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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Genau. Wenn der BJV tatsächlich etwas erreichen will, dann soll er DEN Paragraphen ändern, den die Wir-jagen-mit-Repetieren-und-brauchen-HA-sowieso-nicht-Fraktion aufrecht erhalten hat. Ob es jetzt waidmännischer ist, verletztes Wild laufen zu lassen, oder durch einen schnellen 4. Schuß zu erlösen, kann man doch monatelang diskutieren. Gerade jetzt, wo die Schwarzwildjagd eher schon etwas von Schädlingsbekämpfung hat.

... eher das Rehwildgemetzel ( Jagd .......?? nein )

Bearbeitet von bud-wei-ser
Geschrieben

Die Justiz ist die Hure der Politik.

Und gerne verweise ich auf solche "Experten":

http://www.welt.de/politik/deutschland/article117730859/Wenn-der-BKA-Experte-kaum-Ahnung-von-Waffen-hat.html

Nun soll Viebranz die Situation der Lichtbildvorlage nacherzählen. Doch schon bei der ersten Nachfrage kommt er ins Schleudern. "Ich bin kein Experte für Waffen", sagt der Beamte aus Deutschlands wichtigster Polizeibehörde. Der Mann, der ermitteln sollte, ob die "Ceska 83" die Waffe war, die Carsten S. übergeben sollte, ist also kein Experte für Waffen. Da wird geraunt im Saal.

Dann trägt ein weiterer Polizist eine blaue Box in den Saal. Ihr Inhalt: Acht verschiedene Schusswaffen, nämlich die, die Carsten S. im Februar 2012 vorgelegt worden sind. Sie legen auf einem Pult vor dem Richtertisch und stammen aus der Waffenvergleichssammlung des BKA.

Richter Manfred Götzl bittet den Beamten nach vorne, damit der die Waffen in Augenschein nehmen kann und die Seriennummern mit denen, die er im Protokoll von 2012 vermerkt hat, vergleichen kann. Aber auch das droht zu scheitern: "Ich habe meine Brille nicht mit", sagt Viebranz. Ein Anwalt hilft mit einer Lupe.

In einem Staat, der nicht gerade dabei ist zivilisatorisch zu versagen, da würde man dies als Farce bezeichnen. In der BRD schluckt man solche Absurditäten allerdings und stellt Sie nicht in Frage.

Ist die Justiz nur noch die Hure der Politik, so ist dieses Organ impotent, da nicht mehr unabhängig (vgl. das, was in der BRD als Verfassung bezeichnet wird, nämlich Art. 97 GG: Unabhängigkeit der Richter). Da diese wohl Eingebungen von "oben" erhalten, sprich von unserem Justizminister, der auf die freiheitlich demokratiische Grundordnung pfeift, oder durch eine EU Vorgabe, das ist unerheblich.

Vielmehr wird bestehendes Recht gebeugt, indem man versucht durch mehr als fragwürdige Interpretationen ein Verbot herbeizufabulieren.

Wir haben ca. 500.000 illegale, nicht registrierte "Flüchtlinge", eine unbekannte Anzahl illegaler, nicht-registrierter Flüchtlinge und das einzige Problem was zur Zeit auf politischer Ebene justizal aufgekocht wird ist die wohl größtangelegteste Entwaffnung der Zivilbevölkerung, d.h. der Legalwaffenbesitzer.

Ich glaube nicht dass es Inkompetenz war. Da sitzen 5 Richter die schon ein bissl Berufserfahrung haben dürften. Im besten Falle hat einer der Richter sich über die EU Richtlinie informiert und das Urteil in diese Phalanx eingereiht.

Im Schlimmsten Falle hat er Anweisung bekommen. Denn auch Ministerien machen sowas.

Am Beispiel KÖln sieht man wie es geht..... Ein Minster lässt einen Beamten über seinen Willen informieren. Der meldet es weiter. Fliegt die Sache auf, sagt man, man wurde falsch verstanden.

Geschrieben

Vielleicht doch ne neue DJV Disziplin ?

Keiler langsamlauf, 4 Treffer pro Durchgang, abgegebene Schüsse und Magazinkapazität BELIEBIG ?

Das ist keine Lösung.

Esrtens ist dies jetzt bereist möglich.

