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IGNORED

Richtige Platzierung Waffentresor


Der_Joker

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Terrasse geht nicht, das steht zwar nicht explizit im Waffenrecht, ergibt sich aber indirekt aus der Vorschrift für nicht-dauernd bewohnte Gebäude der AWaffV und wird schon allein nicht nach der Generalvorschrift "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen" des § 36 WaffenG anerkannt werden. Nach einer Broschüre vom LKA Bayern werden auch Holzhütten, Gartenschuppen etc. nicht anerkannt, jedenfalls wenn nicht dauernd bewohnt.

Wobei irgendeine teure Sonderlösung grundsätzlich wohl auch auf der Terrasse genehmigt werden könnten, wenn die Behörde mitspielt.

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  • 2 Wochen später...

Am sichersten ist die Waffe übrigens ohnehin im Holster des Besitzers.

Ja, aber was macht man mit den anderen 5 Stück? Und mit'm 98er auf dem Rücken in die Badewanne zu steigen, könnte evtl. auch Probleme mit der geistigen Eignung nach sich ziehen... (beim Bund wurden es jedenfalls nicht lobend erwähnt, wenn man mit dem G3 zum duschen wollte... )

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Es wurden schon große B-Schränke aus der Verankerung gerissen, aufgehebelt und KW und LW geklaut. Da sind die Täter gezielt und vorbereitet vorgegangen. Man muss immer mit dem Schlimmsten rechnen und entsprechend sichern.

Ich verstehe auch nicht wie manche für Waffen und Optiken schmerzfrei mehrere Tausend € auf den Tisch legen, aber dafür den billigsten Tresor aus dem Baumarkt kaufen. :D

Aus dem gleichen Grund warum hier Autos bis 100.000€ einfach an der Strasse parken.
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Aber zehn gefüllte Holster am Tragegurtzeug sehen eher brutal aus und dürften eher unbequem sein. :lol:

Erinnert sich noch jemand an die Werbung welche John Bianchi als eigenes Fotomodell gemacht hat? Finde das Bild leider nicht im Indernetz.

Nach einer Broschüre vom LKA Bayern werden auch Holzhütten, Gartenschuppen etc. nicht anerkannt, jedenfalls wenn nicht dauernd bewohnt.

Na wenn es sonst nichts ist?

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  • 5 Monate später...

Mal zum Thema Aufbewahrung im Keller:

Leipzig. Drei Gewehre haben Einbrecher am Wochenende aus einem Haus in der Franz-Mehring-Straße in Gohlis gestohlen. Wie die Polizei mitteilte, öffneten sie im Keller ein abgetrenntes Abteil und nahmen einen Stahlschrank mit. Darin befanden sich drei sogenannte Doppelbockflinten und die passenden Patronen.

http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Einbrecher-erbeuten-Schrotgewehre-aus-Haus-in-Gohlis

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Weil in einem nicht ständig bewohnten Nebengebäude nur der Besitzer Zugang zum Schrank hat, in einem Gemeinschaftskeller allerdings jeder. Die Bretterverschläge gelten (zu Recht) nicht als Hindernis. Wenn es ein Kellerraum mit eigener Tür ist, dann ist es zulässig, sogar in voller Menge, da das Gebäude nicht unbewohnt ist. In einem Bretterverschlag im Gemeinschaftskeller ist es jedoch nicht zulässig, analog zum Treppenhaus.

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Weil in einem nicht ständig bewohnten Nebengebäude nur der Besitzer Zugang zum Schrank hat, in einem Gemeinschaftskeller allerdings jeder. Die Bretterverschläge gelten (zu Recht) nicht als Hindernis. Wenn es ein Kellerraum mit eigener Tür ist, dann ist es zulässig, sogar in voller Menge, da das Gebäude nicht unbewohnt ist. In einem Bretterverschlag im Gemeinschaftskeller ist es jedoch nicht zulässig, analog zum Treppenhaus.

und nach dem Satzteil "im Keller ein abgetrenntes Abteil" würde ich davon ausgehen, dass es genau so ein Bretterverschlag war...

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