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Alte Luftgewehre noch ok?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe von meinem verstorbenen Opa einige Luftgewehre gefunden und weiß nicht ob ich die jetzt behalten darf, abgeben muss und so weiter. Ich weiß dass ich welche unter 7,5 Joule ja ohne alles haben darf, aber ich weiß nicht genau wieviel die haben. Das "F" Zeichen ist nur auf einer drauf, die anderen sind wohl Amigewehre. Ich hab auch bisschen rungegooglet, fand sie auch zum Teil noch zu kaufen, aber es steht keine Joule Angabe dort.

Ich habe eine WBK für eine 9mm, falls eines der Luftgewehre über den 7,5 wäre, kann ich die einfach eintragen lassen? Wobei ich bezweifle dass eine stärker ist, aber ohne F-Zeichen?!? Hätte auch Fotos davon.

Daisy Model 880

Daisy Powerline 900

Diana Mod 25

Diana Mod 50

Anschützerzeugnis Modell 275 (hat aber F Zeichen)

Kennt sich da wer aus? Wenn nicht an wen sollte ich mich wenden? Hab bisschen Angst, dass wenn ich bein Landratsamt nachfrage, dass sie mir gleich die Türe eintreten falls da was Falsches drunter ist bevor ich es dann abgeben könnte.

Und falls ich alle behalten kann, an wen wende ich mich am besten um sie mal überprüfen zu lassen bzw. herrichten zu lassen, ein paar sind schon etwas mit Rostfleckchen versehen.

Danke!

Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich: Auch heute noch sind Luftgewehre ob unter oder über 7,5J frei wenn sie vor dem 1.1.1970 in der BRD in den Handel gebracht oder vor dem 2.4.1991 in der DDR hergestellt und in den Handel gebracht wurden.

Die Dianas könnten durchaus alt genug sein, die 25 ist auf jeden Fall unter 7,5 J, die 50er hat in der offenen Version deutlich mehr Druck auf dem Kessel. Zuhause schießen darf man nur damit wenn die Energie bei max 7,5J liegt.

Diese Dinge sollte jemand der eine "WBK für eine 9mm" hat wissen.

Ich sehe zumindest 1 Gewehr das ich für WBK pflichtig halte wenn sich nicht doch irgendwo ein F versteckt, nämlich die Daisy 880, die stammt aus den USA und gab es 1970 noch nicht, zumindest soweit ich das jetzt in Erfahrung bringen konnte, (Daisy 880 Einführung 1972), das 900 dürfte ebenso jünger und so sein, man findet darüber aber so gut wie nichts.

Bearbeitet von farmer3
Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe von meinem verstorbenen Opa einige Luftgewehre gefunden und weiß nicht ob ich die jetzt behalten darf,

Hallo Artagon

das mit dem Datum Herstellung des LG vor 01.01.1970 wurde hier schon erwähnt.

Wende dich an den Hersteller mit der Seriennummer. Er wird dir eine Bestätigung geben, die besagt, wann das LG gebaut wurde. Damit ist alles legal. Eingetragen werden müssen die LGs nicht. Nur die Bestätigung musst du parat haben.

Steven

Geschrieben

Diese Dinge sollte jemand der eine "WBK für eine 9mm" hat wissen.

Jemand der einen Führerschein hat, sollte auch die Verkehrsregeln kennen. Trotzdem passieren täglich Unfälle.

Mein Gott, bei vielen ist die Sachkunde schon ein paar Jahre her. Und die Bestimmungen, die bislang nicht relevant für einen sind, die verdrängt man auch mal schnell.

Kennst Du dich in allen Punkten bezüglich Seenotsignalmitteln aus?

Geschrieben

Ich würde ja als erstes die Inbesitznahme aller Waffen (bis auf die, die definitiv ein F im Fünfeck hat) der zuständigen Waffenbehörde anzeigen, denn solange nicht nachvollziehbar ist, dass es sich um erlaubnisfreie Druckluftwaffen handelt, steht vorerst im Raum, dass sie erlaubnispflichtig (und möglicherweise unerlaubt von Opa besessen) sind. In dem Fall hättest Du nach § 37 Abs. 1 WaffG eine unverzügliche Anzeigepflicht gegenüber der Behörde, die übrigens OWi-bewährt ist, wenn man ihr nicht zeitgerecht nachkommt.

