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IGNORED

Schulung Standaufsicht


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Geschrieben

Jeder Schützenverein ist einem Verband angeschlossen. Es gibt sehr viele Verbände in Deutschland (Deutscher Schützenbund e.V., Bund der Polizei und Miliärschützen e.V., Reservisten der Bundeswehr e.V....). Daher solltest du erst einmal in Erfahrung bringen, welchem Verband dein Schützenverein angeschlossen ist. Dann sprich mal mir deinem 1. Vorsitzenden ob denn entsprechendes Aufsichtspersonal überhaupt gebraucht wird, denn üblicherweise übernimmt dein Verein die Kosten für deine Ausbildung.

Übrigens erkennen die Verbände die Aufsichtspersonen bzw. Schießleiter nicht gegenseitig an!

Andreas

Geschrieben

Ich möchte daran teilnehmen, damit ich beispielsweise auch auf Mietständen mit anderen trainieren gehen kann.

Und wie soll das funktionieren?

Entweder stellt der Vermieter des Standes eine Aufsicht, oder es ist Sache des Mieters eine Aufsicht zu stellen. Kommt halt auf den Vertrag an. Im zweiten Fall hat der Mieter mit der Behörde zusammen die Sache mit den Aufsichten zu klären, wenn der Mieter nicht ein einem Verband angeschlossener Verein ist. Dann richtet sich die Aufsicht iweder nach den Regeln des verbandes und den Regeln für solche Vereine.

Eine "Schulung Standaufsicht" bewirkt da nichts.

Geschrieben

Jeder erfahrene Sportschütze oder Jäger ist auch geeignet Standaufsicht durchzuführen.

Unterscheiden sollte man zwischen der Aufsicht anderer waffenberechtigter Sportschützen oder eben unerfahrenen "Schnupperschützen".

Beim Tontaubenschießen stellen wir z. B. hinter 6 Schnupperschützen auch 5 oder 6 Aufsichten.

Anders wäre das für einen Trainer oder Schießleiter zu sehen.

Werde heute auch wieder Aufsicht durchführen, zählt nämlich auch als Ableistung der Arbeitsstunden. :grin:

Geschrieben

Und wie soll das funktionieren?

Entweder stellt der Vermieter des Standes eine Aufsicht, oder es ist Sache des Mieters eine Aufsicht zu stellen. Kommt halt auf den Vertrag an. Im zweiten Fall hat der Mieter mit der Behörde zusammen die Sache mit den Aufsichten zu klären, wenn der Mieter nicht ein einem Verband angeschlossener Verein ist. Dann richtet sich die Aufsicht iweder nach den Regeln des verbandes und den Regeln für solche Vereine.

Eine "Schulung Standaufsicht" bewirkt da nichts.

Das widerspricht sich zwar etwas…aber gut.

Wenn der Mieter für die Standaufsicht sorgen muss erfordert das diese Befähigung, die man erlangt durch die Schulung zur Standaufsicht.

Wie "ein Schulung Standaufsicht da nichtsbewirkt" ist mir schleierhaft.

Geschrieben (bearbeitet)

moin männers,

der standbetreiber ( - besitzer ) legt fest, wer bei ihm als verantwortliche aufsicht eingesetzt werden darf - er "bestellt" die aufsichtsführende person.

der standbetreiber kann / muss hierfür eine "qualifikation" fordern. das kann ( als absolutes minimum ) eine waffensachkunde / eigene wbk, eine standaufsichtenschulung, eine schiessleiterschulung oder auch ein universitätsabschluss in angewandter physik sein.

was als ausreichend auf einem bestimmten stand angesehen wird, bestimmt der betreiber / besitzer !

daher sind verallgemeinerungen ( jeder schütze........ ) hier absolut NICHT zutreffend.

see you on stage

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben

Jeder erfahrene Sportschütze oder Jäger ist auch geeignet Standaufsicht durchzuführen.

Unterscheiden sollte man zwischen der Aufsicht anderer waffenberechtigter Sportschützen oder eben unerfahrenen "Schnupperschützen".

Beim Tontaubenschießen stellen wir z. B. hinter 6 Schnupperschützen auch 5 oder 6 Aufsichten.

Anders wäre das für einen Trainer oder Schießleiter zu sehen.

Werde heute auch wieder Aufsicht durchführen, zählt nämlich auch als Ableistung der Arbeitsstunden. :grin:

Hilfe!

Geschrieben

Nunja, was für Sachen ich schon von "erfahrenen" Jägern uns Sportschützen gesehen habe geht nicht unbedingt mit einer Eignung konform.

