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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

@ JasperBeardley

Danke für Deine Ausführungen.

Meine Frage war zumindest teilweise rhetorischer Natur, ich musste und muss (in vergleichbaren Bereichen des täglichen Lebens)

jede Menge ganz ähnlicher Erfahrungen sammeln.

Wie stand hier doch irgendwo zu lesen? "Im Reich der Lügen gilt die Wahrheit als Verrat".

Schöne neue Welt.

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Man kann sich natürlich drüber lustig machen.

Nein, bestimmt nicht, ich könnte heulen.

So ähnliche DB musste ich schließlich vollstrecken!

Damals haben wir noch unser Gehirn eingeschaltet und haben versucht die Sache per klingeln zu lösen, heute geht es eben nur noch mit Brachialgewalt.

Entweder als Selbstschutz oder eben zu Traíningszwecken!

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Nein, bestimmt nicht, ich könnte heulen.

So ähnliche DB musste ich schließlich vollstrecken!...

Du warst ja auch nicht gemeint!

...

So ähnliche DB musste ich schließlich vollstrecken!...

Glaube auch nicht, daß das in dem von mir beschriebenen Fall die Beamten unbedingt lustig fanden.

Aber DB ist schließlich DB.

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So lamgsam denke ich auch, hier wird in dem Urteil zu viel reininterpretierst, was das Gericht gar nicht bezwecken wollte.

Als ewiger Pessimist bezweifle ich dies. Ich gehe vielmehr davon aus, dass mit diesem Urteil, das nicht nur jeden erdenklichen (juristischen?) Winkelzug enthält, sondern, perverser Weise, auch noch auf einem quasi gottgleichen Level gesprochen wurde, systematisch darauf zugefeilt ist, der Gemeinschaft der Jäger - und damit LWB - den maximal möglichen Schaden zuzufügen.

Ob dahinter gesamtpolitisches Kalkül steckt oder "nur" ein befangener Anti-Waffennarr in der Richterrobe, der seinen großen Tag gekommen sah, wird sich zeigen.

Es liegt nun nämlich ganz eindeutig am Gesetzgeber, durch eine klitzekleine Änderung des Jagdrechts klarzustellen, dass dies ein juristischer Unfall war (was man gutmeinend und mit gesundem Menschenverstand annehmen darf), und kein präzise geplanter KO-Schlag gegen eine überdurchschnittlich überwachte, gesetzestreue und hinsichtlich des Beitrags zur Gemeinschaft leistungsfähige Gruppe unserer Gesellschaft.

NtLate

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Hallo zusammen,

ich hatte heute ein längeres Telefongespräch mit Herrn Klotz, Geschäftsführer der Firma Sauer. Er hat sich bei mir bedankt, da ihm die Veröffentlichung des All4Shooters-Artikels gar nicht bewusst war. Ich rezitiere aus dem Gedächtnis die Punkte des Gesprächs, ohne Gewähr:

Anscheinend haben manche untere Waffenbehörden in Bundesländern wie Me-Vp oder NRW in Schnellschüssen den ortansässigen Händlern den Verkauf von Selbstladebüchsen praktisch per Dekret verboten. Diese Händler haben sich daraufhin an Sauer gewandt, die in der Not die genannte Klappmagazin-Lösung als INTERNA verschickt hatte. Hintergrund war, dass es aktuell wohl Situationen gibt, wo die Behörden in benachbarten Landkreisen völlig unterschiedlich handeln. Die große Gefahr ist nun, dass ein Händler dagegen klagt, dass sein Kollege im Nachbarlandkreis ohne Beschränkungen weiter verkaufen darf, er selber aber nicht. Diese Klage wurde am Ende wieder beim BverwG landen und wäre dann keine Einzelfallentscheidung mehr wie bisher, sondern eine bindende Entscheidung für Behörden.

Die Information zum Klappmagazin war eine reine interne Sache zwischen Sauer und den Händlern und Herr Klotz hat erst durch meine Mail vom Artikel in A4S erfahren, welcher inzwischen wohl auch ein Update bekommen hat.

Sauer selber war in einem Treffen im BMEL und wartet auf einen Termin im BMI. Leider ist die Novelle des BjagdG so durchgekaut, dass anscheinend keiner mehr groß etwas ändern möchte. Zusätzlich ist das Thema durch die aktuelle politische Lage ganz nach unten gerückt und wird als nicht allzu wichtig erachtet. Für Jäger im Speziellen existiert nun die Gefahr, das ein Überschreiten der Landes- oder Landkreisgrenze einen Verstoß gegen das WaffG darstellt. Diese Problemstellung wird nun zu kommuniziert versucht, damit das BMI eine Anweisung ausgibt. Der Ball liegt aktuell bei den Ländern.

Ich möchte betonen, ich habe keinerlei geschäftliche Beziehung zur Firma Sauer und finde Herrn Klotz sofortige und ausführliche Antwort einen eher unwichtigen Jäger wie mir sehr zuvorkommend. Insofern muss ich vorherige Aussagen zurücknehmen und habe mich entschuldigt.

