik, Elektronik und E-Technik neu erfinden) kennen sondern auch damit rechnen mußt, daß ein aktueller Fall nach Grundsätzen, die vor 1000 Jahren als richtig angesehen werden, entschieden wird.

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Mit dieser Antwort bin ich zufrieden :)

 

Aus der Unsicherheit heraus ob nun irgendwas gegen einen ausgelegt werden könnte, manchmal auch einfach aus Bequemlichkeit sich da tiefgehend mit zu befassen oder dem Mangel an finanziellen Mitteln wenns doch anders kommt, entscheide ich mich öfter dann halt einfach für den "sicheren" Weg...

Manchmal mag das nur 5 Euro für 2 Dübel und Schrauben bedeuten um den Schrank doch festzumachen, manchmal auch etwas Einschränkungen bei der zumindest offensichtlichen Handhabung meines Eigentums...

Das es keine Vorschrift gibt sehe ich wohl...Aber eben genau dies macht mir doch Angst :lol: , sonst wärs ja klar...

 

Als Anwalt magst du da einen anderen Blick für haben, da gehts auch mal ums Prinzip. Ich mag keinen Ärger und tue das mir zumutbare da garnicht erst ein Risiko einzugehen.

Ich gebe dir natürlich Recht, dass man seinen eigens auferlegten Sicherheitszuschlag nicht als "Gesetz" erklären sollte und schreibe deswegen stets, dass ich mangels besserem Wissen und Risikobereitschaft diesen oder jenen Weg wähle.

 

Ihr Juristen seid mir einfach zu unberechenbar :crazy:

 

 

 

 

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vor 32 Minuten schrieb MarkF:

 

Natürlich KANN Dir ein Strick daraus gedreht werden. Zwar - sofern Du im eigenen befriedeten Besitztum geblieben bist - nicht wegen unzulässigen Führens, also nicht wegen eines spezifisch waffenrechtlichen Verstosses, aber wenn sich der Postmann bedroht fühlt oder die Nachbarn diese sehen und einen Amoklauf befürchten nach § 118 OWiG. Es gibt keine waffenrechtliche Vorschrift, die dies verbietet, aber wie schon mehrfach erläutert (und um dies zu verstehen muß man kein Jurist sein, also rede Dich nicht mit Fachfremdheit heraus ;-) ) kann ein waffenrechtlich zulässiges Verhalten nach anderen, allgemeinen Vorschriften sanktioniert sein. und werden.

 

 

Sprich, wir hätten diesen Fall auch, wenn ein 17Jähriger mit dem Softair-Gewehr im heimischen Garten hantiert....

"Sich-bedroht-fühlen".... eine sehr subjektive Größe.

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vor 8 Minuten schrieb keks:

Manchmal mag das nur 5 Euro für 2 Dübel und Schrauben bedeuten um den Schrank doch festzumachen, manchmal auch etwas Einschränkungen bei der zumindest offensichtlichen Handhabung meines Eigentums...

Das es keine Vorschrift gibt sehe ich wohl...

Wenn ev. keine Vorschrift nach dem WaffG, aber dann ev. aus einem anderen Gesetz oder Vorschrift, oder Anleitung heraus, z.B. die Vorgaben des Herstellers, wo der Schrank dann erst die Sicherheitsbedingung erfüllt.

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Jap, meinte aus dem WaffG.

Die Diskussion zum verankern des Tresors ist ja im anderen Thread wieder am laufen...Ganz ehrlich, ich weiß nicht wo es da eine Vorschrift für gibt...Im WaffG seh ich keine, in der Bedienungsanleitung mancher Tresore steht auch genau garnichts...Es gibt allerdings "Empfehlungen" einiger LKA's...

 

 

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vor 6 Stunden schrieb karlyman:

 

Sprich, wir hätten diesen Fall auch, wenn ein 17Jähriger mit dem Softair-Gewehr im heimischen Garten hantiert....

"Sich-bedroht-fühlen".... eine sehr subjektive Größe.

 

Ja, natürlich. Der Bub läuft in die gleiche Gefahr, einen Anti-Terror-Einsatz zu provozieren. Nur hat er nicht zu befürchten, daß ihm die Zuverlässigkeit aberkannt wird, und bei einem hirnlosen Jugendlichen oder Jung-Volljährigen wird man eher Dämlichkeit als Entschuldiungsgrund annehmen als bei einem sagen wir 50jährigen Sportschützen und Waffensammler, dem man vermutlich eher glattzüngig ins Stammbuch schreibt, daß er wissen muß, daß heutzutage freizügiges Herumspielen mit echten oder unechten Waffen oder -attrappen im einsehbaren Garten ungeachtet der spezifisch waffenrechtlichen Zulässigkeit die Nachbarn, mit deren Ignoranz und Ängstlichkeit man aufgrund der eigenen spezifischen LWB-Lebenserfahrung unbedingt rechnen muß, in Angst, Schrecken und Panik versetzen wird bzw. muß - und somit § 118 OWiG ruft ...

Ich würde jetzt aber nicht die Nachbarn mit Wurfzetteln darauf hinweisen, daß sie im Krisenfall gerne vorbeikommen und ihr Notfallpaket abholen können, daher auch nichts Böses vermuten sollen, wenn man mich auf meinem Grundstück mit Waffen sieht. Denn dies könnte nur allzu leicht Begehrlichkeiten wecken und zu ungebetenen Gästern führen ...

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