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IGNORED

SSW führen - was beachten?


realdognose

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Hallo Zusammen,

ich hätte ein paar konkrete Fragen zum Führen einer SSW in der Öffentlichkeit. Da ich bereits viel zum Thema gegoogelt habe und alle Threads (ohne finale Antwort) in die selbe Richtung "abrutschten", würde ich darum bitten hier "nahe" am Thema zu bleiben, also nicht über die Notwendigkeit, den Sinn oder persönliche Ansichten zu diskutieren.

1.) Verdecktes Tragen?

Es scheiden sich die Geister, eine Gesetzesgrundlage konnte ich hierzu nicht finden. Ein Teil sagt das "unverdeckte" Tragen wäre nicht zulässig wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" - der andere Teil sagt, man kann es handhaben wie man möchte.

Ich möchte nicht wie "John Wayne" durch die Gegend laufen, würde also ein verdecktes Tragen bevorzugen - nur möchte ich natürlich genauso wenig Probleme verursachen, wenn ich irgendwo die Jacke ablege und die Waffe zum Vorschein kommt.

2.) Ablegen?:

Man ist ja verpflichtet, seine Waffe vor Zugriffen Dritter zu schützen - Zuhause z.b. durch abschließbare Schublade o.ä.

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung - wenn man die Waffe bei sich trägt - die Waffe immer "am Körper" zu haben, oder wäre es auch adäquat die Waffe z.B. im Auto zu lassen, oder - sagen wir "Cafe-Besuch" - abzulegen und ggf. in die Jackentasche zu stecken? (Jacke nat. dann nicht an die Garderobe, versteht sich)

Platt gesagt: Was muss ich als Träger beachten, damit meiner Sorgfaltspflicht genüge getan ist?

3.) Öffentliche Veranstaltung

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SSWs untersagt - aber wo ist die Grenze, was definiert sich als "öffentliche Veranstaltung"? Soweit ich gelesen habe, fallen z.b. Cafes, Restaurants o.ä. nicht darunter, da hier eher privates Hausrecht greifen würde?

(Ich möchte hier nicht ermitteln, wohin ich die Waffe mitnehmen kann - sondern wohin ich Sie definitiv NICHT mitnehmen darf! Klar würde ich zu einem geplanten Restaurant besuch keine Waffe mitführen - manchmal ergeben sich Dinge jedoch spontan und dann sollte man schon Bescheid wissen ob und wie...)

4.) Sonstige Locations:

In Anlehnung an (3): Wenn ich mich auf eine nicht-öffentliche Veranstaltung begebe, sei es eine private Party, Einkaufszentrum, Metzger oder ähnliches - Muss ich hier in irgendeiner Form jemanden informieren, dass ich eine Waffe bei mir trage? (Das "Hausrecht" hängt ja nicht immer an der Eingangstüre aus, darf ich z.b. ein Cafe unter der Annahme betreten, dass es erlaubt ist oder muss ich mich ERST informieren und dann entsprechend reagieren?)

ps.: kl. Waffenschein ist natürlich vorhanden, dass dieser aber nichtmal mit einer "Einweisung / Aufklärung" einhergeht finde ich selbst merkwürdig - Ein paar Stunden Theorie würden doch Niemandem schaden?

pps.: Muss der kl. Waffenschein dabei sein, wenn man die Waffe führt?

Viele Grüße,

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den überwiegenden Teil Deiner Fragen beantwortet..................................................

......das Waffengesetz!!!! fang mit dem doch einfach mal an......

( ich würds Dir auch vorlesen, wenn Du mit meinem Stundensatz einverstanden bist )

.....und dann gibts da noch bissl was drumrum....

Bearbeitet von alzi
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Das sind ziemlich komplizierte Fragen und ohne Anspruch auf Richtigkeit(bin aber der Meinung das es so ist):

1. verdecktes tragen ist angeraten, sonst ruft jemand die Polizei und auch wenn du im Recht sein magst, finden sie was um dir den Spaß zu vermiesen. Wie du schon sagtest Erregung öffentlichen Ärgernisses oä. Ist einfach nicht normal in Deutschland das ein Zivilist eine "Schusswaffe", zumindest sieht es danach aus, trägt.
Kauf dir ein Innenbundholster und passe falls die SSW unbedingt dabei sein muss deinen Kleidungsstil an. Enge Jeans und reingestecktes Hemd kannste dann zb. schonmal knicken.

