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IGNORED

Import einer Optikmontage von privat aus den USA


Piet-kun

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Hallo!

Auf meinen Ruger GP100 würde ich gerne diese Schiene montieren:

http://www.jackweigand.com/Ruger-GP100-Scope-Mounts-No-Drill.html

Natürlich finde ich das ding nirgends lokal zu bestellen aber das ist nicht das Problem.

Ich hätte jemanden der mir sowieso bald ein Paket aus den USA schickt das nix mit waffen zu tun hat.

Nun würde es sich anbieten wenn sie einfach die Schine in den USA kauft und mir mit in das Paket stopft.

Der import nach deutschland sollte ja kein Problem sein, aber...

Darf eine Privatperson die Schiene einfach an mich verschicken?

Das Paket kommt von privat.

Das ganze ist nicht kommerziell.

Das ganze ist ein Geschenk.

Die Schiene kostet <100 Dollar.

Die Schiene fällt soweit ich das sehen kann nicht unter ITAR Beschränkungen.

Also sollte das kein Problem sein? Ich bin mir unsicher, es ist zwar sehr unwarscheinlich das es Probleme gibt aber ich möchte den Absender nicht in die bedroullie bringen.

Grüße,

Peter

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Was ihr da vorhabt, ist nach den gegenwärtig gültigen US-Gesetzen verboten.

Gemäß U.S. Munitions List (Code of Federal Regulations Title 22, Part 121.1), fällt eine Optikmontage unter Category I, Buchstabe h).

Die korrekte Vorgehensweise ist: FFL mit Exportlizenz aufstöbern, Exportgenehmigung bei U.S. Department of State beantragen, versenden.

EDIT: Habe gerade gesehen, daß es um einen Gegenstand von weniger als US$ 100 im Wert geht. In diesem Fall ist dem Procedere für das vereinfachte Exportverfahren zu folgen. Dabei bedarf es keiner (teuren) Exportgenehmigung, sondern der FFL muß die Ausfuhr lediglich im AES anmelden. Aber es muß trotzdem immer noch durch einen FFL mit Exportlizenz gehen.

Bearbeitet von Julius Corrino
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ich hab da mal ne Frage, die nur am Rande dieses Thema betrifft: gesetz dem Fall, TTIP kommt, werden dann eigentlich auch diese unsäglichen ITAR Beschränkungen für Waffenzubehör (nicht wesentliche Teile von Waffen) aufgehoben?

Nachdem die genauen Inhalte des "Freihandels"-Abkommens TTIP fast so geheim wie die Vorgänge in Dreamland sind, kann Dir das hier niemand beantworten.

Mein Blick in die Glaskugel sagt: ITAR-relevantes Material wird davon auch in Zukunft nicht profitieren. Auch keine Anbauteile.

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ich hab da mal ne Frage, die nur am Rande dieses Thema betrifft: gesetz dem Fall, TTIP kommt, werden dann eigentlich auch diese unsäglichen ITAR Beschränkungen für Waffenzubehör (nicht wesentliche Teile von Waffen) aufgehoben?

Meinst du wesentliche Teile (nach US-Recht) oder wesentliche Teile (nach deutschem Rechts- und Technikverständnis)? Wenn man zur richtigen Zeit jeweils die richtige Definition anwendet, kann man sich eine voll funktionsfähige Waffe aus lauter unwesentlichen Teilen zusammenbauen ... :lol:

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Nur wenn der Beamte sich auskennt, ich hatte mal ein Fobus Holster aus Israel 6 Wochen beim Hamburger Zoll liegen, weil sie überlegen mussten ob es legal ist, ein halbes Jahr vorher ging dasselbe Teil glatt durch, kommt halt immer drauf an wer es abwickelt.

So scheint es zu sein, habe schon mehrfach Holster aus Israel bestellt und geliefert bekommen. Ab zum Zollamt, nachverzollen und alles war gut.

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Nur wenn der Beamte sich auskennt, ich hatte mal ein Fobus Holster aus Israel 6 Wochen beim Hamburger Zoll liegen, weil sie überlegen mussten ob es legal ist, ein halbes Jahr vorher ging dasselbe Teil glatt durch, kommt halt immer drauf an wer es abwickelt.

Das lag dann aber wohl eher an der Unsicherheit der Beamten bezüglich deutschem Waffenrecht. ITAR wird von den hiesigen Behörden nicht exekutiert (und ist abgesehen davon U.S.-Recht, nicht israelisches).

..der Title 22, Part 121.1 sagt aber auch:

This category does not cover riflescopes and sighting devices that are not manufactured to military specifications.

Vorsicht: Das steht da nicht drin, weil zivile Zieloptiken von Ausfuhrbeschränkungen ausgenommen wären, sondern weil für die Exportkontrolle von zivilen Optiken abweichend das U.S. Department of Commerce zuständig ist. Für solche gibt es ein separates Ausfuhrverfahren, dessen Details mir momentan aber nicht gewärtig sind.

