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IGNORED

WBK 2/6 Regelung?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Falsch.

Setzen, sechs.

Lösung:

Deine dritte Waffe darfst Du Dir frühestens am 30.04.2016 kaufen erwerben.

Deine vierte Waffe darfst Du Dir frühestens am 20.06.2016 kaufen erwerben.

CM

edit: Nachtrag!

Auch falsch, aber ich gebe dir dafür keine sechs

Die Erwerbsstreckung läuft bis zum 28.04. bzw 18.06. Also darf am 29.04. Und 19.06. erworben werden

Geschrieben (bearbeitet)

Obwohl man um exakt zu bleiben auf jeden Fall auch noch die minutengenaue Uhrzeit mit einbeziehen muss.

Da wundert es mich nur, dass sich hier noch keine Schlangen vor der Waffenläden bilden, wie beim Erstverkauf der Eier-Föhne, so geil wie hier anscheinend einige darauf sind, nur ja nicht einen Tag zulange zu warten...... :help:

Bearbeitet von LWB
Geschrieben (bearbeitet)

Auch falsch, ...

Hier streiten sich die Gelehrten.

14.2.2 WaffVwV

§ 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen.

Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Entscheidend ist also nicht das tatsächliche Erwerbsdatum.

Nach dem Wortlaut der WaffVwV hätten wir sogar eine Schwankungsbreite von bis zu 2 Wochen, wenn der Erwerber die gesetzlich vorgesehene Anmeldefrist bis zum Eintrag durch die Behörde ausschöpft.

... aber ich gebe dir dafür keine sechs.

Danke dafür.

CM :)

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Möglicherweise sogar noch mehr. Die Behörde muss auch nicht am Tage der Antragstellung die Eintragung in die WBK vornehmen. Auch da könnten noch einmal einige Tage ins Land ziehen.

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

Mit dem ersten Erwerb ist der älteste WBK-Eintrag gemeint, auch wenn der bereits z:B. 1990 war?

Ha noi, des geht doch gar net. Die Teile gibt's doch erscht seit 01.04.2003 ! :D

Früher heute noch zum Erwerb berechtigende Dokumente können nur alte gelbe WBK sein und für die gilt das Erwerbsstreckungsgebot bekanntermaßen nicht. Wird auf eine nach WaffG1972 bzw. 1976 ausgestellte grüne WBK eine EWB erteilt, gelten natürlich auch die neuen Regeln.

Geschrieben

Super Sache, die haben sich ja dort richtig Mühe gegeben. Danke für den link.

Zum Teil sonderbare Dinge, die dort dargelegt werden (z.B. in puncto Antrag für mehrere Waffen). Na ja...

Auch die dort dargestellte Grafik zum Erwerbsstreckungsgebot überzeugt mich nicht, weil die Sechsmonatsfrist nicht ständig, sondern nur einmal (und zwar mit dem Datum des ersten Erwerbs) in Gang gesetzt wird. Wann die zweite Waffe erworben wird, hat keinerlei Einfluss für den erlaubten Erwerbszeitpunkt der Waffe Nr. 3 ff.

Ich wiederhole mich: man muss sich wirklich nur zwei Erwerbszeiträume pro Jahr merken.

Geschrieben

Falsch.

Setzen, sechs.

Lösung:

Deine dritte Waffe darfst Du Dir frühestens am 30.04.2016 kaufen erwerben.

Deine vierte Waffe darfst Du Dir frühestens am 20.06.2016 kaufen erwerben.

CM

edit: Nachtrag!

Alles falsch, setzen sechs !

Dritte und vierte Waffe frühestens am 29.04.2016.Warum, siehe oben.

Geschrieben

Hier streiten sich die Gelehrten.

Entscheidend ist also nicht das tatsächliche Erwerbsdatum.

Nach dem Wortlaut der WaffVwV hätten wir sogar eine Schwankungsbreite von bis zu 2 Wochen, wenn der Erwerber die gesetzlich vorgesehene Anmeldefrist bis zum Eintrag durch die Behörde ausschöpft.

