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Schießausbilder /Akademien und das Waffenrecht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe vor kurzem mit dem IPSC angefangen.Beim rumstöbern im Internet zum Thema IPSC bin ich auf verschiedene Seiten von Anbietern diverser Schießkurse und Akadmien aufmerksam geworden. Meist wird das mit "Tactical" beworben
Mich würde mal interesieren wie diese Anbieter in Deutschland rechtlich gestellt sind.
Diese sind kein Verein, logisch.
Sie unterrichten Schießen, das kein Combatshooting ist, aber richten ihre Dienstleistungen an "Profesionele" Anwender und Private in eimem Kurs.

Wo düfen diese Anbieter eigentlich ihre Ausbildung abhalten? Anforderungen an die Schießanlage?
Was unterichten diese die o.g. im Sinne des Waffenrechts? Was müssen diese erfüllen um das zu tun?
Ist es richtig, dass es im Grunde egal ist welche Übungen geschoßen werden, solange es z.B. "nicht aus Deckung" Schießen ist. Das Schießen aus Zwangslagen ist beispielweise kein CS.

Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
Danke

Geschrieben

Das Wort Schießausbilder ist rechtlich nicht geschützt, jeder Clown kann sich so nennen. Ebenso kann jeder mit IPSC SuRT in Germanien Anfängern über die ersten Hürden helfen, ob er dafür prädestiniert ist, ergibt sich aus seinen nachweisbaren Erfolgen. Andere Ausbilder aus dem Security Bereich sind in der Regel keine Sportschützen und somit wenig hilfreich.

DVC Werner

Geschrieben

Zunächst einmal würde ich behaupten, dass viele dieser "Institutionen" nach dem Motto handeln: "Was keiner weiß, macht keinen heiß."

Die Grenze zwischen erlaubtem IPSC-Anfängertraining zu verbotener taktischer Schießausbildung liegt eben in taktischen Elementen. Wenn Du mit IPSC angefangen hast, dann weißt Du doch, dass es hier keine Deckung gibt, die Ziele werden nicht in taktischer Reihenfolge beschossen sondern so, wie es am schnellsten ist, die Waffe wird nicht verdeckt getragen, es gibt keine taktischen Magazinwechsel, es gibt kein Schießen in Dunkelheit usw.....

Geschrieben

Soweit ich weis hat das Bundesverwaltungsamt ein waches Auge auf die Schießausbilder. Henning Hoffmann wurde auch schon mal unangekündigt kontrolliert.

Wo kämen wir hin, wenn es da keine Kontrolle gäbe

Und was kam dabei rum?

Geschrieben

Ich habe das Buch von Henning Hoffmann, ich finde es gut. Was für eine handhabe haben die Leute gegen den Herren Hoffmann, er macht ja nicht illegales und jemand muss ja die Leute an der Waffe ausbilden? Wenn das Bundesverwaltungsamt die Leute so drangsaliert werden diese doch nach CH oder A gehen und dort ihre Ausbildung halten.

Wenn ich das jetzt so zusammen fassen kann, Im normalen 25 m Scheibe Schießen Schützenverein bin ich so stark reglementiert, dass ich gerade so meine fünf Schuss auf eine Scheibe abgeben darf. Dann gibt es einen Ausbildungsbereich für das Schießen, der kaum in den Medien vorkommt, wo ich knallen kann was und wie ich will. Typisch deutsch.

Geschrieben

Ich habe das Buch von Henning Hoffmann, ich finde es gut. Was für eine handhabe haben die Leute gegen den Herren Hoffmann, er macht ja nicht illegales und jemand muss ja die Leute an der Waffe ausbilden? Wenn das Bundesverwaltungsamt die Leute so drangsaliert werden diese doch nach CH oder A gehen und dort ihre Ausbildung halten.

