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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Wie peinlich muss die Situation auch für die einzelnen Sachbearbeiter vor Ort in den Waffenbehörden sein...

Wenn ich einem Betroffenen verkaufen müsste, dass das, was ich ihm über Jahre oder Jahrzehnte sang und klanglos erlaubt und eingetragen habe, plötzlich alles Schall und Rauch sein soll - ich würde mich da ziemlich unwohl fühlen.

Welche die betreffende Behörde war, die in Revision ging, weiß ich zwar nicht exakt, habe aber einen konkreten Verdacht,

nachdem ich vor Jahre mal Gerüchte über diese Geschichte gehört habe, dem jedoch keine weitere Bedeutung zumaß.

Es könnte sich um den gleichen Sachbearbeiter handeln, der sich vor langem schon einmal weigerte, einem Jäger eine MKE T94 einzutragen, mit der Begründung, dieses sei keine Jagdwaffe.

Dieser Herr ist aber auch weit über die Grenzen seines Zuständigkeitsbezirkes heraus bestens als "feines Früchtchen"

bekannt...

Wenn mein Verdacht zutrifft, wird der jetzt kräftig Gas geben. Berichten zufolge soll er ja richtig in dieser Rolle

aufgehen.

Wir alle wünschen ihm inständig, dass er dabei hoffentlich mal irgendwann an den Falschen gerät...

Zur Klarstellung: Damit meine ich, dass einige Leute aus der Jägerschaft dieses Bezirkes, ziemlich hochrangige

Persönlichkeiten in Unternehmer- und Arbeitgeberverbänden sind, die gute connections, teilweise bis ins Innenministerium

haben...

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben

In der Regel schließen sich die unteren Gerichte nämlich der Auffassung des höheren Gerichts an - ob das auch hier so sein wird, wird man abwarten müssen. Warum schließen sich die Gerichte an? Weils für den Richter einfacher ist, er "schreibt ab" und kann sich relativ sicher sein, dass sein Urteil nicht aufgehoben wird.

Ihr solltet euch mal ein bischen dazu schlau machen, wie Justiz funktioniert. Dann würde hier nicht so viel Unfug geschrieben werden.

Ein Richter ist nicht weisungsabhängig. Punkt. Alles andere fällt unter die Rubrik: Richter sind auch nur Menschen.

Die Gerichte orientieren sich nicht nur deswegen an der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte, weil es ihnen das Denken abnehmen würde. Sondern meist deswegen, weil sie diese Rechtsprechung als richtig anerkennen. Und weil man den Parteien Steine statt Brot geben würde, wenn man einfach so entgegengesetzt entscheiden und diese Entscheidung dann in der nächsten Instanz kassiert werden würde. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Etwa wenn man die Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts als falsch bewertet und meint, daß sich im Instanzenweg etwas tun kann. Oder wenn man im Gegenteil alles tut, damit es davor endet. Je nachdem. Einem Richter am VG, der es nicht besser weiß, wird die Begründung des BVerwG einleuchten. Er wird sie als richtig anerkennen. Erst recht dann, wenn er ohnehin "waffenkritisch" ist. Macht euch von dem Gedanken frei, daß dem Urteil der Stempel "grober Unfug" auf der Stirn stehen würde. Dem ist nicht so.

Geschrieben

Ihr solltet euch mal ein bischen dazu schlau machen, wie Justiz funktioniert. Dann würde hier nicht so viel Unfug geschrieben werden.

Ein Richter ist nicht weisungsabhängig. Punkt. Alles andere fällt unter die Rubrik: Richter sind auch nur Menschen.

