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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Waffenkontrolleure erscheinen nicht!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...

und zu welchem Zeitpunkt gehst du einkaufen...

Den Zusammenhang verstehe ich nicht!

Was hat "einkaufen" mit der Wohnadresse zu tun?

Oder ist es nicht gestattet, allfällige Einkäufe in der Mittagspause vom Arbeitsplatz aus vorzunehmen? :confused:

Geschrieben

Oder ist es nicht gestattet, allfällige Einkäufe in der Mittagspause vom Arbeitsplatz aus vorzunehmen

aber weshalb denn,

Heinrich,

weshalb sollte es denn verboten sein?

Ich sagte es eh schon, du scheinst mir ein glücklicher Mensch zu sein, wenn du keinerlei sonstige Verpflichtungen hast, die du in deiner (spärlich bemessenen?) Freizeit erledigen mußt. Dazu kann ich dir nur gratulieren.

Wohnadresse

da kann ich dir nicht folgen und hoffen doch, du wirst es mir verzeihen - oder gar "auf das Fahrrad helfen"

Geschrieben

Gibt es denn eine rechtliche Vorschrift, auf die sich die Behörde berufen kann, um einen bestimmten Termin durchzusetzen? Was ist, wenn ich denen wahrheitsgemäß sage, dass sie unter der Woche nur vor 7 Uhr und nach 20 Uhr (Pendeln-bedingt) bei mir vorbeischauen dürfen?

So geht es bestimmt vielen Menschen.

Wenn Du ehrlich versuchst mitzuarbeiten um gemeinsam mit der Behörde in einem konstruktiven Gespräch einen Termin zu finden, du durch Deine beruflichen Verpflichtungen leider daran gehindert wirst, einen baldigen Termin anzubieten, dann wird es wenig Handhabe geben.

:rolleyes:

Geschrieben

Wenn Du ehrlich versuchst mitzuarbeiten um gemeinsam mit der Behörde in einem konstruktiven Gespräch einen Termin zu finden, du durch Deine beruflichen Verpflichtungen leider daran gehindert wirst, einen baldigen Termin anzubieten, dann wird es wenig Handhabe geben.

sag ich doch,

Heinrich.

Meine Worte, nur um einiges schöner umschrieben, oder solltest du anderer Meinung sein?

Jetzt muß ich hoch, meine Frau kommt gleich und ich habe noch nichts gekocht (grün ist aus)

Geschrieben

Der SB am Telephon sollte schon deutlich heraushören, daß du gerne mit der Behörde zusammenarbeitest, aber eben leider nicht jeder Wunschtermin verfügbar ist. In ungünstigen Fällen kann sich der Termin auch sehr weit verschieben.

Geschrieben

...

3. habe ich z.B.meiner Behörde vorgeschlage Wochentags ab 20:00 oder Sa vormittags bei mir vorbeizukommen...wurde dankend abgelehnt.

Das finde ich schade!

Das sind doch eigentlich sehr schöne Termine?

:confused:

(Bei mir geht es - wenn überhaupt - nur Samstag Nachmittag. Vormittag bin ich beim Schießen. Das darf ich nicht versäumen, da ich verpflichtet bin, meinem Sport nachzugehen, wenn ich meine Sportschützeneigenschaft erhalten möchte.)

Geschrieben

Zum TÜV fahre ich nie.

Unter der Woche habe ich das Glück arbeiten zu dürfen.

Morgens verlasse ich früh das Haus und kehre erst spät zurück.

Dafür das du ja soooooo beschäftigt bist, hast du verdammt viel Zeit hier jedes Thema totzuquatschen!

Geschrieben

Die Stadt Stuttgart hat sich heute schriftlich bei mir Angemeldet zur: "Prüfung der sicheren.... Blabla". Ich soll zwischen 13h und 16.30h Zuhause sein und warten. Jetzt ist doch allen ernstes keiner von den Geigen aufgetaucht. Kein Anruf nix. Ich nehme mir einen halben Tag Urlaub und nix. Würdet Ihr euch das gefallen lassen? Die Warterei gehört denen doch gleich von ihrer 126€ Pauschale + 9,96€ pro extra Waffe abgezogen! Unglaublich.

Gesendet von meinem SM-N9005 mit Tapatalk

versuche den Chef der Abteilung zu erreichen, Herr Long.... müsste Dir bekannt sein, frage ihn warum die Terminmissachtung und weshalb keine Absage des angemeldeten Termin erfolgt ist. Sei höflich, nicht überzogen und alles wird sich dann aufklären.

Geschrieben

Dafür das du ja soooooo beschäftigt bist, hast du verdammt viel Zeit hier jedes Thema totzuquatschen!

Im Gegenteil!

Meine Zeit ist sehr begrenzt!

Aber es ist nicht durch Gesetze verboten, an Online-Diskussionen teilzunehmen.

Das kann man auch vom Büro aus.

Oder vom Handy.

Dazu muß man nicht zu Hause sein, nicht wahr?

Geschrieben

Im Gegenteil!

Meine Zeit ist sehr begrenzt!

Aber es ist nicht durch Gesetze verboten, an Online-Diskussionen teilzunehmen.

Das kann man auch vom Büro aus.

Oder vom Handy.

Dazu muß man nicht zu Hause sein, nicht wahr?

Hoffentlich dongelst du dich aus!

Ich könnte jetzt Edward zu dir sagen. Aber das ist ein Insider, denn hier wahrscheinlich keiner versteht!

