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IGNORED

Waffe zwischen 2 Wohnsitzen transportieren erlaubt?


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Geschrieben

Hallo,

 

ist der Transport von Hauptwohnsitz A zu Nebenwohnsitz B erlaubt, wenn man vorhat, in den Tagen nach dem Transport eine Schiessstätte in der Nähe von B zu besuchen?

Ist der Rücktransport von B zu A wieder erlaubt?

 

Auf diese Weise könnte man ja dauernd die Waffe zwischen A und B transportieren?

Geschrieben

Nein, das ist natürlich nicht erlaubt!!!!!

Du musst mindestens ein Panzerfahrzeug einer Landesbank anmieten

und bewaffneten Begleitschutz bei der Bundespolizei beantragen!!!!!!

Grün war gerade aus

 

Mann Mann Mann, wo habt Ihr bloß Eure Sachkundeprüfung oder besser wie

habt Ihr die gemacht?

Geschrieben (bearbeitet)

Bei der Sachkundeprüfung hatten wir sowas gelernt wie "nur auf dem direkten Weg transportieren, keine Umwege". A -> B -> Schiessstätte ist zumindest nicht der direkte Weg. Daher die Frage. Wie wurde das Euch denn beigebracht?

Bearbeitet von Nightwish
Geschrieben

es ist laut WaffG auch strikt verboten selbst die einschlägigen Quellen zu lesen und dann zu wissen was verboten ist und was nicht.

 

lernt man sowas nimmer?

 

 

 

ne, nicht im Sachkundekurs...... im echten Leben!

der Sachkundekurs taugt nur zu 2 Dingen:

1. danach hat man einen Zettel mit seinem Namen drauf, nebst Unterschrift und Stempel, was dem Gesetz und der Verordnung genügt

2. man lernt rein theoretisch in welchen Gesetzen und Verordnung das Waffenrecht geregelt ist

 

 

..man könnte die dann ja mal lesen....zwingt einen aber keiner.....wobei ich ganz ehrlich sagen muß: LEIDER!

 

.....selbständig zu denken ist ja auch nicht mehr gefragt, oder besser gesagt...politisch gar nicht mehr gewünscht.......viele kommen dem gerne nach.....ganz offensichtlich.....

 

 

 

soviel zu sachkundig sein und die Sachkunde nachweisen zu können, das muss sich nicht gegenseitig ausschließen.........faktisch jedoch.....

Geschrieben

Du kannst doch deine Waffen rechtskonform lagern wo du willst und so oft zwischen deinen Wohnsitzen hin und her transportieren wie du Sprit im Tank hast. Ob du den Schießstand dabei von A oder B aus anfährst ist völlig egal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb Nightwish:

...bis auf die Frage nach den Umwegen. Denn A - B - (mehrere Tage Pause) - Schießstätte ist ja theoretisch ein Umweg. Daher die Frage.

 

 

wer nur auf Stammtischgeblubber hört und sich von meta-Daten bestäuben lässt.....

....nix verstanden!....

 

 

primär-Quellen sollt ihr lesen! L_E_S_E_N....und zwar selbst! dann noch drüber nachdenken.....auch selbst!

 

 

 

man, was könnte das an Erkenntnissen bringen....einem S_E_L_B_S_T....

 

 

 

 

 

 

sorry Leute, aber bei solchen pille-palle-Themen geht mir echt der Hut hoch!

 

vom Bedürfnis umfasster Zweck...nie gehört? nie gelesen?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Anstatt Dich hier so dämlich aufzuführen, könntest Du uns auch mit Deiner Weisheit erleuchten, und uns erklären, ob der Transport Deiner Ansicht nach von A nach B vom Bedürfnis nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG umfasst ist. Aus dem Gesetz geht das nämlich nicht hervor, selbst wenn man es so hervorgehoben liest wie Du.

Geschrieben (bearbeitet)

:bump: ......nö ich such hier keine Quellen mehr raus und lese sie vor....... bedank Dich bei kappa

 

 

 

 

§12 regelt kein Bedürfnis, es gibt also auch kein Bedürfnis nach §12

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Aufbewahrung ist vorgeschrieben. Aufbewahren kannst du, wo du willst. Selbst in unbewohnten Gebäuden (dort gelten aber andere Bedingungen). Der Aufbewahrungsort muss nicht mal deine eigene Wohnung sein.

