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IGNORED

WBK mit mehreren Vorstrafen


SAMIL

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Hallo,

Ich bin seit fünf Jahren in einem Sportschützenverein, schieße dort mit Großkaliber-Pistolen und -Revolver, Repetiergewehren und Flinten (Tontaubenschießen) und beginne bald mit der Waffensachkunde. 

Von 2007 bis 2014 hatte ich aber einige juristische Probleme. Ich wurde in einem Verfahren zu 80 Sozialstunden (1 x Beleidigung, 1x Bedrohung, 5 x Betrug) verurteilt, in einem anderen Verfahren nochmals zu 80 Tagessätze á 10 Euro (1 x Bedrohung, 1 x Nötigung, 3 x Betrug), dann nochmal zu 60 Tagessätze á 9 Euro ( 3 x Betrug, und zwei weitere Male per Strafbefehl zu 20 Tagessätze a´10 Euro (je 1 x Betrug). Die 80 Sozialstunden fielen unter das Jugendstrafrecht, der Rest wurde nach regulärem Strafrecht abgeurteilt. Bei allen Betrugsfällen ging es um geringwertige Sachen von weniger als 50 € und kamen deshalb Zustande, weil ich die eidesstaatliche Versicherung abgeben musste und nach Warenbestellungen im Internet nicht zahlen konnte. Per Gesetz gilt das als Betrug, auch dann, wenn ich das Geld dafür hatte, es aber "abhanden" gekommen ist. Meine Frage ist nun: 

In § 5 Abs. 1 WaffG wird aufgeführt, welche Personen auf keinem Fall die Zuverlässigkeit für den Erwerb und Umgang mit Waffen erfüllen. Darunter fallen meine Vergehen nicht. In Absatz 2 heißt es:
 

Zitat

 

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.
a)
wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
Mitglied
a)
in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b)
in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.
einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a)
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
4.
innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,
5.
wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

 


§ 5 Abs. 2 Satz 1c trifft auf mich zu. Es heißt hier aber: "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht....". Heißt es, dass Ausnahmen von diesem Absätzen und Sätzen möglich sind? Immerhin handelte es sich bei mi ja um kleinere Straftaten mit geringwertigem Schaden. Beleidigung und Bedrohung gelten auch nicht als schwere Verbrechen und sind in meinem Fall, ohne es runterspielen zu wollen, als Jugendsünden abzuhaken. Habe ich Chancen auf eine WBK? Falls Nein gibt es drei weitere Pläne, zu denen ich auch einige Fragen habe.

Plan B:
In meiner Familie gibt es ebenfalls Sportschützen (auch mit genehmigten "Mehrbedarf" an Waffen und Munition) und Jäger, die eigene Waffen besitzen. Mir wurde angeboten, dass die Waffen über deren WBK bezogen werden und bei ihnen im Waffenschrank gelagert werden können. Ist das überhaupt legal? Was würde hier auf uns zukommen, wenn das auffliegt?

Plan C:
Da ich jüngst meinen Studienabschluss geschafft habe und mein Beruf in einigen Ländern gerne gesehen ist, könnte ich meinen Wohnsitz nach Tschechien oder in die USA oder Schweiz verlegen, wo das Waffenrecht um einiges liberaler ist, als hier. Wäre es möglich, wenn ich in Deutschland keine WBK bekommen würde, im Ausland aber problemlos legal Waffen erwerben könnte und dort auch meinen Wohnsitz habe, in Deutschland an Wettkämpfen teilzunehmen?

 

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Deiner Strafakte nach zu urteilen liegt deine Kernkompetenz also in asozialem Verhalten und geistiger Tieffliegerei. Zumindest bis vor zwei Jahren noch.

 

 

Dein Eingangsposting hingegen ist klar strukturiert, sachlich und fehlerfrei geschrieben. Und nen Studienabschluss willst du auch haben.

 

 

Passt für mich nicht ganz zusammen.

 

 

 

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Ich sehe keine Gründe, warum hier eine Ausnahme von der Regel gemacht werden sollte. Diese Anzahl von Anzeigen und auch letztlichen Verurteilungen zeigen, dass über einen längeren Zeitraum nichts dazu gelernt wurde. Rechne - wie im Gesetz vorgesehen - 5 Jahre nach Rechtskraft seit der letzten Verurteilung.

 

Plan B hat nichts "illegales" wenn die Waffe im Rahmen des jeweiligen Bedürfnisses gekauft/aufbewahrt wird und dir auf dem Schießstand zum Schießen überlassen wird. Mehr ist aber nicht.

 

 

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Ich würde dir keine WBK ausstellen und würde mich auch beschweren, wenn man dir eine ausstellen würde.

 

Würde da § 5 Abs 2. Nr b. WaffG. heranziehen.

