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IGNORED

Sicherstellung der Waffen und Sperrung wegen eV der Ex-Frau


Benedikt_K

Empfohlene Beiträge

Mütter haben die absolute Macht und den vollen Schutz der Judikative.

Selbst Lügen ist voll erlaubt.

Ich hatte bei meiner Trennung da große Angst vor.

Sie hat mir den Umgang verweigert weil Krümmel auf dem Autositz des Kindes waren.

Das Verfahren zum Umgang hat 4 Monate gedauert, obwohl 4 Wochen vorgeschrieben sind.

Unterhalt hat sie sich auch per einstweilige Anordnung besorgt und gleich Lohnpfändung durchführen lassen.

Da fehlen dir vom nächsten Gehalt mal gleich 800€, ohne dass man sich groß drauf einrichten kann.

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Erfahrungsgemäß erzählen "Betroffene" dieser Art immer nur die Hälfte der Wahrheit, und dann auch noch in der geschönten Version.

Habe ich nicht schon immer vor Nachbarn und Lebenspartnern gewarnt?

Im Streit ist es leider gängige Methode geworden, besonders beim Sorgerechtsstreit!

"Mein Mann säuft und läßt immer seine Waffen rumliegen!"

Zur Gefahrenabwehr bleibt dann kaum eine andere Wahl und der folgende Rechtsstreit zieht sich ewig in die Länge!

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Ich kann jetzt als Mann aus eigener Erfahrung nur sagen dass der mit den besseren Argumenten sich durchsetzt. Das muss aber nicht heißen dass alles was passiert einem selbst als gerecht erscheint. Ein polternder "forscher" RA bringt eher Nach-als Vorteile. Eine Frau als Richter muss nicht zwangsläufig zu einer unbegründet frauenfreundlichen Entscheidung führen.

Am Schluss steht im günstigsten Fall ein Kompromiss. Das ist eine Vereinbarung die für beide Seiten nicht 100% zufriedenstellend ist.

Und die eigene Wahrnehmung deckt sich meist nicht mit der neutralen Einschätzung dritter.

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Moin!

Eine ähnliche Nummer hatte ich bei einem Kunden, der auch Jäger ist.

Dem habe ich dann einen GPS Tracker ans Auto gemacht und auf dem Smartphone installiert.

Die Waffen wurden zum Büchsenmacher ausgelagert.

Die Positionsmeldungen gingen per E-Mail an einen Notar.

Es kam dann tatsächlich zu einer Anzeige, mit der er seine EX voll auflaufen hat lassen.

Zunächst kam das MEK Räumkommando, die die Waffen mitnehmen wollten. Aber die waren nicht mehr da ;-)

Auch hat er den Mund gehalten, was die echt fuchsig gemacht hat.

Die Waffenbehörde kann ja Auskunft verlangen - aber das lief in diesem Fall dann über den Anwalt.

WBK´s zum Beschlagnahmen waren auch nicht da. -So ein Pech aber auch :-)

Anhand der Aussagen seiner Frau (sie gab präzise die Waffe an, mit der sie bedroht sein wollte) und der GPS Positionsaufzeichnungen + Zeugen konnte zweifelsfrei eine Falschbeschuldigung nachgewiesen werden.

Es wurde dann das zivilrechtliche Folterwerkzeug (Unterlassungsklage + strafbewehrte Unterlassungserklärung) ausgerollt.

Hat SIE dann knappe 3500 Euro gekostet. Dann war Ruhe...

Vor dem Familienrichter wurde die Geschichte auch diskutiert, was SIE dann beim Unterhalt auch noch wieder Kohle gekostet hat.

Aber zurück zur eingangs gestellten Frage:

Natürlich kann heutzutage die Behörde recht niederschwellig die Waffen sicherstellen (lassen).

Im Anschluß gibt es dann das Verfahren zur Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse.

Wenn man dort nicht kompetent anwaltlich vertreten ist, wird so ein Bescheid dann rechtskräftig und damit ist es dann gelaufen.

Das Dumme ist halt, dass das dann zu einem Zeitpunkt passiert, wo man echt andere Sorgen hat.

Ich kenne einen Fall, in dem ich persönlich eine Entziehung der WBK´s voll abgenickt hätte, aber der beauftragte Anwalt Schlimmes für den Delinquent verhindern konnte. Andereseit habe ich zwei Bekannte, die einfach wehrlos wegen "Kleinigkeiten" abgegeben haben.

Gruß,

frogger

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  • 1 Monat später...

Wie es laufen kann, zeigt folgender Fall:

Auslöser war die Annahme, der Verdächtige habe seine Verlobte bedroht und besitze Schusswaffen. Gefunden wurden fünf Gewehre und eine Pistole. Gestern musste sich der Mann in Günzburg verantworten.... Ob es tatsächlich eine Bedrohung gegeben hat, blieb in der Verhandlung offen, die drei Jahre jüngere Verlobte verweigerte die Aussage. Und die Zeugin, die bei der Einsatzzentrale angerufen hatte, wurde nicht vernommen.... das Verfahren gegen die Zahlung von 1000 Euro einzustellen und die Waffen einzuziehen...
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es wurde kein Recht, sondern ein Urteil gesprochen. :gr1::pissed:

Hast Du Dir den ganzen Artikel durchgelesen?