Zweitens ist nicht die SpO ausschlaggebend (wie bei Sportschützen)

Drittens wären dann immer noch HA>2 von der Verwendung ausgeschlossen.

Geschrieben

Dieses Problem wird nicht sich nicht auf die Jägerschaft beschränken. Liest man das Pamphlet genau durch, so strotzt dies vor Fehlern und Unklarheiten. Die Marschrichtung allerdings ist klar...

Aber genau über diesen unschönen §6 AWaffG. sehe ich, analog zu der jagdlichen Begründung in Bezug auf das unnötige Leipziger Urteil, evtl. zukünftige Probleme auf die Sportschützen zukommen. Man sollte meiner Meinung nach nicht an einer Lösung für Jagdscheinbesitzer arbeiten, ohne in diese Richtung zu denken.

Geschrieben (bearbeitet)

Schön an der Sache ist aber, am Container treff ich dann auch Parteisoldaten.

Die Innenminister beraten eh nur darüber, WIE die Automatengeschichte rückabgewickelt wird.

Da glaubt doch wohl niemand im Ernst, das da in irgendeiner Weise was positives für uns dabei rausspringt.

Lest euch das von MecPom genau durch, das steht: Jäger müssen sich auf den Wiederruf einstellen.

Die Marschrichtung ist klar, es wird nur noch der Weg dahin ausgearbeitet.

Das sieht düster aus!

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Das ist wohl zuviel der Ehre für diese willfähigen Leipziger Speichellecker.

was neben der Fähigkeit zu eigenverantwortlichen Entscheidungen ein hohes Maß an Mut und Waghalsigkeit erforderte.


Das war ein Husarenstück allererster Güte!

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist wohl zuviel der Ehre für diese willfähigen Leipziger Speichellecker.

Egal ob schlau oder dumm - es war ein Husarenstück !

Die CSU schwächt sich vor allem selbst, nach diesem Herrmannschen schlag gegen die Jägerschaft. Haben die sich einen Bärendienst erwiesen. Gerade im Ländlich geprägten Bayern, dort wo es viele Bauernjäger gibt, in Unterfranken mit hohen Schwarzwildbeständen/schäden.

Wird man das der CSU NICHT vergessen, hatte da schon etliche Gespräche auch mit "alten" Grünröcken. kow your Enemie.

Bald ist Wahl !

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Wenn jeder Betroffene sich wehrt, macht das viel Wirbel. Das bindet Arbeitskraft und kostet Geld bei den Behörden. Darum ist die Menge entscheidend, um etwas zu bewirken. Die Gefahr 150.000 Verfahren über Jahre betreiben zu müssen führt vielleicht dazu eine

bundesgesetzliche Regelung zu finden, die für beide Seiten erträglich ist und gegebenenfalls ein Vorbild für die kommende europäische Lösung sein kann.

Ich würde auch die rechtskräftigen BKA-Bescheide nicht aus den Augen verlieren. Die gelten erst mal !

Was die Rücknahme solcher angeht, da sind die Jungs aus Wiesbaden, sagen wir mal ziemlich schmerzfrei. Mir ist nur ein Fall bekannt (Thompson) und da wurden sie als unterlegene Partei explizit vom Gericht dazu verurteilt.

Ich habe meinen eigenen (fast fünf Jahre dauernden) Verwaltungsrechtsstreit lange hinter mir und habe insofern meine eigenen Erfahrungen sammeln können...

Ich wusste seinerzeit sehr gut, warum ich einem Vergleich zugestimmt habe. Natürlich hätte ich unausweichlich auf meinem damaligen Recht bestehen können und es auf ein Urteil anlegen können. Vermutlich hätte ich im ersten Moment sogar gewonnen.

Damit wäre die Sache aber garantiert nicht erledigt gewesen, sondern als Ende vom Lied wahrscheinlich vor den gleichen Gestalten in Leipzig gelandet, die das aktuelle Schandurteil verbrochen haben.

Die bundesweiten Konsequenzen hätte sich spätestens jetzt jeder ausmalen können...

Geschrieben

Vielmehr wird bestehendes Recht gebeugt, indem man versucht durch mehr als fragwürdige Interpretationen ein Verbot herbeizufabulieren.

Daran hab ich auch schon gedacht.

Es liegt hier nach m M eine Rechtsbeugung bestehenden Rechts vor!

Kann man da nicht strafrechtlich dagegen vorgehen?