2. im abgeschlossenen Handschuhfach ja, im nicht abgeschlossenen nicht. Waffe und Munition müssen getrennt sein wenn sie im abgeschlossenen Handschuhfach lagern willst, wie Zuhause auch

3. Antwort aus einem anderen Forum:


Was zu den öffentlichen Veranstaltungen gehört, definiert Ziff. 42.1 WaffVwV wie folgt:

Zu § 42: Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen
Veranstaltungen

42.1 Eine Ausnahme (§ 42 Absatz 2 Nummer 2) kommt nur in
Betracht, wenn das Waffentragen mit ein Grund für die Veranstaltung
selbst ist (z. B. Schützen-, Brauchtums-, Karnevalsveranstaltungen)
oder mit ihr in engem Zusammenhang steht
(z. B. die Sicherung besonders gefährdeter Personen bei der
Begleitung durch eine Menschenmenge oder Sicherung von
Geldtransporten). Veranstaltungen im Sinne des § 42 liegen
nur vor, wenn es sich um planmäßige, zeitlich eingegrenzte,
aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse handelt. Diese sind
öffentlich, wenn jedermann, sei es auch nach Entrichtung eines
Eintrittsgeldes, Zutritt haben kann. Zu den öffentlichen Veranstaltungen
zählen somit z. B. auch entsprechend zugängliche
Theater-, Kino- oder Tanzveranstaltungen jeder Art (einschließlich
des regelmäßigen Diskothekenbetriebes). Kein
grundlegender Veranstaltungscharakter und somit kein Verbot
nach § 42 Absatz 1 liegt dagegen etwa beim schlichten Betrieb
einer Gaststätte oder auch einer Spielhalle vor; das Eingreifen
des Verbots setzt in diesen Fällen vielmehr voraus, dass über
den schlichten Betrieb hinaus zusätzliche öffentliche Aktionen
mit herausgehobenem Charakter durchgeführt werden (öffentliche
Feste/Feiern jeder Art u. Ä.).
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 42 Absatz
2 Nummer 3) bestehen auch dann, wenn nach der Art der
Veranstaltung oder nach sonstigen Umständen andere das Führen
von Waffen als Drohung missdeuten könnten oder wenn zu
befürchten ist, dass die mitgeführten Waffen in der Veranstaltung
abhanden kommen oder dass sich Teilnehmer der Veranstaltung
unfriedlich verhalten werden. Für Veranstaltungen,
bei denen es erfahrungsgemäß, z. B. auf Grund des Ausschanks
alkoholischer Getränke, zu unbedachten Handlungen
kommt, dürfen Ausnahmen nicht zugelassen werden, sofern
den Gefahren durch geeignete Auflagen z. B. über den sicheren
Transport der Schusswaffen nicht ausreichend begegnet
werden kann.
42.2 Die Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme
soll sich nach der Art der mitzuführenden Waffe bestimmen.
Eine Erlaubnis zum Mitführen einer Waffe in einer öffentlichen
Veranstaltung soll sich nach Art der mitzuführenden
Waffe bestimmen. Sofern die Waffen von Vereinigungen mitgeführt
werden, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlass
Waffen zu tragen, enthält § 16 Absatz 2 bis 4 spezielle Regelungen.

4. nein du musst niemanden informieren, wenn es jemand mitkriegt kann er dich als Inhaber des Hausrechts rausschmeißen

KWS und Personalausweis müssen zusammen immer mitgeführt werden, wenn du eine SSW führst.
Bearbeitet von low-ready
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Ohgottohgottohgott sind schon Weihnachtsferien

Ich finde solche Kommentare irgendwie blöd. Wo ist ein waffenforum , wo es auch eine Kategorie frei ab 18 gibt. Möchte man solche Diskussionen nicht , dann überrede die mods doch diese Kategorie zu streichen und wir sind WBK Besitzer unter uns, aber wenn er fragt .....hat er doch eine Antwort verdient...

