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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben (bearbeitet)

Gerade auf in den Nachrichten zu lesen (Fettungen durch mich):

 

Zitat

Das Musikcorps [...] wehrt sich gegen einen Facebook-Post der AfD. Deren Chefin Frauke Petry hat ein Foto der Musikgruppe als Hintergrundbild verwendet, um fehlende Waffengesetze anzuprangern.

Quelle:

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/musikcorps-gegen-afd-post-100.html

 

Kann mich einer der Facebook-Nutzer hier aufklären, was es damit auf sich hat? Will die AfD auf einmal die Waffengesetze verschärfen? Oder wurde beim Bericht etwas missverständlich wiedergegeben?

Bearbeitet von LTB
Geschrieben (bearbeitet)

LTB

Da steht das Gegenteil. Eigentlich in leicht verständlichen Hauptsätzen. EU Bürokraten doof. Gesetz nutzlos - richtig.

Der WDR kommt nur nicht mehr aus seiner hauptdenkrichtung heraus und verreißt dann in den bekannten Reflexen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Wie erlassen neue Gesetze, niemand kann sie überwachen, aber wie haben sie.

Was für ein Blödsinn.

 

Das ist kein Blödsinn, sondern sehr hülfreich, wenn man mal jemanden mit aller Gewalt was ans Zeug flicken will.

 

Wie in dem alten Ärztewitz "Es gibt keine gesunden Menschen - nur Patienten, die noch nicht ausreichend untersucht wurden!"

 

Abs4

 

Geschrieben

Hat jemand in dem aktuellen Beschluss was von Bestandschutz gelesen? Ich habe dazu nichts gefunden! Gibt es weitere Erläuterungen dazu? 

Laut diesem Dokument sind wir ja alle ge***!!

Ich habe mir den letztendlichen Beschluss nun 2 mal durchgelesen, und komme einfach nicht von der These ab, dass:

- Alle HA-Pistolen mit auswechselbarem Magazin

- Alle HA-Lw mit auswechselbarem Magazin 

 

ohne Bestandschutz verboten werden, da die Möglichkeit gegeben ist, größere Magazine, auch wenn diese verboten sind, zu verwenden.

 

Ich lese weiterhin:

 

  1. Für die gefährlichsten Feuerwaffen sollten strengere Vorschriften in die Richtlinie 91/477/EWG aufgenommen werden, damit sichergestellt ist, dass von einigen begrenzten und hinreichend begründeten Ausnahmen abgesehen diese Feuerwaffen nicht gekauft, besessen oder gehandelt werden dürfen. Werden diese Vorschriften nicht befolgt, sollten die Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, wozu auch die Beschlagnahme derartiger Feuerwaffen gehören könnte. 

 

Damit wäre heletz Kommentar auch widerlegt!

gruß

 

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Shelby:

GUT.

Und nun? Sind wir schon am Ende und müssen uns damit abfinden?

 

vor 14 Stunden schrieb karlyman:

 

Gut!

Ich hatte schon die Hoffnung aufgegeben, dass in diese - eigentlich offensichtliche - Wunde nochmal jemand den Finger legen würde.

 

 

 

Selbstverständlich müssen wir uns nicht damit abfinden!

 

Aber ich sehe hier nur eine Möglichkeit. Nach Umsetzung in deutsches Recht findet sich ein Kläger und der argumentiert im gerichtlichen Verfahren damit, dass Art. 114 nicht die Rechtsgrundlage zum Erlass der EU-Feuerwaffenrichtlinie enthält. Das Gericht hat dann 2 Möglichkeiten. Es gibt dem Kläger in der Sache Recht oder ruft den EuGH an. Aber bis dahin ist noch ein langer Weg. 

 

Evtl. finden sich andere EU-Länder (Deutschland wird es eher nicht tuen), welche als Nationalstaat den EuGH anrufen?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb eckstett:

- Alle HA-Pistolen mit auswechselbarem Magazin

- Alle HA-Lw mit auswechselbarem Magazin 

ohne Bestandschutz verboten werden

 

Keine Ahnung was du gelesen hast aber das ist Quatsch.