Geschrieben

Ich würde auch die rechtskräftigen BKA-Bescheide nicht aus den Augen verlieren. Die gelten erst mal !

Was die Rücknahme solcher angeht, da sind die Jungs aus Wiesbaden, sagen wir mal ziemlich schmerzfrei. Mir ist nur ein Fall bekannt (Thompson) und da wurden sie als unterlegene Partei explizit vom Gericht dazu verurteilt.

Die sind eigentlich sehr zügig dabei die Bescheide anzupassen. Entweder gibt es einen Neuen oder es gibt einen ergänzenden Bescheid.

Vor allem sind die folgenden Bescheide dann am Urteil ausgerichtet.

So gehört sich das allerdings auch.

Geschrieben

Ist doch hoffentlich keine Selbstladepistole oder gar eine halbautomatische Pistole deren Magazine bauartbedingt mehr al 2 Patronen aufnehmen können.

:crazy:

Bin mal gespannt, hab heute voreintrag für eine 9 mm Pistole bei der waffenbehörde abgeschickt. Vielleicht zicken sie da ja jetzt auch schon.

Geschrieben

Ganz bestimmt.

Nach den Vorahnungen der hier versammelten Panikfraktion sieht legaler privater Waffenbesitz zukünftig nur noch so aus:

fp-polizeiset-hands_2.JPG

CM

Das Teil muss aber auch zügig verboten werden !

Man braucht doch nur die orangefarbenen Stellen nachträglich schwärzen. Damit würde man dann gegen das Verbot des Führens von Anscheinswaffen verstossen.

Nach neuester (Un-) Rechtsprechung ist ja schließlich nicht entscheidend, was der Täter getan hat, sondern was er möglicherweise alles tun könnte...

Geschrieben

Das Teil muss aber auch zügig verboten werden !

Man braucht doch nur die orangefarbenen Stellen nachträglich schwärzen. Damit würde man dann gegen das Verbot des Führens von Anscheinswaffen verstossen.

Nach neuester (Un-) Rechtsprechung ist ja schließlich nicht entscheidend, was der Täter getan hat, sondern was er möglicherweise alles tun könnte...

Du könntest auch ganz einfach nach lösen der Systemschrauben der s-303 auch einen Magazinkasten für Wechselmagazine einbauen.

Dauert 30 Sekunden. Ist das erlaubt ? Ätsch !

Geschrieben

Ganz bestimmt.

Nach den Vorahnungen der hier versammelten Panikfraktion sieht legaler privater Waffenbesitz zukünftig nur noch so aus:

fp-polizeiset-hands_2.JPG

CM

Es geht auf jeden Fall in diese Richtung. Vielleicht in 10 Jahren bereits Realität.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Bescheide haben erst einmal Bestand. Sie sind zwar meist nicht das Papier wert, auf das Sie geschrieben sind, aber können als Orientierung dienen, zumal dort geprüft wurde ob es sich um eine Kriegswaffe (verboten) oder eine zivil erwerbbare Waffe handelt, ggf. mit den entsprechenden Einschränkungen für Sportschützen, z.B. auf Grund der Lauflänge.

Binden für mich ist hier das BJagdG, denn orientiert man sich daran (sachliche Verbote, siehe anderer Post von mir), dann ist es völlig ausreichend und gesetzeskonform wenn bei der Jagdausübung ein entsprechend abgeändertes Magazin benutzt wird, welches baurtbedingt (Blockade) nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen kann.

Auf Basis dieser Gesetzgebung wurden seit Jahren entsprechende Selbstladebüchsen legal erworben und dann in die WBK eingetragen.

Ein Widerruf der WBKs würde nur das weiter offenlegen, was eigentlich jeder mit einem zweistelligen IQ schon wissen sollte: die BRD bewegt sich immer mehr hin zu einem totalitären Unrechtsstaat, abweichende Meinungen werden sanktioniert, eine mediale Gleichschaltung ist bereits erfolgt. Der dumme Bundesbürger muss sogar für die staatlich verordnete Propaganda der ÖR noch selbst zahlen, siehe Schandurteil GEZ.

Wer den Schuss immer noch nicht gehört hat und weiterhin den Blockparteien die Stange hält...

Die sind eigentlich sehr zügig dabei die Bescheide anzupassen. Entweder gibt es einen Neuen oder es gibt einen ergänzenden Bescheid.