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Was ist dein Problem? Jeder der nichts "verbrochen" hat und über 18 ist, kann den KWS beantragen. Das ist sein gutes Recht. Über Sinn und Unsinn von SSW zur Selbstverteidigung brauchen wir mal garnicht reden, das ist jedem seine eigene Entscheidung.

Das da die Sachkunde fehlt ist vollkommen normal, woher soll die auch kommen? auch wenn man einige Fragen schon mit gesundem Menschenverstand beantworten könnte.

Lass Ihn seine Fragen stellen und gut. Dein elitäres Gehabe machts auch nicht besser.

.

Das kann keine ernstgemeinte Frage für einen erwachsenen Menschen sein !

Du bekommst eine Erlaubnis eine Waffe zu führen und fragst ernsthaft ob du diese Erlaubnis mitführen musst ?

Alleine das zeigt das du gar nicht verantwortungsvoll eine Waffe auch SSW in der Öffentlichkeit führen kannst.

N.m.M. sollte man dir dafür den Schein schon mal wegnehmen.

Reicht dir das ?

Bearbeitet von low-ready
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Das kann keine ernstgemeinte Frage für einen erwachsenen Menschen sein !

Du bekommst eine Erlaubnis eine Waffe zu führen und fragst ernsthaft ob du diese Erlaubnis mitführen musst ?

Alleine das zeigt das du gar nicht verantwortungsvoll eine Waffe auch SSW in der Öffentlichkeit führen kannst.

N.m.M. sollte man dir dafür den Schein schon mal wegnehmen.

Reicht dir das ?

Mag deine Ansicht sein - teile ich nicht.

Natürlich habe ich das so vermutet und werde das auch so handhaben, die Frage ob es PFLICHT ist,

ist jedoch eine ganz andere und meiner Meinung nach vollkommen Legitim.

Es ist nicht dumm, zu fragen - es ist dumm, nicht zu fragen.

Und deinen Schluss, dass ich deswegen nicht verantwortungsvoll mit einer Waffe umgehen könne zeugt

von einem doch sehr engstirnigen Weltbild.

Wer also fragt, ob er seinen Führerschein dabei haben muss sollte deiner Meinung nach nicht Auto fahren dürfen,

und Menschen die wissen möchten ob der Personalausweis mitgeführt werden muss - am besten abgeschoben?

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Ich finde solche Kommentare irgendwie blöd. Wo ist ein waffenforum , wo es auch eine Kategorie frei ab 18 gibt. Möchte man solche Diskussionen nicht , dann überrede die mods doch diese Kategorie zu streichen und wir sind WBK Besitzer unter uns, aber wenn er fragt .....hat er doch eine Antwort verdient...

Ich finde solche derartigen Fragen blöd und das bei aller Liebe ?

Stell dir vor der führt das Ding in der Fußgängerzone offen spazieren ?

Warum auch immer kontrolliert ihn die Polizei und er sagt : "Muß ich den mithaben ?"

Warum muss man den Führerschein mithaben und bekommt ein Verwarngeld, wenn nicht ?

Wer den Perso nicht dabei hat muss zur Identitätskontrolle zur Wache. Ja warum denn wohl ?

Leute, Leute so naiv kann ein Erwachsener nicht sein ?

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.....und warum fragt er nicht seine Behörde?... die MUSS ihm die Fragen sogar beantworten...... und muss die Antworten sogar mit den entsprechenden Quellen belegen können.....

Keine Sorge, ich werde mich schon noch an offiziellen Stellen informieren - mir das Ganze im Idealfall auch Schwarz auf Weiß geben lassen.

Ich dachte aber, dass solche Fragen in einem "Waffen-Forum" durchaus gestellt werden könnten um erstmal eine "Grundidee" der Themen zu bekommen.