Zitat

Die bloße Möglichkeit, eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen bei Lang-Feuerwaffen und von mehr als zwanzig Patronen bei Kurz-Feuerwaffen anzubringen, hat keinen Einfluss auf die Einstufung der Feuerwaffe in eine bestimmte Kategorie.

 

Zitat

Die Mitgliedstaaten können beschließen, Genehmigungen für halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A Nummer 6, 7 oder 8 für eine Feuerwaffe, die in die Kategorie B eingeteilt war und die vor dem ... [Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsrichtlinie] rechtmäßig erworben und eingetragen wurde, unter den sonstigen in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zu bestätigen, zu erneuern oder zu verlängern.

 

Die Formulierung ist interessant, da sie auf das Datum der Richtlinie abzielt nicht auf das Datum der nationalem Umsetzung!

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben

Aus dem Newsticker:

 

Am 17.3.2017 um 20:31 schrieb zickzack:

Rundmail von Beatrix von Storch (AfD):

 

Zitat

[...]
Dabei hat sich die Mehrheit eines parlamentarischen Kniffs bedient, mit der pauschal verhindert worden ist, dass die Änderungsvorschläge überhaupt zur Abstimmung gekommen sind. Im EU-Parlament zeigt die staatstragende Mehrheit der Etablierten jetzt immer häufiger die Tendenz, die Mitspracherechte der parlamentarischen Minderheiten zu beschränken und die Transparenz zu reduzieren.[...]

 

 

Gibt es konkreteres zu dem "Kniff", mit dem die Parlamentsrechte hintergangen sein sollen? Dass hier mit Verfahrenstricks eine ganz üble Nummer abgezogen wurde, ist ja schon bei der Frage der Zuständigkeit und bei der Erpressung des Parlamentes durch die Kommission, die Richtlinie komplett zurückzuziehen falls die nicht zustimmen, offen zu Tage getreten. Da sollte dieser Kniff auch klar benannt werden, damit man schön überall weitererzählen kann, wessen Geistes diese EU Veranstaltung ist.

Geschrieben

Es gab 2 Abstimmungen.

"Sollen die Änderungsanträge behandelt werden?" - Nein

"Stimmen sie dem Trilog-Komproschiss zu?" - Ja

 

Die erste Abstimmung ist der "Kniff". So spart man sich längliche Diskussionen, wenn das Ergebnis vorher schon feststeht.

Geschrieben

Das alleine wäre für mich noch kein "Kniff." Firearms United hat schon vor Wochen darauf hingewiesen, dass die Kommission die Richtlinie ohne Amendments abstimmen lassen will. Das war also schon lange bekannter Vorsatz.


Die Frage ist eher, ob ein solches Prozedere evtl. üblich ist? Ob es gar durch die Geschäftsordnung des Parlamentes gedeckt ist? Oder ob nicht sogar das Gegenteil der Fall ist, nämlich dass Änderungsanträge eben Anträge sind, über die man als Fraktion oder Antragssteller auch erwarten darf, dass darüber abgestimmt wird. Die Frage ist auch, wer denn im Parlament bestimmt, in welcher Reihenfolge abgestimmt werden soll und wer überhaupt den Antrag eingebracht hat, gleich am Anfang pauschal darüber abzustimmen, ob überhaupt abgestimmt wird.

 

Weil das Ganze von Anfang an nach Schmuh stinkt, sollte man der Sache bis ins Detail nachgehen. Jeder Fehler zählt.

Geschrieben
Am 20.3.2017 um 15:09 schrieb LTB:

Kann mich einer der Facebook-Nutzer hier aufklären, was es damit auf sich hat? Will die AfD auf einmal die Waffengesetze verschärfen? Oder wurde beim Bericht etwas missverständlich wiedergegeben?

D_Afd_FraukePetryRhine-Guards.jpg

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb zausel:

Kann mich einer der Facebook-Nutzer hier aufklären, was es damit auf sich hat? Will die AfD auf einmal die Waffengesetze verschärfen? Oder wurde beim Bericht etwas missverständlich wiedergegeben?

 

 

Das EU-Parlament hatte 2008 das Waffenrecht verschärft, u.a. Richtlinien für Deaktivierung erlassen.