Vor allem sind die folgenden Bescheide dann am Urteil ausgerichtet.

So gehört sich das allerdings auch.

Bearbeitet von PSO
Geschrieben

Nach den Vorahnungen der hier versammelten Panikfraktion sieht legaler privater Waffenbesitz zukünftig nur noch so aus:

Nach den heimlichen Vorstellungen der von uns in den Reichstag gewählten "Volksvertreter" wohl auch. Leider.

Abs4

Geschrieben

Bin mal gespannt, hab heute voreintrag für eine 9 mm Pistole bei der waffenbehörde abgeschickt. Vielleicht zicken sie da ja jetzt auch schon.

Wahrscheinlich noch nicht. SIe werden das genauso rechtswidrig umsetzen wie die letzten 40 Jahren mit den Halbautomaten.

Dann fängt einer an und der Reigen beginnt.

Geschrieben

Ja. Sie sind dort sogar so weise, eigenstöndig von halbautomatische Schusswaffen auf Büchsen umzuschreiben.

Halten wir ihnen zu Gute, dass sie ja nur diese im Angebot haben. Ansonsten sind benannte Schusswaffen auch Flinten und Kurzwaffen.

Explizit "benannt" sind sie nicht.

Was die SLF angeht, so sind sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mitbetroffen (entsprechend Kontext des Urteils). Nur haben wir da die ziemlich spezielle Situation, bei den allermeisten Modellen kein Magazin zu haben, was "gewechselt" werden kann, sondern höchstens ein Waffenbauteil, das vergleichsweise aufwändiger demontiert und wieder montiert werden muss.

Was die KW angeht, da lässt sich (siehe hier) trefflich streiten. Streitgegenstand im Rechtsmittelverfahren, welches vom BVerwG entschieden wurde, waren sie jedenfalls nicht.

Dann fängt einer an und der Reigen beginnt.

Wir sind ja momentan dabei, geradezu darum zu betteln, dass die Behörden doch bitteschön auch noch die KW in die Malaise einbeziehen mögen...

Geschrieben

Lest euch das von MecPom genau durch, das steht: Jäger müssen sich auf den Wiederruf einstellen.

Man sollte aber schon präzise bleiben:

Meck-Pom redet davon, dass man sich auf den Widerruf einstellen müsse.

Bayern redet davon, dass es bis auf weiteres keine Widerrufe des Bestandes gibt.

Alles nicht ausgegoren, und alles nicht (weder in die eine noch die andere Richtung) "garantiert".

Aber die Unterschiede werden schon deutlich.

Geschrieben

Du könntest auch ganz einfach nach lösen der Systemschrauben der s-303 auch einen Magazinkasten für Wechselmagazine einbauen.

Dauert 30 Sekunden. Ist das erlaubt ? Ätsch !

Das wissen nicht nur wir beide, das wissen auch tausende andere Leute bundesweit.

Nur weil sie Ihre Kenntnisse und Gedanken nicht bei Facebook oder WO öffentlich posten, heißt das noch lange nicht, dass sie diese nicht haben...

So etwas jedoch hier breitzutreten ist allerdings ein wenig "unsensibel".

Geschrieben (bearbeitet)

Es liegt hier nach m M eine Rechtsbeugung bestehenden Rechts vor!

Kann man da nicht strafrechtlich dagegen vorgehen?

Man stelle sich vor, der 6. Senat hätte das vorherige OVG-Urteil in vollem Umfang bestätigt. Vermutlich wären die fünf Richter dann in WO gefeiert worden und man hätte sie ob ihres juristischen Sachverstandes und Weitblicks heilig gesprochen.

Jetzt hat die Kammer aber genau andersrum entschieden und prompt sind die gleichen Personen rechtsbeugende Willkürmenschen, die ihren Juraabschluss auf dem Rummel geschossen haben und am besten ausgepeitscht und gevierteilt werden sollten. Weitestgehend festgestellt von Personen, die selber vermutlich keinerlei juristische Kenntnisse haben und sich offenbar noch nicht mal die Mühe machen, den Begriff "Rechtsbeugung" vorher zu googeln.

Aber fünf Bundesrichtern mal eben einen Verbrechenstatbestand vorzuwerfen, dafür reicht es ... :peinlich:

Bearbeitet von Flohbändiger

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