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Ausnahmeregelung 18/12


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Geschrieben

Hallo,

 

für Sportschützen gilt ja die 18/12er Regel. Gibt es auch Ausnahmen? Ich könnte bei der BW als Feldwebel anfangen. Dazu gehören natürlich auch Auslandseinsätze von ca. 6 Monaten. Mit Vor- und Nachbereitungszeit bin ich dann ein knappes Jahr unterwegs und könnte wohl nicht aktiv im Verein schießen. Ist das ein Problem? 

 

Danke

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb DaSt90:

also ich habe die  Waffensachkundeprüfung erfolgreich abgelegt falls du das meinst.

 

 

das hatte ich befürchtet!.......also nur auf dem Papier ......

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb Julius Corrino:

Das hängt zunächst davon ab, ob Du gegenwärtig schon länger als 3 Jahre eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. Ist das so?

 

kleiner Korrektur, dann macht die Frage wirklich Sinn ;)

 

da er aber weder das Eine noch das Andere mit "ja" beantworten kann......... bleibt ihm nur VA als Fw.....und wirds auf absehbare Zeit auch nix mit dem kleinen schwarzen als Sposchü.....

 

 

er könnte es allerhöchstens über 8 statt 14 versuchen (wegen 15 und der 3 Jahre), das machts aber auch nicht wirklich einfacher, dafür ist er dann nicht professionell genug.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb alzi:

Du bist sachkundig?

 

Typisch blöde Frage, oder hast du was zum Thema Auslandsdeutsche und Zuständigkeit des BVA, oder wichtiger, der Meldeanschrift eines Soldaten in Auslandsverwendung oder ähnlichem bei deinem Sachkundelehrgang gehört? Die Frage ist insofern berechtigt weil das dort mit Sicherheit kein Thema war.

 

vor 16 Minuten schrieb DaSt90:

@Julius Corrino

nein, da ich noch kein ganzes Jahr Mitglied beim BDS bin

 

Es liesse sich etwas konstruieren wenn das Feldlager/dein Stationierungsort exterritoriales Gebiet mit deutscher Rechtsbarkeit wäre und du dort Schießtraining nach der Sportordnung des BDS durchführen könntest, mit der P8 wäre das ja möglich.

Ist das gegeben dann sprich mit deiner örtlichen Waffenbehörde denn:

 

 

Zitat

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 9 Wohnsitz eines Soldaten

(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können

 

 
 
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb SchwererReuther:

Typisch blöde Frage,

 

...typisch blöde Antwort! danach hat er nämlich garnicht gefragt, sondern nach 12/18!

 

 

ich gehe mal ganz stark davon aus, dass 12/18 und der §15 Gegenstand der Sachkundeausbildung war! Jahrzehnte scheint es auch noch nicht her zu sein.

 

ansonsten ist sein Wisch mit dem Stempel genau soviel wert wie sein derzeitiges Sachkundwissen....... nämlich fürn A.................llerwertesten!

 

 

bin ich wieder böse heute.......is aber trotzdem so!

 

 

 

 

 

und wenn es noch nötig ist einem (angehenden?) Zeit- oder gar Berufssoldaten, auf dem Sprung in den Auslandseinsatz, die Sache mit dem Wohnsitz zu erklären..........wundert mich nix mehr.....

 

 

 

 

ausserdem kannst mit dem Wohnssitz mal kommen, wenn er die 12/18 auch nur ansatzweise in den Griff bekommen kann....vorher ist das total juck!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Die Frage ist doch ganz offensichtlich wie er 12/18 zusammenbekommt obwohl er vor Vollendung des ersten Jahres Schießtraining im Verband in Auslandsverwendung geht. Und wenn er jetzt seine WBK bekommt und das erste der drei Jahre im Ausland ist, dann gilt meine Auskunft genauso.

Es gibt theoretisch ein Möglichkeit, die muss er aber zuerst bei seinem Dienstherrn ausloten, wie sieht es rechtlich aus und erlaubt ihm der Vorgesetzte dann im Ausland das zivile training mit der Dienstwaffe, dann mit der Waffenbehörde abklären.

 

Dazu hat er nichts im Sachkundeunterricht gehört und bei der Bundeswehr schon gar nicht.

 

Das du den Widerling rauskehrst reicht doch schon, muss es nun auch noch Unwissenheit sein?

Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt kriegt euch doch mal ein!

In solchen nicht eindeutigen Fällen fragt man vertrauensvoll beim zuständigen Amt. Wenn das keine kompletten Idioten sind - ja, das gibt es auch - dann findet man schon eine allen Interessen gerecht werdende Lösung.

Meine Güte, der Mann hält seinen Kopf, seine Gesundheit vielleicht nicht für unser Leben aber zumindest für den Unfug hin, den unsere Politiker "für uns" verzapfen, und hat dabei äußerst heftigen Umgang mit Waffen, von denen der gemeine Sportschütze und Sammler nur träumen kann, da kann man doch wohl ein bischen Flexibilität und Entgegenkommen erwarten.

