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... ja mal wieder.

Steinigt mich bitte nicht gleich, ich hab wirklich die SuFu und die Suchseiten im Netz bemüht. Leider ohne befriedigende Antwort. Ich bin aber auch nicht gerade geübt im Umgang mit der Suche im www, eventuell waren meine Schlagwörter auch nicht die richtigen.

Meine Suche brachte mir immer nur Ergebnisse für KW, Halbautomaten und Pumpen. Also alles was auf Grün geht.

Lange Rede, kurzer Dingsda, zu Thema:

Neulich fand sich im Netz eine Bockdoppelflinte mit einer Lauflänge von 41mm. Abgesehen von Sinn und Nutzen selbiger (für Sportschützen) kam die Frage auf ob diese, normal auf Gelb, zu erwerben wäre.

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mon micha g,

wenn du 41 cm meinst - dann sollte die flinte auf gelb gehen - blos für was willst du die einsetzen ?

selbst die kurzen coach - gun´s beim westernschiessen habe im original ca. 52 -54 cm lauflänge.....

see you on stage

handgunner

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... ...

Neulich fand sich im Netz eine Bockdoppelflinte mit einer Lauflänge von 41mm. Abgesehen von Sinn und Nutzen selbiger (für Sportschützen) kam die Frage auf ob diese, normal auf Gelb, zu erwerben wäre.

lies die SpO Deines Verbandes (und dann die SpOs der anderen (anerkannten) Verbände) und Du weißt bescheid!

Stichworte: Disziplin, Bedürfnis

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@ Handgunner

Na klar, recht hast du, 41cm. Wieder mal zu schnell getippt ;-(

(Eine klare Lauflängendefinition, beim Westernschießen im BDS, unter Techn. Vorschriften -

Mindestlauflänge 18 Inch- hab ich schon erst mal gefunden. Bei Wurfscheibe, Fallscheibe Flinte z.B. noch offen... )

@ alzi

Ok, Danke! Ich suche weiter

Posted (edited)

Neulich fand sich im Netz eine Bockdoppelflinte mit einer Lauflänge von 41mm. Abgesehen von Sinn und Nutzen selbiger (für Sportschützen) kam die Frage auf ob diese, normal auf Gelb, zu erwerben wäre.

Kannst auf alt gelb erwerben (wenn die Gesamtlänge >60cm sowie Lauf und Verschluß >30cm).

Sinvoll nutzen kannst sie, bis auf Heimverteidigung, wohl nicht.

Edit: das Wort alt eingefügt!

Edited by zickzack
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Muss es für gelbe WBK denn keine Disziplin in einer Sportordnung geben?

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Muss es für gelbe WBK denn keine Disziplin in einer Sportordnung geben?

Bei neu gelb schon.

Bei alt gelb jedoch nicht. Dort ist nur Gesamtlänge >60cm sowie Lauf und Verschluß >30cm zu beachten :rtfm:

Edit: Ich bin zwar nicht Mitglied im BDMP aber die Disziplin Doppelflinte 2(DF2) müsste gehen.

Edited by zickzack
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lies die SpO Deines Verbandes (und dann die SpOs der anderen (anerkannten) Verbände) und Du weißt bescheid!

Stichworte: Disziplin, Bedürfnis

Bei WBK Gelb Alt völlig Wumpe.

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Auf der WBK selbst steht mE nichts von letzterem, woher kommt das denn jetzt ?

Hast recht. Die alte Definition für Langwaffe (Gesamtlänge >60cm) gilt natürlich für die alte gelbe WBK.

Die neu Definition lautet ja:

„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

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Hast recht. Die alte Definition für Langwaffe (Gesamtlänge >60cm) gilt natürlich für die alte gelbe WBK.

Es gilt die alte Definition? Was steht denn in der Erlaubnis drin?

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.. was lang ist, regelt im "neuen" WaffG Anlage 1 (zu §1 Abs.4) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.5. - das war früher nicht anders.

BDMP LW - D20 müsste u.a. gehen - oder habe ich da etwas übersehen ? Gesetzliche Lauflängenbegrenzung finde ich nur bei VRF und bestimmten HA - nicht bei EL-Flinten.

Viele Grüße

sundance

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Hallo,

die Flinte wurde mal für einen Überfall benutzt. Vorne und hinten abgesägt. Lag lange Jahre in der Asservatenkammer. Ich konnte sie für 120 DM freikaufen. Musste lediglich :rtfm: einen Schaft dransetzen. WBK alt-gelb. Schießt wie eine Gießkanne, reicht aber für meinen Zweck.

post-3270-0-25430500-1444401394_thumb.jp

Steven

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Auf der WBK selbst steht mE nichts von letzterem, woher kommt das denn jetzt ?

Auf der WBK steht das auch nicht.

WaffG Anlage 1 (2.5) Begriffsbestimmungen

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung

insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare

Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

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In deinem Führerschein steht ja auch nicht wie schnell du in einer Ortschaft fahren darfst. Das hast du in deiner Ausbildung gelernt, und zu jeder Gesetzesänderung dazu, musst du dich informieren. .....und das ist bei der Sa hkundeprüfung und dem Besitz einer WBK nicht anders.

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Ist ja ein durchaus sinnvoller Einsatzzweck. :s82:

Heimverteidigung !? Bloß nicht, das war auf keinen Fall mein Gedanke hinter der Fragestellung.

Ich hab schon mal das abfeuern einer 12/76, in einem sagen wir mal nicht dafür vorgesehenen Raum, erleben dürfen.

Nee, nee dat will man nicht wirklich. :crazy:

Ich bin Single, wer räumt mir den hinterher die Bude wieder auf?

Aber danke für hilfreichen Hinweise wo ich suchen muss.

Und wenn alle Klarheiten dann beseitigt sind, bei uns hier ist das Amt ganz umgänglich. Denen ist es lieber man fragt, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

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