Oftmals liefern Foren nämlich noch Aspekte, die dir die offizielle Stelle zwar beantworten KANN - aber nur wenn du nachfragst. Und dazu musst du wissen,

was du fragen musst.

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den kleinen WS bekommst doch ab 18....... voll geschäftsfähig bist aber erst mit 21...... oder noch später... je nach Reifegrad....und Richter....

bei der Generation schmardfohn.....pah!


ne "Grundidee" wäre gewesen, sich ERST schlau zu machen und DANN den Wisch zu beantragen...... aber he, jeder wie er/sie/es kann.....

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Stell dir vor der führt das Ding in der Fußgängerzone offen spazieren ?

Warum auch immer kontrolliert ihn die Polizei und er sagt : "Muß ich den mithaben ?"

So, und jetzt denk nochmal darüber nach, was du da eben geschrieben hast?

Denn GENAU deswegen STELLE ich diese Frage ja, BEVOR ich nachher - als einer der nicht fragte - in genau so einer Situation stecke.

Was ist nun am Ende besser? Meine "dumme Frage", die genau dies geklärt hat, oder wenn ich die "dumme Frage" einfach nicht gestellt

hätte, weil ich weiß (Siehe Eingangspost) dass von den "Experten" eine ganze Palette dummer Antworten kommen wird?

Entschuldige, in meinen Augen ist diese ganze Thematik (aus offensichtlichen Gründen) "sehr sensibel" zu betrachten -

Da stelle ich lieber dumme Fragen, gerne auch doppelt, als dass ich das ganze "Lax" handhabe und von irgendeiner Vermutung ausgehe.

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.....und warum fragt er nicht seine Behörde?... die MUSS ihm die Fragen sogar beantworten...... und muss die Antworten sogar mit den entsprechenden Quellen belegen können.....

Tja...warum fragen hier die versammelten WBK-Inhaber eigentlich nicht ihr Sachkundebuch, die "Behörde" oder "das Gesetz", oder lesen Urteile...?

Das tun viele (sehr viele) nämlich nicht...

Quelle:

So ziemlich JEDER SV-Thread auf WO.

Hier stellt jemand ne Frage, in einem "frei ab 18" Forum... und dann kommen "Antworten".....

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Hallo Zusammen,

ich hätte ein paar konkrete Fragen zum Führen einer SSW in der Öffentlichkeit. Da ich bereits viel zum Thema gegoogelt habe und alle Threads (ohne finale Antwort) in die selbe Richtung "abrutschten", würde ich darum bitten hier "nahe" am Thema zu bleiben, also nicht über die Notwendigkeit, den Sinn oder persönliche Ansichten zu diskutieren.

1.) Verdecktes Tragen?

Auf dem KWS steht Person XY ist berechtigt, SSW, Reizsstoff und Signalwaffen mit PTB- Zulassungszeichen zu führen.(Punkt) Ob "offenes" führen Sinn macht ist selbsterklärend.

2.) Ablegen?:

Man ist ja verpflichtet, seine Waffe vor Zugriffen Dritter zu schützen(Punkt) Dein erster Satz beantwortet die komplette Frage

3.) Öffentliche Veranstaltung

Auf dem KWS steht: Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen auf öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen. Die Begriffsdefinition ist schnell gegooglet

pps.: Muss der kl. Waffenschein dabei sein, wenn man die Waffe führt?

Ja, und dein Personalausweis

Viele Grüße,

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Hier stellt jemand ne Frage, in einem "frei ab 18" Forum... und dann kommen "Antworten".....

Dass entsprechend "Antworten" kommen war mir im Vorfeld klar. Ich kann auch nachvollziehen, dass die Thematik des Führens einer Schreckschusswaffe sofort bei allen "Experten" die Alarmglocken in Richtung "Möchtegern-John-Wayne" schrillen lässt und betrachte entsprechende "Antworten" (sofern man es so nennen kann) nicht persönlich. (Dafür bin ich schon viel zu lange im großen, bösen Internet unterwegs ;-) )

Es wäre besser du würdest erst nachdenken und dann eine Waffe kaufen !