Denn wer mit einfach Regeln wie "Mein und Dein" und "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu" klarkommt, wie soll der dann mit den recht komplexen Regelungen des Waffengesetzes klarkommen?

 

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Deiner Strafakte nach zu urteilen liegt deine Kernkompetenz also in asozialem Verhalten und geistiger Tieffliegerei. Zumindest bis vor zwei Jahren noch.

 

:-)) Wenn man z.B. hier im Forum die Pöbeleien einiger user anschaut, dann kann dies offenbar kein Hinderungsgrund für eine WBk sein. ;-)

Was man als WBK-Inhaber übrigens auch bedenken sollte: Die Grenze zum Ehrdelikt ist schnell überschritten, vor allem, wenn man sich anschaut, wie leichtfertig hier so mancher unter dem Mantel der scheinbaren Anonymität aus dem Rahmen fällt.

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Euch ist schon klar, dass es sich bei sogenannten Eingehungsbetrug eher um fahrlässige Formen des Betrugs handelt und nicht um geplante Straftaten? Betrug ist jemanden, der die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat, schnell unterstellt. Und Beleidigung, Bedrohung und Nötigung möchte ich hier nicht gutreden und wegen Gewaltverbrechen bin ich, bis auf die Anzeige von 2004, nie aufgefallen. Ich bin übrigens 28 Jahre alt und habe Wirtschaftsinformatik (Bachelor, Master folgt) studiert und auch abgeschlossen.

Bearbeitet von SAMIL
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vor 7 Minuten schrieb hellbert:

Denn wer mit einfach Regeln wie "Mein und Dein" und "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu" klarkommt, wie soll der dann mit den recht komplexen Regelungen des Waffengesetzes klarkommen?

 

So kompliziert ist das doch nicht:

Zuhause nur aus dem Schrank nehmen zum Putzen und zum Transport zum Schießstand.

Transport nur in mit einem per Schloß verschlossenen Behälter.

Auf dem Schießstand nur zum Schießen gemäß Schießstandordnung auspacken.

Zuhause allenfalls reinigen und dann getrennt von Mun in zugelassenem Schrank einsperren.

Unter Verzicht auf das Ausloten von Grenzbereichen sind das nur wenige, klare Regeln.

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Und wenn ihr mir keine WBK erteilen wollt, dann schaut mal genauer danach, welche Personen legal Waffen besitzen! Ich kenne einen Sportschützen, der 2012 in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung wegen Depressionen mit Selbstmordgedanken acht Wochen eingesessen hat und 2013 sechs Wochen eine psychiatrische Tagesklinik besucht hat. Und der hat die ganze Zeit über durchgehend Waffen legal besessen. Das ist aber auch einer von den Leuten, die mir mehrfach gesagt haben, dass Sportschützen eine WBK schon fast hinterher geschmissen bekommen.

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vor 5 Minuten schrieb SAMIL:

Euch ist schon klar, dass es sich bei sogenannten Eingehungsbetrug eher um fahrlässige Formen des Betrugs handelt und nicht um geplante Straftaten? 

 

Ich bin mir nicht recht darüber im klaren, ob Du nicht nur ein Troll bist, aber etwas zu bestellen ohne das Geld zum Bezahlen zu haben oder davon ausgehen zu können, am Zahltag zahlen zu können, IST Betrug.

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Zitat

Ich bin mir nicht recht darüber im klaren, ob Du nicht nur ein Troll bist, aber etwas zu bestellen ohne das Geld zum Bezahlen zu haben oder davon ausgehen zu können, am Zahltag zahlen zu können, IST Betrug.

Ich hatte das Geld immer gespart, aber es dann anderweitig auf den Kopf gehauen.

Das Problem war bei mir, dass ich nie gelernt habe, mit dem Geld, welches ich hatte, umzugehen. Bestellte ich etwas im Internet, dann sah ich etwas besseres später im Schaufenster und kaufte das und hatte dann nichtmal mehr die Kohle übrig, um das Paket zurückzuschicken. Ich habe den Umgang mit Geld auch in meinem Elternhaus nie gelernt, denn es war immer genug da, bis sich meine Eltern scheiden ließen.

Bearbeitet von SAMIL
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Was das US-Waffenrecht angeht: Es kommt auf den jeweiligen Bundesstaat an. In einigen Bundesstaaten, wie in Florida, ist es auch Ausländern mit Niederlassungserlaubnis erlaubt, scharfe Waffen zu kaufen und zu führen. Tschechien gehört zur EU und hat trotzdem (noch?!) das wohl liberalste Waffengesetz aller EU-Staaten und die Schweiz hat ebenfalls eines der liberalsten Waffengesetze der Welt. In den USA hingegen wird man schon für Dinge jahrelang weggesperrt, die hier meistens nur mit Geldstrafen abgeurteilt werden. Aber irgendeinen Weg werde ich schon finden. Ich würde es jedoch begrüßen, wenn jemand mal meine Fragen beantworten würde.