Danke dafür.

CM :)

Na ja, wann das tatsächliche Erwerbsdatum eingetragen wird, ändert nun wirklich nichts am Sechsmonatszeitraum. Kann mir nicht vorstellen, dass darüber Gelehrte streiten.

Formulieren wir es einfacher: das Datum, das als erstes Erwerbsdatum in der WBK steht gilt als Referenz für künftige Erwerbszeiträume. Sooo einfach.

Geschrieben (bearbeitet)

Na ja, wann das tatsächliche Erwerbsdatum eingetragen wird, ändert nun wirklich nichts am Sechsmonatszeitraum. Kann mir nicht vorstellen, dass darüber Gelehrte streiten.

Gerade Gelehrte streiten über so was, denn es geht ja ums Prnzipielle.

Formulieren wir es einfacher: das Datum, das als erstes Erwerbsdatum in der WBK steht gilt als Referenz für künftige Erwerbszeiträume. Sooo einfach.

Das ist nicht richtig bzw. wäre nur so, wenn man lückenlos alle genau sechs Monate zwei Waffen erwirbt. Das klappt aber keineswegs immer/dauernd, und wenn es daran liegt, das man schon genug oder kein Geld mehr hat. Dann verstreichen die Monate und nichts wird erworben, vielleicht erst nach 12 Monaten. Dann beginnt der neuen Sechs-Monats-Zeitraum mit dem Tag dieses Ewwerbs.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Hi Leute,

grundsätzlich sollte es ja nun klar sein, wie es mit der 2/6er-Regelung funktioniert.

Einige scheinen das ja wirklich auf die Goldwaage zu legen, um ja ein/zwei Tage früher den nächsten Erwerb tätigen zu können.

<Ironie>

Dann wäre der günstigste Kauf jetzt, da im nächsten halben Jahr der Februar liegt ( -1 Tag, in Nichtschaltjahren sogar -2 Tage )

und Juli/August ( 2 aufeinanderfolgende 31er ) nicht in diesem Zeitraum stecken......

<Ironie/>

Just my two Cent....

Jens

  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Das ist nicht richtig bzw. wäre nur so, wenn man lückenlos alle genau sechs Monate zwei Waffen erwirbt. Das klappt aber keineswegs immer/dauernd, und wenn es daran liegt, das man schon genug oder kein Geld mehr hat. Dann verstreichen die Monate und nichts wird erworben, vielleicht erst nach 12 Monaten. Dann beginnt der neuen Sechs-Monats-Zeitraum mit dem Tag dieses Ewwerbs.

Nö, ungenutzte Halbjahreszeiträume werden einfach ignoriert. Wo ist das Problem ?

  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Obwohl man um exakt zu bleiben auf jeden Fall auch noch die minutengenaue Uhrzeit mit einbeziehen muss.

Da wundert es mich nur, dass sich hier noch keine Schlangen vor der Waffenläden bilden, wie beim Erstverkauf der Eier-Föhne, so geil wie hier anscheinend einige darauf sind, nur ja nicht einen Tag zulange zu warten...... :help:

Das ist gar nicht so lustig, wie es scheint.

Ich zum Beispiel muss ein zweites mal von Nürnberg nach Worms fahren, da mir der Händler ein Gewehr am 19.2. 16.oo Uhr angeblich nicht aushändigen darf, weil mein vorletzter Eintrag vom 20. August 2015 stammt. Also kann ich frühestens am Montag 22.2. dort vorbei kommen, nachdem er Sa. So. natürlich nicht dort ist.

Zu dem Zeitpunkt bin ich aber nicht mehr in dieser Gegend. Wahrscheinlich werde ich mir also das Gewehr erst in sechs Wochen holen, wenn ich wieder dort zu tun habe.

Möglicherweise will er dann auch noch zusätzliche Lagerkosten.

(von meinem Sachbearbeiter habe ich schriftlich, dass ich ab dem 19.2.2016 wieder eine Waffe erwerben darf, aber vielleicht heißt das "nach dem"....)

Servus Emil.

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