Beste Grüße

Empty8sh

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Genau so sehe ich das auch, im Prozess ging es um den Sachverhalt nicht um Kurzwaffen....... die sind nicht betroffen. Gabs schon eine Stellungnahme von Ministerien?

Eben, deshalb sind Kurzwaffen auch nicht ausgenommen. Es wurde allgemein und generell von halbautomatischen Waffen gesprochen.

Lies dir das Urteil einmal durch und achte auf die Formulierungen.

Es wurde sogar explizit erwähnt, dass bei der Waffenart nur auf das Merkmal halbautomatisch abzustellen ist und diese damit generell ausgeschlossen sind.

Ein paar Seiten zuvor sind die entsprechenden Zitate nachlesbar.

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Sauer selber war in einem Treffen im BMEL und wartet auf einen Termin im BMI. Leider ist die Novelle des BjagdG so durchgekaut, dass anscheinend keiner mehr groß etwas ändern möchte.

Zusätzlich ist das Thema durch die aktuelle politische Lage ganz nach unten gerückt und wird als nicht allzu wichtig erachtet.

Zu 1:

Was heißt "möchte".... Geht das nach Lust und Laune? Wenn Änderungsbedarf besteht, dann besteht er eben (und ist jetzt aktuell, nachdem das BVerwG ein nicht existentes Problem nun zu einem gemacht, eben aufgetreten).

Man erinnere sich im übrigen an die unsägliche Sache mit den "Einhandmessern". Die kamen Anfang 2008 auch noch in buchstäblich letzter Minute, und unter ziemlich seltsamen Umständen, in das fast "fertig" novellierte WaffG hinein. Das ging also auch noch.

Zu 2.:

Vielleicht sollten wir es ja einfach auch als "nicht allzu wichtig erachten" und uns um die BVerwG-Rechtsprechung einen feuchten Kehricht scheren.

Ehrlich, da spricht schon eine gehörige Portion Arroganz bzw. Wurstigkeit heraus.

Bearbeitet von karlyman
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Hallo zusammen,

Leider ist die Novelle des BjagdG so durchgekaut, dass anscheinend keiner mehr groß etwas ändern möchte. Zusätzlich ist das Thema durch die aktuelle politische Lage ganz nach unten gerückt und wird als nicht allzu wichtig erachtet

Beste Grüße

Empty8sh

Wie eben mit dem § 42 a WaffG, da wird was durchgeschoben und eben vollziehbar.

Wer jetzt immer noch meint dass er nicht zur Wahl geht, ist für mich ein Obervollpfosten!

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Der Vorgang liegt nach mehreren Händleranfragen auf den Tischen verschiedener SB. Die SB wissen derzeit auch nicht, wie sie vorgehen sollen. Die Händler ebenfalls nicht.

Somit ist da faktisch eine Blockade entstanden.


Die KW waren aber nicht Thema des ganzen Rechtsstreites, in dem das BVerwG höchstinstanzlich entschied.

Ja und sie sind auch nicht ausgenommen worden. Das Thema war auch nicht das Verbot HA>2.

Dennoch wurde im Ergebnis ein generelles "Verbot " von HA>2 erlassen.

Sie haben das Ganze eben ausgedehnt.

Bearbeitet von Gast
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Rückmeldung von Joachim Hanisch, MdL, Freie Wähler Bayern, Initiator des FW-Eilantrages gegen die EU-Feuerwaffenrichtlinie:

Sehr geehrter Herr ###,

vielen Dank für Ihre Nachricht.Ich verstehe Ihre Argumente und nehme sie
sehr ernst.
Bei der Arbeit im Innenausschuss werde ich mich dafür einsetzen, dass sie
bisherige Praxis beibehalten wird und wieder Rechtssicherheit geschaffen
wird.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Hanisch, MdL
Mitglied des Ausschusses für Kommunale Fragen,
Innere Sicherheit und Sport

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Sind DA-Revolver nicht auch halbautomatischer Schußwaffen (ein mal abdrücken - nächste Schuß kann abgegeben werden)?

Glaube also niemand, daß er von diesem Urteil nicht betroffen ist.

DA-Revolver sind explizit KEINE halbautomatischen Waffen, Revolvergewehre zählen in Kat.C Repetierbüchse.

Beste Grüße

Empty8sh

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2.2

Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.

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Ja, und das wäre ein verdammt guter Grund, das in dem zur Novellierung anstehenden Gesetz eindeutig zu regeln.

Dieses "schon weitgehend durch und wir haben keine große Lust mehr" ist - bzw. wäre - ein Unding.

Absolut richtig! Die Legislative muss nun handeln, und wir sollten das per "Zuschriften" forcieren. Hinterher heißt es sonst: "na, hätten Sie sich halt melden

müssen, wir hatten grad so viel mit Flüchtlingen/Griechenland/Türkei/arabischer Winter/Europa/Afrika-Kriege/Panama-Papieren usw. zu tun, da hatten

wir keine Zeit, uns um die Belange deutscher Minderheiten zu kümmern..."

Tja, genau da sind wir jetzt.

NtLate

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