Wie es mit den Waffen weitergeht, wird Dir die Behörde dann schon mitteilen.

Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich: Auch heute noch sind Luftgewehre ob unter oder über 7,5J frei wenn sie vor dem 1.1.1970 in der BRD in den Handel gebracht oder vor dem 2.4.1991 in der DDR hergestellt und in den Handel gebracht wurden.

Die Dianas könnten durchaus alt genug sein, die 25 ist auf jeden Fall unter 7,5 J, die 50er hat in der offenen Version deutlich mehr Druck auf dem Kessel. Zuhause schießen darf man nur damit wenn die Energie bei max 7,5J liegt.

Diese Dinge sollte jemand der eine "WBK für eine 9mm" hat wissen.

Ich sehe zumindest 1 Gewehr das ich für WBK pflichtig halte wenn sich nicht doch irgendwo ein F versteckt, nämlich die Daisy 880, die stammt aus den USA und gab es 1970 noch nicht, zumindest soweit ich das jetzt in Erfahrung bringen konnte, (Daisy 880 Einführung 1972), das 900 dürfte ebenso jünger und so sein, man findet darüber aber so gut wie nichts.

Du meinst echt das jeder der eine WBK hat weiß welche Diana Modelle und Dasy Modelle wann hergestellt wurden und wie viel Power sie haben? Ich habe auch nicht nach den rechtlichen Dingen gefragt, sondern nach den Modellen weil ich dazu nichts finde. Sagst ja selbst du findest so gut wie nichts bei einer. Was das mit meiner WBK zu tun hat ist mir nicht klar. Plus ist das hier kein Forum für Fragen?

Rubberduck70: Hast recht 15 Jahre oder so her:D Und ich brauchte nicht mal ne extra Sachkunde wegen spezieller Vorausbildung und da gings um alles andere als Luftgewehre:D

Kann ja auch sein, dass ein paar hier gleiche haben und mehr drüber wissen, auf den Gewehren steht ziemlich wenig drauf wie Herstelldatum oder ähnliches. Ich glaub auch kaum, dass sie nicht erlaubt waren als mein Opa sie kaufte, dazu war er zu genau und Gesetze ändern sich ja auch immer mal.

Steven: Ja danke das wäre auch eine Idee die Hersteller zu kontaktieren. Ich versuch noch mehr Nummern drauf zu finden und dann den Weg vielleicht.

Wenn ich jetzt eine finde die nicht mehr zulässig ist, wie geh ich dann vor? Zu wem geh ich da? Kann ja nicht damit zum Landratsamt marschieren. Und auch falls ich sie eintragen lassen könnte?

Aber ich such erst mal weiter, außer jemand hier hat gleiche Modelle und kann mir komplett Auskunft geben.

Danke soweit schon mal.

Edit: Ich hab nochmal genau alles abgesucht, da sind aber keine Herstelldaten oder Extranummern drauf, außer es ist wo versteckt. Ich hab jetzt mal an Daisy und Diana geschrieben, hoffe sie antworten. Vor allem die Amis, wo dort ja das meiste egal ist.

Bearbeitet von Artagon
Geschrieben

.....Ich hab jetzt mal an Daisy und Diana geschrieben, hoffe sie antworten. Vor allem die Amis, wo dort ja das meiste egal ist.

Du solltest nicht zu lange warten. Flohbändiger hat es genannt: § 37 Abs. 1 WaffG eine unverzügliche Anzeigepflicht gegenüber der Behörde, die übrigens OWi-bewährt ist, wenn man ihr nicht zeitgerecht nachkommt.

Geschrieben (bearbeitet)

Von Diana wirst du wohl qualifizierte Antwort bekommen.

Daisy wurde in der fraglichen Zeit von Umarex importiert

und in Deutschland vertrieben. Die Waffen haben alle

einen Umarex und einen <F>-Stempel erhalten.

Wenn die beiden nicht drauf sind kommen die Daisy's

nicht von Umarex sondern wurden aus dem Ausland

eingeführt. Das gab es früher häufig.

Die Daisy 880 wurde ab 1972, die 900 wohl kurze Zeit

später angeboten (müsste ich auch nachlesen).

