Zum Inhalt springen
IGNORED

Geschoss schenken


d__r

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ein Kumpel von mir hat in ein paar Tagen Geburtstag. Als Geschenk würde ich mit ihm gerne schießen gehen. Allerdings wollte ich ihm an seinem Geburtstag ein Geschoss schenken.

Die Frage ist allerdings, wie ich das Geschoss aus der Patrone befreien kann. Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass ich einfach auf dem Schießstand abdrücken und dann im Sand graben soll, wobei das wahrscheinlich noch das einfachste wäre.

Wenn ich es richtig verstehe, dann darf ich eine Fabrikpatrone nicht einfach so auseinanderbauen. Und Wiederlader dürfen auch nur ihre eigenen Patronen auseinander bauen - also keine Fabrikmunition. Ist es richtig?

Wie ist es eigentlich mit den Widerladern. Kann ich mir einfach so in dem Waffen-Laden Geschosse kaufen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wohne in Gernsbach, gerade über den Hügel von Baden-Baden aus.

Allerdings kann ich Dir nur gefettete Bleigeschosse für die .45ACP anbieten. Keine Mantelgeschosse und keine Gewehrgeschosse. Wenn das in Ordnung ist, kannst Du morgen gerne kurz vorbei kommen, müßte man nur telefonisch absprechen, daß ich auch zu Hause bin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Leute,

....ein Kumpel von mir hat in ein paar Tagen Geburtstag. Als Geschenk würde ich mit ihm gerne schießen gehen. Allerdings wollte ich ihm an seinem Geburtstag ein Geschoss schenken.

......Wie ist es eigentlich mit den Widerladern. Kann ich mir einfach so in dem Waffen-Laden Geschosse kaufen?

Wenn ich nicht bei jedem Besuch meines Vereins auf Leute treffen würde die Waffen haben, aber so gar keine Ahnung vom Rechtlichen drumherum, ich würde so eine Anfrage nicht glauben. Warum muss ich immer wieder enttäuscht werden ??????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

WSK ist aber vorhanden, oder ? Ansonsten, wer viel fragt, geht viel fehl.

Ich frage mich momentan, was du denn genau an der Frage auszusetzen hast!

Denn wenn du von deinem hohen Ross runterkommst, wirst du merken, wie vielschichtig diese Frage tatsächlich ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wirst du merken, wie vielschichtig diese Frage tatsächlich ist.

Die Patrone an sich ist " vielschichtig". Geschoss und Hülse sind laut Waffengesetz.........................nix, weil nicht erfasst ( Ausser Geschosse die unter das KWG fallen wie Leuchtspur und Hartkern zb ), Zünder sind zwar Explosivstoffhaltig, aber frei ab 18. Einzig der Pulvererwerb ist gesetzlich gedeckelt. Das sind aber wieder solche Dinge wo sich mir, sorry für den Ausdruck, die Fussnägel aufrollen. Wenn ich mit Waffen und Munition hantiere sollte ich die elementaren Gesetze drum herum kennen. Sonst hantiere ich vielleicht nicht mehr lange damit........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Patrone an sich ist " vielschichtig". Geschoss und Hülse sind laut Waffengesetz.........................nix, weil nicht erfasst ( Ausser Geschosse die unter das KWG fallen wie Leuchtspur und Hartkern zb ), Zünder sind zwar Explosivstoffhaltig, aber frei ab 18. Einzig der Pulvererwerb ist gesetzlich gedeckelt. Das sind aber wieder solche Dinge wo sich mir, sorry für den Ausdruck, die Fussnägel aufrollen. Wenn ich mit Waffen und Munition hantiere sollte ich die elementaren Gesetze drum herum kennen. Sonst hantiere ich vielleicht nicht mehr lange damit........

Dann rolle mal deine "Fußnägel" wieder zurück und lies dir mal die Frage noch einmal durch!

Ich habe nicht gefragt, ob ich mir Geschosse kaufen darf.

Ich habe gefragt, ob ich einfach so Geschosse kaufen kann!

Dahinter stecken nämlich gleich ein paar Fragen:

1) Werden Geschosse in Waffenläden normalerweise verkauft?

2) Dass die Geschosse nach dem Waffenrecht nichts sind, bedeutet ja nicht, dass Waffenläden mir die verkaufen müssen. Der Besitzer kann ja sagen, dass er die nur an Wiederlader verkauft.