Beruhigt es dich, wenn ich dir sage, dass ich zwar den KWS bereits erhalten habe, aber noch keine Waffe gekauft habe?

Empfand ich so herum als "logisch" - denn der Schein hätte ja auch "nicht erteilt" werden können?

(Ja, zuhause bräuchte ich den nicht, aber darum geht es hier ja auch nicht)

Vor dem "Nachdenken" kommt bei mir - vermutlich Promotions-bedingt - das Sammeln von Informationen. Aber soll ja Leute geben,

die erst auf Basis ihres "gesunden Menschenverstandes" nachdenken und sich im Anschluss nicht mehr von gefundenen Informationen verwirren lassen.

Ist es Aufgabe des Forums Erziehungshilfe zu leisten ? Wohl kaum.

Erziehungshilfe kannst du vielleicht meinem 10 jährigen Sohn anbieten. (Und als Info für dich, erscheint mir erwähnenswert: Nein, ich habe nicht mit 8 Nachwuchs gezeugt.)

Bearbeitet von realdognose
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Vor dem "Nachdenken" kommt bei mir - vermutlich Promotions-bedingt - das Sammeln von Informationen. Aber soll ja Leute geben

Erziehungshilfe kannst du vielleicht meinem 10 jährigen Sohn anbieten. (Und als Info für dich: Ich habe nicht mit 8 Nachwuchs gezeugt.)

Die Promotion ist ja wie hinlänglich bekannt kein Qualitätsmerkmal mehr, sondern die Bestätigung das Kopieren und Einfügen beherrscht werden.

Ich habe drei Söhne 18, 16, 14 und keinen einmaligen Glückstreffer.

Du lässt Informationen für dich durch andere sammeln und nicht selber sammeln um ein Ergebnis daraus zu finden.

Wärst du so klug wie du behauptest warum konntest du nicht selber in das Waffengesetz schauen und musst dir erklären lassen was eine öffentliche Veranstaltung ist.

3 Pilzesammler treffen sich im städtischen Wald zum Pilze sammeln.

Du willst mit deiner SSW dabei sein, weil im dunklen Wald böse Menschen lauern.

Darfst du das oder ist das eine öffentliche Veranstaltung im Stadtwald ?

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Tja so schnell kann's gehen - jetzt habe ich mich doch auf die Diskussionen eingelassen, die ich eigentlich nicht wollte.

Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten, die auch tatsächlich mindestens eine der gestellten Fragen beantwortet haben!

Kann denn noch jemand etwas qualitatives zu folgendem Punkt beitragen?

2.) Ablegen?:

Man ist ja verpflichtet, seine Waffe vor Zugriffen Dritter zu schützen - Zuhause z.b. durch abschließbare Schublade o.ä.

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung - wenn man die Waffe bei sich trägt - die Waffe immer "am Körper" zu haben, oder wäre es auch adäquat die Waffe z.B. im Auto zu lassen, oder - sagen wir "Cafe-Besuch" - abzulegen und ggf. in die Jackentasche zu stecken? (Jacke nat. dann nicht an die Garderobe, versteht sich)

Platt gesagt: Was muss ich als Träger beachten, damit meiner Sorgfaltspflicht genüge getan ist?

In wie fern MUSS ich in der Öffentlichkeit sicherstellen, dass niemand Zugriff auf die Waffe erlangt?

Ist das eher eine "Null-Toleranz"-Frage (sprich: Du bist IMMER verantwortlich) oder gibt es hier ein

ausreichendes Mass an Vorkehrungen, z.b. "IMMER am Körper behalten".

Auch wenn manche dies wieder mit "gesundem Menschenverstand" beantworten würden, würde mich der rechtliche

Aspekt (Denn so unsozial es klingt - das ist am Ende der entscheidende Punkt) interessieren:

Wann ist der Verwahrungspflicht genüge getan, wann gilt die Handhabung als grob-fahrlässig?

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@coltdragoon: Nun gut, du hast dir deine Meinung (über mich, oder allgemein "Neulinge") ja bereits gebildet - Werde ich nicht versuchen dir auszureden.

