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IGNORED

Waffe zwischen 2 Wohnsitzen transportieren erlaubt?


Nightwish

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb alzi:

.....kann man bestimmt auch nirgends (Gesetz/Verordnung/Vorschrift) nachlesen.....

Das macht nichts.

Juristen werden es dir schon in ihrer unendlichen Weisheit der Auslegungsmöglichkeiten sagen. Rechne aber nicht damit, dass du eine eindeutige Antwort bekommst. Nicht mal bei verschiedenen Instanzen der Gerichte, wenn sie dich an den Hammelbeinen haben.

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Dies ist eine Diskussion, die als Folge von unüberschaubaren Regeln, praxis- und menschenfernen Gesetzen, verschiedenen Auslegungen durch Gerichte und nicht zu Ende gedachten Imponderabilien anzusehen ist.

 

Der Fragesteller ist daran nicht schuld.

 

Gruß Habakuk

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vor 16 Stunden schrieb Nightwish:

IDank hilfsbereiter Nutzer wie Dir ist das Forum wirklich privilegiert. 

 

Das kannst du aber laut sagen, denn Alzi kennt sich wirklich aus und ist auch stets hilfsbereit sobald auch nur ein Bruchteil vorangegangene Eigenleistung beim Frager erkennbar wird... und jetzt geh woanders schmollen.

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vor 16 Minuten schrieb BigMamma:

 

Das kannst du aber laut sagen, denn Alzi kennt sich wirklich aus und ist auch stets hilfsbereit sobald auch nur ein Bruchteil vorangegangene Eigenleistung beim Frager erkennbar wird... und jetzt geh woanders schmollen.

Ich schmolle nicht; ich finde es nur nicht besonders höflich und hilfreich, einen Thread mit aussagelosen Antworten aufzublähen. Damit darfst auch Du Dich gerne angesprochen fühlen.

Immerhin hat Alzi sich im Nachhinein bemüßigt, seine Beiträge noch zu editieren und wenigstens ansatzweise gehaltvoll zu gestalten. Dafür vielen Dank @alzi.

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vor einer Stunde schrieb Nightwish:

Damit darfst auch Du Dich gerne angesprochen fühlen.

 

Das tue ich aber ganz sicher nicht, genau so wie Alzi es nicht muss... steuere hier erst mal so viel bei wie auch er, dann kannst du dich hier aufregen, was so ein Forum alles braucht... 

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vor 19 Stunden schrieb Nightwish:

ist der Transport von Hauptwohnsitz A zu Nebenwohnsitz B erlaubt, wenn man vorhat, in den Tagen nach dem Transport eine Schiessstätte in der Nähe von B zu besuchen?

Ist der Rücktransport von B zu A wieder erlaubt?

 

 

vor 18 Stunden schrieb Nightwish:

Anstatt Dich hier so dämlich aufzuführen, könntest Du uns auch mit Deiner Weisheit erleuchten...

 

Wieso muss ich an den Spruch mit dem Glashaus und den Steinen denken?

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hola amigos especialmente Nigthwish,

seid doch ein bisschen netter zu Neulinge die Fragen haben..., kurz mal zum "Transport" laut WaffG ist das ein "erlaubnisfreies Führen" das vom "Bedürfnis oder in zusammenhang damit" gedeckt ist.

So und nun in Vulgo: was ist dein Bedürfnis? Sportschiessen, und wenn Du es in Posemukel (500 Km von zuhause weg) machen willst musst Du doch deine Waffen dorthin beföhrdern, oder in Berlin (300 km von zuhause) möchte jemand deine Waffen kaufen oder instandsetzen...tbc (to be continued).

 

Ich fahre am 01.07.2016 nach Schönebek/Elbe bei Magdeburg und übernachte dort in einer Pension, am 02.07.2016 mache ich dort beim "HA Schnellschiessen in Dienstkleidung" beim SV Hubertus (DSB) mit, dafür habe ich mindestens 4 GK LW und 4 GK KW und reichlich Munition im Auto mit... das alles wird mit aufs Zimmer genommen, es sind 380 Km die einfache Tour.

 

Wenn du die Beiträge ruhig gelesen hast müsstest du die Antwort auf deine Ausgangsfrage schon verstanden haben. Du darfst es!!!

saludos de pancho lobo

Bearbeitet von pancho lobo
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