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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Der gleiche poster gibt an auf Anweisung BKA werden in 3 Wochen die HAs ausschliesslich in NRW eingesammelt.

Noch Fragen? Dont feed the troll.

Eben.

Weder ist das BKA für ein Bundesland separat zuständig und außerdem kenne ich die Auffassung des BKA, bzw. der Personen, die da einschlägig zuständig sind.

Was da so in den Netzen für Sch..haus..olen umgehen.

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Ich denke nicht das es jetzt korrigiert wird oder ein Aprilscherz ist/war, trotzdem würde mich die Begründung interessieren.

Werd heut nachmittag mal das BVG mit der Frage "warum?" anschreiben.

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Eben.

Weder ist das BKA für ein Bundesland separat zuständig und außerdem kenne ich die Auffassung des BKA, bzw. der Personen, die da einschlägig zuständig sind.

Was da so in den Netzen für Sch..haus..olen umgehen.

Na dann teil uns doch die Auffassungen der "einschlägigen" BKA "Personen" mit.......

Ich ahne es schon........jetzt kommt die Nummer mit "darf ich nicht"......

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Eben.

Weder ist das BKA für ein Bundesland separat zuständig und außerdem kenne ich die Auffassung des BKA, bzw. der Personen, die da einschlägig zuständig sind.

Was da so in den Netzen für Sch..haus..olen umgehen.

Vielleicht haben die Behörden aus NRW auch nur eine Stellungnahme vom BKA angefordert. Das BKA ist ja meistens beratend tätig.

Und dies ist dann durchgesickert und wurde etwas verdreht. Dies würde für mich einen Sinn ergeben.

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Ich denke nicht das es jetzt korrigiert wird oder ein Aprilscherz ist/war, trotzdem würde mich die Begründung interessieren.

Werd heut nachmittag mal das BVG mit der Frage "warum?" anschreiben.

Lass das mit der Nachfrage mal, lass die mal im Hintergrund machen. Kannst du immer noch in ein paar Tagen machen.

Der Urteilstext ist ja nur auf Nachfrage eines Jägers überhaupt erst veröffentlicht worden. Evtl. hat zeitgleich ein betroffener höherer Politiker oder das Innenministerium interveniert. Darauf wurde die Begründung zurückgezogen und die andere wird als fehlerhafte Vorversion gewertet, die versehentlich in den Umlauf kam. Ist für mich die einzig logische Erklärung, alles andere macht keinen Sinn.

Technischer Fehler auf der Website kann es ja, wie schon bemerkt, nicht sein.

Beste Grüße

Empty8sh

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Ich denke nicht das es jetzt korrigiert wird ...

Die Frage ist, ob es korrigiert vwerden kann!

Wie carcano schon schrieb: Ein schlechtes Urteil ist nicht automatisch verfassungswidrig.

Aber nur, wenn es verfassungswidrig ist, kann man dagegen klagen.

Auch über dem BVerwG ist also nur noch der Blaue Himmel ...

Daher ist die Gesetzesänderung das einfachste und schnellste Mittel der Abhilfe.

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Lass das mit der Nachfrage mal, lass die mal im Hintergrund machen. Kannst du immer noch in ein paar Tagen machen.

Der Urteilstext ist ja nur auf Nachfrage eines Jägers überhaupt erst veröffentlicht worden. Evtl. hat zeitgleich ein betroffener höherer Politiker oder das Innenministerium interveniert. Darauf wurde die Begründung zurückgezogen und die andere wird als fehlerhafte Vorversion gewertet, die versehentlich in den Umlauf kam. Ist für mich die einzig logische Erklärung, alles andere macht keinen Sinn.

Technischer Fehler auf der Website kann es ja, wie schon bemerkt, nicht sein.

Beste Grüße

Empty8sh

Die einfache Frage warum genau dieses Urteil nicht mehr öffentlich zugänglich ist wird wohl keinen beim BVG von seiner "Hintergrund" Beschäftigung reissen.