Damit sind die beiden wegen dem fehlenden <F> auf

jeden Fall erlaubnispflichtig - auch und trotzdem die

max. Energie deutlich unter 7,5J liegt.

Bearbeitet von WOF
Geschrieben (bearbeitet)

Kennst Du dich in allen Punkten bezüglich Seenotsignalmitteln aus?

Mein Meister meinte immer: Man muss und kann nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht :wink:

War auch nicht böse gemeint aber angenommen er stellt die Gewehre im Glauben es sei alles ok in seinen Tresor und die Pusten fallen dann bei einer Aufbewahrungskontrolle auf, den Kontrolletti interessiert es einen Sch... ob der gute Mann mit Vorsatz gehandelt hat oder nicht.

Du meinst echt das jeder der eine WBK hat weiß welche Diana Modelle und Dasy Modelle wann hergestellt wurden und wie viel Power sie haben? Ich habe auch nicht nach den rechtlichen Dingen gefragt, sondern nach den Modellen weil ich dazu nichts finde. Sagst ja selbst du findest so gut wie nichts bei einer. Was das mit meiner WBK zu tun hat ist mir nicht klar. Plus ist das hier kein Forum für Fragen?

Kann ja auch sein, dass ein paar hier gleiche haben und mehr drüber wissen, auf den Gewehren steht ziemlich wenig drauf wie Herstelldatum oder ähnliches. Ich glaub auch kaum, dass sie nicht erlaubt waren als mein Opa sie kaufte, dazu war er zu genau und Gesetze ändern sich ja auch immer mal.

Die Frage wie stark dieses oder jene Luftgewehr ist nunmal nicht so einfach zu beantworten, ist es komplett offen, 16 J, 7,5 J ...?

Das Anschütz ist ein Schießbudengewehr mit 3J, so in der Richtung.

Das Diana 25 liegt etwa bei 5-6J

Das Diana 50 liegt irgendwo bei 14-18J wenns offen ist.

Das Daisy 880 dürfte die 7,5J laut den Werksangaben ohne Drosselung auch (wenn auch nur leicht) überschreiten.

Über dieses Daisy 900 finde ich nichts gescheites.

Du brauchst dich übrigens nicht dafür bedanken dass ich gestern eine gute Stunde nach Infos zu den Erbsenschleudern gesucht habe, was hätte ich auch sonst getan :wink:

Bearbeitet von farmer3
Geschrieben

Wie es mit den Waffen weitergeht, wird Dir die Behörde dann schon mitteilen.

Im Kern natürlich absolut richtig.

Allerdings ist mir mehr wie ein Fall bekannt bei dem aus Unwissenheit auf beiden Seiten der Weg der Vernichtung gewählt wurde, obwohl "frei".

Geschrieben
farmer3 schrieb am 10 Feb 2016 - 19:38:

Das Daisy 880 dürfte die 7,5J laut den Werksangaben ohne Drosselung auch (wenn auch nur leicht) überschreiten.

Amis geben die V0 gerne mit superleichten Diabolos an.

Die 880 kommt wenn es gut geht auf 5-6J.

Geschrieben

Gehe nicht zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst! :glare:

Ein Spitzenratschlag, wenn man dadurch in dem o.a. Fall als WBK-Inhaber möglicherweise eine OWi wegen Fristversäumnis und in der Folge vielleicht noch ein Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes abgreift.

Dann kann Artagon seinen nächsten Post vielleicht mit "Ich hatte mal eine WBK für eine 9 mm ..." beginnen.

Geschrieben

Man Kanns auch übertreiben.... Die Behörde weiß das genaue Funddatum in Opas Dachboden nicht.

Da sollte Zeit genug sein, die Fakten der Waffen durch Hersteller, Büchser und Co klären zu lassen bevor ich zur Behörde laufe und im Zweifel alles verliere bzw noch auf meine Kosten beseitigt wird....

Geschrieben

Man Kanns auch übertreiben.... Die Behörde weiß das genaue Funddatum in Opas Dachboden nicht.

Da sollte Zeit genug sein, die Fakten der Waffen durch Hersteller, Büchser und Co klären zu lassen bevor ich zur Behörde laufe und im Zweifel alles verliere bzw noch auf meine Kosten beseitigt wird....