Abschließend möchte ich zu dir sagen:

Du lässt Informationen für dich durch andere sammeln und nicht selber sammeln um ein Ergebnis daraus zu finden.

Ich dachte dafür wäre ein Forum da? (Also um hilfsbereite Menschen zu finden, die sich auskennen)

Zumindest in den Bereichen wo ich normalerweise unterwegs bin ist man ein Foren-Mitgied weil man HELFEN möchte und

sein "Fachwissen" an den Mann bringen will - nicht, weil man sich allwissend und erhaben "über" die Neuankömmlinge stellen möchte?

Nach über 20 Jahren beantworte ich heute noch Fragen von "Neulingen", die in meinen Augen unvorstellbar trivial sind.

Wenn du nur kund' tun möchtest was deine Meinung ist, solltest du vielleicht einen Blog statt Forum wählen...

Aber gut, dies ist nur mein Eindruck von dir, ich mag mich täuschen - aber diesen Eindruck hast du geschaffen, nicht ich.

lg,

ps.:

3 Pilzesammler treffen sich im städtischen Wald zum Pilze sammeln.

Du willst mit deiner SSW dabei sein, weil im dunklen Wald böse Menschen lauern.

Darfst du das oder ist das eine öffentliche Veranstaltung im Stadtwald ?

Auf Grund der (soweit) gesammelten Informationen würde ich sagen:

Es hängt davon ab:

Ist das Pilze sammeln allgemein angekündigt, und jeder der Bescheid weiß könnte beitreten? Dann darf ich das nicht.

Handelt es sich bei den zwei anderen Sammlern um Zwei meiner Freunde und es gibt keine allgemeine Ankündigung,

sodass es "nur" wir 3 sind? Dann darf ich das.

Ich mag falsch liegen, aber genau DAS sind solche Punkte die man bei der "zuständigen Behörde" erfragen kann - nur ohne überhaupt von irgendwo auf diese Frage gebracht zu werden KANN man dies nicht fragen, erhält folglich keine Antwort.

Bearbeitet von realdognose
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@ realdognose:

Ein herzliches Hallo erstmal und willkommen im Forum! :hi:

Nun wurde ja zu Deinem eigentlichen Anliegen ja schon so einiges geschrieben, und ich möchte mich auch nochmal kurz dazu äußern:

1. Ich würde Dir ernsthaft empfehlen, dass Du Dir möglichst genau überlegst, zu welchen Situationen Du Deine SSW mitnehmen möchtest und genau diese Situationen der zuständigen Behörde vorträgst und damit rechtlich einwandfrei klärst, ob das möglich ist. Da Du ja allerdings schon festgestellt hast, dass man nie genau weiß, welche Situationen einem im Leben so unverhofft begegnen, würde ich Dir empfehlen, die SSW außer auf dem Weg zum Müll rausbringen lieber im häuslichen Bereich beruhen zu lassen.

2. Nach dem Lesen Deiner Beiträge habe ich folgende Meinung über Dich:

a.) Du hast einen Kleinen Waffenschein.

b.) Du wirst Dir definitiv keine SSW holen, um diese in der Öffentlichkeit zu führen (zum "anschauen" und "Habenwollen" für zuhause wohl eher), weil Du dafür einfach zu intelligent bist. Und zwar in jeder Beziehung. Von daher erübrigt sich auch jede "fallkonstruierte Diskussion". Denn erstens kommt es immer anders und zweitens als man denkt.

Aber ich glaube, das weißt Du schon seit einem Großteil Deines Lebens, von daher gehe ich da auch nicht weiter drauf ein.

Viele Grüße

GW

Bearbeitet von gunwalker
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Hallo,

naja, dass ist wohl unerheblich, der KWS berechtigt dich nur zum Führen eine SSW Erwerb und Besitz haben damit nichts zu tun!

Gruß Klaus

Hallo Klaus,

das ist mir klar - Erwerb und Besitz gehen auch ohne KWS.