Wenn "Der Mann wurde schlafend auf dem Sofa im Wohnzimmer überwältigt. Eine geladene Pistole lag auf dem Tisch. Das geht aus einem Einsatzbericht des SEK vor. ... Der Verdächtige war damals vorübergehend ins Bezirkskrankenhaus eingeliefert worden. Bei einem Test wurden Alkohol und ein Beruhigungsmittel im Blut nachgewiesen, wie ein Gerichtsmediziner nun aussagte." wirklich stimmt, dann würde ich eher "Recht" sagen.

...

SEK stürmt Haus: Geladene Pistole liegt auf dem Tisch - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/krumbach/SEK-stuermt-Haus-Geladene-Pistole-liegt-auf-dem-Tisch-id37060442.html

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Entzug der Waffen O.K., aber wegen Substanzabusus ungeeignet zu sein ist für sich nicht strafbar, also wofür die 1000 Auflage?

Wobei das wohl mittlerweile generell üblich ist, eine Einstellung gegen Geldzahlung anzubieten, um schön was in die Staatskasse zu spülen.

Es wird darauf spekuliert, dass die Leute sich nicht den Vorschuss der Anwaltshonorare leisten können und nicht die Nerven haben, um über Monate und Jahre (wegen bewusst zusammengesparter Richterstellen) ein Freispruch-Urteil durchzuverhandeln.

Sie akzeptieren lieber Geldauflagen und Strafbefehle, als auf ihr Recht zu bestehen, denn so ist es zumindest eine definierte Summe ohne noch weitergehendes Kostenrisiko.

Wir haben also eine Klassenjustiz: Gerechtigkeit bekommt nur, wer es sich leisten kann, einfach seine Anwälte beliebig arbeiten zu lassen.

Im Zivilverfahren läuft die Erpressung ähnlich: entweder den Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptieren - oder aufs Urteil warten, bis man schwarz wird.

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... dann würde ich eher "Recht" sagen.

Gesetz lasse ich mir ja noch eingehen... aber Recht ? OK, der Typ ist vlt. ein Säufer, vlt. auch ein Druffie, aber nur weil innerhalb seines befriedeten Besitzes eine Kanone liegt, was ja nicht verboten ist, solange man daneben steht/sitzt oder sonst was, wo ist da jetzt die Bedrohung ? Zumal keine Zeugen (eh das schlechteste womit man seit CSI^^ vor Gericht auflaufen sollte) und auch sonst keine Sachbeweise gegen ihn aufgebracht werden konnten, auf welcher Basis erging da denn das Urteil ? Ein normal gepolter Richter hätte den Typ in die Entziehung geschickt, die Kanonen vorläufig !!! sicherstellen lassen und dem StA wegen Zeitverschwendung die Anklageschrift mal ordentlich um die Ohren gehauen. So was gibt es echt bloß in Dunkeldeutschland.

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Entzug der Waffen O.K., aber wegen Substanzabusus ungeeignet zu sein ist für sich nicht strafbar, also wofür die 1000 Auflage?

Der Artikel jedenfalls lässt das offen. Die behauptete Bedrohung dürfte wenn die angeblich Geschädigte nicht aussagen will schwer zu beweisen sein.

Irgendwie haben sie da auch so ein paar Experten getroffen. Der Angeklagte wurde anscheinend vorher schonmal selber wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt und scheint auch ein eher ungesundes Verhältnis zu Betäubungsmitteln und Sicherheitsregeln im Umgang mit Schußwaffen zu haben. Die angeblich Geschädigte wirkt irgendwie so, als läge ihr das Vortäuschen von Straftaten auch nicht ganz fern. Und die Cops kommen mit einer halben Kompanie Ninjas, wenn auch immerhin ohne die Tür aufzubrechen. Mögen alle Beteiligten meinem Haus und Leben fernbleiben...

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.... Bei einem Test wurden Alkohol und ein Beruhigungsmittel im Blut nachgewiesen, wie ein Gerichtsmediziner nun aussagte." wirklich stimmt, dann würde ich eher "Recht" sagen.

...

SEK stürmt Haus: Geladene Pistole liegt auf dem Tisch - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/krumbach/SEK-stuermt-Haus-Geladene-Pistole-liegt-auf-dem-Tisch-id37060442.html

Zustimmung!

Lieber eine Einstellung gegen 1000 € als 60 Tagessätze.

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Bei Hartz4lern könnten 60 Tagessätze noch etwas billiger als die 1000 Eur sein.

Dem Normalbürger (Nicht-LWB) kann so eine Vorstrafe ansonsten auch weitestgehend egal sein; könnte nur eine Rolle bei Wiederholungstaten / sonstigen neuen Taten spielen. Das scheint viele Gerichte aber auch nicht mehr zu interessieren, sonst würden nicht so viele Intensivtäter frei rumlaufen, die ständig kleinere Taten begehen.

Für ordentliche Kriminelle ist eh alles, was nicht tatsächliches Einfahren in den Knast bedeutet, identisch mit Freispruch.

Geldstrafen und Anwaltskosten sind als notwendige Berufsaufwendungen einkalkuliert.

Bearbeitet von chute
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Für den angenommenen Hartz4ler ohne waffenrechtliche Erlaubnisse etc. ist nur die Höhe entscheidend. Wenn er mit 60 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe 100 Euro billiger wegkommt als mit einer Einstellung gegen pauschal 1000 €, kann ihm die Verurteilung im Prinzip lieber sein als die Verfahrenseinstellung. (Modellrechnung ohne Gerichtsgebühren etc.)

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