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IGNORED

Anweisungen/Aussagen in/von Behörden zu HA für die Jagd


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

Würde der Sachbearbeiter einer deutschen Waffenbehörde diese Bilder sehen, würde er tot vom Stuhl fallen.

Sofortiger Herzstillstand.

 

CM

 

Nicht zwingend. Unsere würden sich mitfreuen und sagen, was ich auch sage: "Tu felix Helvetia !"

Den Herzinfarkt würde eher einige Innenmininster, KWKG- und WaffG-Referenten der Ministerien und natürlich viele grüne und rote Abgeordnete erleiden. Was vielleicht ....

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

Grundsätzllich sind die Voraussetzungen nicht anders als beim normalen WES. Nur das in dem Fall das Ermessen bei der Waffenbehörde liegt und effektiv gefragt wird schon ein paar Waffen zu besitzen. Allerdings kann man das erfolgreich einklagen wie es ein Journalist getan hat der als einzige Waffe eine VA Kashi wollte, Grund Errinerung an eine Afgh Reise. Das Bundesgericht hat Argumentiert das eine Sammlungs auch aus einer Waffe bestehen kann.

Das habe ich bei mir an der Wand hängen, alle voll funktionsfähig. Geht aber auch in anderen Ländern Europas wie Luxemburg zb.

 

Na, das sind aber sehr erfüllbare Anforderungen. Bei uns geht das ja nur als mehr oder minder Schlußpunkt einer Sammlung für Nicht-mehr-Kriegswaffen, und dann darf den VA faktisch kaum von der Stelle bewegen. Tu felix Helvetia. Schade, daß die Schweiz mich nicht aufnimmt. Zu alt, zu wenig Geld. 

Irgenwie hatte ich in Erinnerung daß Kriegswaffen auch für euch in der Schweiz tabu seien ...

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb VTRSP:

Voll funktionsfähig..... auch der Granatwerfer am M16/ AR15:victory:

Ja das ganze kommt direkt aus Vietnam wo das wohl ein GI verloren haben muss im Krieg.

 

Granatwerfer waren übrigens frei erwerblich bis 2008.

 

Was soll an dem Teil so gefährlich sein, Munition ist nun wirklich nicht kriegen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MarkF:

Den Herzinfarkt würde eher einige Innenmininster, KWKG- und WaffG-Referenten der Ministerien und natürlich viele grüne und rote Abgeordnete erleiden.

Mutti M. würde nach einer eiligst einberufenen Krisensitzung des Kabinetts den Eintritt des Verteidigungsfalles feststellen, sich zum IBuK erklären und DEVCON 4 ausrufen, Thomas la Misère würde wegen der akuten Gefahr eines terroristischen Angriffs den nationalen Notstand erklären und das Uschi von der Leine würde sofort die Kasernen-KITAs schließen.

 

CM :huh:

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb cartridgemaster:

Würde der Sachbearbeiter einer deutschen Waffenbehörde diese Bilder sehen, würde er tot vom Stuhl fallen.

Sofortiger Herzstillstand.

 

CM

 

Unser SB garantiert nicht, der wäre von enigen der Knarren sogar begeistert :)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Ja das ganze kommt direkt aus Vietnam wo das wohl ein GI verloren haben muss im Krieg.

 

Granatwerfer waren übrigens frei erwerblich bis 2008.

 

Was soll an dem Teil so gefährlich sein, Munition ist nun wirklich nicht kriegen.

 

Genau da liegt das Problem, weil es keine Mun dafür gibt bekomme ich als Sportschütze auch kein Bedürfnis dafür:rofl:

Die Schweiz ist einfach klasse, freie Granatwerfer und fast jedes Dorf hat einen 300m Stand:drinks:

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb VTRSP:

Die Schweiz ist einfach klasse, freie Granatwerfer und fast jedes Dorf hat einen 300m Stand:drinks:

 

 

der dir dann aber nur was mit Ordonanzwaffen bringt.......fahren genug aus der CH nach Philli zum 300m schiessen

Geschrieben
Am 31.5.2016 um 14:49 schrieb Sachbearbeiter:

Eben - und genau deshalb rate ich auch zur Vorsicht.

 

Kann natürlich gut gehen im Einzelfall, wenn man das Urteil einfach nicht beachtet. Falls nicht, ist das Gejammer danach halt riesengroß.

 

Letztendlich für jeden wie in so vielen Dingen des Lebens eine reine Risikoabwägung. Da in diesem Fall viel dranhängt...

Vorsicht ist immer gut, keine Frage. 

Konkret würde mich jetzt aber sehr interessieren: Bekommen bei Dir Sportschützen noch Voreinträge für HA und werden auf Voreintrag angeschaffte HA noch abgestempelt - oder sind diese gesetzlichen Regelungen aus Vorsicht außer Kraft gesetzt?

Geschrieben

...Ungenau genommen: Was sollte passieren? Eintrag auf grün, Polizeikontrolle vor dem Schützensverein, grüner Eintrag offenkundig o.k., dank gelber WBK als Sportschütze ausgewiesen .... durchgewunken. Oder?

Jetzt kommt wieder das Argument des Ausleihens an sich selbst ... was aber nicht hilft, denn "Insich" ist keine Überlassung möglich.

Man kann an der grünen WBK eben nicht erkennen ob Jagdschein oder Sport , ausser du hast diesen verdammten 2 Schuss Eintrag...

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb cartridgemaster:

... Thomas la Misère würde wegen der akuten Gefahr eines terroristischen Angriffs den nationalen Notstand erklären ....

 

CM :huh:

 

Allderdings ohne weitere Erklärungen, denn diese könnten uns beunruhigen.

Ich verstehe nicht, warum dieser unglaubliche Satz in der Versenkung verschwunden ist.

Man könnte über diese Schießbudenfiguren - uns Heiko fehlt noch - herzlich lachen, wenn es nicht so ernst wäre, weil die unser aller Schicksal bestimmen.

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