Wenn ich das jetzt so zusammen fassen kann, Im normalen 25 m Scheibe Schießen Schützenverein bin ich so stark reglementiert, dass ich gerade so meine fünf Schuss auf eine Scheibe abgeben darf. Dann gibt es einen Ausbildungsbereich für das Schießen, der kaum in den Medien vorkommt, wo ich knallen kann was und wie ich will. Typisch deutsch.

Sie kontrollieren weil sowieso alles was mit Waffen zu tun hat suspekt ist und um sich zu vergewissern das man zb HH nichts vorwerfen kann. Und das mit dem Auswandern, man kann er in dem grossen Deutschland mit dem Schiessinstruktor Beruf leben als in der kleinen Schweiz. Mir ist absolut niemanden bekannt in der Schweiz der so etwas hauptberuflich macht und auf privater Ebene davon lebt.

Geschrieben

Mir ist absolut niemanden bekannt in der Schweiz der so etwas hauptberuflich macht und auf privater Ebene davon lebt.

Ich meine nicht direkt auswandern, sondern den Kurs von Deutschland nach Österreich/Schweiz auslagern.

Geschrieben

Ich meine nicht direkt auswandern, sondern den Kurs von Deutschland nach Österreich/Schweiz auslagern.

Dann hast du das Problem, das es recht teuer wird, die Anfahrt Zeit und das es so einfach nicht ist regelmäßig eine geeignete Anlage zu finden

Geschrieben

Dann gibt es einen Ausbildungsbereich für das Schießen, der kaum in den Medien vorkommt, wo ich knallen kann was und wie ich will. Typisch deutsch.

Hhm,

verunglueckte Formulierung oder Absicht?

Ansonsten:

Nein, dort kannst Du nicht rumknallen was und wie Du willst. Entweder ist es Sportschiessen oder es ist Combatschiessen. Nur weil man die selbe grundlegende Schiesstechnik sowohl hier als auch dort nutzt gibt aus meiner Sicht trotzdem keine fliessenden Uebergaenge sondern klare "geht/geht nicht"-Vorgaben.

Und es nuetzt Dir auch nix, wenn der Ausbilder die behoerdliche Genehmigung hat sowas auszubilden, solange Du nicht die behoerdliche Genehmigung hast an einer solchen Ausbildung teilzunehmen.

Und falls Du jetzt noch drueber nachdenkst, mit Deinen eigenen Waffen zu schiessen (falls wir ueber GK und nicht Airsoft reden), auch da wird es wieder bloed, weil beim Blick ins Gesetz finden sich so spannende Formulierungen wie "vom Beduerfnis erfasster Verwendungszweck".

Geschrieben

Hhm,

verunglueckte Formulierung oder Absicht?

Ansonsten:

Nein, dort kannst Du nicht rumknallen was und wie Du willst. Entweder ist es Sportschiessen oder es ist Combatschiessen. Nur weil man die selbe grundlegende Schiesstechnik sowohl hier als auch dort nutzt gibt aus meiner Sicht trotzdem keine fliessenden Uebergaenge sondern klare "geht/geht nicht"-Vorgaben.

Und es nuetzt Dir auch nix, wenn der Ausbilder die behoerdliche Genehmigung hat sowas auszubilden, solange Du nicht die behoerdliche Genehmigung hast an einer solchen Ausbildung teilzunehmen.

Und falls Du jetzt noch drueber nachdenkst, mit Deinen eigenen Waffen zu schiessen (falls wir ueber GK und nicht Airsoft reden), auch da wird es wieder bloed, weil beim Blick ins Gesetz finden sich so spannende Formulierungen wie "vom Beduerfnis erfasster Verwendungszweck".

Ja, die Formulierung ist etwas unglücklich :pilot: Sorry.

Ich besitze noch keine WBK. Ich möchte hier auch kein Fass aufmachen was diese Schussausbildung angeht. Wenn wir sagen, dass es sich rechtlich um Sportschießen handelt ist das OK für mich. Ich konnte die Schiesslehrer und die Ausbildungseinrichtungen nicht klar einordnen im sinne des WR.