Allerdings habe ich zuhause einen Schäferhund - ohne KWS (und bei Einhaltung gesetzlicher Regelungen) kann ich mir eine SSW also im Prinzip schenken - wer "unangekündigt" zu mir nach Hause kommt ist selber schuld ;-)

Daher war es - in meinem Use-Case - logisch zuerst den KWS zu beantragen, abzuwarten und mich erst bei Genehmigung um alles

weitere zu kümmern. Selbst wenn ich mich dann doch dagegen entscheide hätte ich "so" nur 50 Euro versenkt statt 200 Euro oder mehr.

lg,

real.

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Also ich finde die Fragestellung des TE als ein vorbildliches Beispiel für den Wunsch

zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen.

Und zu Schusswaffen gehört halt auch die SSW Kategorie.

Soweit der Themenstarter seine Fragen sich nicht schon selbst beantwortet hat,

ist das durch einzelne konstruktive Beiträge geschehen.

Deshalb kann ich mir meinen Senft dazu locker sparen.

Allerdings finde ich es schade, dass auf einem neugierigen Newcomer, der nur alles

richtig machen will, von den allwissenen WO Großmeistern so munter drauf los geätzt wird.

Also wenn ich der Neuling mit dem zungenbrecherischen Benutzername wäre,

würde ich es mir reiflich überlegen ob ich mich intensiver mit dem Thema Waffen

beschäftige oder vielleicht lieber in die Szene der Angler, Akkordionspieler oder

Vesparollerfahrer einschwenke.

Der Gaspistolenfan mit kl. Waffenschein von heute könnte vieleicht schon übermorgen

ein Fachmann für IPSC oder der kompetente Sportleiter eines GK Vereines sein.

Also interessierte Einstieger nicht unterbuttern, sondern darüber freuen das es sie gibt!

oswald

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@ realdognose:

Ein herzliches Hallo erstmal und willkommen im Forum! :hi:

Nun wurde ja zu Deinem eigentlichen Anliegen ja schon so einiges geschrieben, und ich möchte mich auch nochmal kurz dazu äußern:

1. Ich würde Dir ernsthaft empfehlen, dass Du Dir möglichst genau überlegst, zu welchen Situationen Du Deine SSW mitnehmen möchtest und genau diese Situationen der zuständigen Behörde vorträgst und damit rechtlich einwandfrei klärst, ob das möglich ist. Da Du ja allerdings schon festgestellt hast, dass man nie genau weiß, welche Situationen einem im Leben so unverhofft begegnen, würde ich Dir empfehlen, die SSW außer auf dem Weg zum Müll rausbringen lieber im häuslichen Bereich beruhen zu lassen.

2. Nach dem Lesen Deiner Beiträge habe ich folgende Meinung über Dich:

a.) Du hast einen Kleinen Waffenschein.

b.) Du wirst Dir definitiv keine SSW holen, um diese in der Öffentlichkeit zu führen (zum "anschauen" und "Habenwollen" für zuhause wohl eher), weil Du dafür einfach zu intelligent bist. Und zwar in jeder Beziehung. Von daher erübrigt sich auch jede "fallkonstruierte Diskussion". Denn erstens kommt es immer anders und zweitens als man denkt.

Aber ich glaube, das weißt Du schon seit einem Großteil Deines Lebens, von daher gehe ich da auch nicht weiter drauf ein.

Viele Grüße

GW

Hallo gunwalker,

vielen Dank für dein Feedback.

1.) Ja, ein Abklären der genauen Lage ist mir wichtig. Und wie du schreibst würde ich die Waffe nicht "selbstbewusst zu jedem Event mitschleifen" - Die Fragen sind daher natürlich auch Extrem-Beispiele (Cafe, Restaurant, etc...) - Aber ich stelle Fragen gerne "so", dass die Fragestellung ansich nicht schon eine erwartete Antwort beinhaltet.

Prinzipiell kann man es mit folgendem Satz zusammenfassen: "Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben".

2b.) Danke für das "Lob". Und völlig korrekt erkannt käme ich derzeit nur auf "zwei" Alltagssituationen, bei denen ich in Erwägung ziehen würde die Waffe mitzuführen:

1.) Ich gehe jeden zweiten Tag nach "Feierabend" (gegen 20 Uhr) joggen - Trimdich-Pfad im Wald, im Winter "stockdunkel". (Ja, da fühlt man sich auch als sportlicher Mann "unwohl".)