Bearbeitet von SAMIL
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vor 12 Minuten schrieb SAMIL:

Das Problem war bei mir, dass ich nie gelernt habe, mit dem Geld, welches ich hatte, umzugehen. Bestellte ich etwas im Internet, dann sah ich etwas besseres später im Schaufenster und kaufte das und hatte dann nichtmal mehr die Kohle übrig, um das Paket zurückzuschicken. Ich habe den Umgang mit Geld auch in meinem Elternhaus nie gelernt, denn es war immer genug da, bis sich meine Eltern scheiden ließen.

Ja willst du jetzt Mitleid, Verständnis oder Absolution?

Es ist einfach so:

Du hast eben mal S******e gebaut in deinem Leben und bist mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Warum weshalb und was die Gründe waren, ob du eine schlechte Kindheit hattest oder deine Eltern dich mit Geld

ruhig gestellt haben ist ohne Relevanz.

Man wird dir keine WBK erteilen da du eben nicht die Voraussetzungen, die das Gesetz verlangt, erfüllst.

Behalte es so wie es ist - Geh auf den Schießstand - Lass dir eine Waffe geben und hab 2 Stunden Spaß.

Dabei kannst du auch Überlegen was du dir mit deinem Handeln in der Vergangenheit verbaut hast.

So ist eben das Leben und die Realität

 

 

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Nö, dann werde ich mich umschauen und meinen Wohnsitz nach Tschechien oder in die Schweiz verlegen. Diese affigen Waffengesetze werden  mich zwar hier daran hindern eine Waffe besitzen zu dürfen, aber nicht im Ausland. Und bis zur tschechischen Grenze sind es von mir keine 100 km, also bleibe ich dann trotz Umzug quasi in der Heimat. 

Das ich S******e gebaut habe, weiß ich, aber ich denke, dass man unterscheiden sollte! Gewalttäter und psychisch Kranke und Suchtkranke sind, und das streite ich nicht ab, nicht für den Waffenbesitz geeignet, aber das jemand, der zum Beispiel mal seinen Chef ausdrücklich klar gemacht hat, was er von ihm hält, für den Waffenbesitz nicht die Zuverlässigkeit besitzt, streite ich ab. Deshalb unterstütze ich auch die German Rifle Association.

Bearbeitet von SAMIL
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vor 41 Minuten schrieb MarkF:

 

So kompliziert ist das doch nicht:

 

Immernoch komplizierter als:

 

Du sollst keinen boxen.

Du sollst keine schlimmen Wörter benutzen.

:rofl:

Bearbeitet von hellbert
Rechtschreibung.
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vor 8 Minuten schrieb SAMIL:

Nö, dann werde ich mich umschauen und meinen Wohnsitz nach Tschechien oder in die Schweiz verlegen. Diese affigen Waffengesetze werden  mich zwar hier daran hindern eine Waffe besitzen zu dürfen, aber nicht im Ausland. Und bis zur tschechischen grenze sind es von mir keine 100 km, also bleibe ich dann trotz Umzug quasi in der Heimat.

Warum so Bockig

Wozu braucht du eine eigene Waffe mit so einem Hintergrund.

Daran bist nur du schuld - Kein anderer

Akzeptiere das Gesetz einfach. Offensichtlich fällt dir das heute noch schwer

Du kannst doch Schießen gehen.

 

Bearbeitet von Redfox333
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Weil ich mit uralten Waffen, die um die Ecken schießen und die hundert Leute schon benutzt haben, nicht die Leistung erzielen kann, die ich abrufen könnte und weil mir der Munitionserwerb im Verein ehrlich gesagt auch viel zu teuer ist.

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Die Schweizer werden sich freuen. Die haben im Übrigen sowas wie "Landverbot". Mit so einer Latte an Straftaten als Nicht-Schweizer, bräuchtest du da die Grenze nicht mehr übertreten.

 

Aber wir drehen uns hier im Übrigen auch im Kreis. Wissen, ob du eine WBK bekommst, tust du erst, wenn du das entsprechende Schreiben vom Amt im der Tasche hast. Denn keiner im WO-Forum ist dazu befügt, eine WBK auszustellen oder trifft eine entsprechende Entscheidung.

 

Bin jetzt was, Schützenvereine angeht, nicht so firm, aber ich meine, dass man da eh zuerst mal eine Weile mir "uralt Waffen" und teurer Muiniton vom Stand schießen muss, bevor man was eigenes bekommt. Geht natürlich auch anders, aber dafür sollten dann wohl noch andere Leute ihre WBK verlieren...wenn es einen guten und gerechten Gott gibt...

Bearbeitet von hellbert
wieder Rechtschreibung.
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