Wo ist das Problem?

Geschrieben (bearbeitet)

Die Antwort steckt schon in der Themenüberschrift, man muss es nur merken.

 

 

wenn Du schon eine Quelle angibst (s.o.) , dann lies sie doch bitte erstmal GANZ.... wenigstens den ganzen § !

 

dann weißt Du um was es geht und um was nicht. ......und was da wirklich drin steht.... die Quelle ist gut, nur hast Du es nicht verstanden......evtl. weil Dir der Zusammenhang mit Deiner Frage entgeht, und welches der springende Punkt ist.

 

 

 

kleine Gegenfrage, nur dem Verständnis wegen und weil es aus dem ersten Beitrag nicht ganz deutlich wird:

möchtest Du wissen ob Du darfst oder nicht..........oder möchtest Du wissen warum.......und, interessiert hier das "warum" nur bei "darfst nicht"?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Nightwish:

Aus dem Gesetz geht das nämlich nicht hervor,

 

jap, so isses!......:victory:

 

 

 

und jetzt mal ganz im Ernst: wenn dem so ist, wie Du behauptest, wie soll man Dir dann hier bei Deinem Problem helfen? dann dürftest ( ob dieser Erkenntnis) überhaupt nicht fragen......weils ja nicht geregelt ist und Dir überhaupt niemand diese Frage beantworten kann!

 

klingt logisch, nicht.....

 

Du fragst ja aber...also musst Du ja logischerweise auch davon ausgehen, dass es geregelt ist......widerspricht dann aber Deiner Behauptung. ...auch logisch, nicht.....

 

 

das sagt uns beiden jetzt was?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

und vor allem vergesse nicht die Mun sicher zu verschließen mit so was zb

$_57.JPG

 

dann auch noch eine "safety flag" für die Waffe besorgen zb so was

Bildergebnis für sicherungsfahne waffe

und natürlich für den Transport bzw das führen im Auto sowas

thumbnail_im

 

ist mit 138€ sehr günstig und auch leicht

und zum Schluss bitte noch deinen "SM" und den zuständigen "OSM" fragen ob Du das auch wirklich darfst!!!!!!!

 

weil einfach so den gesunden Menschenverstand einschalten, kurz nachdenken und dann handeln

geht als braver & guter Deutscher nicht!

Denn merke: Alles was in D nicht explizit erlaubt ist ist verboten denn wie ist die Lieblingsfrage der Deutschen?

 

derf der des?

 

und die Antwort?

 

das der des derf.............

 

ach ja, grün war aus

Bearbeitet von baer42
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn jemand mit seinen Waffen an internationalen Wettkämpfen teilnimmt muss er ja auch seine Waffen mit in verschiedene Hotels nehmen und dort aufbewahren und nein, den Tresor muss er nicht mitnehmen, das wäre im Flugzeug Übergepäck!;)

 

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben (bearbeitet)

Deswegen vorher den Tresor mit der Bahn schicken! Insbesondere bei Reisen in die USA ganz wichtig (da ist irgendwas mit ITAR oder so, aber genaues weiss man nicht).

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

Hatte vor einigen Jahren meinen SB mal dazu befragt (hatte doppelte HF):

Erstwohnsitz <--> Zweitzwohnsitz ist OK. Rest wie Transport zum Schiessstand / Wettkampf. Kurz Pipipause / kleiner Imbiss OK, die Shoppingtour durch die Innenstadt eher nicht.

 

Grüße

Hilli

Geschrieben

ich an deiner Stelle würde  unbedingt nochmals eine  Sachkundeprüfung ablegen.

Oder du nimmst dir einfach die Aussagen von Alzi zu Herzen.

 

 

PS: es ist halt einfacher im Forum Fragen zu stellen und andere sollen sich den Kopf darüber zerbrechen um dein Problem zu lösen.

 

Aber manchmal hilft auch einfach der klare Menschenverstand , was sinnvoll ist.

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