Ja, man kann das aber auch alles in Ruhe klären, während die Waffen schon bei der Behörde sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde die mit "F" behalten, als Erinnerung an Opa, den Rest im nächsten Weiher versenken. Jede andere Vorgehensweise erregt nur unnötig Aufmerksamkeit und kann evtl. Ärger bereiten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Danke für die vielen Antworten. Doch Farmer, ich sag natürlich auch dir danke für deine Mühen :grin:.

Ich will aber generell nicht, dass der Post hier zu hitzig wird! Wie gesagt danke für eure Hilfen und Vorschläge.

Ich frag jetzt einfach Sachen weiter die mir jetzt gekommen sind nachdem ich einige Antworten gelesen habe, wen es stört, bitte einfach nicht lesen und wo anders rumsurfen :D

Ich hab gelesen, dass wenn ich Unterlagen finde wie stark sie sind, also im Falle von unter 7,5 Joule, dass es reicht wenn ich bei Kontrollen das parat hätte. Stimmt das? Erscheint mir etwas "zu einfach".

Kann ich die Gewehre nicht pro forma auf meine WBK eintragen, damit die Rumsucherei und Unsicherheit ein Ende hat?

Wenn alle Stricke reißen und ich nichts so klären kann, dass es für mich sicher ist, was dann? Versenken in einem Weiher würde ich jetzt nicht, weil dann könnte ja Blödsinn damit gemacht werden, aber was wäre, wenn ich das wo ich nicht 100%ig sicher bin zersäge also selbst zerstöre? Hab weder Bock dass ich wegen irgend welcher Behördendinger die ich nicht davor abschätzen kann bevor ich dort anrufe voll den Ärger bekomme oder dann auch noch zahlen muss um etwas von mir zerstören zu lassen?!?

Eins sollte klar sein, da ich hier euch auch fragte und nicht einfach die Teil versteckte und auch suche, dass ich das Richtige machen will.

Geschrieben
Artagon schrieb am 11 Feb 2016 - 09:46:

Ich hab gelesen, dass wenn ich Unterlagen finde wie stark sie sind, also im Falle von unter 7,5 Joule, dass es reicht wenn ich bei Kontrollen das parat hätte. Stimmt das? Erscheint mir etwas "zu einfach".

Ja, das ist zu einfach.

Entweder das Gewehr hat weniger als 7,5J UND das <F>-Zeichen

oder es wurde vor 1970 in Verkehr gebracht.

Andernfalls ist es erlaubnispflichtig.

Geschrieben

Vorauseilender Gehorsam ist jetzt in der Mitte der Gesellschaft angekommen.....

Bitte vergiss nicht das Finanzamt zu informieren wenn du bei Ebay & Co. mal was verkaufen willst-das das auch ja seine Teutsche Ordnung hat!!!

Wieso willst du jemanden informieren, der davon gar nichts weiß und nie wissen wird??????

Dragu

Geschrieben

Vorauseilender Gehorsam ist jetzt in der Mitte der Gesellschaft angekommen.....

Bitte vergiss nicht das Finanzamt zu informieren wenn du bei Ebay & Co. mal was verkaufen willst-das das auch ja seine Teutsche Ordnung hat!!!

Wieso willst du jemanden informieren, der davon gar nichts weiß und nie wissen wird??????

Dragu

Jetzt muß er agieren,

Ist ja schon mit der Glocke duchs Dorf :shout:

Geschrieben

Kann ich die Gewehre nicht pro forma auf meine WBK eintragen, damit die Rumsucherei und Unsicherheit ein Ende hat?

Also DU darfst gar nichts in Deine WBK eintragen, sondern allenfalls Deine Behörde. Das wird die aber nicht tun, bevor der Status der Waffen nicht geklärt ist.

Wenn die Waffen erlaubnisfrei sein sollten, können und brauchen sie nicht in die WBK eingetragen werden. Sind sie erlaubnispflichtig, könnte man sie theoretisch im Wege der Erbfolge übernehmen, was aber voraussetzt, dass Opa die Waffen berechtigt besessen hat (also auch eine WBK dafür hatte). Hatte er keine, ist die Erbfolgeregelung nicht anwendbar. Bliebe nur noch der Erwerb über Jagdschein oder als Sportschütze mit Voreintrag, ggf. auch über die gelbe WBK.

Mein Rat weiterhin, bring Sie zu Deiner Behörde.

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