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IGNORED

Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


funkykupplung

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vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Er hatte gar keinen Anwalt.

Aus Altersgründen war er auch nicht mehr in der Lage die Notwendigkeit zu erkennen.

 

Tja, manchen Leuten ist halt echt nicht zu helfen.

 

>Die erteilte Waffenberechtigung wurde von der Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit und persönlicher Nichteignung widerrufen

> und er wurde nach Eintritt der Rechtskraft zur Abgabe der WBK und der Waffen aufgefordert.

> Nachdem er auf diese Aufforderung nicht reagierte wurde durch die Behörde Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz erstattet

> und es wurde ein Durchsuchungsbeschluß zur Beschlagnahme der Waffen erlassen.

 

Also so ziemlich alles falsch gemacht, as man falsch machen kann.

 

> Dass ich mit dieser Art des Vorgehens nicht konform ging, weil nach meiner Meinung so im Ablauf nicht zulässig, könnte mir ein

> Mitglied hier bestätigen.

 

Hätte denn deine Meinung in der Sache ggf. was geändert? Ich meine, wenn Beschlüsse erstmal rechtskräftig werden, dann ist es

eh ein wenig spät, daran noch herumzuschrauben.

 

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vor 14 Minuten schrieb dl5mhk:

Hätte denn deine Meinung in der Sache ggf. was geändert? Ich meine, wenn Beschlüsse erstmal rechtskräftig werden, dann ist es

eh ein wenig spät, daran noch herumzuschrauben.

 

Nein, in dieser Sache nicht,

aber für künftige Fälle, denn nach meiner Ansicht und dem Willen des Gesetzgebers hätte erst die Waffenbehörde versuchen müssen die Waffen einzusammeln und nicht die Sache als Straftat zu verkaufen, wobei es formal ja richtig ist dass beim Verlust der Waffenberechtigung der weitere Besitz der Waffentatsächlich eine Straftat ist.

 

Schon wegen des Alters wäre schon zu prüfen warum die Waffen nicht abgegeben werden.

 

Ist aber eben nicht bürgerfreundlich.

 

Bei einem Bekannten meines Nachbarn wurde in solch ähnlichem Fall, auch bei einem ehemaligen Sportschützen, die Waffen durch ein SEK eingesammelt und das war einfach nur eine "Terminschlampe", ich kenne ihn ja auch.

 

Der Senior hat versucht sich schriftlich zu wehren, aber seine Schriften zeigten eben seine Verwirrtheit und es gelang weder Richter noch Staatsanwalt ihm das zu erklären.

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Nein, in dieser Sache nicht,

aber für künftige Fälle, denn nach meiner Ansicht und dem Willen des Gesetzgebers hätte erst die Waffenbehörde versuchen müssen die Waffen einzusammeln und nicht die Sache als Straftat zu verkaufen, wobei es formal ja richtig ist dass beim Verlust der Waffenberechtigung der weitere Besitz der Waffentatsächlich eine Straftat ist.

 

Ist halt einfach eine Frage der Herangehensweise. Ich - und du wohl auch - bin z.B. in einer Umgebung aufgewachsen, wo der ABV ggf. wenn wir als Kinder oder Jugendliche mal einen Blödsinn gemacht haben, sich gefragt hat "Muss ich die jetzt anzeigen oder reichen ein paar strenge Worte?". Heute scheint's mir, als würde rigoros alles zur Anzeige gebracht, was sich irgendwie anzeigen läßt - und langts nicht, dann läßt man sich was einfallen, wie man doch ein strafwürdiges Ding draus konstruieren könnte.

 

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Bei einem Bekannten meines Nachbarn wurde in solch ähnlichem Fall, auch bei einem ehemaligen Sportschützen, die Waffen durch ein SEK eingesammelt und das war einfach nur eine "Terminschlampe", ich kenne ihn ja auch.

 

 Und sowas ist einfach dermaßen was von daneben, daß sich jede Diskussion erübrigt. Ebenso wie z.B. die Sache mit dem Kerl, der angesichts des Papstbesuches äußerte, daß man die dafür anfallenden 40 Mio auch anders hätte verwenden können und dem dann deswegen die Bude auf links gedreht wurde...

 

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Der Senior hat versucht sich schriftlich zu wehren, aber seine Schriften zeigten eben seine Verwirrtheit und es gelang weder Richter noch Staatsanwalt ihm das zu erklären.

 

Dann gehören ihm halt die Waffen schon weggenommen, aber eben auf 'ne umgängliche Art. Aber das scheint heute irgendwie keine Bedeutung mehr zu haben.

 

 

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vor 17 Stunden schrieb dl5mhk:

Dann gehören ihm halt die Waffen schon weggenommen, aber eben auf 'ne umgängliche Art. Aber das scheint heute irgendwie keine Bedeutung mehr zu haben.

Selbst dann gehört im mindestens eine vernünftige Möglichkeit eingeräumt zu werden die Waffen für einen angemessenen Preis zu veräußern. Und das funktioniert in der heutigen Situation nicht mal eben so.

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Bei einem derart begrenzten Markt, zumal von Gesetzes wegen begrenzt, nicht der mangelnden Nachfrage wegen -> 1 Jahr.

Bei derart komplizierten Verkaufsabwicklungen, auch nicht vom Waffenbesitzer verschuldet.... -> 1 1/2 Jahre.

Wenn der Onlineverkauf erst mal weg ist -> 3 Jahre.

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vor 18 Stunden schrieb bumm:

Bei einem derart begrenzten Markt, zumal von Gesetzes wegen begrenzt, nicht der mangelnden Nachfrage wegen -> 1 Jahr.