2.) Beruflich bedingt bin ich des öfteren pro Monat deutschlandweit unterwegs und habe oftmals keine Ahnung von den regionalen Begebenheiten.

Und aus (2) resultiert eben die Frage bzgl. des "privaten Hausrechts" und den "öffentlichen Veranstaltungen" - Abends sind meist "Kunden-Termine" usw., dann aber gegen 1 oder 2 Uhr noch einen "unbekannten" Weg zum Hotel antreten? Ja, wie gesagt: "Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben".

Also ich finde die Fragestellung des TE als ein vorbildliches Beispiel für den Wunsch

zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen.

Auch dir ein Dankeschön - denn um nichts anderes geht es mir. Und zwar von BEIDEN Gesichtspunkten aus:

- Erstens möchte ich vermeiden, dass durch irgendwelche Fahrlässigkeiten jemand anders zu Schaden kommt.

- Zweitens möchte ich vermeiden, dass - natürlich - ICH dadurch in irgendeiner Weise zu Schaden komme (hier vor allem natürlich rechtlich gesehen!).

lg,

real

Bearbeitet von realdognose
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Über Sinn und Unsinn von SSW zur Selbstverteidigung brauchen wir mal garnicht reden, das ist jedem seine eigene Entscheidung.

.

Vor dem 1 April (was für ein Datum) 2003 durfte man die Teile ohne jegliche Formalitäten führen nur der Personalausweis war dafür

erforderlich, (unter anderem) durch (so die offizielle Begründung) wurde er durch den Amoklauf 2002 in der Guttenbergschule dann

eingeführt die Pläne dazu lagen bereits seit den 90igern in den Schubladen.

Man hätte alles so wie vor 2003 belassen sollen, der KWS ist wie sovieles in diesen Staat ein Ergebnis von Populismus und Aktionismus in der Politik, die Auswirkungen haben bekommen fast nur die falschen zu spüren, denn Banküberfälle (auch das Argument musst damals herhalten) gibt es nach wie vor daran hat auch der KWS nichts geändert.

Ich kann mich noch gut an die Wendezeit so um 1990 herum erinnern als damals nach dem Datum der Einheit der Run der "Ossis"

auf die freien Waffen begann das war so in der Wende und Nachwendezeit, damals winkten mitunter sogar gestandene Polizisten

ab und sagten das die Dinger eher Spielzeuge sind und nicht viel bringen usw.

Heute sind wir soweit das wir alles was irgendwie nach Waffe aussieht (oder "martialisch" das kann auch ein älteres Novoflex Teleobjektiv mit Pistolengriff sein) am liebsten verbieten würden...

Nach dem KWS ging es ja weiter originale LEP-Waffen, Taser, bestimmte Messer verbieten,verbieten,reglementieren,reglementieren

zu etwas anderes reicht es offenbar nicht mehr.

Mit den Holster ist so eine Sache deffinitiv hat auch der Jet-Protector einen Pistolengriff der dem der Glock ziemlich ähnlich sieht

für diese (erlaubnis-führen-freie) "Waffe" oder sagen wir lieber Tierabwehrgerät braucht man zwar keinen Waffenschein es würde

aber wohl den gleichen Ärger geben wie wenn man sich ein 400ml Pfefferspray in Feuerlöscherform oder eine Maglite umschnallt

oder mit besagten Teleobjektiv mit Pistolengriff herumläuft, Polizisten misstrauen heute generell dem Bürger und haben etwas dagegen wenn er womöglich noch selbstbewusst auftritt, hier kommt er wieder zumVorschein der lange totgeglaubte Obrigkeitsstaat

des 19.Jahrhunderts und der Kaiserzeit, Vergleiche zu 2 späteren Systemen verkneife ich mir lieber.

Also am besten unterwegs Pfefferspray oder anderes Abwehrmittel verdeckt.

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