Mit so einer Negativ Einstellung kommt man nicht weit!

( letzter Satz grün und mit Augenzwinkern, falls du dich erinnerst)

Bearbeitet von chapmen
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Die Frage ist, ob es korrigiert vwerden kann!

Wie carcano schon schrieb: Ein schlechtes Urteil ist nicht automatisch verfassungswidrig.

Wie offiziell war denn das Urteil schon verkündet? Ich habe kurz vor Ostern nur von Gerüchten gehört.

Evtl. war das Urteil zu diesem Zeitpunkt generell gesprochen und den Prozessteilnehmern zugestellt worden. Aber die Urteilsbegründung existiert erst seit Dienstag oder so, und das nur auf gezielte Nachfrage.

Ab wann ist der Urteilstext unveränderbar? Wo muss der hin, um 100% gültig zu sein?

Beste Grüße

Empty8sh

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Die einfache Frage warum genau dieses Urteil nicht mehr öffentlich zugänglich ist wird wohl keinen beim BVG von seiner "Hintergrund" Beschäftigung reissen.

War nur so ein Gedanke. Bei dem ganzen Prozess ging es um das Wecken von schlafenden Hunden. Ich würde die einfach mal "machen" lassen.

Die Jäger sind bereits vorgewarnt und können dadurch zumindest teilweise reagieren.

Bei mir heißt das:

1x Halbautomat sicher, da per Feststellungsbescheid für Erwerb durch Jäger zugelassen

3x Halbautomat auf BDS bzw. DSB Liste B - Bedürfnis

1x Uraltschrott für 30€ können sie haben

Beste Grüße

Empty8sh

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@schall+rauch: Welcher Ort?

...irgendwo in Niedersachsen.

Das Urteil wurde den unteren Jagd- und Waffenbehörden im Kreis von der zuständigen Aufsichtsbehörde kommentarlos per Mail zugestellt. Die weitere Vorgehensweise ist den Ämtern noch nicht vorgegeben worden, mit dem Hinweis, dass man auf Weisungen aus dem MI wartet.

Das Problem, auf das Käufer hingewiesen werden, ist: wir tragen die Waffe ein - aber - sollte entschieden werden, dass Jäger künftig diese HA nicht mehr besitzen dürfen, musste sehen, dass du sie wieder los wirst.

Jetzt kann man wieder diskutieren, ob es überhaupt sinnvoll ist, jetzt überhaupt einen Kauf zu tätigen. Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen.

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War nur so ein Gedanke. Bei dem ganzen Prozess ging es um das Wecken von schlafenden Hunden. Ich würde die einfach mal "machen" lassen.

Die Jäger sind bereits vorgewarnt und können dadurch zumindest teilweise reagieren.

Bei mir heißt das:

1x Halbautomat sicher, da per Feststellungsbescheid für Erwerb durch Jäger zugelassen

3x Halbautomat auf BDS bzw. DSB Liste B - Bedürfnis

1x Uraltschrott für 30€ können sie haben

Beste Grüße

Empty8sh

Wenn da nicht Brüssel wäre......wie zu sehen, sicher ist überhaupt nichts.

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Wenn da nicht Brüssel wäre......wie zu sehen, sicher ist überhaupt nichts.

Meine neueste Info ist der Draft von Vicky Ford MEP als Diskussiongrundlage. Der hat AKTUELL kein Verbot von spezifisch konstruierten Halbautomaten mehr drin, nur noch konvertierte Vollautomaten. Natürlich werden die Kommission und Antis noch versuchen, das durch Amendments zu verschärfen, aber es war ein Schritt in die richtige Richtung.

Oder habe ich was verpasst?

Beste Grüße

Empty8sh

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Unter dem ursprünglichen Link:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=070316U6C60.14.0

Korrekt muß er zwar heißen "7.3.", aber den Quatsch mit den führenden Nullen wird man wohl nicht wieder los.

Zumal das viele Leute nachmachen in der Hoffnung, weil es andere schon so gemacht haben, werde es schon richtig sein ...

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