Dessenungeachtet tippe ich aber trotzdem stark darauf, daß für die von Piet-kun verlinkte Montagebasis ITAR greift und also das State Department zuständig ist - eben weil Picatinny ja militärische Spezifikation nach MIL-STD-1913 bzw. S.A.2324 ist. Bei z.B. einer Einhakmontage wäre das natürlich anders.

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Dessenungeachtet tippe ich aber trotzdem stark darauf, daß für die von Piet-kun verlinkte Montagebasis ITAR greift und also das State Department zuständig ist - eben weil Picatinny ja militärische Spezifikation nach MIL-STD-1913 bzw. S.A.2324 ist. Bei z.B. einer Einhakmontage wäre das natürlich anders.

Aber es ist keine picatinny schiene, nudenn... der eine sagt das, der andere dies.

Dann lassen wirs halt...

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P.S. Die die sich auskennen. Setzt der deutsche Zoll eigentlich auch ITAR durch wenn erst hier was auffallen sollte?

Dem deutschen Zoll ist das ziemlich egal.

Es kann erst zum Problem werden wenn man mal in die USA fährt und dort nach der Landung verhaftet wird.

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Dem deutschen Zoll ist das ziemlich egal.

Es kann erst zum Problem werden wenn man mal in die USA fährt und dort nach der Landung verhaftet wird.

Das glaubst du selbst nicht, oder? Das wäre ja einfach, dann schick ich dir demnächst einfach mal was von drüben. Und ausserdem müssten die es ja dann besseren Wissens raus lassen.

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Das glaubst du selbst nicht, oder? Das wäre ja einfach, dann schick ich dir demnächst einfach mal was von drüben. Und ausserdem müssten die es ja dann besseren Wissens raus lassen.

Verstößt man gegen US Export Richtlinien, dann ist das bestimmt keine kleine Ordnungswidrigkeit.

In Deutschland kann diese nicht exekutiert werden, auch nicht vom deutschen Zoll, in den USA sehr wohl.

Ich kenne aber nicht die Verjährungszeiten dafür.

Die USA haben nicht umsonst weltweit die höchste Inhaftiertenquote der Welt :)

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Über die Folgen des Erwischtwerdens bei ITAR-Verstößen habe ich auch schon die unterschiedlichsten Sachen gehört. Von "Wird eingelagert, bis nachträglich doch noch eine Exporterlaubnis vorgelegt wird" bis hin zu "Bei Einreise verhaftet und in orangenen Pyjama gesteckt" war da alles dabei.

Es hängt eventuell auch davon ab, in welchem Umfang man verstößt. Eine beschissene Montagebasis wiegt da eventuell weniger schwer als eine Kiste voller DPMS-Büchsen.

Der Zoll kann angesichts der schieren Masse natürlich gar nicht alle Pakete kontrollieren und ist auf's Stichprobennehmen angewiesen. Daher hört man ja auch ständig von "Also ich hab das einfach bei Amazon.com bestellt und es ging problemlos durch". Klar kann das klappen. Muß aber nicht.

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"Die USA haben nicht umsonst weltweit die höchste Inhaftiertenquote der Welt"

kennst anscheinend nicht die zahlen aus z. b. :

China, Nordkorea, Russland... :(

China und Russland haben niedrigere Inhaftierungsquoten als die USA.

Zu Nordkorea findet man keine vernünftigen zuverlässigen Zahlen.

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Ich bestelle auch öfter in den USA, meist aber Kleinteile und keine relevanten Teile. Bisher ging immer alles durch.

Da ich nicht wieder vorhabe als Tourist in die USA zu reisen sind mir auch deren Bestimmungen Schnuppe :-). Den Rest des Risikos trage ich selbst.

http://forum.waffen-online.de/topic/443159-import-von-freien-waffenteilen-aus-den-usa/

Bearbeitet von Herakles
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Wenn ich hier etwas bekomme und werde verhaftet wenn ich mal nach usa fahre müssen die es doch irgendwoher wissen. Wenn das so ist haben sie das Paket kontrolliert und trotzdem rausgelassen?

Du hast in dem Fall hier eben nichts bekommen, und die haben also das Paket auch nicht rausgelassen. CBP hat natürlich zusätzlich zur Ware noch die Daten des Adressaten.

meist aber Kleinteile und keine relevanten Teile
Eine solche Unterscheidung kennen die ITAR-Bestimmungen nicht. Die von mir verlinkte munitions list hat lediglich den Zweck, sicherzustellen, daß kein auch nur entfernt mit Feuerwaffen in Beziehung stehendes Teil vergessen wurde. Selbst ein einfacher einzelner Haltebolzen für einen Hinterschaft ist exportbeschränkt.
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