3) Und das "einfach so" bezog sich darauf, dass ich die Geschosse gleich mitnehmen kann und der Waffenladen die nicht erst bestellen muss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich frage mich momentan, was du denn genau an der Frage auszusetzen hast!

Siehe Beitrag #14. Wenn man mal irgendwann eine WSK gemacht hat, weiß man, Hülse, Zünder und Murmel = frei ab 18. Wo ist da jetzt deine vielschichtige Frage einzuordnen ?

...

und lies dir mal die Frage noch einmal durch!

...

Aua, das kann doch nicht dein Ernst sein ?

Bearbeitet von BigMamma
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe gefragt, ob ich einfach so Geschosse kaufen kann!

Dahinter stecken nämlich gleich ein paar Fragen:

1) Werden Geschosse in Waffenläden normalerweise verkauft?

2) Dass die Geschosse nach dem Waffenrecht nichts sind, bedeutet ja nicht, dass Waffenläden mir die verkaufen müssen. Der Besitzer kann ja sagen, dass er die nur an Wiederlader verkauft.

3) Und das "einfach so" bezog sich darauf, dass ich die Geschosse gleich mitnehmen kann und der Waffenladen die nicht erst bestellen muss.

zu 1. Das kommt drauf an, Frankonia hat zb welche, mein Haus und Hofdealer nicht, der führt keine Wiederladeartikel

zu 2. In Deutschland MUSS dir keiner was verkaufen, es sei den es besteht ein Kontrahierungszwang ( zb KFZ Haftpflicht )

Und sagen kann der Händler viel, frag mal einen

zu 3. siehe 1.

Ansonsten schau bei Egun rein, da werden jede menge Geschosse verkauft

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass ich einfach auf dem Schießstand abdrücken und dann im Sand graben soll, wobei das wahrscheinlich noch das einfachste wäre.

Wenn ihr einen Sandkugelfang habt, dann schau doch beim Scheibenwechsel einfach mal drauf. Manchmal liegen Geschosse da rum, ohne dass Du buddeln musst. Ich habe bei uns auch schon Geschosse aus den Holzbalken gepuhlt. Die haben dann "Geschichte" ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, jeder darf in einem Geschäft handlsübliche Geschosse kaufen - auch Patronenhülsen sind frei erhältlich...Anzündhütchen gibts für jeden ab 18 Jahren - nur das Pulver selbst ist EWB-Pflichtig.

LG: Steam

Weil wir ja hier mal wieder eine Übung in Haarespalten und Besserwissen abhalten:

In welchem Gesetz oder in welcher Verordung findet man ein Mindestalter für den Erwerb von Zündhütchen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Die Frage ist allerdings, wie ich das Geschoss aus der Patrone befreien kann.

[...]

Deine Frage zerfällt in eine rechtliche und eine praktische Komponente.

Die rechtliche Komponente ist recht einfach zu beantworten. Abgesehen von der heißen Delaborierung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch der Patrone in der zugehörigen Schusswaffe bekommst DU das Geschoss nicht ohne Rechtsverstoß aus der Hülse.

Die praktische Komponente Deiner Frage hat viele Antworten:

Wiederlader benutzen sogenannte Entladehammer um eine selbstgeladene Patrone wieder zu delaborieren. Das ist wohl die geschossschonenste Methode.

Für das Delaborieren einer größeren Anzahl von Patronen sind sog. Geschosszieher (englisch Bullet Puller).

Ich brauch Dir die Geräte nicht erklären, denn zu allem gibt es Filmchen bei Youtube. Unter dem Titel "Bullet Pulling on the Fly" zeigt man Dir dort auch wie man Geschosse ohne die o.a. Werkzeuge aus der Patrone bekommt.

Eine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

könntest du bitte da mal eine Quellenangabe posten? Das habe ich, wenn ich mich recht erinnere, damals im Lehrgang anders beigebracht bekommen.

Sorry, dass ich dir heute erst antworte.

Auf dem Fachkundelehrgang hast du ja bestimmt auch gelernt, dass du nur Treibladungspulver (NC-, Schwarzpulver, Pyrodex usw.) erwerben darfst, für die du auch in deine Erlaubnis eingetragen bekommen hast. Zudem darfst du das (zugelassene) Pulver nur in den zugelassenen und nach aktuellstem Stand der Vorschriften entsprechend beschrifteten Gebinden erwerben. Zuletzt muss der Erwerb der Treibladungspulver vom Händler oder anderen Berechtigten in deiner Erlaubnis eingetragen sein.