Bei derart komplizierten Verkaufsabwicklungen, auch nicht vom Waffenbesitzer verschuldet.... -> 1 1/2 Jahre.

Wenn der Onlineverkauf erst mal weg ist -> 3 Jahre.

Erkläre das mal den Waffenbehörden!

Ich glaube aber nicht dass deren Wille/Akzeptanz dafür vorhanden ist.

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vor 3 Stunden schrieb mein_c_tut_w:

Bei uns gibt´s 4-6 Wochen Frist, je nach Sachlage.

So kenne ich das auch.

Man kann die Waffen auch bei einem Händler in Kommission geben, da wird die Waffe dann ausgetragen und im Waffenhandelsbuch eingetragen.

Kenne aber auch einen Fall wo das die Behörde nicht akzeptieren wollte, ist aber gescheitert.

Katja dürfte das noch kennen.

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  • 1 Monat später...
Am 29.3.2016 um 07:57 schrieb uwewittenburg:

Wie oft sagte ich schon: "Achtet auf Eure Nachbarn"?

 

 

Da haben wir wieder aktuell etwas:

 

 

Zitat

 

Als der Zeuge an dem Haus vorbei ging, bemerkte er die offenstehende Haustür. Im Bereich einer Wohnungstür sah er die Gruppe Männer und die Waffe. Er rief daraufhin die Polizei. Die Beamten überprüften und durchsuchten die verdächtigen Personen. Es handelt sich um sechs Krefelder im Alter von 22 bis 39 Jahren. In der Wohnung stellten die Beamten eine Sporttasche fest, in der sich eine Paintball Waffe befand. Diese Spielzeugschusswaffe sah wie eine Echtwaffe aus. Eine Gefahr für die Bevölkerung konnte damit ausgeschlossen werden.

 

Die Waffe sowie sämtliches Zubehör wurden sichergestellt.

 

Während der Maßnahme wurde der Einsatzort großräumig für den Verkehr gesperrt.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb heletz:

So viel zum Thema "Waffen-Sachkunde bei Polizeibeamten"!

Ich glaube dass das niemanden wirklich interessiert.

Polizei wird gerufen, es wird erst einmal alles eingezogen was "anrüchig" ist, entscheiden können ja dann später die Fachleute.

Behaupte mal dreist dass das so gewollt ist.

Klage dagegen?

Da muss ja vorher eine Energiemessung durchgeführt werden und wehe die Stellschraube ist nicht verplombt!

Da wird das "F" für ungültig erklärt, ja und was dann folgt werden einige wissen.

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vor 5 Minuten schrieb heletz:

So viel zum Thema "Waffen-Sachkunde bei Polizeibeamten"!

Das steht doch nur, daß sie sichergestellt wurden...

 

Das kann viele Gründe haben ( Gefahrenabwehr, ungeklärte Eigentumsverhältnisse usw. ).

Da steht nichts von einem Waffenrechtlichen Verstoß...

( den es zusätzlich auch noch geben könnte... )

 

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vor 2 Minuten schrieb MarkF:

Nicht zu fassen. Aber anscheinen findet auch das PoPrä, daß das ganze Gedöns und vor allem die Sicherstellung richtig und rechtmäßig gewesen sei. Oder gibt das Krefelder Ortsrecht da spezielle Befugnisse?

Die Polizei wird wegen Verdacht einer Straftat gerufen.

Die Beamten können vor Ort die Rechtmäßigkeit nicht prüfen und stellen die Teile sicher, denn zur Prüfung gibt es Fachleute, zumal die Beamten ev. an einem anderen Einsatzort dringender benötigt werden.

Wenn die Rechtmäßigkeit des Besitzes und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind steht einer Rückgabe in der Regel nichts im Wege.

Eigentlich.

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vor 2 Minuten schrieb heletz:

An die "ungeklärten Eigentumverhältnisse" glaubst Du doch selbst nicht?

Der Glaube versetzt Berge und eine DA-Beschwerde verläuft im Sande.

Ist einfach so, ob ich das für gut oder richtig oder falsch finde wird niemanden interessieren.

Die öffentliche Sicherheit wurde hergestellt oder gewährleistet, nur das zählt.

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Der Glaube versetzt Berge und eine DA-Beschwerde verläuft im Sande.

Ist einfach so, ob ich das für gut oder richtig oder falsch finde wird niemanden interessieren.

Die öffentliche Sicherheit wurde hergestellt oder gewährleistet, nur das zählt.

 

Nana. Das mit der DA mag stimmen, aber damit muß man sich nicht zufriedengeben. Man kann auch zum VG. Heute eine Paintball, morgen kassiert die Polizei etwas oder jemand anderen ein. Wegen nichts. Ohne Rechtfertigung.

Bearbeitet von MarkF
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Das liegt alles daran, dass alleine das zählt, was zuerst behauptet wurde.

 

Da ruft jemand bei der Polizei an uns erzählt: "Die haben da und da eine Waffe! Herrjeh, so helfen sie doch!" Und dann sind die gepolt und spulen ihr Programm ab.

 

Jeder, der sich das von außen ansieht, hat halt diese Polung nicht. Der sieht eine Paintballwaffe, der sieht befriedetes Besitztum, der sieht eine Transporttasche, der denkt sich "Was für ein Aufriss für nichts" und geht weiter. Diese denke könnte man auch anstellen, wenn man am Einsatzende alles vorliegen hat, mal durchatmet und die Situation neu bewertet. Das passt aber anscheinend nicht zum Programmablaufplan.

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