Die Gerichte orientieren sich nicht nur deswegen an der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte, weil es ihnen das Denken abnehmen würde. Sondern meist deswegen, weil sie diese Rechtsprechung als richtig anerkennen. Und weil man den Parteien Steine statt Brot geben würde, wenn man einfach so entgegengesetzt entscheiden und diese Entscheidung dann in der nächsten Instanz kassiert werden würde. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Etwa wenn man die Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts als falsch bewertet und meint, daß sich im Instanzenweg etwas tun kann. Oder wenn man im Gegenteil alles tut, damit es davor endet. Je nachdem. Einem Richter am VG, der es nicht besser weiß, wird die Begründung des BVerwG einleuchten. Er wird sie als richtig anerkennen. Erst recht dann, wenn er ohnehin "waffenkritisch" ist. Macht euch von dem Gedanken frei, daß dem Urteil der Stempel "grober Unfug" auf der Stirn stehen würde. Dem ist nicht so.

Und genau deswegen wäre eine Änderung im Jagdgesetz hilfreich, damit dieser "grobe Unfug" ins leere läuft.

Grüße

Geschrieben

Wie peinlich muss die Situation auch für die einzelnen Sachbearbeiter vor Ort in den Waffenbehörden sein...

Wenn ich einem Betroffenen verkaufen müsste, dass das, was ich ihm über Jahre oder Jahrzehnte sang und klanglos erlaubt und eingetragen habe, plötzlich alles Schall und Rauch sein soll - ich würde mich da ziemlich unwohl fühlen.

Bei unserer Behörde wäre das wohl so, ja. Die bisherige Regelung (bzw. Handhabung und Rechtspraxis) wurde da nie in Frage gestellt.

Auf den Gedanken mit "2-Schuss-Festmagazinen" (wie nun das Leipziger BVerwG) ist da niemand auch nur im Ansatz gekommen bzw. hätte es angestrebt .

Geschrieben (bearbeitet)

Ihr solltet euch mal ein bischen dazu schlau machen, wie Justiz funktioniert. Dann würde hier nicht so viel Unfug geschrieben werden.

Ein Richter ist nicht weisungsabhängig. Punkt. Alles andere fällt unter die Rubrik: Richter sind auch nur Menschen.

Es sollte Dir aber auch klar sein, dass bei Gericht vieles in die Richtung geht, was "politisch gewollt oder nicht gewollt ist".

Auch wenn es Dir schwer fällt, daran zu glauben!

Beispiel: Die Reederei, die vor einigen Jahren ein Schiffswrack in internationalen Gewässern mit einem riesigen Goldschatz geborgen hat.

Rein rechtlich hätte der Reederei der Fund zugesprochen werden sollen, weil in internationalen Gewässern. Spanien hat Besitzansprüche angemeldet und nach vielen

Jahren von höchster richterlicher Instanz Recht bekommen. Nicht einmal die Bergungskosten hat die Reederei erstattet bekommen.

Warum? Viele Jahre später ist herausgekommen, dass die USA Spanien dazu verholfen hat, Recht zu bekommen.

Im Gegenzug ist ein wertvolles Gemälde von Spanien in die USA geliefert worden.

So kann Rechtsprechung auch laufen!

Bearbeitet von Glückspieler
Geschrieben

warum ist es wichtig wo ich her komme ?

Ich arbeite in Essen und wohne im EN Kreis- falls das weiter hilft.

Wir arbeiten auch an einer Lösung des Problems und denken darüber

nach nach Kralsruhe zu ziehen. Das entscheidet sich aber erst nächste Woche.

Ich werde darüber berichten

Grüße

Frank

der seine Waffen NOCH hat

Geschrieben

Ich arbeite in Essen und wohne im EN Kreis- falls das weiter hilft.

Eventuell möchte man abschätzen wie weit weg Deine Waffenbehörde von einem selber ist.

Geschrieben

Was ist das jetzt für ein Schwachsinn? Meint ihr im Ernst wenn es so sein sollte könnte ihr eure Plempen behalten weil ihr 50 KM entfernt wohnt?

Im Gegenteil, eure sollte man zuerst holen, inklusiv Jagdschein. Und euch am besten direkt auch.