Wenn du also Fabrikmunition delaborierst verstößt du mindestens gegen den letzten Punkt. Bei gewerbsmäßigen Wiederladern kann das schon wieder anders aussehen.

Du denkst vielleicht, dass ich SprengG und SprengVwV zu streng auslege, aber in der jetzigen Situation in Deutschland, gehe ich davon aus, das nicht automatisch alles erlaubt ist, was nicht wortwörtlich untersagt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry, dass ich dir heute erst antworte.

Auf dem Fachkundelehrgang hast du ja bestimmt auch gelernt, dass du nur Treibladungspulver (NC-, Schwarzpulver, Pyrodex usw.) erwerben darfst, für die du auch in deine Erlaubnis eingetragen bekommen hast. Zudem darfst du das (zugelassene) Pulver nur in den zugelassenen und nach aktuellstem Stand der Vorschriften entsprechend beschrifteten Gebinden erwerben. Zuletzt muss der Erwerb der Treibladungspulver vom Händler oder anderen Berechtigten in deiner Erlaubnis eingetragen sein.

Wenn du also Fabrikmunition delaborierst verstößt du mindestens gegen den letzten Punkt. Bei gewerbsmäßigen Wiederladern kann das schon wieder anders aussehen.

Du denkst vielleicht, dass ich SprengG und SprengVwV zu streng auslege, aber in der jetzigen Situation in Deutschland, gehe ich davon aus, das nicht automatisch alles erlaubt ist, was nicht wortwörtlich untersagt ist.

Hi,

vielen Dank das du so ausführlich geantwortet hattest. Das mit dem erwerben ist natürlich korrekt. Nur ist nicht jeder Umgang gleich erwerben.

Es geht mir nicht darum Pulver aus delaborierter Munition zu gewinnen und aufzubewahren. Es kann ja direkt vorschriftsmäßig entsorgt werden. Ich hatte mal vor einiger Zeit bei meiner Behörde angefragt ob ich genau das darf.

Hintergrund ist das bei einigen Disziplinen ja eine Munitionskontrolle stattfindet. Und da kann ich mich bei der Angabe von den Schützen zum Geschossgewicht (Für z.B. E2-Messungen) nicht auf deren Wort verlassen. Dann könnte man sich die ganze Kontrolle sparen. Und ob das nun Fabrikmunition ist oder selbst geladenen in einer Fabrikschachtel ist nicht wirklich festzustellen.

Ich weiß natürlich nicht ob es in den letzten 12 Monaten eine Änderung im Gesetz oder den entsprechenden Vorschriften gab. Aber nach deiner Auslegung wäre der Umgang auch immer ein Erwerb. Und das habe ich in den Begriffsbestimmungen im SprenG nicht finden können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Ich weiß natürlich nicht ob es in den letzten 12 Monaten eine Änderung im Gesetz oder den entsprechenden Vorschriften gab. Aber nach deiner Auslegung wäre der Umgang auch immer ein Erwerb. Und das habe ich in den Begriffsbestimmungen im SprenG nicht finden können.

Nicht jedes begrabbeln eines Gegenstandes ist ein Erwerb, weil man nicht immer nach eigenem Beherrschungswillen mit der Sache verfahren kann. Nur was machst Du mit dem Pulver, wenn es aus der Patronenhülse raus ist? Läßt Du es in der Hülse und stopfst wieder ein Geschoss drauf?

Die einzige rechtssicher erlaubte Methode der Munitionsprüfung ist imho der Schuss in einen zugelassenen Wassertank. Dabei die Geschwindigkeit Messen, das Geschoss angeln und nachwiegen. Alternativ die explizite Erlaubnis der Behörde auch fremde Munition zu entladen und das Pulver zu vernichten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Godix

Ich habe doch geschrieben das es vorschriftsmäßig entsorgt wird.

Ich hatte zu dem damaligen Zeitpunkt von der für mich zuständigen Behörde eine positive Antwort bekommen. Das delaborieren einer Fabrikpatrone und das sofortige vorschriftsmäßige entsorgen ist ein Umgang mit Treibladungspulvern der einer §27 Erlaubnis nicht widerspricht.

Vielleicht gibt es ja in diese Richtung auch von manchen Behörden erlassenen Beschränkungen in manchen Pulverscheinen. So wie manche Behörden die Erlaubnis nur auf die Kaliber beschränken für die auch ein waffenrechtliches Erlaubnis vorliegt.

Und was du als rechtssicher bezeichnest ist dann für mich nachrangig. Da frage ich lieber unmittelbar bei der Behörde nach, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.