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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

..

Jetzt ist das Kind im Brunnen. Es gibt nur eine Möglichkeit, weiterklagen, aber nicht wenn ich hier weiter zur Sau gemacht werde.

Sorry, aber dadrauf habe ich keinen Bock. Man ist der Tolle wenn man gewinnt und das Arschloch wenns daneben geht obwohl das nie hätte passsieren

dürfen.........

Das Urteil scheint ganz einfach handwerklich schlecht gemacht zu sein.

Dafür kannst Du nichts, dafür kann vermutlich der Anwalt auch nichts.

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Hi Frank! Ich glaube verteufeln wird dich niemand. Ich kann mich noch gut erinnern , dass coltdragon hier auch mal geschrieben hat , sollte Ees schief gehen, dann haben wir alle einen Nachteil. Wie krass der dann aussieht werden wir sehen.

Es ist schon beschämend, dass man bei Umzüge zunächst überlegt, wie ist die Behörde da drauf. Das ist schon beschämend.

Dennoch leben wir in einer kasko Mentalität. Keiner hat mehr Lust sich zu streiten auseinanderzusetzen . und das ist das Gefährliche . in den 80ern sind die Leute auf die Straße gegangen, um gegen eine Volksbefragung anzugehen. Heute wird vieles so obrigkeitshörig akzeptiert.

Was einige hier wahrscheinlich stört ist die Tatsache, dass das hier niemand online stellt wenn es doch am Freitag eh online geht. Ich meine ausdrucken, schwärzen und wieder einscannen sind 5 Minuten Arbeit , das versteht hier keiner, aber gut. Ich sage immer Jedem das Seine !

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So, ich hoffe Ihr habt mich jetzt genug verteufelt.

Danke das du mal einiges geradegerückt hast.

Warum sollte Dich jemand "verteufeln"? Zumindest mich stört nur, wenn ein Thema "aufgemacht" wird, aber keine Fakten - in diesem Fall das Urteil - veröffentlicht werden.

Wenn Du zumindest erklären würdest, warum Du das Urteil hier nicht veröffentlichen möchtest, sondern stattdessen darüber diskutierst wer nicht hilft / geholfen hat, dann würde das evtl. "einiges geraderücken", aber so warte ich immer noch darauf, dass ich mir die Fakten durchlesen kann um dann selbst entscheiden zu können wen ich "verteufle".

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ich bin bis 19 uhr bei mir in essen in der werkstatt anzutreffen, wenn es jemand schafft bei mir vorbei zu kommen, um die nötigen stellen im rechner zu schwärzen stelle ich es online, mein Name ist kein Problem, aber meine Anschrift muß nicht auch noch im Netz stehen.

Frank

abgesehen davon, ich habe das weder auf Facebook noch hier im Forum angefangen

Bearbeitet von Gast
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So, ich hoffe Ihr habt mich jetzt genug verteufelt. ....

Jetzt ist das Kind im Brunnen. Es gibt nur eine Möglichkeit, weiterklagen, aber nicht wenn ich hier weiter zur Sau gemacht werde.

Sorry, aber dadrauf habe ich keinen Bock. Man ist der Tolle wenn man gewinnt und das Arschloch wenns daneben geht obwohl das nie hätte passsieren

dürfen.......

Macht Euch mal gedanken darüber und lest mal nach was ich alles so geschrieben habe als LR88 bzw MP% bezüglich 2 Schuß Begrenzung, und wen ich da angeschrieben habe

Ich denke, daß die Mehrheit Dich nicht kritisiert. Wobei es doch kaum relevant sein dürfte, was die paar Mann in diesem Forum sagen.

Nachdem Du Dich jetzt meldest: Warum postest Du nicht endlich das Urteil? Es gibt doch überhaupt keinen Grund, dies unter Verschluß zu halten, zumal es früher oder später ohnehin öffentlich wird. Jetzt sind zig Seiten mit heißer Luft und unsinnigen Spekulationen gefüllt worden, ohne daß dies "die Sache" auch nur ansatzweise weiterbringen würde. Wenn es Dir auch um Unterstützung für eine Verfassungsbeschwerde geht, dann ist die Veröffentlichung wenigstens der maßgeblichen Stellen der Entscheidungsgründe .... zweckdienlich.

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[...]

danke

Frank

Hallo Frank,

ich habe mich bisher aus der Diskussion rausgehalten. Aber nun mag ich doch was schreiben.

Es mag vielleicht den ein oder anderen geben, der dir vorwirft vor Gericht gegangen zu sein. Das ist aber wohl eher die Minderheit.

Dies ist dein gutes Recht und ich finde es sogar richtig. Das Recht haben und Recht bekommen unterschiedliche Dinge sind, wissen wir vermutlich alle.