Geschrieben

...

Unter der Woche habe ich das Glück arbeiten zu dürfen.

Morgens verlasse ich früh das Haus und kehre erst spät zurück.

...

Das kann man auch vom Büro aus.

...

Aha, das nennt sich dann "arbeiten"... Nun, in solch einer Branche holt an sich vermutlich auch keinen Herzinfarkt wegen Stress.

Geschrieben

Gibt es denn eine rechtliche Vorschrift, auf die sich die Behörde berufen kann, um einen bestimmten Termin durchzusetzen? Was ist, wenn ich denen wahrheitsgemäß sage, dass sie unter der Woche nur vor 7 Uhr und nach 20 Uhr (Pendeln-bedingt) bei mir vorbeischauen dürfen?

Du bist doch in der Bringe Schuld zum Nachweis der Aufbewahrung, also anrufen und einen Termin im Urlaubs. oder Krankheitsfall vereinbaren.

Eine Lösung findet sich bei gutem Willen immer.

Manchmal ist ein SB auch froh wenn er Überstunden machen kann, oder eben Nachschau in seiner Wohnnähe (Ermittlungen ohne Wiederkehr).

Wo ein Wille ist auch ein Weg, Sturheit hilft nicht immer.

Geschrieben

(Bei mir geht es - wenn überhaupt - nur Samstag Nachmittag. Vormittag bin ich beim Schießen. Das darf ich nicht versäumen, da ich verpflichtet bin, meinem Sport nachzugehen, wenn ich meine Sportschützeneigenschaft erhalten möchte.)

Wie viel Samstage hat das Jahr eigentlich?

Geschrieben

Zum TÜV fahre ich nie.

Ich auch nicht!

Gebe das Fahrzeug morgens zum Wartungstermin A oder B ab und lasse den TÜV gleich mitmachen und hole es abends dann ab.

Den Ersatzwagen gibt es manchmal umsonst oder auch kostengünstig.

Man könnte ja auch eine Probefahrt über den ganzen Tag machen, wenn man nicht mehr als 100 km fährt, oder eben nachzahlen.

Jedenfalls genug um intensiv zu trainieren!

Montags Training Lang- und Kurzwaffe, Mittwochs Tontaube, Donnerstags Aufsicht, so halte ich den Samstag raus, es sei denn es finden Wettkämpfe statt.

Geschrieben

Du bist doch in der Bringe Schuld zum Nachweis der Aufbewahrung, also anrufen und einen Termin im Urlaubs. oder Krankheitsfall vereinbaren.

so sieht es aus,

Uwe.

Nur manche vergessen das, wobei ich den Heinrich ausdrücklich ausnehmen möchte. Dem ist das genau so bekannt wie uns - es macht ihm halt Spaß und weshalb soll er den nicht haben?

Geschrieben

Du bist doch in der Bringe Schuld zum Nachweis der Aufbewahrung, also anrufen und einen Termin im Urlaubs. oder Krankheitsfall vereinbaren.

Dafür bekommen die Herren doch eine Rechnung mit einem Schrank und meinem Namen drauf. Alles andere wäre danach nicht mehr "verdachtsunabhängig" und bedarf einer Richterlichen Anordnung.

Mir ist bekannt das das geltende Recht auf LWB nicht angewendet wird.

Geschrieben

Du bist doch in der Bringe Schuld zum Nachweis der Aufbewahrung, also anrufen und einen Termin im Urlaubs. oder Krankheitsfall vereinbaren.

Eine Lösung findet sich bei gutem Willen immer.

Das fühlt sich für mich nach zu viel Obrigkeitshörigkeit an. Ich habe mit Fotos und Rechnungen meiner Tresore die rechtmäßige Aufbewahrung nachgewiesen. Wenn jetzt noch jemand persönlich vorbeischauen will, dann könnte ich jederzeit einen Termin anbieten, wenn ich zuhause bin, sprich: früh morgens oder spät abends. Einen Urlaubstag würde ich dafür jedoch nicht verpulvern wollen. Deswegen auch meine Frage, ob es eine rechtliche Grundlage für die Terminfindung gibt. Vermutlich eher Ermessenssache.

Geschrieben

So ganz verstehe ich die Aufregung nicht... Die Frage ist doch:

Was will bzw. kann ich mit meinem Verhalten erreichen?

Freundlich aber bestimmt. grundsätzlich willig, aber auch angewiesen auf Verlässlichkeit.

Dazu ein Anruf. Das persönliche Gespräch wird unterschätzt!

Am Ende das Tages wollen auch die SB respektiert werden, nicht blöde angefaucht werden, und zufrieden nach hause gehen..

oder ich mach auf Krawall, vergeude meine Energie bei etwas was mal ganz grundsätzlich gesehen einfach Rechtslage ist z.Zt.

Da kann ich mich auch über TÜV oder Schornsteinfeger aufregen...

Ich sage nicht man soll nachgeben. Aber abwägen.

Was will ich denn erreichen mit einem Anwalt?

Geschrieben

Das fühlt sich für mich nach zu viel Obrigkeitshörigkeit an.

Sorry, das ist Unsinn.

Mit dem 50. LJ muss ich meinen LKW-Schein alle 5 Jahre verlängern, muss es aber nicht, nur darf ich dann keinen LKW mehr fahren.

Der LWB muss dies eben nur nach Aufforderung.

Miteinander und nicht Gegeneinander, oder wie man in den Wald ruft.............!

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