Zitat:

"Der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste, verweist auf inhaltliche Mängel des Urteils und äußert verfassungsrechtliche Bedenken."

https://www.jagdverband.de/content/urteil-zu-halbautomatischen-waffen-sorgt-bei-j%C3%A4gern-f%C3%BCr-unverst%C3%A4ndnis

Falls der Link schon gepostet wurde, dann entschuldigt bitte die Wiederholung.

Wow, mit einer solchen eindeutigen und schnellen Reaktion hätte ich nicht gerechnet.

Geschrieben

Seit wann kann man mittels einer Verwaltungsvorschrift das dazugehörige Gesetz oder die Rechtsprechung hierzu ändern? Nein, da müsste der Gesetzgeber schon direkt an der Quelle tätig werden, aber mir fehlt irgendwie der Glaube, dass es im BMI und den Ländern gerade als oberste Priorität angesehen wird, die jeweiligen Gesetze zu ändern, damit die betroffenen Waffenbesitzer ihre Halbautomaten behalten können.

Ich meine das geschieht ziemlich oft. Es wird natürlich nichts geändert. Es legt die Handlungsanweisung für die Behörden fest. Es gibt den Rahmen und die Auslegung vor.

Dort kann man meiner Meinung nach festlegen, wie eng die sachlichen Verbote auszulegen sind und wie weit sie dehnbar sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Gerade eben habe ich mal "drüben" beim W & H-Forum quergelesen. Erwartungsgemäß "brennt" es da angesichts dieses Irrwitz-Urteiles auch.

Einer der Teilnehmer (wohl ÖJV-nah) hat dazu beim ÖJV (wie es aussieht Ba.-Wü.) in der Sache nachgefragt.

Der Öko-Jagdverband unterstütze die Halbautomaten-Besitzer. Er werde ebenfalls auf eine entsprechende Änderung/Klarstellung im novellierten Bundesjagdgesetz dringen.

Zusatz:

Ich denke, es ist an der Zeit, dass auch jeder von uns gegenüber seinen Bundestags-Kreis-Abgeordneten jetzt "Druck" in Richtung einer BJagdG-Regelung macht!

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Was ist das jetzt für ein Schwachsinn? Meint ihr im Ernst wenn es so sein sollte könnte ihr eure Plempen behalten weil ihr 50 KM entfernt wohnt?

Im Gegenteil, eure sollte man zuerst holen, inklusiv Jagdschein. Und euch am besten direkt auch.

Was hälst Du davon, wenn Du für uns alle Wildschweine jagen gehst.

So mit Pfeil und Bogen!

Und Fallwild kannst Du auch gleich mit entsorgen!

Vielleicht holen sie dann irgendwann Dich ab, so mit einer weißen Jacke!

Geschrieben

Was ist denn mit dir nicht in Ordnung?! Ist doch legitim zu fragen um welche Behörde es sich handelt

Dann erklr mir mal diese bescheuerte Aussage von dir:

"damit man weiß wohin man nicht ziehen sollte"

Geschrieben

Was hälst Du davon, wenn Du für uns alle Wildschweine jagen gehst.

So mit Pfeil und Bogen!

Und Fallwild kannst Du auch gleich mit entsorgen!

Vielleicht holen sie dann irgendwann Dich ab, so mit einer weißen Jacke!

Merkt ihr noch was? Es geht hier nicht um den Entzug des Bedürfnis eines einzelnen- jeder würde gerne seine HAs behalten. Egal wo ihr wohnt, wenn alle abgeben sind eure mit dabei.

Geschrieben

Was hälst Du davon, wenn Du für uns alle Wildschweine jagen gehst.

So mit Pfeil und Bogen!

Und Fallwild kannst Du auch gleich mit entsorgen!

Vielleicht holen sie dann irgendwann Dich ab, so mit einer weißen Jacke!

Hört doch mal auf, euch zu streiten. Auch "unter Druck" sollte man die Nerven, und die Contenance, behalten.

Das "Gehacke" nützt niemandem etwas und ist unproduktiv.

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