Sollten sich die SB aber bockbeinig anstellen ist immer noch Zeit und Anlaß, die Rechtskeule herauszuholen und genau zu checken, was man ggfs. einklagen kann und wie man es dafür gestalten muß.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb SchwererReuther:

Die Frage ist doch ganz offensichtlich wie er 12/18 zusammenbekommt obwohl er vor Vollendung des ersten Jahres Schießtraining im Verband in Auslandsverwendung geht.

 

Nein darum geht es nicht - Ich habe dieses Jahr schon 20+ mal geschossen..Ich muss also nur noch die Jahresfrist abwarten und kann dann eine WBK beantragen. Ein Auslandseinsatz ist auch noch nicht in Sicht, da ich (noch) nicht bei der BW bin. Bis die ganzen Lehrgänge etc. vorbei sind werden sicher noch 2-3 Jahre vergehen.

Meine Waffensachkunde ist 2 Monate her, aber ob es einen Ausnahmefall gibt, darüber wurde nicht gesprochen und das ist es auch schon was ich wissen wollte.

 

@MarkF

Rechtskeule muss ja nicht unbedingt sein........

Bearbeitet von DaSt90
Geschrieben (bearbeitet)

manches Geschreibsel in einem öffentlichen Forum sollte man sich einfach SPAREN......

 

 

....Herr wirf Hirn vom Himmel!!!!!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb DaSt90:

Zufrieden Besserwisser?!?!?!

Darfst mich auch blockieren, da ich nach lesen Deines Beitrages auch kurz überlegt habe, ob Dir klar ist, was Du schreibst. Wenn ich eine der genannten Aufsichten / Verantwortlichen wäre, dann hättest Du ganz andere Probleme als 1 Jahr Auslandseinsatz, zumindest in unserem Verein.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb DaSt90:

Zufrieden Besserwisser?!?!?!

Darfst mich auch blockieren, da ich nach lesen Deines Beitrages auch kurz überlegt habe, ob Dir klar ist, was Du schreibst. Wenn ich eine der genannten Aufsichten / Verantwortlichen wäre, dann hättest Du ganz andere Probleme als 1 Jahr Auslandseinsatz, zumindest in unserem Verein.

Geschrieben

dienstl Schießen zählen nicht mit, da nur Schießen nach Sportordnung für 'Sportschützen zugelassen sind und diese bei der Bestätigung der Schießtermine herangezogen werden.

Es spricht allerdings nichts dagegen im Auslandseinsatz eine Ringscheibe zu verwenden und dann noch SPO zu schießen. Bestätigung vor Ort durch Schießleiter. (habe ich schon einmal beim Reservistenverband gehabt)

Geschrieben
Am ‎13‎.‎06‎.‎2016 um 14:34 schrieb DaSt90:

 

für Sportschützen gilt ja die 18/12er Regel. Gibt es auch Ausnahmen? Ich könnte bei der BW als Feldwebel anfangen.

... Ist das ein Problem? 

 

Am ‎13‎.‎06‎.‎2016 um 18:38 schrieb DaSt90:

 

Nein darum geht es nicht - Ich habe dieses Jahr schon 20+ mal geschossen..Ich muss also nur noch die Jahresfrist abwarten und kann dann eine WBK beantragen. Ein Auslandseinsatz ist auch noch nicht in Sicht, da ich (noch) nicht bei der BW bin. Bis die ganzen Lehrgänge etc. vorbei sind werden sicher noch 2-3 Jahre vergehen.

Meine Waffensachkunde ist 2 Monate her, aber ob es einen Ausnahmefall gibt, darüber wurde nicht gesprochen und das ist es auch schon was ich wissen wollte.

<Seufz>

Ich habe mal Deine Beiträge zusammen-genommen. Die 18/12-Regel (übrigens willkürlich, nicht Gesetz) gilt für die ERTEILUNG einer Waffenrechtlichen Erlaubnis. Dein Bedürfnis bleibt bestehen, wenn Du im Verein & Verband bleibst und regelmäßig schießt. Das bestätigt Dir Dein Verein/Verband, falls die Behörde danach fragen sollte. Viel interessanter ist vermutlich für die Behörde, wie Du Die Waffen aufbewahrst, während Du im Ausland bist. Wer jetzt viel fragt (vor allem beim Falschen) der kriegt vielleicht Antworten, die ihm nicht passen. Melden macht nicht immer frei. Ist Dir der Unterschied klar ?

Geschrieben
Am 13.6.2016 um 18:38 schrieb DaSt90:

 

Nein darum geht es nicht - Ich habe dieses Jahr schon 20+ mal geschossen..Ich muss also nur noch die Jahresfrist abwarten und kann dann eine WBK beantragen. Ein Auslandseinsatz ist auch noch nicht in Sicht, da ich (noch) nicht bei der BW bin. Bis die ganzen Lehrgänge etc. vorbei sind werden sicher noch 2-3 Jahre vergehen.

 

 

Also: Du bist NOCH NICHT beim Bund, hast in diesem Jahr schon 20+ geschossen und machst dir ins Hemd wegen der WBK? Du wirst erst AGA machen etcpp, also solltest du einfach mal auf Entspannung schalten. Und deine LEERgangsträume sind auch im ersten Schritt Wipp Wupp und Schall und Rauch.

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