Handgunner hat es genau richtig beschrieben, der Betreiber bestimmt, wer Aufsicht führen darf - niemand sonst. Du solltest dich also in erster Linie an den Betreiber wenden um mit ihm die Voraussetzungen zu klären.

Wenn du trotzdem an einem Standaufsicht-Lehrgang teilnehmen möchtest, dann richtet sich der normalerweise nach dem Verband, in dem du schießt. Beispielsweise werden im November durch den Hessischen Schützenverband (DSB) solche Lehrgänge durchgeführt (zwar nicht in Frankfurt, aber zumindest in Hessen) http://hessischer-schuetzenverband.de/Bildung/Termine.aspx

Falls du in einem anderen Verband schießt, dann wäre es ratsam, über diesen Verband den Lehrgang mit zu machen.

Geschrieben

[...]

Wenn der Mieter für die Standaufsicht sorgen muss erfordert das diese Befähigung, die man erlangt durch die Schulung zur Standaufsicht.

[...]

Zwr ist die erforderliche Sachkunde für die Standaufsicht gefordert, aber worin die besteht ist im gesetzlichen Regelwwerk nicht direkt festgelegt. Im gesetz steht, dass die Verbände der Sportschützen Qualifizierungsrichtlinien" für ihren Oraganisationsbereich festlegen und das diese Richtlinien Teil des Zulassungsprozesses sind.

Um Jäger und Jahresjagdscheininhaber geht es offenbar auch nicht, denn die bedürfen nur einer Belehrung.

Bleiben "Dritte" und bei denen entscheidet die Behörde über die Anerkennung der Sachkunde. Natürlich kann nun eine Behörde das Zeugnis irgendeines Lehrgangsanbieters anerkennen, sie kann es aber auch nicht tun. Genauso kann die Behörde selbst feststellen, das man ausreichend sachkundig ist. Auf eine Schulung kommt es also nicht an. Ein Automatismus Schulung = qualifiziert besteht - außer bei Verbänden - nicht.

Also solltest Du erst einmal klären, wo Du Aufsicht machen willst/kannst/darfst und was Standbetreiber und zuständige Behörde gerne als Qualifizierung hätten.

Geschrieben (bearbeitet)

[...]

was als ausreichend auf einem bestimmten stand angesehen wird, bestimmt der betreiber / besitzer !

[...]

Fast richtig also quasi falsch.

Der Betreiber (kein Verein eines Verbandes) hat die Qualifikation zu prüfen und die Aufsichten unter Beifügung von Nachweisen der Qualifikation der Behörde, zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit, zu benennen. Die Behörde kann die Aufsichtstätigkeit untersagen, wenn der Betroffene nicht hinreichend geeignet ist. Dabei reichen bereits "Anhaltspunkte" für "die begründete Annahme" die Eignung könnte fehlen aus.

Niemand macht gegen den Willen des Standbetreibers oder der Behörde (legal) Aufsicht.

In der Praxis kennt der Betreiber die Vorstellungen der Behörde und richtet sich danach.

Bearbeitet von Godix
Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem ist doch hier vor kurzem vom Bundes(?)verwaltungsgericht durchgeklagt worden.

Die Aufsicht des Klägers war eine normale Waffensachkunde befähigt zur Ausübung der Aufsicht, da es das WaffG so wörtlich vorsieht.

Die AWaffVv konkretisierte das aber eine (haut mich nicht ab den besonderen Term vergessen) "qualifizierte Sachkunde", welche nicht der reg. Sachkunde entspricht, nötig ist um andere Schützen zu beaufsichtigen.

Dieses Urteil sorgte in unserem Verein dazu, dass mit viel Hallo ein zügiger Termin für die Schießleiterausbildung organisiert wurde ( die DSU kennt laut Sportordnung nur Schießleiter zur Aufsichtsführung).

Ab jetzt darf auf dem Stand nurnoch geschossen werden wer eben einen Schießleiter hat oder einer Aufsicht macht, denn dank diesem Urteil kann man sich ja auch nichtmehr selbst beaufsichtigen mit der normalen Waffensachkunde.

Was Handgunner geschrieben hat ist soweit richtig, nur das hier die Exekutive (hier leider nach langem Klageweg sogar unterstützt von der Judikative) die Mindestanforderung an das Personal erhöht hat.

Bearbeitet von Beskins
Geschrieben

Gut wäre es, wenn schon so eine Schulung gefordert wird, auch irgendwo die vom Schulenden konkret zu vermittelnden Inhalte vorzugeben.