Das Umziehen, um eine andere zuständige Behörde zu bekommen, ist sicherlich eine "einfache" Methode. Auf Dauer klärt sie aber das Unrecht nicht. Von daher kann man das gerne machen. Aber will man sich wirklich so sehr einschränken, obwohl es nicht nötig sein sollte.

Das genaue Ergebnis des Urteils kennen wir leider nicht, aber das ist auch nicht deine Schuld und offensichtlich magst du ja auch zur Aufklärung beitragen.

Und du siehst ja, dass es hier genug Personen gibt, die dich gerne dabei unterstützen wollen, dass du deine Halbautomaten nicht nur behalten darfst, sondern auch zur Jagd einsetzen darfst, am besten ohne 2-Schuss Begrenzung in der WBK. Ein "Versagen" von den Verbänden wurde hier ja bereits mehrfach erwähnt.

Ich kenne mich in der ganzen "Juristerei" nicht aus, aber je nachdem wie das Urteil nun einzuordnen ist, gibt es uns vielleicht die Möglichkeit zusammen (auch mit den Verbänden) eine Rechtssicherheit für uns zu schaffen, so dass wir unsere Halbautomaten erwerben dürfen und uns um die Magazingröße gar keine Gedanken mehr machen müssen. (Am liebsten natürlich, dass jedem selbst überlassen wird, was für ein Magazin er verwendet)

Ähh ... darauf ist er doch gerade erst eingegangen ...?

Er hat vermutlich geschrieben, während Frank darauf eingegangen ist. Ging mir genauso, ich habe den Beitrag aber immer wieder aktualisiert, habe es daher mitbekommen

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@MP% egal wie es jetzt ausgeht, ich finde es gut dass Du Dir nicht alles gefallen lassen hast und den Rechtsweg angegangen bist. Das Problem liegt nicht beim Jäger der sich mit Rechtsmitteln wehrt, sonder in der Rechtssprechung eines anscheinend verwirrten Gerichtes.

Wäre schön, wenn jemand aus Essen auf Dein Angebot eingeht und das geschwärzte Urteil einstellen könnte...würde hier viel Dampf rausnehmen und Fakten schaffen.

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Warum hilft ihm keiner?

Einfach sich das Urteil per PN zuschicken lassen, schwärzen und ihm zurück senden damit er es einstellen kann.

Nicht jeder ist mit den Möglichkeiten des Internets vertraut, genau wie nicht jeder seinen PKW selbst reparieren kann.

Soll ein Aufruf an die "Klugscheißer" hier sein!

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Warum hilft ihm keiner?

Einfach sich das Urteil per PN zuschicken lassen, schwärzen und ihm zurück senden damit er es einstellen kann.

Nicht jeder ist mit den Möglichkeiten des Internets vertraut, genau wie nicht jeder seinen PKW selbst reparieren kann.

Soll ein Aufruf an die "Klugscheißer" hier sein!

Na dann geh doch voran und lass es dir von ihm mailen?

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Na dann geh doch voran und lass es dir von ihm mailen?

Das Vorangehen nützt aber nur etwas, wenn MP% einen Scanner samt Scanprogramm hat und es für uwewittenbuzrg einscannen kann.

uwewittenburg müßte dann ein Graphikrogramm haben und wissen, was damit zu tun.

Ein bißchen viel Voraussetzungen.

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Frank, Hier im Forum verteufeln dich nur sehr wenige.

Der Aufruhr geht um das Bohei ohne Nennung des Fakten/Urteil.

Na dann geh mal zurück auf Anfang- das Urteil an sich interessierte kaum jemanden, wichtiger war einen Schuldigen zu finden......Stichwort Coltdragoon........

Selbst Geperth hat erstmal klargestellt wer Schuld hat.

Bearbeitet von chapmen
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Das Vorangehen nützt aber nur etwas, wenn MP% einen Scanner samt Scanprogramm hat und es für uwewittenbuzrg einscannen kann.

uwewittenburg müßte dann ein Graphikrogramm haben und wissen, was damit zu tun.

Ein bißchen viel Voraussetzungen.

Das Deckblatt könnte man auch ohne Grafikprogramm weglassen.....

Bearbeitet von chapmen
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möchte mir jemand ne mail adresse schicken ?

Es sind 4, etwas mb als PDF.

Ich bekomm da nix ausgeschnitten oder geschwärzt. Mein Grafikprogramm öffnet keine PDF

Frank

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MP% hast Du die Möglichkeit die Seiten auszudrucken, danach entfernst Du die Stellen die Du nicht veröffentlichen möchtest (ausschneiden, schwärzen), danach machst Du von jeder Seite ein scan oder Foto und stellst jede Seite einzeln als Anhang hier rein.

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