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IGNORED

LKA Bayern zum Schlüssel


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was sagt der Richter?

Gab es nicht schon OLG Sprüche die BKA Ansagen weggefegt haben, wie zum Bsp. zu den Soft-Airs?

Ist das tragen eines Schlüssels am Körper ein Führen, oder unsicherer als ein 0-er Schrank

Schlafe ich nun im einem 0-er Schrank?

Mit oder ohne Kopfkissen? :sla:

Echt, das wird mir langsam alles zu blöd. :crazy:

Geschrieben

Nach der kranken Logik des LKA Bayern bräuchte man nicht nur einen Tresor für den Schlüssel zum Tresor, sondern auch einen Tresor für den Schlüssel zum Schlüsseltresor mit dem Schlüssel zum Tresor und dann noch einen Schlüsseltresor für den Schlüssel zum Tresor mit dem Schlüssel zum Schlüsseltresor für den Schlüssel zum Schlüsseltresor mit dem Schlüssel zum Tresor und dann noch ...

:gaga:

CM

Geschrieben (bearbeitet)

Nach der kranken Logik des LKA Bayern bräuchte man nicht nur einen Tresor für den Schlüssel zum Tresor, sondern ...

Leider nein, nach der Logik dieser ... brauchst du einen gleich- oder höherwertigen Tresor mit Zahlenschloss. Wieder wird die Kostenseite für LWB größer und nur darum geht es diesem ...

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

Nach der "sogenannten Logik" muß also ein Tresorschlüssel in einen Tresor, dessen Schlüssel in einen Tresor, dessen Schlüssel in einen Tresor, dessen Schlüssel in einen Tresor, dessen Schlüssel in einen Tresor, ...

Oder aber man legt den Schlüssel zum Waffenschrank einfach irgendwo hin. Weil wenn man den Schlüssel nicht wegschließt, ist ja auch in Ordnung.

:gaga:

Geschrieben

Nach der kranken Logik des LKA Bayern bräuchte man nicht nur einen Tresor für den Schlüssel zum Tresor, sondern auch einen Tresor für den Schlüssel zum Schlüsseltresor mit dem Schlüssel zum Tresor und dann noch einen Schlüsseltresor für den Schlüssel zum Tresor mit dem Schlüssel zum Schlüsseltresor für den Schlüssel zum Schlüsseltresor mit dem Schlüssel zum Tresor und dann noch ...

:gaga:

CM

Erst benötigt mann aber eine Genehmigung für die Genehmigung einer Genehmigung...

Oder hab ich was vergessen?????????

Geschrieben

Es ist ja nur eine Empfehlung und sollte es wirklich mal zu einem Prozess kommen wird der LWB mit jedweder Schlüsselaufbewahrung durchkommen, da es keine Gesetzesgrundlage zur Schlüsselaufbewahrung gibt.

Die Begründung für diese Herabstufung ist zwar in sich logisch aber es fehlen wichtige Aspekte. Was ist denn wenn ich den Schlüssel in einem Schlüsselsafe ohne Klassifizierung einem Freund gebe der ihn verwahren soll. Dieser hat aber keinen Zugang zu meiner Wohnung?

Dieser müsste also erst bei mir einbrechen um an die Waffen zu kommen. Oder ich lege den Schlüsselsafe in den Firmentresor wo einige Personen drauf Zugriff haben aber Punkt a keiner weiß was in dem Schlüsselsafe ist geschweige denn wem er gehört noch wofür der Schlüssel darin ist? Was ist denn dann? Da müsste der geneigte ja erstens den Inhalt aus dem Betriebstresor klauen und den Kasten aufbrechen, dann herausfinden wem das gehört und wissen das es für einen Waffenschrank ist dann noch meine Adresse raus finden und dann bei mir Einbrechen.....

Geschrieben

Was ist denn wenn ich den Schlüssel in einem Schlüsselsafe ohne Klassifizierung einem Freund gebe der ihn verwahren soll. Dieser hat aber keinen Zugang zu meiner Wohnung?

Genau so wird das bei uns(Kumpel, Nachbar) in Abstimmung mit dem SB gehandhabt

Geschrieben

Nicht ernsthaft, oder? Ihr gebt den Schlüssel aus der Hand? Was soll denn der Unfug?

In meinem Fall geht es nur um die jeweiligen Ersatzschlüssel

und wenn ich in Urlaub fahre.

Ansonsten ist der Schlüssel immer am Mann.

Geschrieben

Aber den PIN dazu FÜHRST du den doch auch bei dir oder merkst du dir den nicht ?

Natürlich würde ich, wenn ich einen solchen PIN hätte. diesen bei mir "mitführen", nur durchsticht der mir nicht die Hosentasche und ich habe auch kein Problem im Schwimmbad mit dem Ballast. Die ganze Schrankgeschichte hat nur und ausschließlich einen Grund, das Leben des LWB teuer zu machen, mehr nicht.

BBF

Geschrieben

Schlafe ich nun im einem 0-er Schrank?

So ist es am besten. Solange ich im Waffenschrank sitze kommt der SB nicht an mich heran und kann mir deshalb auch nicht die WBK wegnehmen.

Geschrieben

Welche Klassifizierung hat denn ein Bankschließfach ;)

Die Meinung ust natürlich eine Meinung-und damit unbedeutend.

Ich hab dazu auch nichts schriftliches gesehen.

Da ich bereits den echten Schadensfal hatte, kenn ich verbreift den Fall, dass die verschlossene Holzschublade beanstandungslos war. Es handelte sich um sichere Verwahrung. ;)

Danach hatte ich dann auf PIN umgerüstet und lebe seitdem sorgenfrei.

Geschrieben

Nicht ernsthaft, oder? Ihr gebt den Schlüssel aus der Hand? Was soll denn der Unfug?

Bei mir ist es ebenfalls der Revisionsschlüssel. Habe halt ein Zahlenschloss und eine Revisionsöffnung und den Schlüssel brauche ich aller voraussicht nach nie also kann der sonstwo unterkommen.

Gruß

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