Laut den Regelungen müssen diese Richtlinien innerhalb einer bestimmten Zeit in Landesrecht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Und laut den Regularien hat die Kommission die Aufgabe 5 Jahre nach dem Erlass der Richtlinie zu prüfen, ob die Regelungen in nationales Recht übernommen wurden. Dies hätte die Kommission im Jahr 2013 machen müssen. Hat sie aber nicht!

Und wenn ich mich recht entsinne,war eine der Terrorwaffen von Paris eine Deko- oder Theaterwaffe aus Tschechien, die nicht nach den Bestimmungen deaktiviert wurde, da Tschechien die Eu-Regelungen von 2008 nicht übernahm und die Kommission "vergaß" da nach zu haken.

 

Genaugenommen, sind die Schlamper der Kommission mitschuld am Tod der Opfer von Paris.

 

Zeugt eigentlich davon, daß die AFD scheinbar ein paar Auskenner hat, die sie beraten. Zumindest kennen die sich wohl besser im Waffenrecht aus, als die EU-Freggels.

 

Hoffe es ist verständlich erklärt!

Bearbeitet von detlef86
Geschrieben

Genau genommen ist die wirklich heiße Frage, wieso sich die Attentäter überhaupt auf französischem Territorium aufhalten durften... huch!

 

@knight: Alles eventuell hochinteressante Fragen für den EuGH.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Julius Corrino:

Parlamentenommen ist die wirklich heiße Frage, wieso sich die Attentäter überhaupt auf französischem Territorium aufhalten durften... huch!

 

@knight: Alles eventuell hochinteressante Fragen für den EuGH.

Der EuGH ist genausowenig ein unabhängiges echtes Gericht wie das EP ein Parlament.

Die entscheiden nicht gegen ihren Herrn und Meister. Kenne auch keinen deratigen Fall.

Geschrieben

Die Vorratsdatenspeicherung haben sie mal knallhart der Kommission und auch dem Parlament um die Ohren gehauen. Das Ding ist für nichtig kassiert worden.

 

Die Safe-Harbor-Regelung haben sie auch außer Kraft gesetzt.

 

In beiden Fällen wurden die Grundrechte von Millionen EU Bürgern jahrelang misachtet - und das hatte nie Konsequenzen für irgendwen (die Grundrechte völlig fremder Leute haben allerdings keine Obergrenze, das gilt nur für uns!). Die können sich da leisten, was sie wollen und dürfen einfach so weiter machen.

 

Man sollte das eher so sehen, dass sowas auch überraschend ausgehen kann. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit für positive Überraschungen gerade bei unserem Thema ist, kann man sich allerdings schwer ausmalen. Wir sind ja in letzter Zeit aus Deutschland so einiges gewöhnt.

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Empty8sh:

Das Erste und Extra 3 versuchen mal wieder unter dem Deckmantel der Satire ein Pamphlet über die Legalwaffenbesitzer zu verbreiten. Besuch eines Filmtemas auf der IWA.

 

Haben anscheinend keinen deutschen Hersteller gefunden der mit ihnen reden wollte.

Aber wenn manche LWB solche Antworten geben sind sie es auch selbst schuld.

 

 

 

Geschrieben

Hab da was aufgeschnappt, das ich leider nicht verifizieren kann. Aber vorstellbar wär's  :mega_shok:

 

"Hallo zusammen,
ein kleiner Vorgeschmack, was uns in den kommenden Jahren erwarten könnte. Ein Kollege mit Kontakten nach Brüssel hat das aus einem internen Papier weitergeleitet, die Originalität ist noch nicht verifiziert.
Ein paar der Gerüchtepunkte (die erstaunlich nahe an kanadischen Gesetzen sind):

+++ZITAT+++
- Verbot aller Halbautomaten unter 500mm Lauflänge
- Spezifisches Verbot aller AR/AK
- Magazinkapazität auf 5 Schuss (LW) bzw. 10 Schuss (KW)
- Verbot von Kurzwaffen unter 100mm Lauflänge
- Verbot des Wiederladens

Arbeit für die zweite Runde hat gestartet, angepeilt werden 2018/19. Die zweite Runde soll so vorbereitet werden, dass Länder sich nicht widersetzen können.
+++ZITAT ENDE+++"
 

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