Wenn eine Dot Drill Übung, double tap oder ähnliches unter Sportschießen fällt dann habe ich keine weiteren fragen.

Geschrieben

Glaubst Du wirklich, die Rechtsgrundlage einer Behörde sei "Mögen" oder "Nichtmögen"? :confused:

Natürlich nicht, aber wenn beim Hoffmann die Behörde vorbeikommt, dann nur weil er Waffenbesitzer ist und nicht weil er etwas Ausbildet, oder? Er mach ja nichts verbotenes.

Geschrieben

Und das weiß die Behörde wann?

Wenn sie es kontrolliert hat, nicht wahr?

Sonst würde das nämlich bedeuten, daß die Schweiz Autos nicht mag, da sie ja Übertretungen erheblich schärfer bestraft als in D (fürs Überfahren einer roten Ampel sind nach 0,3 sek schonmal ca. 800 € umgerechnet zu zahlen).

VW hat gerade eindrücklich demonstriert, was passiert, wenn man bestehende Vorschriften nicht kontrolliert ... :rolleyes:

Geschrieben

Wenn eine Dot Drill Übung, double tap oder ähnliches unter Sportschießen fällt dann habe ich keine weiteren fragen.

Warum sollte z.B. der Dotdrill Combatschießen sein?

Er lehrt die Grundfertigkeitern wie z.B. Abzugskontrolle, richtiges Visieren. Wenn ich den Dotdrill nicht fehlerfrei hinkriege mache ich grundlegende Fehler.

Somit kann ich mit dem Dotdrill testen ob ich Fehler mache und diese dann abtrainieren. Somit steigere ich meine Leistung im Sportschießen.

Dasselbe gilt für die anderen Übungen.

Geschrieben (bearbeitet)

VW hat gerade eindrücklich demonstriert, was passiert, wenn man bestehende Vorschriften nicht kontrolliert ... :rolleyes:

Sagt ein überzeugter Etatist.

Aber nein VW zeigt was passiert wenn man sich nicht an dir Vorschriften hält, man muss es nur richtig rum stellen dann passt es.

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben

Warum sollte z.B. der Dotdrill Combatschießen sein?

Er lehrt die Grundfertigkeitern wie z.B. Abzugskontrolle, richtiges Visieren. Wenn ich den Dotdrill nicht fehlerfrei hinkriege mache ich grundlegende Fehler.

Somit kann ich mit dem Dotdrill testen ob ich Fehler mache und diese dann abtrainieren. Somit steigere ich meine Leistung im Sportschießen.

Dasselbe gilt für die anderen Übungen.

Als ich noch auf der suche nach einem für mich richtigen Schützenverein war, hatte ich eine echt blöde Erfahrung mit einen Vereinsfürsten .

Ich fragte ihn warum er schießt wie er schießt ( Körperhaltung) und nicht den Isosceles Stance. Da wurde er ganz schnell ganz rot im Gesicht und erklärte mir ganz aufgeregt dass, das Combat Schießen sei.

Ich möchte mir gar nicht ausmalen was passiert wäre, wenn ich gesagt hätte ich möchte auf 3 m Dotrill üben!

Seit dem ist der normaleren Schützenverein für mich gestorben.

Aber wir weichen vom Thema ab.

Geschrieben

[...]

1. Ich möchte mir gar nicht ausmalen was passiert wäre, wenn ich gesagt hätte ich möchte auf 3 m Dotrill üben!

2. Seit dem ist der normaleren Schützenverein für mich gestorben.

[...]

zu 1. Vermutlich hätte er Dir - sachlich richtig, weil für den Stand zutreffend - erklärt, dass man so nah nicht an den Kugelfang ran darf.

zu 2. Das ist dem normalen Schützenverein vermutlich "schnurz piep egal" bis "ganz recht".

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