Als ich damals die im DSB anerkannte Schulung mitgemacht habe, wurde nur teilweise vermittelt, was in dem Grundsatzpapier vom DSB zu Standaufsichten stichpunktartig alles aufgeführt ist Dem Schulungsleiter schien der rote Faden zu fehlen, er schweifte immer wieder ab und am Ende war dann Vieles nicht angesprochen worden. Die Gebühr war in dem Fall leider als reine Bürokratieabgabe zu sehen, um den nötigen Wisch zu bekommen. Für die erforderliche Wissensaneignung waren mir meine Waffensachkundeschulung + das Waffenrecht im Wortlaut sowie Internetquellen hilfreicher. Die sichere Waffenhandhabung und sonst. Sicherheitsregeln wurden aber ausreichend besprochen, und das ist ja eigentlich auch das Wichtigste. Ein Großteil des Stoffes ist ohnehin durch die Waffensachkundeschulung bereits abgedeckt; eine Auffrischung kann aber, gerade bei schwer zu merkenden Aspekten wie z.B. den div. verschiedenen Altersgrenzen, nicht schaden.

Wenn Leute in der Schulung sitzen, deren Waffensachkunde viele Jahre her ist, oder gar welche, die keine haben, weil sie nur an F-Luftdruckständen Aufsicht führen wollen, dabei aber eben auch von vielen Aspekten des Waffenrechts berührt werden, von dem sie noch nie gehört haben, dann muss so eine Schulung zur Standaufsicht schon viel Stoff wälzen, um alle auf den anzustrebenden Wissensstand zu bringen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich mich auf den Schießständen so umschauen dann scheint auch diese Einweisung, wie vieles in Deutschland, sehr theorielastig zu sein. Altersgrenzen, die falschen Waffen, die falschen Scheiben und weiß der Teufel was für ein Dreck.

Aber daß man Schützen mit gefährlicher Waffenhandhabung kurzfristig weiter hilft - leider Fehlanzeige.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Übrigens erkennen die Verbände die Aufsichtspersonen bzw. Schießleiter nicht gegenseitig an!

Nur bedingt richtig, z.B. erkennt der BDMP die Ausbildung zum Schießleiter BDS auch bei sich an, aber zusätzlich muss an einem Scheißleiterkurs BDMP teilgenommen werden damit die BDMP-spezifischen Inhalte zumindest kommuniziert werden. Den Test muss man dann allerdings nicht mitschreiben, sondern nur teilnehmen. Die Teilnahme macht deshalb Sinn, da man als BDMP-Schießleiter auch berechtigt ist offizielle BDMP-Wettkämpfe auszurichten. Nur noch eine kleine Anmerkung für alle BDMPler: Beim BDMP muss bei jedem Schießen ein BDMP-Schießleiter als "verantwortliche Aufsichtsprerson" am Ort des Schießens (nicht in jedem Stand) anwesend sein, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.

Beim BDS wird der BDMP-Schießleiter und, zumindest nach mündlichen Infos, auch der DSB-Schießleiter anerkannt.

Beim BLDS wird die BDS-Aufsichtsschulung und der BDMP-Schießleiter anerkannt, umgekehrt allerdings nicht.

Geschrieben

Nur bedingt richtig, z.B. erkennt der BDMP die Ausbildung zum Schießleiter BDS auch bei sich an, aber zusätzlich muss an einem Scheißleiterkurs BDMP teilgenommen werden damit die BDMP-spezifischen Inhalte zumindest kommuniziert werden. Den Test muss man dann allerdings nicht mitschreiben, sondern nur teilnehmen. Die Teilnahme macht deshalb Sinn, da man als BDMP-Schießleiter auch berechtigt ist offizielle BDMP-Wettkämpfe auszurichten. Nur noch eine kleine Anmerkung für alle BDMPler: Beim BDMP muss bei jedem Schießen ein BDMP-Schießleiter als "verantwortliche Aufsichtsprerson" am Ort des Schießens (nicht in jedem Stand) anwesend sein, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.

Beim BDS wird der BDMP-Schießleiter und, zumindest nach mündlichen Infos, auch der DSB-Schießleiter anerkannt.

Beim BLDS wird die BDS-Aufsichtsschulung und der BDMP-Schießleiter anerkannt, umgekehrt allerdings nicht.

Ja das stimmt alles auch der Schießleiter vom VdRBw wir bei beiden Verbänden anerkannt auch hier ist der Lehrgang Pflicht, ohne Prüfung.

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